Strafanzeige gegen die Bundesbank
Das gibt es nicht alle Tage. Der Münchner Investor Hans Albrecht hat Strafanzeige gegen das Direktorium der Bundesbank erstattet. Der Vorwurf hat es in sich: Bilanzfälschung, und zwar in erheblichem Umfang.
Hans Albrecht stört sich an einem offenkundigen Widerspruch. Die Bundesbank bilanziert seit Jahren steigende Forderungen im europäischen Zahlungssystem Target2 – in der Bilanz 2022 immerhin 1.270 Milliarden Euro, was 42 Prozent der Bilanzsumme entspricht. Umgekehrt vertreten Ökonomen, wie das derzeitige EZB-Präsidiumsmitglied Isabel Schnabel, die Auffassung, dass diese Target2-Salden keine Kredite sind, sondern „Konventionen“, deren „fairer Wert bei Null liegt“. So Schnabel bei der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zu diesem Thema.
Nur eines von beiden kann stimmen: Ist das Vermögen wertlos, wie hier immerhin von Vertretern der Zentralbank behauptet wird, wäre der Wert in der Bilanz falsch, die Bundesbank müsste 1.270 Milliarden Euro abschreiben und die Bundesrepublik Deutschland die Zentralbank rekapitalisieren. Ist der Wertansatz korrekt und es ist eben doch eine Forderung und nicht nur eine Verrechnungsgröße, müsste die Bundesbank diese Position behandeln wie jede andere auch und angesichts des enormen Klumpenrisikos die Position zugunsten anderer Positionen wie beispielsweise Gold verringern.
Und genau um diese bessere Nutzung der Target-2-Forderungen geht es eigentlich. Faktisch sind sie – ich gehöre zu jenen, die sagen, die Bilanz der Bundesbank ist korrekt – ein deutscher Staatsfonds. Nur einer, über den wir uns nicht trauen zu verfügen und der deshalb denkbar schlecht angelegt ist, mit einer seit Jahren negativen Realverzinsung. Hier alternative Wege zu beschreiten, ist dringend angezeigt. Und möglich.
Wenn die Anzeige in ein Verfahren mündet, dass dazu beiträgt, diese Diskussion wieder auf den Tisch zu bringen, hat sie sich bereits gelohnt. Natürlich sind Gerichte eigentlich die falsche Instanz, wenn es darum geht, wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. Gut zu beobachten an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rettungsmaßnahmen im Euroraum. Vor die Wahl gestellt, als Gericht die Währungsunion in ihren Grundfesten zu gefährden oder aber eine Interpretation zu finden, die das politisch gewünschte für hinnehmbar erkennt, haben sich die Richter jeweils für den zweiten Weg entschieden. Nur vereinzelt gibt es Abweichler, so beim Urteil zum sogenannten „Wiederaufbaufonds“ der EU, bei dem der Richter Peter Müller in einem Minderheitsvotum vor der Transferunion durch die Hintertür warnt.
Deshalb ist davon auszugehen, dass auch in diesem Fall eine „Lösung“ gesucht werden wird, zum Beispiel in dem man darauf verweist, dass die Bundesbank Aktiva unabhängig vom Wert zu Anschaffungskosten bilanzieren darf. Dies zu tun, bei Vermögenswerten, denen man einen Wert von Null beimisst und die für 42 Prozent der Bilanz stehen, wäre allerdings die faktische Mitwirkung an der Täuschung über die wahre finanzielle Grundlage der Bundesbank. Urteilten die Gerichte in Deutschland so, wäre der nächste konsequente Schritt, gegen die Bilanzierung der EZB zu klagen, denn diese wäre spiegelbildlich ebenfalls nur dann korrekt, wenn die Target-Forderungen werthaltig sind.
Doch wahrscheinlich kommt es gar nicht so weit. Die Staatsanwaltschaft dürfte versuchen, das Thema im Keim zu ersticken. Nach dem Motto, der Kläger wäre ja nicht individuell betroffen. Doch das ist falsch. 1.270 Milliarden Euro entsprechen 15.300 Euro pro Kopf der Bevölkerung. Vom Baby bis zum Greis. Und damit ist jeder deutsche Staatsbürger betroffen – auch der Kläger.
→ cicero.de: „Strafanzeige gegen die Bundesbank“, 2. Oktober 2023
Ein praktisches Beispiel:
Daimler leiht sich bei der Commerzbank 100 Mio EUR, um damit 1.000 E-Klasse Mercedes zu
produzieren. Die 100 Mio EUR landen als Löhne, Gehälter, Dividenden bei Angestellten und
Aktionären von Daimler, also bei einem kleinen Teil der deutschen Haushalte.
Wir nehmen an, die deutschen Haushalte haben ihr Bankkonto alle bei der Commerzbank.
Nun leiht sich die Agnelli Import AG in Mailand 100 Mio EUR von der Unicredit, um den Import der 1.000 E-Klasse Mercedes zu finanzieren.
Am Ende stehen bei der Agnelli Import AG 1.000 E-Klasse auf dem Hof.
Daimler zahlt mit den 100 Mio EUR den Kredit an die Commerzbank zurück.
Faktisch hat “Deutschland” am Ende Eigenkapital in Höhe von 100 Mio. EUR gebildet,
das die deutsche Haushalte als Sichteinlagen (Geldmenge M1) bei der Commerzbank gebunkert haben.
Rein formal findet das Eigenkapital in der Bilanz als Target-Forderung gegen die EZB ihren Ausdruck.
Das interiessiert in der Bevölkerung ausser den Volkswirten wen ?
“Italien” hat reale Güter in Form von 1.000 E-Klasse Mercedes erworben, die auf dem Hof der Agnelli Import AG stehen. Diesen realen Aktiva steht formal eine Target-Verbindlichkeit der italienischen Zentralbank gegen die EZB gegenüber.
Faktisch hat hat die italienische Zentralbank eine Forderung gegen die Unicredit und die Unicredit eine Forderung an die Agnelli Import AG.
Was passiert bei einem Austritt Italiens aus der Eurozone ?
Die deutschen Haushalte haben keine Verluste, denn ihre 100 Mio EUR Sichtguthaben bei der Commerzbank bleiben erhalten.
Aus der Target-Forderung der Bundesbank wird eine Forderung an die italienische Zentralbank.
Das hat auf die deutsche Bevölkerung in der Praxis keinen Effekt (?).
In Italien hat die italienische Zentralbank nach dem ItalExit immer noch eine Forderung gegen die Unicredit und die Unicredit eine Forderung an die Agnelli Import AG.
Also alles aus Sicht des Normalbürgers alles halb so wild !?
Und was wäre umgekehrt, wenn Italien seinen Anschluss an das Grüne Reich proklamiert ?
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Die Bilanzen der Beteiligten sehen am Ende (ohne Italexit) wie folgt aus:
EZB:
Aktiva: Target-Forderung an Italienische Zentralbank 100 Mio EUR
Passiva: Target-Verbindlichkeit an Deutsche Bundesbank 100 Mio EUR
Italienische Zentralbank:
Aktiva: Forderung an Unicredit 100 Mio EUR
Passiva: Target-Verbindlichkeit EZB 100 Mio EUR
Deutsche Bundesbank:
Aktiva: Target-Forderung an EZB 100 Mio EUR
Passiva: Deposits (“Überschussreserve”) Commerzbank 100 Mio EUR
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Commerzbank:
Aktiva: Deposits (“Überschussreserve”) bei Bundesbank 100 Mio EUR
Passiva: Deposits (Sichteinlagen) von Deutschen Haushalten 100 Mio EUR
Daimler:
Aktiva: leer (Umsatz wurde zur Kredit-Tilgung verwendet)
Passiva: leer (Kredit Commerzbank wurde getilgt)
Deutsche Haushalte:
Aktiva: Deposits bei Commerzbank 100 Mio EUR
Passiva: Eigenkapital 100 Mio EUR
Bilanz “Deutschland”:
Aktiva: Target-Forderung an EZB 100 Mio EUR
Passiva: Eigenkapital 100 Mio EUR
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Unicredit:
Aktiva: Forderung an Agnelli Import AG 100 Mio EUR
Passiva: Verbindlichkeit Italienische Zentralbank 100 Mio EUR
Agnelli Import AG
Aktiva: 1.000 E-Klasse Mercedes 100 Mio EUR
Passiva: Verbindlichkeiten Unicredit 100 Mio EUR
Bilanz “Italien”:
Aktiva: 1.000 E-Klasse Mercedes 100 Mio EUR
Passiva: Target-Verbindlichkeit EZB 100 Mio EUR
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Bilanz EU:
Aktiva: 1.000 E-Klasse Mercedes 100 Mio EUR
Passiva: Eigenkapital 100 Mio EUR
Sie schreiben es selber:
Die Deutschen Arbeiter haben in Ihrem Beispiel für ihre Arbeitsleistung Sichteinlagen, also einen Anspruch gegen die Commerzbank, dafür hat die Commerzbank einen Anspruch gegen die Bundesbank, diese wiederum eine (Target-) Forderung gegen die EZB und diese gegen die Italienische Zentralbank. Und Italien hat die Autos. Aus kollektiver Sicht hat also Deutschland Autos geliefert und dafür nur einen Anspruch gegen die EZB erhalten. Wenn der etwas wert ist und eingelöst werden kann (wovon ich überzeugt bin, in meinem Buch habe ich mehrere Wege zur Nutzung der Target-Salden aufgezeigt, deren restliche Zulässigkeit und praktische Umsetzbarkeit auch bereits sowohl von der Bundesbank, wie auch vom Bundesrechnungshof auf Anfragen mehrerer MdB’s bestätigt wurden) hat die Bundesbank richtig bilanziert.
