Die Abwärtsspirale aus Schulden, Produktivität und fehlendem Wachstum

Dieser Beitrag erschien erstmalig im Juni 2015 bei bto: 

Getrieben von immer tieferen Zinsen, verschulden wir uns immer mehr ‒ oder weil wir immer höher verschuldet sind, desto tiefer müssen die Zinsen sein? Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich warnt in ihrem neuesten Bericht erneut vor den Folgen und mahnt zu einer raschen Wende in der Geldpolitik. Genau wie vor einem Jahr ‒ vermutlich mit genau demselben Effekt wie damals. Keinem. (Siehe dazu Die krachende Niederlage der Notenbanker). Kernaussage ist und bleibt: Billiges Geld ist die Hauptkrisenursache und angesichts von Zinsen bei null haben die Notenbanken keine Munition mehr, wenn es zu einer erneuten Krise kommt. Und Letzteres ist sicher.

So sieht das mit den Schulden bekanntlich aus. Von wegen sparen! Zahlen ohne Finanzsektor:

Die Schulden sind ‒ wie auf diesen Seiten mehr als intensiv besprochen ‒ aus verschiedenen Gründen problematisch. Doch wie sollte man diese loswerden? Sparen funktioniert wirklich nicht. Also müssen wir wachsen. Doch danach sieht es angesichts der rückläufigen Erwerbsbevölkerung und Produktivität pro Kopf nicht aus, wie ein Blick auf die Fakten zeigt. Basierend auf Daten von Andrew Smithers.

Zunächst die Feststellung, dass die Produktivität pro Kopf immer weniger wächst. Nach dem Rückgang durch die Krise scheint es sich wieder etwas zu bessern. Der Abwärtstrend seit den 1970er-Jahren ist jedoch eindeutig:

Dahinter steckt ein wichtiger Faktor. Wir investieren nicht genug. Die Investitionen pro Kopf sind seit Jahren stabil. Smithers vermutet, dass steigende Produktivität steigende Investitionen erfordert. Damit blieben die Produktivitätszuwächse in den kommenden Jahren ebenfalls schwach. Allerdings geht er nicht davon aus, dass die Produktivität sinken wird.

Ich habe die Gründe für die schwachen Investitionen öfters diskutiert. Ich denke, am besten erklärt sich diese Entwicklung mit der Theorie von Kondratieff. Die Industrien sind alt und es dauert, bis sich die neuen breit durchsetzen.

Die BIZ kommt nun in ihrem Jahresbericht mit einer weiteren These: Das billige Geld führt nicht nur zu zu vielen Schulden, sondern auch zu einer erheblichen Fehlallokation von Kapital. Diese Fehlallokation führt dazu, dass das Produktivitätswachstum zurückgeht. Die BIZ schätzt, dass die Fehlallokation im Kreditboom von 2004 bis 2007 die Arbeitsproduktivität in den USA 0,2 Prozentpunkte gesenkt hat, in Italien 0,4, in Spanien 0,7 und in Irland rund 1 Prozentpunkt. Eine Ursache ist, dass die Arbeitskräfte in unproduktive Sektoren wie die Finanzwirtschaft und den Bau gegangen sind. Auch heute wirkt dies noch nach.

Die Wirkung ist erheblich nach Berechnungen der BIZ. Zwar hätte es auch so einen Rückgang gegeben. Dieser wäre allerdings weitaus geringer ausgefallen.

Das fehlende Wachstum infolge von Bevölkerungsrückgang und mangelnden Produktivitätszuwächsen führt zu weiter steigenden Schuldenquoten. Das Verhältnis von Schulden und Wirtschaftsleistung wird nach Schätzung der BIZ in Japan 2050 über 300 Prozent liegen, aber auch in Deutschland 140 Prozent betragen (Grafik links). In England sieht man sehr schön die demografische Wirkung. Wer eine wachsende Bevölkerung hat, kann sich mehr Schulden “leisten”.

Die BIZ simuliert allerdings nur die Staatsschulden, wir wissen aber, dass auch die privaten Schulden der gleichen Dynamik unterliegen. (Was das Bild nicht besser macht!)

