Die Nachhaltigkeitslücke ist gigantisch
Morgen (13. August 2023) geht es im Podcast unter anderem um das Rentensystem, in dem eine riesige Lücke klafft. Im Gespräch dazu, Dr. Tobias Kohlstruck. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Marktwirtschaft. Zuvor hat er an der Universität Freiburg zum Thema „Eine finanzwissenschaftliche Analyse der Beamtenversorgung: Historie, Gegenwart und Projektionen“ promoviert und war langjähriger Mitarbeiter am Institut für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik der Universität Freiburg bei Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen. Im Juli 2020 habe ich in meinem Podcast mit Bernd Raffelhüschen über die versteckten Schulden und die Bilanzierung des deutschen Staates gesprochen, die laut Raffelhüschen „der einer Fritten-Bude“ ähnelt.
→ Ein gefährliches Spiel auf Zeit
Zur Vorbereitung hier die Zahlen der Stiftung Marktwirtschaft zur „Nachhaltigkeit“ der öffentlichen Finanzen:
- Zunächst die Definition: „Im Sinne einer Schuldenquote entspricht die Nachhaltigkeitslücke der tatsächlichen Staatsverschuldung im Verhältnis zum heutigen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die tatsächliche Staatsverschuldung setzt sich dabei aus der heute bereits sichtbaren oder expliziten Staatsschuld und der heute noch unsichtbaren oder impliziten Staatsschuld zusammen. Eine positive Nachhaltigkeitslücke zeigt an, dass die aktuelle Fiskalpolitik auf Dauer nicht tragfähig ist und daher Steuer- und Abgabenerhöhungen oder Einsparungen zukünftig unumgänglich sind.“ – bto: Deshalb gab es auch die Überlegungen der Union von gestern.
- „Die implizite Schuld spiegelt damit den Umfang wider, in dem sich zukünftige Defizite und Überschüsse (nicht) die Waage halten. Die aktuelle Generationenbilanz mit dem Referenzjahr 2018 weist eine implizite Staatsschuld von 164,8 Prozent des BIP aus. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten ist aufgrund des doppelten Alterungsprozesses in Form der steigenden Lebenserwartung bei Geburtenraten unterhalb des Bestandserhaltungsniveaus mit sinkenden Pro-Kopf-Einnahmen und steigenden Pro-Kopf-Ausgaben des Staates zu rechnen. Insbesondere der anstehende Renteneintritt der sogenannten Babyboomer-Generation wird sich dämpfend auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen und dementsprechend auf die (Einkommen-)Steuer- und Sozialversicherungsbeitragseinnahmen auswirken.“ – bto: Würde der Staat ordentlich bilanzieren, wüssten wir das und es wäre deshalb ein Leichtes, die Prioritäten zu setzen. Vor allem hätte man uns die Lüge von der „schwarzen Null“ nicht auftischen können.
- „Die GRV ist von dieser Entwicklung besonders stark betroffen. Als ausgabenstärkster der deutschen Sozialversicherungszweige steuert sie mit 78,1 Prozent des BIP fast die Hälfte der impliziten Gesamtstaatsschuld bei. Die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen in Deutschland ist dementsprechend eng mit den anstehenden Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Ausgestaltung der GRV verknüpft.“ – bto: Deshalb denke ich in meinem neuen Buch sehr viel darüber nach, wie wir die künftigen Einkommen hochhalten können.
Dann geht es um Beispiele, wie die Politik das Problem durch populistische Entscheidungen verschlimmert:
- „Im Rahmen des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes 2014 wurde die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte von 65 Jahren auf 63 Jahre abgesenkt. Vor dem Jahr 1953 geborene besonders langjährig Versicherte konnten demzufolge bereits im Alter von 63 Jahren eine abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen. (…) Mehr als jeder vierte Neurentner ist ‚Rentner mit 63‘. Nicht zuletzt aufgrund ihrer langen Erwerbshistorie beziehen die ‚Rentner mit 63‘ dabei vergleichsweise hohe Renten. Diese sind im Durchschnitt um mehr als 40 Prozent höher als jene sonstiger 63- oder 64-jähriger Altersrentner.“ – bto: Es ist also ein Programm für die „Besserverdiener“ unter den Rentnern. Uns wurde erzählt, es wäre vor allem für jene, die nicht mehr arbeiten können, weil der Beruf so anstrengend ist.
- „Das Entfallen der Abschläge für eine Gruppe von Rentnern, die sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch bezüglich der Höhe ihrer Rentenansprüche bedeutsam ist, schlägt sich folgerichtig in hohen Kosten für die Rentenversicherung nieder. Würden die besonders langjährig Versicherten bei Renteneintritt vor Erreichen der Regelaltersgrenze zukünftig wieder mit den Abschlägen belegt, könnte dies die Nachhaltigkeitslücke des Gesamtstaats um 4,6 Prozentpunkte des BIP bzw. 156,5 Mrd. Euro senken. Die Nachhaltigkeitslücke der GRV könnte gar um 5,5 Prozentpunkte bzw. 185,7 Mrd. Euro gesenkt werden.“ – bto: Man hätte das sofort machen sollen, gerade auch aufgrund der Corona-Krise.
- Grundrente ist noch so ein Ding: „Die im Rahmen der vorliegenden Studie geschätzten anfänglichen jährlichen Kosten des Grundrentenkonzepts laut Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 liegen bei ca. 2,3 Mrd. Euro und damit deutlich über den von offizieller Seite verlautbarten Kosten von 1,5 Mrd. Euro. Dieser Unterschied spiegelt sich auch in der Einschätzung der langfristigen Nachhaltigkeitswirkung der Grundrente anhand der Erhöhung der Nachhaltigkeitslücke wider. Ausgehend von anfänglichen jährlichen Kosten in Höhe von 2,3 (statt 1,5) Mrd. Euro steigert die Grundrente die Nachhaltigkeitslücke um 4,4 (statt 2,6) Prozentpunkte bzw. 149,3 (statt 88,2) Mrd. Euro.“ – bto: Wäre die Zustimmung ähnlich hoch gewesen, wenn Herr Heil gesagt hätte, ich erhöhe die deutsche Staatsverschuldung um 150 Milliarden Euro?