Allerdings behauptet Frau Schnabel zu Protokoll des Deutschen Bundestages ja, Target Salden hätten einen Barwert von NULL, und Herr Hellweg behauptet das gleiche. Wenn das richtig wäre, dann wäre in Ihrem Beispiel Deutschland NICHT bezahlt worden, weil die Bundesbank dann nämlich KEINEN Anspruch gegen die EZB hätte. Die Forderungskette in Ihrem Beispiel wäre somit unterbrochen, Deutschland hätte für die von ihm gelieferten Autos nichts bekommen und wäre also – obwohl Mercedes und seine Arbeiter “Geld am Konto” haben! – nicht bezahlt worden und die Bilanz der Bundesbank in Höhe von über 1000 Milliarden gefälscht.
Und dieser Verdacht muss ausgeräumt werden, denn sonst kämen ja wohlmöglich noch Hedgefonds, welche Geld an Bunds verloren haben, noch auf die Idee, die Bundesbank wegen Betruges zu verklagen und anzuzeigen!
Wenn Frau Schnabel (wie so oft) unrecht hat, dann wäre die Bilanz der Bundesbank zwar richtig, die Veranlagung von mehr als der Hälfte der Aktiva der Bundesbank in nur einem Titel, der zudem ungesichert, unbefristet und real unverzinst nur einem Schuldner zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird, nicht lege Artis und damit läge Untreue gegenüber allen stakeholdern der Bundesbank vor.
Aber das ist ja letztlich auch alles eh müssig. Die Leute, die in Berlin hier verantwortlich sind, haben ja auch, als die Bundesrepublik sich noch Geld auf zehn und mehr Jahre zu null leihen konnte, 75% der aufgenommen Mittel lieber kurz als lang finanziert, was uns jetzt halt auf ein paar hundert Milliarden für mindestens 10 Jahre gut 3% p.a. mehr kostet als nötig gewesen wäre, die wir also sinnlos zum Fenster raus werfen (auf zehn Jahre sind das immerhin auch so ca 90 Mrd die sinnlos verdummbazelt wurden), also wird dieses derart qualifizierte Personal auch das Target Problem sicher nicht lösen und D und Eur letztendlich dschwerst darunter leiden müssen.
Den Zug der Lemminge kann man halt nicht aufhalten, man kann da nur ausscheren, sich das gruselige Spektakel, das nun folgen wird, und aus sicherer Distanz ansehen um sicherzustellen, dass man zumindest selbst darunter nicht leidet.
Und wenn man dann noch in ein paar “Mautstationen für Lemminge” investiert, dann kann man vielleicht aus dem unvermeidlichen Leid noch recht einfach eine Lust machen, denn an nichts kann man bekanntlich so gut verdienen, wie an richtigem Vorher-Sehen. Und kaum etwas ist ja leichter vorherzusehen, als die Folgen unserer derzeitigen dummerhaftigen Politik im allgemeinen und dem Verhalten von ungebildeten Stimmenkäufen und Dieben Besonderen.
Übrigens: Bei einem Austritt Italiens aus dem Eurosystem würde aus der Deutschen Targetforderung gegen die EZB KEINE Forderung gegen die Italienische Notenbank. Das bleibt eine Forderung gegen die EZB, die einen dann vermutlich nicht mehr durchsetzbaren Anspruch gegen die Italienische Notenbank hätte. Womit sich die Frage nach der Bonität der EZB stellt. Und da ist es eben so, dass im wesentlichen nur D, NL und L nennenswert zu deren Bonität beitragen. Und deshalb glauben alle, die immer sagen, Deutschland hafte ja “nur” mit 21,4% selber für die Schulden der EZB, vermutlich auch noch daran, dass es Baron von Münchhausen tatsächlich gelungen ist, sich selber an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen
@Michael Stöcker
„Dazu müssen sie aber auch physisch an die GBen übergeben werden. Das geht nur mit einem Aktivum.„
Das habe ich nicht verstanden. Warum geht das nur mit einem Aktivum?
Die NZB gibt der Geschäftsbank z.B. einen Schuldschein über 100 und reduziert deren Sichteinlage um 100.
Wenn der Schuldschein eine namenslose Note mit Nennwert ist, und dann eine andere Geschäftsbank die Note hereingibt, sind die 100 wieder Sichteinlage..
(Natürlich ist der Schuldschein dann wieder im Eigentum der NZB und somit intern und ohne ‚Wert‘. Die ganze angeführte Kassenrechnung verschleiert imho unnötig den Vorgang, um den es eigentlich geht: nämlich die Sekunde, in dem die Note vom Eigentum der NZB ins Eigentum der GB übergeben wird und vv.)
@ PW
„Das habe ich nicht verstanden. Warum geht das nur mit einem Aktivum?“
Es gibt folgende Möglichkeiten, mit einer Verbindlichkeit zu verfahren:
1. Sie wird erfüllt. JEDE Verbindlichkeit hat einen ErfüllungsGEGENSTAND. Gegenstände sind dinglicher Natur. Solche Gegenstände findet man ausschließlich auf der Aktivseite einer Bilanz. Die Passivseite einer Bilanz gibt lediglich darüber Auskunft, wem die Gegenstände und sonstigen Vermögenswerte auf der Aktivseite anteilig gehören (rechtliche Information).
2. Die Verbindlichkeit wird ausgebucht (default mittels Passivtausch). Durch einen Default wird aber eine Verbindlichkeit nicht erfüllt sondern ausgebucht. Der Gläubiger erhält keine Geldscheine; der Notenumlauf verändert sich nicht.
3. Debt-Equity-Swap: Ebenfalls ein Passivtausch, durch den sich der Notenumlauf nicht verändert.
„Die ganze angeführte Kassenrechnung verschleiert imho unnötig den Vorgang, um den es eigentlich geht: nämlich die Sekunde, in dem die Note vom Eigentum der NZB ins Eigentum der GB übergeben wird und vv.“
Da wird nichts verschleiert. Die „Verschleierung“ bzw. Verwirrung findet ausschließlich in unseren Köpfen statt, da viele immer noch in den Kategorien eines Goldstandards denken, in dem eine Banknote aus Sicht des Inhabers tatsächlich einen Anspruch (Forderung) auf Gold begründete. Somit war eine Banknote in früheren Zeiten tatsächlich als Verbindlichkeit zu deklarieren. Da in Zeiten des Goldstandards noch sehr viel mit Banknoten bezahlt wurde, handelte es sich beim Notenumlauf um eine große und wichtige Position. Von daher findet sich diese Position auch auf Platz 1 der Passivseite ganz oben. Diese historische Taxonomie wurde beibehalten, obwohl sich das Geldsystem weiter entwickelt hat. Von daher spricht Hellwig in diesem Kontext auch von einer Konvention.
Fakt ist aber, dass Banknoten den Inhaber zu NICHTS berechtigen, außer eben eine bestehende Geldschuld (=Verbindlichkeit) zu tilgen. Wenn man mit einer Banknote aber nichts FORDERN kann, dann ist es auch für NIEMANDEN eine Verbindlichkeit. Und genau das klassifiziert Banknoten für die Hauptkategorie Eigenkapital und nicht für die Hauptkategorie Fremdkapital.