→ FT (Anmeldung erforderlich): “Productivity and the decline in capital efficiency”, 24. Juni 2015

→ FINANZ und WIRTSCHAFT: “Eindringliche Warnung aus Basel”, 28. Juni 2015

→ The Telegraph: “The world is defenceless against the next financial crisis”, warns BIS, 28. Juni 2015

Kommentare (5) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Dieter Krause
    Dieter Krause sagte:

    Ja, so argumentieren Juristen! Aber Politik geht nicht in Jura-Seminaren auf. Hat doch Herr Gauweiler auch schon begreifen müssen oder? Recht wird immer auch durch Macht gesetzt – egal, ob die Verträge das en detail dann wirklch hergeben. Zumindest in der Politik!

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    • Wolfgang Selig
      Wolfgang Selig sagte:

      So ist es. Nichts gegen die Quelle von Herrn Dr. Stelter, aber es ist und bleibt ein Machtproblem, kein juristisches. Das sieht man ja in den USA. Egal, wer Präsident wird- Goldman Sachs und Co kümmern sich um die Staatsfinanzen. Bei uns ist es ähnlich – egal wer regiert, die eigentlichen Punkte zu Währung und Verschuldung stehen für 90% der Bevölkerung bis zum nächsten “Großereignis ” nicht zur Debatte.

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  2. Daniel Stelter
    Daniel Stelter sagte:

    Man schreibt mir:
    Sehr geehrter Herr Stelter,
    ich lese seit einigen Jahren Ihre Kommentare und Analysen zur Schuldenthematik. Bei dieser Gelegenheit vielen Dank für Ihre Mühe und die pointierten Darstellungen der andernorts nicht so klar zu Tage tretenden Zusammenhänge. Zu Ihrem aktuellen Kommentar vom 30. Juni zur Eurokrise:

    Was die Alternativen zu Griechenlands Verbleib im Eurosystem betrifft, so gibt es entgegen Ihrer Darstellung völkerrechtlich durchaus die Möglichkeit der Suspendierung aus dem Maastrichter/Lissaboner/etc. Vertrag. Da die einschlägigen Verträge allesamt keine entsprechende Klausel enthalten, greift ersatzweise Artikel 60 der Wiener Vertragsrechskonvention (s.u.). Man hätte bei der Formulierung der Verträge durchaus eine Klarstellung in den Text einfügen können (“dieser Vertrag/Beitritt ist unumkehrbar”, “eine Kündigung ist nur einvernehmlich möglich”, etc.). Man hat diesen fachlichen Rat jedoch in den Wind geschlagen; ebenso wie den Hinweis, dass es dann eben die Auffangklausel der WVK geben würde (auf die sich jede der Vertragsparteien im Fall der Fälle ‒ und so liegen die Dinge jetzt ‒ einzeln oder zusammen berufen könnte).

    Das Zustandekommen anderer multilateraler Verträge war noch hanebüchener; z. B. die zu den Euro-Rettungsschirmen. Dort machte man sich schon gar keine Mühe mehr, die Herkunft der Vertragstexte direkt aus der City of London zu verschleiern. Ich hatte damals mit diesen Machwerken zu tun und kann mir daher ein (vernichtendes) Urteil erlauben. Damals stand ich auch mit Herrn Gauweiler in Kontakt, welcher ja bekanntermaßen sehr viel professionellen Aufwand mittels Verfassungsklagen betrieben hat, um die in den einschlägigen Verträgen verborgenen Maßnahmen aufzuhalten. Sein politisches Ende beruhte maßgeblich auf diesem Engagement.
    Nun befinden wir uns in der größten Enteignungsmaßnahme der Geschichte.
    Ich wünsche Ihnen viel Kraft für die nächsten Jahre!
    Mit freundlichen Grüßen,

    Artikel 60 Beendigung oder Suspendierung eines Vertrags infolge Vertragsverletzung