- „Die Grundrente bricht mit diesem Lebensleistungsprinzip der Rentenversicherung. Zunächst mag das verwirrend klingen, denn gerade die Honorierung der Lebensleistung ist ja das ausgewiesene Ziel der sogenannten Grundrente. Im Rahmen der Grundrente bemisst sich die Lebensleistung allerdings zu einem Gutteil daran, ob eine Beitragsdauer von 35 Jahren erreicht wurde. Die Höhe der Beitragsleistungen in dieser Zeit und damit auch die Frage, ob die Beitragsjahre in Vollzeit oder Teilzeit verbracht wurden, ist dabei nahezu irrelevant. Eigentlich besteht das Ziel der Grundrente in der Beseitigung der teilweise auftretenden Kongruenz von Ansprüchen langjährig versicherter Rentner mit dem Grundsicherungsniveau. (…) Zukünftig werden Rentner mit erarbeiteten Rentenansprüchen mit Grundrentnern gleichgesetzt, die keine Ansprüche in dieser Höhe erarbeitet haben.“ – bto: Es lohnt also nicht, mehr zu verdienen, es ist eine gewisse Enteignung jener, die mehr eingezahlt haben und nicht mehr bekommen. Das findet sonst oben in der Einkommensskala statt, hier nun auch unten.
- „Rentner mit niedrigen Renteneinkommen waren zuvor Erwerbstätige mit geringen Erwerbseinkommen. Die Verteilung der Renten spiegelt die Verteilung der Einkommen und damit auch ungleich verteilte Chancen auf dem Arbeitsmarkt in den vergangenen vierzig bis fünfzig Jahren wider. Dadurch kommt die Grundrente insbesondere Frauen zugute. Der nachträgliche Ausgleich ungleicher Arbeitsmarktchancen und ungleicher Erwerbseinkommen im Alter ist durchaus ein hehres Ziel. Wird dieser Ausgleich jedoch nicht innerhalb einer Generation vorgenommen, sondern der unbeteiligten jungen Generation auferlegt, so mag der intergenerativen Gerechtigkeit Genüge getan sein, im Gegenzug wird jedoch das Gebot der intergenerativen Gerechtigkeit gebrochen.“ – bto: So ist es und ich frage mich immer, warum die Jungen nicht protestieren.
Was wäre zu tun?
- „Eine nachhaltige und damit intergenerativ gerechte Finanzierung der GRV setzt ein konstantes Verhältnis zwischen Beitragsdauer und Rentenbezugszeit (RBZ) voraus, denn das Gebot der intergenerativen Gerechtigkeit oder Fairness ist in seiner Substanz ein Gebot der Gleichbehandlung. Die durchschnittliche Rentenbezugszeit ist dabei die fernere Lebenserwartung im Renteneintrittsalter. Der idealtypische Einzahlungszeitraum umfasst die Beitragsjahre des Standardrentners, also die Altersjahre zwischen 20 und dem Renteneintrittsalter. Um die Relation aus Rentenbezugszeit und Einzahlungszeitraum konstant zu halten, müssen Veränderungen der ferneren Lebenserwartung im Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang in eben diesem Verhältnis auf die Rentenbezugsdauer und die Beitragszahlungsdauer aufgeteilt werden.“ – bto: Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Bei steigender fernerer Lebenserwartung in den entsprechenden Altersjahren steigt folglich das Renteneintrittsalter. Umgekehrt sinkt es für den Fall einer sinkenden Lebenserwartung.
- „Abbildung 6 zeigt die Entwicklungen des Renteneintrittsalters, die sich auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt in zwei Trendvarianten bereitgestellten ferneren Lebenserwartung bei Einführung des Lebenserwartungsfaktors nach Vollendung der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahr 2031 ergeben würden. Trendvariante 1 hätte ab 2053 ein gleichbleibendes Renteneintrittsalter von 67 Jahren und 10 Monaten zur Folge. Mit der deutlich optimistischeren Trendvariante 2 würde im Jahr 2076 das vieldiskutierte Renteneintrittsalter von 70 Jahren erreicht.“
Quelle: Stiftung Marktwirtschaft
- „Wer aktuell berufstätig ist, muss dementsprechend auch bei Einführung des Lebenserwartungsfaktors nicht damit rechnen, erst mit 70 Jahren in Rente gehen zu können. Selbst für einen heute 13-Jährigen ist die ‘Rente mit 70’ eher ein Mythos, der nur im ‘schlechtestmöglichen’ Szenario Realität würde. Dabei ist die negative Bewertung eines hohen Renteneintrittsalters auf Grundlage des Lebenserwartungsfaktors ohnehin zu hinterfragen. Denn der Renteneintritt mit 70 ginge mit der realistischen Erwartung einher, fast 93 Jahre alt zu werden (…) Der Lebenserwartungsfaktor hat zur Folge, dass jede Anhebung des eigenen Renteneintrittsalters um einen Monat etwa anderthalb Monate mehr Lebenszeit bedeutet.“ – bto: … also zwei Drittel mehr Arbeit, ein Drittel mehr Freizeit.