Kurz gefasst: Mit dem Ende des Goldstandards fand zeitgleich eine juristische Klassifikationsmetamorphose der Geldscheine statt.
Aufgrund konventioneller Übung (und vermutlich politischer Vorsicht) wird es aber weiterhin nicht als EK deklariert. Dies sieht man sehr gut bei der SNB, die aufgrund ihrer Rechtsform als AG das EK in Summe aufführt, während für das FK diese Summenbildung fehlt und somit eine eindeutige Zuordnung des Notenumlaufs umgangen wird: https://www.snb.ch/de/iabout/snb/annacc/id/snb_annac_balance
LG Michael Stöcker
@Michael Stöcker
„Es gibt folgende Möglichkeiten, mit einer Verbindlichkeit zu verfahren:
1., 2., 3. “
OK, da sind wir uns nicht einig. Ich würde halt die Liste der Verfahren erweitern:
4.: Tausch/Verbuchung; o.g. Bsp., NZB gibt Note Nennwert 200 gegen 20 Noten à 10 von GB. Oder NBZ bucht 200 auf Sichteinlage gegen 20 Noten à 10 von GB.
Oder Privatperson gibt 200 Sparbuch gegen Buchung 200 auf Girokonto.
Jedes Mal wird mit der konkreten eingereichten Verbindlichkeit ordnungsgemäß verfahren. Dass die absolute Verbindlichkeit damit nicht verschwindet, ist diesbezüglich technisch kein Mangel. Wie gesagt, Verrechnung ad Infinitum (mit der impliziten Hoffnung auf selbsttätige Ausbalancierung?) ist ja auch Kern des ESZB-Systemdesigns.
5.: Explizite Kontokorrentvereinbarung (freilich hier nicht zutreffend).
6.: tbc.
@ PW
„4.: Tausch/Verbuchung; o.g. Bsp., NZB gibt Note Nennwert 200 gegen 20 Noten à 10 von GB.“
Ändert in Summe NICHTS am Notenumlauf. Ähnliches geschieht, wenn alte unansehnliche Noten gegen neue getauscht werden. Eins wird jedoch durch ihr Beispiel klar: Es handelt sich beim Thema Bargeld um einen nachfragegesteuerten Prozess (Bevorzugung von 10ern gegenüber 200ern), bei dem die ZB lediglich Erfüllungsgehilfin ist.
„Oder NBZ bucht 200 auf Sichteinlage gegen 20 Noten à 10 von GB.“
Der Buchungssatz lautet in diesem Fall: Banknotenumlauf an Sichteinlage. Die Verbindlichkeit der NZB steigt gegenüber der GB um 200 EUR, der Notenumlauf reduziert sich um 200 EUR (Umwandlung von Bargeld in eine Verbindlichkeit der NZB).
„Oder Privatperson gibt 200 Sparbuch gegen Buchung 200 auf Girokonto.“
Da passiert bei der NZB genau…
Nichts!
Bei der GB findet ein Passivtausch statt.
„5.: Explizite Kontokorrentvereinbarung (freilich hier nicht zutreffend).“
Korrekt! Hat zudem nichts mit dem Notenumlauf zu tun.
Sorry, aber alle Ihre Beispiele gehen fehl.
„6.: tbc.“
Ich bin gespannt, ob Sie nicht doch noch einen Fall finden, den ich übersehen habe.
LG Michael Stöcker
@Michael Stöcker
Statt ‚Umwandlung von Bargeld in eine Verbindlichkeit der NZB‘ kann ich genauso gut feststellen: Tausch von Schuldscheinen in eine Girosichteinlage. Eine Umwandlung von Unverbindlichkeit Bargeld in eine Verbindlichkeit der NZB findet nicht statt, wenn das Bargeld bereits eine Verbindlichkeit war. Ansonsten wäre, wie bereits festgestellt, die EZB Bilanz falsch.
Das Sparbuch Bsp. war als Analogon zur Banknote außerhalb NZB-GB gedacht, d.h. Papier außerhalb des Giroverkehrs ist genauso tatsächliche Verbindlichkeit, wie die ubiquitäre Verbuchung Verbindlichkeit gegen Verbindlichkeit im Giroverkehr.
@ PW
Wir drehen uns im Kreis.
Beantworten Sie für sich doch einfach die Frage, die ich hier schon mehrfach gestellt habe:
Zu was ist eine Notenbank aus der Ausgabe von Geldscheinen VERPFLICHTET?
Kurze Antwort meinerseits:
Zu NICHTS! Wir befinden uns seit der Abschaffung des Goldstandards mit Bargeld auf der OBERSTEN Stufe des hierarchischen Geldsystems.
Wenn Sie hier anderer Meinung sind, dann müssen Sie meine Antwort falsifizieren, indem Sie nur EIN Gegenbeispiel finden.
Vielleicht vor einer weiteren Antwort noch einmal weiter unten meine Diskussion mit Herrn Menéndez durchdenken: https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/strafanzeige-gegen-die-bundesbank/#comment-344920
LG Michael Stöcker
@Michael Stöcker
Korrekt, wir drehen uns im Kreis.
„Zu was ist eine Notenbank aus der Ausgabe von Geldscheinen VERPFLICHTET?“
Zur Anerkennung der Banknoten als reservefähiges ZB Geld, welches einer GB bei Wiederhereingabe auf die Erfüllung der Mindestreserve angerechnet werden muss.
Letzte Gegenfrage: zu was ist eine Notenbank durch ein Guthaben einer GB auf ihrem ZB Konto verpflichtet?
Ja, die GB kann Banknoten kaufen und die NZB wird soweit liefern. Aber eine finale Verpflichtung auf Auszahlung in Banknoten auf Verlangen wie beim Girokonto des Publikums gibt’s nicht.
„Vielleicht vor einer weiteren Antwort noch einmal weiter unten meine Diskussion mit Herrn Menéndez durchdenken“
Ja, aber die Kassenbestandsgeschichte ist bzgl. der Klärung der Verbindlichkeiten ZB nach außen auch nicht wirklich zielführend.
Zudem setzt ein Fiatgeldsystem mAn eine funktionierende Rechtsordnung zwingend voraus. Überhebliche destruktive Aussagen wie „ob im Gesetz oder der EZB-Satzung etwas anderes steht ist völlig belanglos“ schaden dann auch dem evtl. dargelegten findigen Kontext.
Beste Grüße
PW
@ PW
Schön, dass Sie nicht locker lassen. So kommt man doch noch zu weiteren Einsichten.
„Zur Anerkennung der Banknoten als reservefähiges ZB Geld, welches einer GB bei Wiederhereingabe auf die Erfüllung der Mindestreserve angerechnet werden muss.“
Ja, so könnte man in der Tat argumentieren; allerdings ausschließlich für einen sehr kleinen Teil der Geldscheine, da ein großer Teil der Banknoten sich nicht in den Händen der Banken befindet, sondern in den Händen der Nichtbanken. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Geldscheine (ca. 30 %) befindet sich zudem jenseits der Grenzen von Euroland.
Es gibt allerdings einen weiteren Haken: Die Verpflichtung zur Anerkennung als reservefähiges ZBG ergibt sich nicht schon aus der Eigenschaft der Banknote, sondern aus der Aufgabe der EZB für einen reibungslosen (Bar)Zahlungsverkehr zu sorgen. Zu diesem Zweck unterhalten die Banken ein Girokonto bei der ZB; und zwar genau so, wie die meisten Nichtbanken ein Girokonto bei einer GB unterhalten. Aufgrund des Girovertrags mit einer GB kann jede Nichtbank ebenfalls Bargeld durch Bareinzahlung in Giralgeld umwandeln. Dadurch hat die GB nun eine neue Verbindlichkeit, die zuvor nicht bestand. EXAKT das Gleiche geschieht, wenn eine GB Bargeld bei einer NZB einzahlt. Es entsteht eine NEUE Verbindlichkeit der NZB gegenüber der GB, die zuvor NICHT bestanden hat.
Wo das Bargeld nach Übergabe der NZB an eine GB letztlich landet, darauf hat eine NZB keinen Einfluss. Eine Verbindlichkeit muss aber immer mindestens einen konkreten Gläubiger sowie einen konkreten Schuldner haben. Im Falle der Girokonten ist diese Bedingung erfüllt, nicht aber beim Bargeld. Das kann auch gar nicht anderes sein, da Bargeld stets das Geschuldete ist.