    (1) Eine erhebliche Verletzung eines zweiseitigen Vertrags durch eine Vertragspartei berechtigt die andere Vertragspartei, die Vertragsverletzung als Grund für die Beendigung des Vertrags oder für seine gänzliche oder teilweise Suspendierung geltend zu machen.
    (2) Eine erhebliche Verletzung eines mehrseitigen Vertrags durch eine Vertragspartei
    a)
    berechtigt die anderen Vertragsparteien, einvernehmlich den Vertrag ganz oder teilweise zu suspendieren oder ihn zu beenden
    i)
    entweder im Verhältnis zwischen ihnen und dem vertragsbrüchigen Staat
    ii)
    oder zwischen allen Vertragsparteien;
    b)
    berechtigt eine durch die Vertragsverletzung besonders betroffene Vertragspartei, die Verletzung als Grund für die gänzliche oder teilweise Suspendierung des Vertrags im Verhältnis zwischen ihr und dem vertragsbrüchigen Staat geltend zu machen;
    c)
    berechtigt jede Vertragspartei ausser dem vertragsbrüchigen Staat, die Vertragsverletzung als Grund für die gänzliche oder teilweise Suspendierung des Vertrags in bezug auf sich selbst geltend zu machen, wenn der Vertrag so beschaffen ist, dass eine erhebliche Verletzung seiner Bestimmungen durch eine Vertragspartei die Lage jeder Vertragspartei hinsichtlich der weiteren Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen grundlegend ändert.
    (3) Eine erhebliche Verletzung im Sinne dieses Artikels liegt
    a)
    in einer nach diesem Übereinkommen nicht zulässigen Ablehnung des Vertrags oder
    b)
    in der Verletzung einer für die Erreichung des Vertragsziels oder des Vertragszwecks wesentlichen Bestimmung.
    (4) Die Absätze 1 bis 3 lassen die Vertragsbestimmungen unberührt, die bei einer Verletzung des Vertrags anwendbar sind.
    (5) Die Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Bestimmungen über den Schutz der menschlichen Person in Verträgen humanitärer Art, insbesondere auf Bestimmungen zum Verbot von Repressalien jeder Art gegen die durch derartige Verträge geschützten Personen.

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  3. Dieter Krause
    Dieter Krause sagte:

    Das Grundproblem solcher Länder wie Griechenland sind dysfunkionale staatliche Verwaltungen, die nur zur klientelistischen Bereicherung durch korrupte staatliche und private Eliten genutzt werden! Wo soll aber da ein staatliches Ethos herkommen (in Preußen haben das König Friedrich Wilhelm & König Friedrich II. von 1715 bis 1786 kontinuierlich von oben durchgesetzt – darauf konnten dann die liberalen Reformer um Stein nach 1806 aufbauen!), wenn die Diebe nur den Staat zur Ausplünderung kapern? Ist doch auch in vielen Entwicklungsländern genauso! Ganz schlimm übrigens in Indien – dort ist die Korruption noch viel schlimmer als in China. Und dann natürlich auch ein mangelnder Bildungsethos bzw. bei Griechenland (bzw. ganzer Balkan!) eine permanente Abwanderung von Leistungseliten ins Ausland, die sich nicht in das korrupt-klientelistische System einfügen wollen.

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  4. StS
    StS sagte:

    Das Problem, das Griechenland mit vielen Entwicklungsländern gemeinsam hat, ist doch, das weitere externe Geldzuführung der herrschenden Meinung nach zu signifikanten Fehlallokationen und nur in einem hoch ineffizienten Maße zu nachhaltigem Wachstum führen würde. Insoweit ist die Vergangenheit ein schwer zu widerlegender Indikator für die Zukunft und aus Athen ist nichts Überzeugendes zu einem Wandel in dieser Frage zu hören. (Grundbücher werden nicht angelegt, die Reeder nicht in die volkswirtschaftliche Statistik und nicht in die Besteuerung aufgenommen, um nur zwei Beispiele aus unterschiedlichen Bereichen zu nennen). Auch ein Wirtschaftskreislauf braucht eine Infrastruktur und insbesondere eine effiziente Fiskalpolitik. Es geht um wachstumsfördernde Geldmittel doch erst in zweiter Linie – ohne Hausaufgaben kein Einkommen.

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