- „Die Einführung des Lebenserwartungsfaktors könnte die Nachhaltigkeitslücke der Rentenversicherung deutlich reduzieren. Durch die geringeren Rentnerzahlen und die erhöhte Anzahl an Beitragszahlern in den Jahren ab 2031 würde die implizite Schuld der GRV um 37,9 Prozentpunkte – also von 78,1 Prozent auf 40,2 Prozent des BIP – sinken und damit fast halbiert. Das entspricht einer Reduktion der impliziten Staatsverschuldung um rund 1.282 Mrd. Euro.“ – bto: Machen – würde ich sagen.
Der Rest der Lücke ließe sich schließen, wenn die Rentner einen höheren Beitrag leisten würden. Gerecht wäre es allemal.
Don Alphonso schreibt ja nicht nur schöne Kolumnen in der “Welt”,er twittert auch sehr treffend:
https://twitter.com/_donalphonso/status/1689001828724211712
sorge um die zukünftige sozialversicherung zu bezahlen:
wenn ein WILLE da wäre, wäre es relativ einfach und gerechter als heute, folgende maßnahmen zu treffen:
komplette sozialverischerung durch die MWST finanzieren und gleichzeit diese kosten aus den arbeitskosten zu entfernen!
vorteil:
es bringt mehr arbeit, weil diese günstiger wird.
es wird von der einkommenshöhe und dessen verbrauch damit bezahlt.
jeder ist verbraucher und kann sparen, oder mehr ausgeben. in der regel, mehr einkommen auch mehr verbrauch.
für die umwelt sicher eine bessere lösung
@Bauer
Ohne nachfolgende Generationen ist der Generationenvertrag hinfällig;
selbst Kapital-Horter sind auf Dienst-Leistende angewiesen oder streichen ihre Segel.
Aktuell sind viele Boomer entbehrlich und warten ihre Altersteilzeit auf Rangierbahnhöfen
der Konzerne aus. Den erlernten Beruf beherrscht niemand mehr, freiwillig spielt keine Rolle.
Die Konzerne nutzten vergangene Dekaden für Aufbau von Parallelstrukturen,
so dass die Mutterstandorte aufgegeben werden können.
Via Nullzinspolitik hat man nicht nur Geldanlage in Anleihen zerstört = Preisfindung gemäß Risiko, sondern auch in alle Investitionsmittel. Die Ersparnisse/Reichtümer aus dem Kreditboom können nirgendwo anders angelegt werden als in neuen Spekulationsblasen, die platzen. Real gibt es -keine attraktiven- Alternativbeschäftigungen für Junge und Alte Bundesbürger zur gerade siechenden Zombieökonomie.
Wie es aussieht läuft das Sozialversicherungssystem in seinen Kollaps,
wenn Steuereinnahmen nicht hinreichen und Geldschöpfung letzter Nagel bleibt,
die Liquidität zu sichern.
Dass BRdeutsche Steuerzahler auf dem Niveau von Steuern und Abgaben rechnerisch in Altersarmut laufen, ist ein politischer Witz….kein Versehen.
Sämtliche Vermögen (Immobilien, Unternehmen, Aktien, Anleihen, Versicherungen) sinken im Wert, wenn es keine potenten Käufer/Kunden/Nachfrager gibt.
Mit dem Fernglas in die Zukunft https://youtube.com/shorts/SeUBTKlzWXg?feature=share
>„Eine nachhaltige und damit intergenerativ gerechte Finanzierung der GRV setzt ein konstantes Verhältnis zwischen Beitragsdauer und Rentenbezugszeit (RBZ) voraus, denn das Gebot der intergenerativen Gerechtigkeit oder Fairness ist in seiner Substanz ein Gebot der Gleichbehandlung.>
Diese Aussage ist so löchrig wie Schweizer Käse und daher angreifbar:
a) Was als „gerecht“ gilt, ist aus Sicht der Betroffenen NORMATIV und daher WILLKÜRLICH, d. h. eine gesellschaftliche VARRIABLE.
Diese Willkürlichkeit bestimmt die Finanzierungsmodalität mit, z. B. dadurch, dass sich das Renteneintrittsalter mit sich ändernden Gerechtigkeitsvorstellungen ändern kann.
b) Der Bezug „intergenerativ“ muss VARIABLEN einbeziehen, die nicht VORHERSEHBAR sind, u. a. die demografische VERÄNDERUNGEN und die sich ÄNDERNDE Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft.
c) „Gleichbehandlung“ ist gesellschaftlich so interpretationsfähig, dass mit diesem Begriff nichts abzuleiten ist
Was die Finanzierung der GRV betrifft:
Sie wird das ERGEBNIS dessen sein, was im GESELLSCHAFTLICHEN INTERESSENAUSGLEICH als AKZEPTABEL angesehen wird.
Beitragsdauer und Rentenbezugszeit spielen dabei eine sehr wesentliche Rolle.
Vorstellungen zur Finanzierung auf irgendeiner KONSTANZ zu gründen, ist jedoch eine ILLUSION.
Denn GESELLSCHAFTLICHE Entwicklungen, aus denen heraus über die Finanzierung der GRV entschieden wird, sind NICHT konstant.
@Felix
“Sobald die Mittel knapp werden, wird sich die Politik überlegen, dass sie eigentlich den “Republikflüchtigen” keine Rente ins Ausland “hinterherwerfen” muss. Sind ja doch alles Verräter, die dem eigenen Land nichts mehr bringen.”
Deutschland, mit seiner Parteiendemokratie/Parteienoligarchie, ist solches sehr gut zuzutrauen.
Dämpfend gegen solche Willkür könnte ja sein, dass die Ruhestandsemigranten ebenfalls Wähler sind und viele Länder ja gegenseitige Abkommen über die Rentenauszahlung haben.