„Aber eine finale Verpflichtung auf Auszahlung in Banknoten auf Verlangen wie beim Girokonto des Publikums gibt’s nicht.“
Doch, die gibt es; und zwar bis zur Mindestreserve, die allerdings einige Länder abgeschafft haben. Erinnern Sie sich noch an die Diskussion um den 500 Euro Schein, dessen Druck im Rahmen der Negativzinspolitik eingestellt wurde? Es ging letztlich darum, die Lagerkosten zu erhöhen. Munich Re hatte seinerzeit als prominentestes Beispiel hierzu experimentiert. Mehr dazu hier: https://www.wiwo.de/my/unternehmen/banken/bargeldreserven-die-geldhamster-/25926620.html
Und ergänzend noch zu Ihrem vorherigen Kommentar:
„Eine Umwandlung von Unverbindlichkeit Bargeld in eine Verbindlichkeit der NZB findet nicht statt, wenn das Bargeld bereits eine Verbindlichkeit war. Ansonsten wäre, wie bereits festgestellt, die EZB Bilanz falsch.“
Damit führen Sie die Beweisführung aber ad absurdum, da Sie einfach unterstellen, dass das Bargeld eine Verbindlichkeit ist. Bargeld ist zudem NIEMALS eine Verbindlichkeit. Was Sie sicherlich meinten, das ist die Position Notenumlauf. Da gibt es aber kein physisches Bargeld, sondern lediglich die Information, in welchem Wert Geldscheine in Umlauf gebracht wurden.
Das Bargeld wird zudem gegen die Kasse gebucht und nicht gegen den Notenumlauf. Gegen den Notenumlauf wird erst zum Jahresabschluss gebucht. Die Bilanz wäre zudem nicht falsch, geschweige denn, man könnte von vorsätzlicher Fälschung sprechen. Die Bilanzierung in der Taxonomie FK ist einfach eine Konvention, die bislang niemand beanstandet hat. Genauso ist es eine Konvention, dass bei den ZBen die Positionen EK und FK vertauscht sind. Liegt vermutlich daran, dass es für einen stabilen Geldwert nicht auf das EK ankommt, sondern auf eine solide Kreditvergabe mit einheitlichen Bonitätsstandards.
LG Michael Stöcker
Hallo Herr Stöcker
Sie schreiben:
“Somit war eine Banknote in früheren Zeiten tatsächlich als Verbindlichkeit zu deklarieren.”
Ich finde, das ist mißverständlich. Dazu kann man sich mal die “Emissionsbuchung” einer Banknote ansehen, die früher ja praktisch ein Solawechsel lautend auf Gold als Erfüllungsmedium war. Die lautet – damit überhaupt eine Banknote (Solawechsel) vorhanden ist über die dinglich verfügt werden kann – ganz einfach:
Eigene Solawechsel an Verbindlichkeit aus eigenen Solawechseln
Damit ist eine Forderung und eine Verbindlichkeit entstanden, die sich bei dem Emittenten aufheben und zunächst weder eine effektive Forderung noch Verbindlichkeit begründen. Sobald aber über diesen Solawechsel z.B. im Rahmen eines Kreditleihevertrages verfügt wird, indem dieser an einen Kunden übertragen wird, wird auf einmal aus einer ruhenden eine schwebende Verbindlichkeit begründet, die im Zuge einer Wechseldiskontierung schlagend wird und zu einem Goldabfluß (Aktivum) führt. Ohne hier auf die Einzelheiten der Kreditleihe einzugehen kann man festhalten, daß das, was als Solawechsel ausgegeben wurde ein Forderungspapier ist, denn der Sinn besteht ja darin, dem Kunden “Kaufkraft” zu verschaffen, ohne daß das ultimative Zahlungsmittel Gold (bis zur Einlösung) benötigt wird.
Von daher ist es mißverständlich zu schreiben eine Banknote / Solawechsel sei als “Verbindlichkeit zu deklarieren”, denn die Banknote selbst verbrieft eine Forderung, nur die Gegenbuchung bei der Emission der Banknote ist als Verbindlichkeit existent, die ggf. mit einem Aktivum (Gold) beglichen werden mußte. Kurz gesagt: eine Banknote wird nur für den Emittenten eine Verbindlichkeit, wenn das Forderungspapier das Haus des Emittenten verläßt. Für alle anderen – auch Nachbarbanken – ist diese Banknote / Solawechsel eine verbriefte Forderung.
Hallo Herr Menéndez,
schön, dass Sie noch weiter mitdiskutieren. Sie rennen mit Ihrer Kritik bei mir offene Türen ein. Ich habe mich da nicht klar genug ausgedrückt. Korrekterweise hätte ich schreiben müssen:
„Somit war eine Banknote in früheren Zeiten tatsächlich für eine Zentralbank als Verbindlichkeit zu deklarieren, sofern sie in Umlauf gebracht wurde.“
Damit hatte ich vielleicht auch bei PW für Verwirrung gesorgt (siehe meine Antwort an PW weiter oben, bei der ich zwischen Bargeld und Notenumlauf differenziert hatte: „Bargeld ist zudem NIEMALS eine Verbindlichkeit“: https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/strafanzeige-gegen-die-bundesbank/#comment-345130 ).
LG Michael Stöcker
@PW
Wussten Sie eigentlich, dass die derzeit “eigenkapitalstärksten” Zentralbanken auf der ganzen Welt die von Venezuela, dem Libanon und Argentinien sind? :D :D :D
@Genosse Stöcker
Eine Frage fällt mir schon noch ein: Wie erklären Sie sich eigentlich, dass Länder mit durchgeknallten Gelddrucker-Zentralbänkern gelegentlich eine “Währungsreform” durchführen, so wie zum Beispiel die Türkei am 01.01.2005 sechs Nullen von der Türkischen Lira weggestrichen hat?
Damit vernichtete die Türkische Zentralbank ja 999.999 Millionstel ihres Eigenkapitals! Wie kann das sein, und welchen Sinn soll das haben? ;)
@ Genosse Ott
Bei Ihnen bin ich mir auch dieses Mal nicht sicher, ob Sie weiter nur herumblödeln wollen. Denn Ihre Fragen und (Fehl)Einschätzungen könnten Sie sich – und damit uns allen hier am Blog – mit ein wenig VORdenken sparen.
Falls es jedoch noch unkundige Mitleser geben sollte und/oder Sie zu denkfaul sind, hier eine kurze Richtigstellung:
Statt “Währungsreform” hätten Sie korrekterweise Währungsumstellung schreiben müssen. Bei einer Währungsreform gibt es viele Verlierer und zumeist nur wenige Gewinner. Eine Währungsumstellung ist hingegen völlig neutral.
„Damit vernichtete die Türkische Zentralbank ja 999.999 Millionstel ihres Eigenkapitals! Wie kann das sein, und welchen Sinn soll das haben? ;)“
Nein, die TZB hat durch eine Umstellung NICHTS vernichtet, da ALLE Bilanzpositionen um 6 Stellen korrigiert wurden. Wie gesagt, es handelt sich um eine reine Umstellung, damit die Zahlen wieder ein wenig übersichtlicher werden. Die EK-Quote ist vor Umstellung exakt die gleiche wie in der juristischen Sekunde nach der Umstellung. Solange so etwas nur alle 350 Jahre passiert und es sich zudem nur um 3 Stellen handelt, wäre dies völlig in Ordnung und entspräche in etwas der Zielinflation von 2 %.
@Genosse Stöcker
Ich versuche nur, mich in Ihre Gelddrucker-Rechtfertigungslogik reinzudenken, das sollten Sie nicht als Blödelei abtun. Katholische Priester sind allerdings auch oft beleidigt, wenn ich ihnen über ihre Heilsideologie solche scheinbar blöden Fragen stelle, da hab ich mich schon als Kind unbeliebt gemacht, als ich beim Tag der offenen Tür gefragt habe, wer eigentlich die Heiligkeit des Messweins prüft und zertifiziert…
“Wie gesagt, es handelt sich um eine reine Umstellung, damit die Zahlen wieder ein wenig übersichtlicher werden.”
Schlimm, dass manche Leute irgendwann davon genervt sind, wenn die Zentralbank doch bloß ihre Eigenkapitalbasis stärkt. Könnten da intensivierte Umerziehungsprogramme helfen?
“Solange so etwas nur alle 350 Jahre passiert und es sich zudem nur um 3 Stellen handelt, wäre dies völlig in Ordnung und entspräche in etwas der Zielinflation von 2 %.”