In der Schweiz werden die (ebenfalls stimmberechtigten) Auslandschweizer…. auch die 5.Schweiz genannt….und von den Parteien umworben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandschweizer
Ich stelle fest: bei diesem Thema herrscht die Traumwelt. Gute Analysen, gute Vorschläge, aber alles scheitert an den Realitäten.
Raffelhüschen selbst hat schon erkannt, dass seine früheren Vorschläge nicht mehr umsetzbar sind. Die Zeit ist weg, alle Dividenden (keine Armee, keine Kinder) wurden verfressen. Und was wir vorgefressen haben, müssen wir eben nachhungern. Anders geht es nicht (ich glaube, das ist von Roland Baader).
@Felix
“Und was wir vorgefressen haben, müssen wir eben nachhungern. Anders geht es nicht (ich glaube, das ist von Roland Baader).”
Richtig.
Er erwähnt es auch in diesem Interview:
“Baader: Was wir in den letzten Jahrzehnten im papierenen Kreditrausch vorausgefressen haben, werden wir in den nächsten Jahrzehnten nachhungern müssen. Es wird furchtbar werden. Und leider folgt die politische Radikalisierung der Verarmung auf dem Fuß. Sogar große Kriege werden wieder denkbar, auf jeden Fall ein Freiheitsverlust ohnegleichen.”
http://www.roland-baader.de/ozeane-aus-scheingeld/
Adenauers Rentenreform wirkt sich nun halt so aus,wie es Ludwig Erhard korrekt.voraus sah.
“Erhard sah in der Rentenreform eine gefährliche Entwicklung hin zum Versorgungsstaat: „Die Blindheit und intellektuelle Fahrlässigkeit, mit der wir auf den Versorgungs- und Wohlfahrtsstaat zusteuern, kann nur zu unserem Unheil ausschlagen. Hier liegt ein wahrlich tragischer Irrtum vor, denn man will nicht erkennen, dass wirtschaftlicher Fortschritt und leistungsmäßig fundierter Wohlstand mit einem System umfassender kollektiver Sicherheit auf Dauer gänzlich unvereinbar sind.”
https://www.ludwig-erhard.de/erhard-aktuell/kommentar/gerechtigkeit-und-verantwortung-in-der-rentenpolitik/
Seine mahnenden Worten hatten kein Gehör gefunden:
„[Es ist] notwendig, dass das Subsidiaritätsprinzip als eines der wichtigsten Ordnungsprinzipien für die soziale Sicherung anerkannt und der Selbsthilfe und Eigenverantwortung soweit wie möglich der Vorrang eingeräumt wird.“ (Ludwig Erhard, 1956)
Eigenverantwortung und eigene Mittel werden in Zukunft immer wichtiger werden,um einen schönen gesicherten Lebensabend zu haben .
Dazu gehört für viele auch,sich ein günstigeres Land für den letzten Lebensabschnitt (möglichst frühzeitig), auszuwählen.Ob gewollt oder weil man “muss”.
Nebenbei:
Viele Fremdarbeiter der ersten Einwanderungswellen ,aus Portugal,Italien,usw. , stehen in der Schweiz vor diesem “muss” Problem,weil ihre kleine Rente/Pension schlicht nicht reicht,um den Lebensabend in dem Land wo nun ihre Kinder/Enkel wohnen…. vernünftig zu verbringen.
Auch vielen Schweizer wird es im Alter wohl deutlich schlechter gehen als zurzeit,wenn sie nicht in die 3.Säule einzahlen und keine Eigenmittel aufbauen wollten/”konnten”.
Dank starkem Franken gibt es dann wenigstens noch einen schönen Lebensabend in den billigen Feriendestinationsländern,die man ja früher immer besuchte und schon gut kennt. :-)
Man wird dann halt selber zum Migranten. Zu einem Lebensabendmigranten/Ruhestandsmigranten. :-)
Das Thema “retirement migration” wird in Zukunft wohl verstärkt von den Medien aufgegriffen werden (müssen).
Wie sagt die/das Lebensweisheit/Sprichwort treffend:
“Wie man sich bettet…so liegt man.”
Das halte ich für realistisch. Aber hier schlägt das politische Restrisiko (siehe Herr Bauer Ziff. 7):
Sobald die Mittel knapp werden, wird sich die Politik überlegen, dass sie eigentlich den “Republikflüchtigen” keine Rente ins Ausland “hinterherwerfen” muss. Sind ja doch alles Verräter, die dem eigenen Land nichts mehr bringen.
Aus deutscher Sicht sogar Verbrecher, die in anderen Ländern die bösen fossilen Energieträger nutzen, anstatt zuhause ordentlich im Büßerhemd zu gehen.
>> bto: “Was wäre zu tun? Eine nachhaltige und damit intergenerativ gerechte Finanzierung der GRV setzt ein konstantes Verhältnis zwischen Beitragsdauer und Rentenbezugszeit (RBZ) voraus,”
Hier ist ein Vorschlag, der mich schon lange umtreibt, sowohl als Rentner als auch als Zahlenschaufler:
1- Solange ein Beitragspflichtiger oder auch freiwillig Versicherter aktiv ist, gelten die Regeln des Normalfalles, sowohl nach Beitragshöhe als auch nach Erwerb von Anwartschaft. Insofern keine Änderung zum bestehenden System.
2- Es gibt kein festgelegtes Eintrittsalter, bzw. Mindesterwerbsjahre mehr. Jeder darf/muss solange arbeiten als er Lust oder Bedarf hat. Der hartnäckige Streit um das Rentenalter erübrigt sich damit, d.h. er ist der Politik entzogen.
3- Sobald er sich fürs Rentnerdasein entscheidet, wird seine Anwartschaft, bzw. sein Guthaben überführt in eine Rentenberechnung nach den aktuarischen Grundsätzen einer Lebensversicherung und nach diesen Grundsätzen verwaltet. Es könnte sogar erwogen werden, dass dieses Guthaben auch formell von der DRV I (Beitragserhebung) in eine DRV II (Rentenzahlung) zu überführen. Letztere funktioniert dann wie eine Einmalversicherung, wie sie von privaten Versicherungen auch angeboten wird. Die DRV II kann sogar Erträge erwirtschaften durch Anlage der übertragenen Versicherungssummen, was sich später als Bonus auf die Rentenhöhe positiv auswirkt..
4- Arbeitet der Versicherte länger als von ihm erwartet, erhöht er seine Anwartschaft entsprechend, da dann mehr Beiträge einer rechnerisch kürzeren Rentendauer gegenüberstehen. Wählt er eine kürzere Lebensarbeitszeit, tritt der umgekehrte Fall ein.
5- Sonderfälle (Mutterschaft, Teilinvalidität, usw) werden durch offene Gutschrift eines gesetzlich bestimmten Betrages auf die Anwartschaft einmalig ausgeglichen. Es wäre auch ein eleganter Weg, die Beamtenpensionen in das allgemeine System zu integrieren.
6- Der Versicherte kennt seine Situation jederzeit durch eine Vorausberechnung und kann abwägen, was er bevorzugt. Sowohl DRV I als auch DRV II kennen ebenfalls ihre finanzielle Lage mit hoher Sicherheit aufgrund der hohen Zahl der Versicherten. Es ist sogar möglich, die DRV II privatwirtschaftlich zu organisieren, bzw. an die Versicherungswirtschaft zu ‘verpachten’.
7- Das Restrisiko ist die Willkür der Politik.
Das Restrisiko erledigt hier alles.
Im Prinzip finde ich den Vorschlag sinnvoll: jeder zahlt ein, so lange er will, und bezieht Rente nach exakt festgelegten Regeln, wenn er will.
Da in der Rentenkasse aber nichts drin ist, und viel junge Menschen wissen, dass es gegen sie läuft wird folgendes passieren:
Die Menschen treten in Scharen aus.
Im übrigen würde Ihr Vorschlag das nicht vorhandene Kapital schlagartig offenlegen, denn alle erhalten ja heute eine Anwartschaft zugesprochen, von denen jeder mit einem Gehirn weiß, dass sie nur bis zum Tag X auf dem Papier existiert.
@ Felix
Ganz bin ich nicht mit Ihrem positiven Echo einverstanden, denn:
>> “Die Menschen treten in Scharen aus.”
Wer rechnen kann und noch ein notwendiges Mindestvertrauen in den Staat aufbringt, wird es nicht tun. Denn DRV I sammelt die Beiträge ein und wird die versicherungsmathematisch fälligen Rentenguthaben an DRV II überweisen. Natürlich werden letztere die Einnahmen übersteigen. Das ist die Rentenlücke, die der Staat mit seinem Zuschuss aus dem Haushalt decken muss.
Damit sind auch da die Zahlen auf dem Tisch und der freigiebige Staat wird sich hüten, weiter Geschenke um sich zu streuen, denn das erhöht unmittelbar den erforderlichen Staatszuschuss. Rechte Hosentasche >> linke Hosentasche.
DRV II arbeitet wie eine Lebensversicherung, aber kostengünstiger, denn der Vertrieb entfällt. Die Kunden werden ihr automatisch zugewiesen und Zugewinn aus der Vermögensverwaltung kommt den Versicherten zugute. Es müssen lediglich privatwirtschaftliche Geschäftsführung eingeführt und beibehalten (!) werden. Daher die Trennung von DRV I.
>> “… denn alle erhalten ja heute eine Anwartschaft zugesprochen, von denen jeder mit einem Gehirn weiß, dass sie nur bis zum Tag X auf dem Papier existiert.”
Na ja, aber daselbe Problem hat ja auch wer eine Lebensversicherung abschliesst. Aber zumindest besteht ein Anspruch aufs Lebensende und nicht nur bis zum Verbrauch des angesparten Guthabens.
Meine Lebensversicherung, mit der mein Arbeitgeber 1988 eine saftige Einmalversicherung auf mein Erleben abgeschlossen hat, weiss inzwischen ein Lied davon zu singen. Aber ich mache mir da keine Sorgen, denn es ist eine Schweizerische Versicherung und ich brauche immer noch keinen Arzt. Toi toi toi.
@ Bauer
#”wenn man die versicherten Leben als stochastisch unabhängig unterstellt”
“Frage: Sie bieten als einer der wenigen Fonds eine Rückversicherung an. Andere Initiatoren sehen das wegen der geringen Risiken als überflüssig an?
Prof. Finsinger: Vielfach wird behauptet, bei Fonds mit einem Investitionsvolumen von 50 Millionen US Dollar sei die Durchmischung so groß, dass die Rendite des Fonds keine großen Zufallsschwankungen mehr aufweist. Das stimmt natürlich nur dann, wenn man die versicherten Leben als stochastisch unabhängig unterstellt. Insoweit die Medizin jedoch allgemein die Lebenserwartung erhöht, sind die Risiken der einzelnen Leben und die dazugehörigen Policen korreliert. Gegen einen gleichgerichteten medizinischen Fortschritt kann man sich nur durch eine Rückversicherung oder genauer eine Garantieversicherung schützen. Ein weitere Grund für den Abschluß einer Garantieversicherung ist die dadurch vereinfachte Liquiditätsplanung im Asset Liability Management. Aus kurzen Laufzeiten kann man so Rückflüsse für die Bezahlung von Prämien sichern. Dadurch ergibt sich eine höhere Investitionsquote.”
https://www.fondsprofessionell.at/news/produkte/headline/prof-finsinger-im-interview-ich-bin-nicht-fuer-mehrere-fonds-als-manager-und-berater-taetig-90430/
@Bauer
Meines Wissens laufen die Zusatzsäulen Riester/Rürup oder auch die Berufsversorgungswerke/Betriebsrenten(?) doch genau so. Insofern haben wir das auf freiwilliger Basis schon.