:D :D :D Die nächste Währungsumstellung in der Türkei also erst im Jahr 2355? Na Sie sind ja ein echter Optimist…
@ Genosse Ott
Hatte Ihre letzten Fehltritte von Gestern bislang überlesen.
Im hypergraphischen Modus mal wieder nicht richtig gelesen oder aber grammatikalische Defizite arzgebirgscher Genese.
„Ich versuche nur, mich in Ihre Gelddrucker-Rechtfertigungslogik reinzudenken…“
Ihre Versuche in Ehren: Genauso gut könnten Sie versuchen, sich in eine Atommeiler-Rechtfertigungslogik einer R. Lang hineinzudenken. Damit kann man nur scheitern.
„Schlimm, dass manche Leute irgendwann davon genervt sind, wenn die Zentralbank doch bloß ihre Eigenkapitalbasis stärkt.“
Und kurz zuvor:
„Wussten Sie eigentlich, dass die derzeit “eigenkapitalstärksten” Zentralbanken auf der ganzen Welt die von Venezuela, dem Libanon und Argentinien sind? :D :D :D“
Dazu fällt mir nun wirklich nichts mehr ein; außer….
Hypergraphische Manie!
„:D :D :D Die nächste Währungsumstellung in der Türkei also erst im Jahr 2355? Na Sie sind ja ein echter Optimist…“
Sie scheinen nicht mit dem Konjunktiv II vertraut zu sein; denn damit verlässt man die reale Welt und taucht in den (irrealen) Möglichkeitsraum ein (für die Lateiner unter uns: der Irrealis bei Gegenwart und Vergangenheit sowie der Potentialis bei zukünftigen Ereignissen).
Mal schauen, welche hypergraphische Narretei Sie als Nächstes zum Besten geben.
@Genosse Stöcker
Sind Sie jetzt beleidigt, weil ich mich über Ihre Religion lustig mache?
“„Wussten Sie eigentlich, dass die derzeit “eigenkapitalstärksten” Zentralbanken auf der ganzen Welt die von Venezuela, dem Libanon und Argentinien sind? :D :D :D“
Dazu fällt mir nun wirklich nichts mehr ein; außer….Hypergraphische Manie!”
Doch, denken Sie nochmal drüber nach, vielleicht fällt Ihnen ja etwas ein. Wieso geht es diesen Ländern so schlecht, obwohl die Zentralbanken dort doch in Ihrer Rechtfertigungslogik angeblich nur ganz viel Eigenkapital geschaffen haben?
@ PW
Da muss ich wohl doch ein wenig weiter ausholen und mache mal der besseren Übersicht wegen hier oben weiter. Sie schreiben:
„Wenn wir uns einig waren, dass die ESZV-NZBs hereingenommene Euro Banknoten als Passiva anerkennen, warum sollen die herausgegebenen (ggf. selben) Banknoten als Aktiva gelten?“
Die HERAUSGEGEBENEN Banknoten gelten selbstverständlich auch als Passiva in der Bilanz der NZBen. Die Banknoten befinden sich nicht mehr im Kellertresor der NZBen, sondern wurden in Umlauf gebracht. Da Banknoten für eine ZB keinen Wert haben, werden die Bestände an Banknoten aber nicht in der Bilanz aufgeführt, sondern erst dann gebucht, wenn sie von der NZB auch tatsächlich in Umlauf gebracht wurden. Dazu müssen sie aber auch physisch an die GBen übergeben werden. Das geht nur mit einem Aktivum. Hierzu führt jede NZB eine Kasse, die sich auf der Aktivseite der Bilanz befindet. Dort bucht sie die laufenden Zu- und Abgänge. Ein positiver Kassenbestand/Saldo (siehe Art. 4 Abs. 2) wird am Jahresende gegen die Position „Forderungen aus der Verteilung des Euro- Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems“ ausgebucht (Aktivtausch). Diese Forderung (Intra-Eurosystem-Saldo) wird auch tatsächlich verzinst; genauso, wie auch die TARGET-Salden verzinst werden.
Länder mit einem negativen Kassenbestand (so etwas gibt es nur bei einer Notenbank) müssen durch eine Bilanzverlängerung ihren Kassenbestand auf Null bringen (Kasse an Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro- Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems). Würden die TARGET-Salden also tatsächlich durch die Übertragung von Banknoten erfüllt werden, dann blieben nur noch die Salden aus der Verteilung des Banknotenumlaufs. Auf den Gewinn/Verlust der Buba hätte dies aber 0,00 Auswirkung. Deswegen macht dies auch niemand, der bei klarem Verstand ist. Einen Vorteil hätte dies aber: HWS könnte sich nicht mehr über die TARGET-Salden echauffieren, sondern sich wichtigeren Dingen widmen.
Die in den Bilanzen der NZBen gebuchte Position „Bargeldumlauf“ hat nichts damit zu tun, wieviel Banknoten eine nationale ZB tatsächlich ausgegeben hat, sondern der Wertansatz ergibt sich aus dem Banknoten-Verteilungsschlüssel, der sich wiederum aus den Kapitalzeichnungsschlüsseln der NZBen am Gesamtsystem ergibt. Diese Positionen befinden sich in den Bilanzen der NZBen auf Position 1; also dort, wo sich bei allen anderen Unternehmen das Eigenkapital befindet. Summiert man alle Werte der NZBen zusammen, so ergibt sich der gesamte Banknotenumlauf innerhalb des ESZB; egal ob diese Banknoten diesseits oder jenseits von Euroland realiter zu finden sind. Da jedoch die Bargeldgewohnheiten sehr unterschiedlich sind (wir Deutsche zahlen immer noch sehr gerne bar im Urlaub in Italien, Spanien… ) Diese unterschiedlichen Gewohnheiten führen dazu, dass Länder mit hoher Bargeldaffinität hier eine Passiv-Position aufbauen und alle anderen Ländern eine Aktiv-Position. Aus diesen Salden ergeben sich Zinsansprüche (Aktiv-Salden) oder aber Zinsverpflichtungen Passiv-Salden). Von daher sind solche Salden auch als Forderungen/Verbindlichkeiten einzustufen. Der Banknotenumlauf wird hingegen nicht verzinst. Und genau hier findet sich der Unterschied zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. EK ist immer unverzinslich, wo hingegen FK verzinst wird.
Insofern ist mAn die Position Banknotenumlauf sachlogisch dem EK zuzuordnen und nicht dem FK.
Aus politischen Gründen ist es selbstverständlich besser, dies zu verschleiern, da eine offene Ausweisung als Eigenkapital zu Begehrlichkeiten führen könnte (siehe Gelddrama in Faust II), die letztlich die Stabilität einer Währung gefährden kann. Von daher ist MMT ja auch nichts Neues, sondern alter Goethe-Wein in neuen Schläuchen.
LG Michael Stöcker
@Genosse Stöcker
“Insofern ist mAn die Position Banknotenumlauf sachlogisch dem EK zuzuordnen und nicht dem FK. ”
Ihnen ist schon klar, dass nach dieser bizarren “Sachlogik” die Zentralbanken dann die einzigen Unternehmen auf der ganzen Welt wären, die selbst beliebig viel von ihrem eigenen Eigenkapital (!!) aus dem Nichts erzeugen könnten, oder?
@ Genosse Ott
Haben Sie etwa meinen letzten Absatz überlesen oder ist es einfach Ihre hypergraphische Manie?
Und noch etwas: Sie können in Ihrem Absatz auch „eigenen Eigenkapital (!!)“ durch „EIGENEN Fremdkapital (!!)“ ersetzen. Ist noch etwas bizarrer, ändert aber am Ergebnis: NICHTS!
Da Sie ja über grundlegende Buchführungskenntnisse verfügen: Wie lautet denn der Buchungssatz, wenn eine Zentralbank Gold gegen Cash erwirbt? Zu was wäre die Notenbank verpflichtet, wenn der Banknotenumlauf als FK klassifiziert würde? Und immer schön daran denken: Der Goldstandard ist spätestens seit Nixon Toast.
@Genosse Stöcker
“Und noch etwas: Sie können in Ihrem Absatz auch „eigenen Eigenkapital (!!)“ durch „EIGENEN Fremdkapital (!!)“ ersetzen. Ist noch etwas bizarrer, ändert aber am Ergebnis: NICHTS!”
Tja, aber welche Kapitalgesellschaft will aus dem Nichts für sich Fremdkapital erzeugen, wenn sie dadurch in die Überschuldung rutscht? (Außer natürlich, sie weiß, dass die Bankenaufsicht und die Staatsanwaltschaften wegschauen?)
Ich hab ja gefragt, weil mich die Selbstermächtigungslogik der Gelddrucker-Fraktion interessiert hat, aber so eine weltfremde Abhandlung über die Erzeugung von Eigenkapital aus dem Nichts hätte ich auch wieder nicht erwartet. Da stellen sich ja jedem Nicht-Staatsbeschäftigten die Nackenhaare auf.
Und die Gelddruckmaschine im Keller des Präsidentenpalastes einer Bananenrepublik wird einem gleich viel sympathischer. Die buchen ihre frisch gedruckten und ausgegebenen Banknoten wahrscheinlich gar nicht, aber ist das nicht vielleicht die ehrlichere Variante? ;)
“Der Goldstandard ist spätestens seit Nixon Toast.”
Wenn die heutigen Papiergeld-Notenbänker genauso verrückt sind wie Sie, werden wir den schon aus Notwehr wiederbeleben müssen.
@ Genosse Ott
Verrückt ist hier nur eins: Ihre substanzlose hypergraphische Manie. Da von Ihnen nichts Substantielles mehr zum Thema kommt, überlasse ich Ihnen gerne das letzte Wort.
@Genosse Stöcker
Wenn ich für meine Manie neues Schreibpapier brauche, kann ich ja bald Euro-Banknoten nehmen. ;)
Schön, daß Sie sich auch noch an dieser Diskussion weiter beteiligen. Das nehme ich gleich mal zum Anlaß, um vielleicht die noch bestehenden Differenzen auszuräumen.
Erst mal vorab: Wenn Sie schreiben: “Hierzu führt jede NZB eine Kasse, die sich auf der Aktivseite der Bilanz befindet.”, dann gehe ich mal davon aus, daß das ein Schreibfehler ist, denn gemeint sein kann nur die Finanzbuchhaltung, zumal Sie ja kurz zuvor geschrieben haben, daß “…Banknoten aber nicht in der Bilanz aufgeführt…” werden. Natürlich sind Banknoten (Geldscheine) ein Aktivum und als solches landen sie wie bei anderen Unternehmen auch in der Kasse – die es aber bei Zentralbanken nur in der FIBU gibt.
Dazu hätte ich gleich mal eine Frage, denn ich kann mir nicht erklären, wie durch einen Aktivtausch ein Kassenbestand AUSGEBUCHT werden könnte. Und: was ist mit einem “negativen Kassenbestand” gemeint? So wie es dasteht, ergibt das keinen Sinn, denn eine Kasse kann leer sein aber nicht negativ.
Der Gesamtbestand an ausgegebenen Geldscheinen kann natürlich höher oder niedriger sein, als der durch die rechnerische Zuweisung des Banknotenumlaufs nach Maßgabe des Kapitalschlüssels. Auf diese Weise kommt ja auch die EZB zu einem Geldscheinumlauf, obwohl von ihr noch nicht eine einzige Puseratze emittiert worden ist. Trotzdem erhält sie wegen dieser fiktiven Position Zinserträge von denjenigen, die “zuviel” (gemessen an ihrer Quote) Bargeld emittiert haben. Das kann man sich damit erklären, daß damit ein Beitrag zur Gewinnnivellierung im ESZB-System erbracht werden soll, um zu verhindern, daß doch mal einzelne NZBen einen negativen Gewinnausweis realisieren müßten. Das rangiert unter der Rubrik: Bilanzkosmetik.
Die Zuordnung der Position Geldscheinumlauf würde ich eher in die Kategorie “Grundkapital” verlegen, denn für mich ist Eigenkapital immer eine Saldogröße, in die alle Positionen der Bilanz eingehen. (Ein Eigenkapitalkonto gibt es zwar bei Personengesellschaften, bei Kapitalgesellschaften aber nicht.) Als grundkapitalähnliche Position läßt sie sich eher nach Stützel als “Ausschüttungssperrbetrag” – wie auch das eingezahlte Grundkapital – interpretieren. Damit ist es zwar keine Verbindlichkeit mehr, liefert aber dennoch eine Sperre gegen übermäßige Ausschüttungen, die erst dann wegfällt, wenn die ausgegebenen Scheine wieder “eingesammelt” sind. Das kann man damit motivieren, daß wenn eine Zentralbank “zumachen” müßte, sie die von ihr emittierten Scheine durch Aktiva wieder zurückerhalten muß und somit nur noch ggf. die Nettoposition der Vermögenswerte an eine Nachfolgerin übertragen werden kann. Ist allerdings nur eine denklogische Verfahrensweise, praktisch würde eine Nachfolgerin den Ausschüttungssperrbetrag mit übernehmen müssen.
Hallo Herr Menéndez!
Danke für Ihre Klarstellung. Ja, es ist natürlich die FIBU gemeint oder aber die interne Bilanz, die nicht veröffentlicht wird.
Die Kasse kann formal bei den Jahresabschlussbuchungen negativ (positiv) werden, wenn eine Notenbank mehr (weniger) Banknoten ausgegeben hat, als ihr nach dem Schlüssel zusteht und die Korrekturbuchung über das Konto Kasse vorgenommen wird. Buchungssatz: Banknotenumlauf an Kasse (Kasse an Banknotenumlauf). Da aber zum Jahresende die Kasse auf Null stehen muss, muss der Saldo, der sich durch den Unterschied zwischen Verteilungsschlüssel und tatsächlicher Banknotenausgabe ergibt genullt werden.
Man kann selbstverständlich auch das Konto Kasse umgehen und unmittelbar wie folgt buchen:
Im Falle Deutschlands: Banknotenumlauf an Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro- Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems (Passivtausch).
Im Falle Italiens: Forderungen aus der Verteilung des Euro- Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems an Banknotenumlauf (Bilanzverlängerung).
Welche der beiden Varianten tatsächlich bei der Buba bevorzugt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Aber vielleicht wissen Sie ja hierzu mehr.
Ob Grundkapital oder Eigenkapital: Bei der Beantwortung der Frage, ob der Banknotenumlauf nun eine Verbindlichkeit ist oder nicht, lauten die Hauptkategorien EK und FK. Der Notenumlauf kann weder dem Grundkapital bzw. dem Aktienkapital (Benamsung der SNB) zugeordnet werden. Dazu bedürfte es einer formellen Kapitalerhöhung. Insofern halte ich die Restgröße EK als Zuordnungskriterium für besser geeignet.
LG Michael Stöcker
Ich stelle erst mal fest, daß wir sind uns ja einig sind, daß der XXX-Umlauf NICHT zum Fremdkapital gehört. Dann bleibt nur noch eine terminologische Sache übrig. Für mich ist das Eigenkapital eine Saldogröße und deswegen kann sie ja auch gelegentlich mal auf der Aktivseite auftauchen. Ich solchen Fällen wäre eine Zurechnung des XXX-Umlaufs zum Eigenkapital irgendwie nicht wirklich plausibel. Daher vielleicht mal Ihre Nomenklatur, was den Saldoposten einerseits angeht und die Summe aus Grundkapital, Rücklagen etc. andererseits.
Ich würde sagen Grundkapital und grundkapitalähnliche Positionen als eigentümerinduzierte Vermögensherkunft und Eigenkapital als Saldo von Aktiva und Passiva. Wie lauten Ihre Bezeichnungen?
Ach ja noch was: wieso “muss der Saldo, der sich durch den Unterschied zwischen Verteilungsschlüssel und tatsächlicher Banknotenausgabe ergibt genullt werden.”? Ohne derartige Salden gibt es doch keine Forderungen oder Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Banknotenumlaufs. Wenn das so wäre, bekommt man natürlich Krach mit dem Kassenkonto, aber für diese Nivellierung gibt es m.E. keine Notwendigkeit.
Um das Kassenkonto der FIBU auf Null zu bekommen braucht man wie Sie ja richtig schreiben lediglich die umgekehrte Emissionsbuchung, d.h. nicht Kasse an Notenumlauf (Emission) sondern Notenumlauf an Kasse (Bilanzabschlußbuchung) und der Drops ist gelutscht.