Es bleibt das Problem der Unvorhersehbarkeit der Rentenhöhe. Die wird einem zu Beginn des potenziellen Renteneintritts mitgeteilt, man kann einschlagen oder weiterarbeiten. Im nächsten Jahr dasselbe Spiel. Da die Rentenhöhe immer unter den vollmundigen Versprechen zu Beginn der Einzahlung ist, ist Enttäuschung vorprogrammiert. Zudem müsste die Umstellungszeit von Ponzi auf kapitalgedeckt überbrückt werden.
Ob der deutsche Wähler für so was zu begeistern ist? Sehr fraglich.
@ Stoertebekker
>> “Es bleibt das Problem der Unvorhersehbarkeit der Rentenhöhe.”
Eben deshalb schlage ich die rechtliche Trennung von Einnahmeseite und Ausgabenseite der DRV vor. Denn die notwendigen Zwischenbilanzierungen zwingen dazu, die Karten auf den Tisch zu legen, siehe meine Antwort @Felix von vorhin.
@Bauer
Tja, das läuft heute leider anders. Bei meiner Rürup gab‘s bei Beginn der Einzahlung einen Faktor pro ersparte 10k€ Rentenguthaben. (Letzteres ist durch Anlage in Aktien naturgemäß unsicher und volatil. Was auch gut auf den jährlichen Auszügen sichtbar ist.)
ABER die Versicherungen haben im Kleingedruckten eine Klausel, dass sie auch den Rentenfaktor ändern können, wenn ein unabhängiger Gutachter die Notwendigkeit bestätigt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Prompt hat meine Allianz erst von 36 auf 33 und nun nochmal auf 30 gesenkt. Denn langsam fangen die Auszahlungen an. Gerichtsverfahren sind anhängig, aber Vertrauen in so ein Modell entsteht nicht.
Ein Versicherungsmathematiker hat berechnet, dass die aktuell angebotenen Versicherungen erst ab Alter 102 oder 103 break even sind.
(Fairerweise muss man sagen, dass die Niedrigzinsphase natürlich nicht ideal war, allerdings hab ich 100% in Aktien gesteckt, doch die vorgeschriebene Absicherung des eingezahlten Kapitals frisst trotzdem Rendite. Lohnt sich für mich wahrscheinlich noch wegen des Steuervorteils Einzahlung vs Auszahlung.)
@Stoertebekker
“(Fairerweise muss man sagen, dass die Niedrigzinsphase natürlich nicht ideal war, allerdings hab ich 100% in Aktien gesteckt, doch die vorgeschriebene Absicherung des eingezahlten Kapitals frisst trotzdem Rendite. Lohnt sich für mich wahrscheinlich noch wegen des Steuervorteils Einzahlung vs Auszahlung.)”
Nein, wahrscheinlich ist das für Sie nicht lohnend, sondern nur für den Versicherungskonzern. Die wissen schon, warum ihr Slogan “Hoffentlich Allianz-versichert ist” – also “hoffentlich” aus Sicht der Allianz. ;)
Selbst wenn wir einen Grenzsteuersatz von 42% für Sie unterstellen, reichen schon jährliche Verwaltungsgebühren auf den angesparten Kapitalstock von 1% damit Ihr Steuervorteil bei der Einkommensteuer in der Ansparphase für die Sparraten aus den ersten Jahren komplett aufgezehrt wird. Wenn ich schon lese, dass Ihre Versicherung mit irgendwelchen intransparenten “Faktoren” hantiert, die auch noch nach irgendwelchen willkürlichen Kriterien geändert werden können, dann befürchte ich, dass Sie nicht einmal erkennen können, wie hoch die jährlichen Verwaltungsgebühren für den Rürup-Vertrag überhaupt sind – oder?
Aus dem Grund habe ich mich jedenfalls gegen einen Rürup-Vertrag entschieden. Dadurch zahle ich zwar deutlich mehr Einkommensteuer, bin dafür mit dem versteuerten Einkommen aber voll flexibel und kann meine Investments für die Altersvorsorge mit jährlichen Gebühren von ganz deutlich unter 1% realisieren.
Eigentlich ein Armutszeugnis für den deutschen Staat, dass er kein Modell für das selbstständige Sparen für die Altersvorsorge anbietet, welches auch tatsächlich steuerlich attraktiv ist. Das funktioniert in den USA mit den “401(k)”-Plänen, optional in der Variante “self-directed” viel besser und günstiger.
@ Bauer
Ihr Vorschlag ist FAIR, weil er den INDIVIDUELLEN Output (Renten) in Bezug zum INDIVIDUELLEN Input (Einzahlungen) setzt bei für ALLE gegebenen bzw. sich für ALLE gleichermaßen ändernden Bedingungen.
Er ist geeignet für ARME Gesellschaften, die im Aufbruch sind, d. h. deren Menschen die Möglichkeit und den Willen haben, ihren WOHLSTAND zu MEHREN.
Mehren sie ihn, haben sie auch eine entspanntere Vorstellung der Alterssicherung.
Dies betrifft WACHSTUM genierende Gesellschaften wie Westdeutschland nach WK II oder China nach Mao.
Gibt es irgendwelche Finanzierungsprobleme, sind sie beherrschbar. Denn bei hinreichend hohem Wirtschaftswachstum lassen sich ZUKÜNFTIGE Ansprüche relativ leicht befriedigen.
Ihr Vorschlag ist zugleich UNTAUGLICH für UNSERE Gesellschaft.
Denn in vergleichsweise GESÄTTIGTEN Gesellschaften mit viel geringerem Wachstum ist die REFEREENZ für FAIRNESS eine völlig ANDERE.
Es wird die Frage gestellt:
WARUM soll ich weniger als ANDERE haben (müssen), wenn der allgemeine Wohlstand GROSS ist?
Der Grund, weniger zu haben, wird bei derart GEÄNDERTEN Bedingungen NICHT mehr im INDIVIDUELLEN Verhalten gesucht und gefunden.
Denn der IMPERATIV für Gleichheit durch UMVERTEILUNG lässt ihn gar nicht erst aufkommen.
Vielmehr werden Gründe genannt, die als individuell NICHT zu verantwortende, sondern als GESELLSCHAFTLICH gegebene die Umverteilung ERZWINGEN:
Unterprivilegiertes Elternhaus, Armut …
@Tischer: ” Gleichheit durch UMVERTEILUNG”
Richtig, das Problem ist nur: die Umverteilung wird an Grenzen stoßen. Ich bin auf die nächsten Steuerschätzungen gespannt. Klar kann man weiter Weimar-Euros drucken. Aber was dann?
@Hr Bauer “woher nehmen?”
koennen Sie noch 3 – besser erklaeren?
Wo soll denn das Geld fuer DRV II herkommen?
Bisher gibt es nur “virtuelle” Anwartschaften (kein angespartes Kapital).
Soll der Staat JEDES Jahr fuer ca. zwei Millionen Neuzugaenge (Rentner) mit einem Durchschnitt von ca. 30 Rentenpunkten (Wert ca 250k€) mit einem Wert der Anwartschaft = 500.000.000.000 EUR (500 Mrd) an Schulden aufnehmen und an DRV II ueberweisen?
LG Joerg
@ joerg,
“”Wo soll denn das Geld fuer DRV II herkommen?
Bisher gibt es nur “virtuelle” Anwartschaften (kein angespartes Kapital).””
“kein angespartes kapital”…………….
haben sie das schuldgeldsystem überhaupt verstanden??????
wenn ja, dann ist ihre frage meilenweit daneben.
wenn nein, dann gilt:
in diesen schuldgeldsystem reicht angespartes kapital niemals für zukunftsinvestitonen, – sowohl bei den renten, als auch bei produktions -anlagen.
verzinste anlagen würden nur die lebensdauer des systems etwas verlängern, niemals heilen!
@foxxly
Wie haben Sie Hr. Bauers Vorschlag denn verstanden?
Wie soll denn Ihrer Meinung nach unter 3. die DRV II finanziert werden?
“3- Sobald er sich fürs Rentnerdasein entscheidet, wird seine Anwartschaft, bzw. sein Guthaben überführt in eine Rentenberechnung nach den aktuarischen Grundsätzen einer Lebensversicherung … DRV II (Rentenzahlung) … funktioniert dann wie eine Einmalversicherung, wie sie von privaten Versicherungen auch angeboten wird. Die DRV II kann sogar Erträge erwirtschaften durch Anlage der übertragenen Versicherungssummen …”
Es ist lieb von Ihnen Hr. Bauer gleich zur Seite zu springen und zu bellen, Ihre Treue wird gesehen!
Warten wir auf des Meisters Antwort? Oder wollen Sie?
LG Joerg
PS: ich schaetze Hr. Bauer, aber vermutlich war er sich einfach der Dimension (hunderte Milliarden jaehrlich fuer die DRV II Idee) nicht bewusst?
@ joerg,
grundsätzlich denke ich selber!
es sind zwei verschiedene dinge.
ihre antwort mit dem gesparten geld ist trotzdem systemisch langfristig nicht möglich.
zur rentenfinanzierung.
ich bin einerseits nicht abgeneigt die rente über eine sachwert -anlage zu finanzieren.
ABER:
wir können und dürfen uns nicht vergleichen mit einem starken rohstoff-land!
ich bin für einen kompromiss:
zu beginn einer umstellung der rentenfinanzierung, sollten wir niemals alles auf eine karte setzen.
daher:
mind. 50% im bisherigen umlageverfahren, und
den rest in aktien, rohstoffe und immobilien.
generell:
egal wie wir es finanzieren, wenn wir die bisherige beitragsstruktur beibehalten, dann hat auch eine andere finzierung keinen bestand.
d.h. das gesamte einkommen muss zur sozialversicherung anteilig und ohne obergrenze, bezahlen.
ODER:
wie ich schon schrieb, die gesamte sozialversicherung durch die MWST finanzieren und die bisherigen kosten aus den arbeitskosten entfernen!
@foxxly
bitte beschreiben sie mit eigenen worten, was hr bauer oben vorgeschlagen hatte, v.a. punkt drei. vielleicht wird es dann klarer?
liebe gruesse joerg
ich sehe diesen versicherungsvorschlag nur in verbindung mit einer grundrente für alle, in der auch ALLE einbezahlt haben.
diese freiwilligkeit führt letztlich dazu, dass es dann eine menge rentner gibt, ohne einer ausreichenden versorgung und der staat wieder unterstützen muss. das kann so auch nicht sein.
bto:
die argumente sind meist richtig, aber nicht vollständig und einseitig:
die RV wird als soziales monsterwerk hingestellt, welches nur überlebt, weil es mit einem narativ belegt wird, was im grunde nicht stimmt ABER damit die stimmung und anklage völlig falsch darstellt!
die RV hätte mit seiner finazierung kein problem und könnte ohne staatszuschuss die beiträge ordenlich senken.