„Für mich ist das Eigenkapital eine Saldogröße und deswegen kann sie ja auch gelegentlich mal auf der Aktivseite auftauchen.“
Auf der Aktivseite tritt in diesem Fall lediglich die Korrekturgröße auf, damit auf der Passivseite die Summe des EK nicht negativ ist, sondern Null. Diese Position lautet: „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ und findet sich sowohl auf der Aktivseite als auch in identischer Höhe auf der Passivseite. Die Subkategorien des EK (wie Grundkapital, Gewinn, Verlustvorträge) verbleiben bei dieser Ausgleichsbuchung ebenso auf der Passivseite wie der Notenumlauf. Insofern kann ich hier kein Problem erkennen hinsichtlich der Zuordnung des Notenumlaufs zum EK.
„Wie lauten Ihre Bezeichnungen?“
Da die Banknoten seit über 100 Jahren nicht mehr von den (Zettel)Banken ausgegeben werden, bevorzuge ich die Schweizer Variante „Notenumlauf“. Alles andere kann mAn so bleiben wie es ist. Aufgrund des Rückgangs der Bedeutung des Bargeldes würde ich aber die Taxonomie auf der Passivseite ändern und Position 1 (Notenumlauf) und 2 (Giralgeld/Reserven) tauschen.
„Um das Kassenkonto der FIBU auf Null zu bekommen braucht man wie Sie ja richtig schreiben lediglich die umgekehrte Emissionsbuchung, d.h. nicht Kasse an Notenumlauf (Emission) sondern Notenumlauf an Kasse (Bilanzabschlußbuchung) und der Drops ist gelutscht.“
Der Drops ist solange nicht gelutscht, wie der Notenumlauf nicht dem Verteilungsschlüssel entspricht. Dann kommen genau die zwei Buchungsvarianten ins Spiel, die ich weiter oben angeführt hatte.
LG Michael Stöcker
@ Renée Menéndez
Sie sagen es so klar und eindeutig wie es nur geht:
>…die T2-Salden sind eine Angelegenheit der ESZB-Zentralbanken und der EZB. Weder private noch staatliche Schuldner/ Gläubiger haben mit den T2-Salden auch nur das geringste zu tun. Sie sind zwar ursächlich für deren Entstehung, aber deswegen gibt es weder in Italien (als Defizitland) noch in Deutschland als (noch Überschußland) irgendwelche T2-Salden mit irgendwelchen Nichtzentralbanken (!), denn diese existieren ausschließlich zwischen den ESZB-Zentralbanken bzw. EZB. Und weil es in diesem Club nur Zentralbanken gibt, deren exclusives Merkmal darin besteht ihre gesamten Verbindlichkeiten mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen zu können, existiert hier auch nicht das, was man woanders als Kontrahendenrisiko bezeichnet.>
Ich verstehe daher die Diskussionen nicht, die mit einem NICHT zutreffenden Begriff von „Forderungen“ argumentieren.
Buchungen unter „Forderungen“ im System EZB/Nationale Zentralbanken können daher NICHT den Buchungen unter „Forderungen“ im privatwirtschaftlichen System GLEICHGESTELLT werden.
Daher ist Dr. Stelters „Nur eines kann stimmen“ genauso daneben, wie der Vorwurf der Bilanzfälschung von Hans Albrecht.
Ich habe mir gerade erst eine italienische Siebträgerkaffeemaschine gekauft und bin damit meiner nationalen Verpflichtung, die T2-Salden zu verringern, für dieses Jahr nachgekommen.
@Lothar
In der DDR gab es den schönen Propagandaslogan:
“Unser Arbeitsplatz – Kampfplatz für den Frieden!”
https://www.politische-bildung-brandenburg.de/system/files/styles/politische_bildung_inline_landscape_politische_bildung_l_2x/private/bilder/nagel36a.jpg?itok=pRUWixQw
Das gilt heute wieder, unser neuer Eurosozialismus, der den Frieden in Europa sichert, wird sogar während der Kaffeepause verteidigt, sofern dabei eine italienische Maschine zum Einsatz kommt. ;)
@bto:”Vor die Wahl gestellt, als Gericht die Währungsunion in ihren Grundfesten zu gefährden oder aber eine Interpretation zu finden, die das politisch gewünschte für hinnehmbar erkennt, haben sich die Richter jeweils für den zweiten Weg entschieden.”
Klar.
In einem Land wo riesige SonderKREDITE als SonderVERMÖGEN interpretiert werden,ist solches doch völlig normal.
Mal schauen ob die erweiterte EU dann auch durch solch ein Sondervermögen finanziert wird oder ob nicht der deutsche Michel eine Sondersteuer,Soli,Friedensprojektabgabe usw. zahlen soll.
Vielleicht genügt ja schon eine “sanfte” Steuererhöhung
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/neuer-bericht-ukraine-hat-nach-eu-beitritt-anspruch-auf-186-milliarden-euro-li.1405416
Immer mehr Nettoempfänger tun dem “demokratischen Friedensprojekt” und dem Euro sicherlich gut….:-)
Aus dem Link:
“Mit 41,1 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche wäre die Ukraine der größte Subventionsempfänger im Agrarsektor. Zahlungen an andere Empfänger würden dadurch in Zukunft deutlich geringer ausfallen. ”
Da bin ich mal gespannt auf die Solidarität der jetzigen Subventionsempfänger…:-)
Ich sehe nur schon in diesem einen Punkt “gewisse’ Probleme auf die EU zukomme….!
Fazit:
Die Mehrheit sollte bei der Europawahl etwas mehr VORAUSschauend wählen und die Konsequenzen dabei bedenken.
Nicht wie bei der letzten Bundestagswahl…:-)
https://presse.wdr.de/plounge/tv/das_erste/2023/09/20230928_ard_deutschlandtrend_politische_stimmung.html
Selbstverständlich sind die T2-Salden Forderungen (auf Bargeld) gegen die EZB und mittelbar gegen die Zentralbanken mit einem negativen T2-Saldo. Die sind entstanden aus Überweisungen nach Deutschland und entstehen deswegen, weil die EZB für die ESZB-Zentralbanken KEIN vollwertiger Zahlungsdienstleister ist. Weil die EZB kein vollwertiger Zahlungsdienstleister ist (oder sein will) reicht sie die erhaltene Anweisung einfach an die Bundesbank weiter und verbucht das mit den beiden (durchlaufenden) Posten T2-Saldo ins Minus bei der sendenden ESZB-Zentralbank und T2-Saldo im Plus bei der Bundesbank. Die EZB betreibt zwar “clearing” aber kein “settlement” und deswegen wird bei ihr der “settlement”-Saldo schlichtweg nur “angeschrieben”. Ich habe diesen Vorgang mal als “Wurmloch” des ESZB-Zahlungsverkehrs bezeichnet:
https://soffisticated.wordpress.com/2021/12/10/target2-reloaded/
Bei TARGET wird zwar die Information aber nicht die Materie übertragen!
Daß die EZB kein vollwertiger Zahlungsdienstleister ist liegt daran, daß Zentralbanken untereinander (!) NUR mit Bargeld tatsächlich ZAHLEN können (settlement) – ein Aufwand, der bei Zentralbanken zu nichts gut ist, denn Bargeld ist für Zentralbanken kein VERMÖGENSWERT ! Aus diesem Grund wird bei der Bilanzerstellung am Jahresende der Geldschein-Kassenbestand bei allen Zentralbanken dieser Welt gegen den Geldschein-Umlauf ausgebucht um das Vermögen der Zentralbank nicht zu hoch auszuweisen. (Allerdings hat diese Operation auf den Eigenkapital-Saldo keine Auswirkung!)
Im Grunde genommen ist die Klage Toast, viel interessanter wird sein, wie sich die Gerichte daraus herauswinden. Da diese die dazu notwendigen Feinheiten vermutlich nicht kennen wird es wohl darauf hinauslaufen, daß das Urteil noch bekloppter sein wird als die Klage. Aber ist doch nett, daß nun auch Kontinentaleuropa eine mit der currency-banking-Kontroverse vergleichbare diskursive Katastrophe erlebt, weil Ökonomen in der Regel Schuldrecht und Sachenrecht nicht auseinanderhalten. Ich vermute mal, daß selbst Juristen die Geschichte mit dem “Geld AUF dem Konto” glauben…
@ Renée Menéndez
Bei Target 2 bewegen wir uns vollständig in der Welt der Forderungen und Verbindlichkeiten.