der staat gibt jährlich rund 100 mrd€ als zuschuss für die gesetzl. RV. ABER, durch die versicherungsfremden leistungen (dazu gehören auch zb.die ost-rentenzahlungen) klaut der staat rund 130 mrd € den rentnern weg.
diese zahl wurde mir von einem mitarbeiter der rentenversicherung bestättigt.
es werden also staatlich verordnete ausgaben der sozialversicherung zur last gelegt, welche dort nicht hin gehören.
auch damals kanzler schröder hat die RV bzw. die rentner abkassiert.
es also wichtig diesen sachverhalt grundsätzlich offen anzusprechen und gegenenfalls zu klären.
es darf nicht sein, dass ständig ein rentnerbashing stattfindet, weil sie kostgänger des staates seinen; obwohl sich die rentner bisher immer noch selber mit ihren beiträgen finanzieren können.
das dies in zukunft aber anders kommen wird, ist höchst wahrscheinlich, weil gutverdiener zunehmend als beitragszahler gesetzlich einen anderen weg gehen dürfen, – (schräger und fragwürdiger gerechtigkeits -sinn der oberschicht)
und die bevölkerung zunehmend weniger als den ecklohnbasis verdient und somit dem staat auf der tasche liegen und liegen werden.
ps:
dies geschieht auch bei den gesetzlich versicherten in den krankenkassen:
die gesundheitskosten zb.der zuwanderer sind keine leistung der beitragszahler, aber werden entprechend belastet.
oder die deutsche gesundheitsversorgung der familen von gastarbeitern, welche hier nicht leben.
foxxly, die Story hören wir von den Linken doch schon seit mindestens 40 Jahren. Ist ja auch nicht verkehrt.
Aber was macht die Rentenversicherung denn, wenn in ein paar Jahren einfach nicht mehr genug Geld hereinkommt.
Genau das ist das strukturelle Problem, dass durch unsystematische Einzahlungen und Entnehmen verschleiert wird.
Wahrscheinlich will man genau das: Divide et impera.
“Laßt sie sich über Nebensächlichkeiten streiten.”
Wer rechnen konnte und nur ein bißchen die gesellschaftliche Entwicklung verfolgt, wußte am 31.12.1970, dass das System scheitern wird.
Bilanzierung dient als Handelsbilanz und/oder Steuerbilanz.
Die Handelsbilanz ist durch die Maßgeblichkeit auch Besteuerungsgrundlage.
Ist die BRD eine Handelserechtliches Besteuerungsobjekt und ist der Staat mit seinen Kernaufgaben ein Gewinnunternehmen?
Wir Bürger sind die Versicherung des Staates und haften ?
Ein haftungsbeschränkter Staat nach Handelsgesetzbuch ist ein Widerspruch in sich selbst.
Kein Mensch haftet für diese Konstrukt Staat – dafür gelten die internationalen Bankruptcy Laws.
Dazu sollten Raffelshüschen und Co. In ihre Staatshaftungsbuden getarnt als Stiftung – privat oder lffentlch ? mal eingehen.
Stattdessen geht es um Einnahmen für Auszahlungen.
Für diese Kadetten reicht die einfache Einnahme – Ausgabe – Rechnung.
Fiktive Aufwände und Erträge braucht kein Rentensystem.
Finanzmathematik endetvin der Wirklichkeit der Einzahlungs- und Auszahlungsströme.
Sehe ich ganz anders. Wir brauchen ein DRAKONISCHES Rechnungswesen. Buchhalter als völlig unabhängige Beamte.
Die Wirtschaft nutzt sonst Buchhaltung, um sich wahlweise aufzuhübschen oder arm zu rechnen – hier könnte man noch sagen, “let the Buyer beware”.
Aber der Staat tut selbiges auch. Rente: Sichere Aufwendungen werden nicht gebucht und der unmündige Wähler merkt es nicht.
@ Felix
Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit – Grundlagen einer Finanzverfassung auf Augenhöhe !
Wer suchet findet wo ?
Einmal ganz grundsätzlich zu btos “machen”:
Nein. Ich kann Herrn Dr. Stelter gut verstehen, er ist Angehöriger der Boomer, also der aktuellen “Prophetengeneration” (nach Howe, Fourth Turning), aber so wird es nie mehr gut. Wenn ein System nicht mehr funktioniert wird es gerne weiter verschandelt, um Zeit zu gewinnen und es am Laufen zu halten.
Aber irgendwann muss es abgerissen und durch etwas neues ersetzt werden. Früher ist meistens besser als später, aber der Druck muss erst groß genug werden.
Was wir sehen werden ist entweder
a) die Boomer verzichten im großem Umfang zugunsten der Jüngeren, wobei die Jüngeren im Gegenzug Vernunft annehmen müssen (das wäre etwa SOLON), oder
b) Niedergang in Form von rascher Auflösung oder Bürgerkrieg. In Deutschland eher Auflösung, denn mit Messern allein wird es zu anstrengend.
Die Erhöhung des Rentenalters kann aus zwei Gründen nicht funktionieren:
1. Es ist schädlich für die Motivation. Das einzige, was hier Millionen noch weiter machen läßt, ist die Aussicht auf den möglichst baldigen Ruhestand. Jedes Rütteln daran, führt zu noch mehr innerer Kündigung.
2. Es mangelt an Vitalität. Im Westen ist ein Mann durchschnittlich ab ca. 50 chronisch krank.
@ Felix
>> “Die Erhöhung des Rentenalters kann aus zwei Gründen nicht funktionieren:”
Da haben Sie recht. Darum auch mein Vorschlag weiter oben (10:00). Dann kommen die Karten auf den Tisch und die Mogelei endet in der harten Realität.
Hallo Herr Bauer,
genau das: die Mogelei wird in der Realität scheitern.
Die Frage ist nur, wieviel Schaden vorher noch angerichtet wird.