Staatsverschuldung selbst wird aber ausschließlich durch den Staat kreiert, indem er Instrumente schafft und diese ausgibt. Wenn diese in Frankfurt veräußert werden, entstehen zwangsläufig positive Target-Salden (innerhalb des Eurosystems) in D, ebenso zwangsläufig entstehen dann bei Tilgung wieder negative Target-Salden in D.
Solange in Deutschland die EZB und die Großbanken in FRA sind, muss der Target 2 Saldo hoch sein, allein wegen der Volumina.
Allerdings wird sowohl bei der Staatsverschuldung als auch bei der Privatverschuldung auf die Schuldner abzustellen sein. Dann sind die Targetsalden im Eurosystem reine Buchungsposten.
Man könnte sie wohl auch bilanzneutral als Treuhandsalden des Eurosystems ausweisen.
Target 2 dürfte aber dann entmystifiziert sein, wenn klar ist, welche Grundgeschäfte dahinterstehen und welche Sachen / Immobilien hierfür erworben wurden.
Sie stochern in dem ganzen Umfeld herum und kommen nicht zum eigentlichen Kern der Sache. Um das mal klar abzugrenzen: die T2-Salden sind eine Angelegenheit der ESZB-Zentralbanken und der EZB. Weder private noch staatliche Schuldner/ Gläubiger haben mit den T2-Salden auch nur das geringste zu tun. Sie sind zwar ursächlich für deren Entstehung, aber deswegen gibt es weder in Italien (als Defizitland) noch in Deutschland als (noch Überschußland) irgendwelche T2-Salden mit irgendwelchen Nichtzentralbanken (!), denn diese existieren ausschließlich zwischen den ESZB-Zentralbanken bzw. EZB. Und weil es in diesem Club nur Zentralbanken gibt, deren exclusives Merkmal darin besteht ihre gesamten Verbindlichkeiten mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen zu können, existiert hier auch nicht das, was man woanders als Kontrahendenrisiko bezeichnet. Wo niemand illiquide werden kann (ES GEHT NICHT!), gibt es auch das Risiko eines Zahlungsausfalls nicht – weswegen man wiederum auch auf einen Zahlungsausgleich (settlement) verzichten kann.
Für die Frage WAS die T2-Salden sind spielt die Frage nach dem WOHER praktisch keine Rolle. Entscheidend ist, daß der (zentrale) Zahlungsdienstleister für Italien nicht der (zentrale) Zahlungsdienstleister für Deutschland ist, aber beide einem suprastaatlichen Konglomerat angehören, welches untereinander keine Zahlungen leistet – weswegen IMMER “angeschrieben” werden muß. Das ist aber kein Bug, sondern ein Feature…
@Renée Menéndez
“Und weil es in diesem Club nur Zentralbanken gibt, deren exclusives Merkmal darin besteht ihre gesamten Verbindlichkeiten mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen zu können, existiert hier auch nicht das, was man woanders als Kontrahendenrisiko bezeichnet.”
Das nicht, aber es existiert schon das Risiko, dass das gesetzliche Zahlungsmittel durch äußerst unsolide Finanz- und Geldpolitik nahezu wertlos wird, was doch durchaus relevant ist, wenn zwischenzeitlich riesige unausgeglichene Salden zwischen den einzelnen Staaten aufgelaufen sind.
“Entscheidend ist, daß der (zentrale) Zahlungsdienstleister für Italien nicht der (zentrale) Zahlungsdienstleister für Deutschland ist, aber beide einem suprastaatlichen Konglomerat angehören, welches untereinander keine Zahlungen leistet – weswegen IMMER “angeschrieben” werden muß. Das ist aber kein Bug, sondern ein Feature…”
Der Bug, der zum Systemabsturz führt, zeigt sich erst dann, wenn einer der am Eurosystem beteiligten Staaten aus dem “suprastaatlichen Konglomerat” wieder austreten will…
Die Aufregung ist berechtigt. Für die Bundesbank ist es so oder so kein Problem, sie könnte auch mit negativen Eigenkapital arbeiten.
Das sie das nicht will ist ein Zeichen politischen Willens: man will mit aller Macht vermeiden, dass die Bundesbürger sich berechtigte Fragen stellen.
DAS ist der eigentliche Skandal.
Denn sind wir in einem Bundesstaat EU, können wir über Konvention reden, doch solange wir in Nationalstaaten leben (und außer ein paar sehr linken Deutschen will das weiterhin jeder), ist es verschenktes Geld, und muss abgeschrieben werden.
@Felix
Target2 entsteht nicht aus Kredit-Vertrag sondern aus Zahlungsanweisung
im Namen einer anderen EuroNotenbank. Anstelle dieser Verbindlichkeit könnte
man auch eine Geldkutsche über den Brenner schicken und das Bargeld übergeben.
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/t2/target-salden-603478
Eindeutiger als die Buchungssätze der Buba kann man es nicht aufzeichnen.
Dass auf dieses target2 Guthaben Zinsen bezahlt werden verfälscht den Eindruck einer Kreditierung.
Wegen inländischer fauler Kredite kann das Eigenkapital der Buba ins negative fallen, aber nicht wegen der Umbuchung zwischen unendlich (!) verschränkten Notenbanken.
@D.T
Nachdem die Käufer ihre Kredite tilgen und der dt. Verkäufer seine Lieferung bezahlt bekam, entsteht der UNERMESSLICHE Schaden erst durch Ideen, diese Summe Geld frisch zu schöpfen und damit einkaufen zu gehen – a la Stelter Vermögensfonds…. mehr Geld = mehr Inflation, vgl. Pandemiegeldschöpfung
Selbt wenn italienische Käufer NICHT mehr tilgen und die finanzierende Geschäftsbank pleite geht, ist das kein Problem für die Buba – weil wenn darauf REICHE Deutsche billigst Pfänder in Italien einsammeln gehen – die Zahlungsströme durch Buchung das target2 Konto mindern.
Die Kaufkraft von target2 ist Null,
die Kaufkraft dt. Guthaben steigt mit jedem Deflationsmonat im Eurosystem.
Christine Lagarde fördert den Deflationskollaps in der Eurozone so schwer der Engel nur kann.
@allgemein
Die Erträge aus target2 Exporten hat die BRD konsumiert wie auf Amphetamie und gleichzeitg solchen Sinn wie Klimarettung finanziert. Die Verschwendung durch Fehlinvestition in EEG, Migration, Krieg und Ampel sollte Angst machen.
Dass der Euro viele seiner Anhänger überlebt hat nichts mit seiner Validität zu tun,
sondern der Gesundheit vieler Europäer.
EuroEnde als Bruch mit der Vergangenheit ist Teil der Lösung für die Zukunft.
Bürgschaften, Kriegsdarlehen, Pensionen, Renten, einfach alles auf null…
…… als Neustart ohne altes Personal.
@ Richard Ott
„Und für die Zentralbank sind ausgegebene Banknoten eine Verbindlichkeit.“
Auch hierbei handelt es sich um eine (historische) Konvention. Der Goldstandard ist nun aber doch schon eine ganze Weile Geschichte.
@Genosse Stöcker
Wie soll eine Zentralbank den Banknotenumlauf denn sonst buchen?
@ Genosse Ott
Genau so, wie sie es macht. Die Position 1 auf der Passivseite der Buba-Bilanz lautet „Banknotenumlauf“ und nicht „Verbindlichkeiten aus Banknotenumlauf“. Bei gewöhnlichen Unternehmen ist dort das Eigenkapital verortet.
Realmystiker können sich dem Phänomen annähern, indem sie sich vorstellen, dass die Bundesbank Goldbarren gegen Bares angekauft hat.
@Michael Stöcker
Wir hatten das Thema doch schon einmal unter https://think-beyondtheobvious.com/deutschlands-billionen-schatz/#comment-315069 .
In der ESZB-Satzung können Sie unter (7) eindeutig nachlesen, dass aus der Ausgabe von Banknoten eine Verbindlichkeit resultiert. Die Genehmigung zur Ausgabe hat ausschließlich der EZB-Rat und die jeweiligen „Verbindlichkeiten aus Banknotenumlauf“ (sic!) werden den NZBs zugeteilt.
Zwischen einer Konvention und Rechtssetzung eines Organs der EU durch Rechtsakte bestehen eben fundamentale Unterschiede.
Dass Schnabel auch mit einer „Konvention“ argumentiert, zeigt die Argumentationsschwäche, während dezidierte Rechtsnormen kleinteilig die Buchungsregeln definieren.
@ PW
Ja hatten wir schon mal. Sie müssen aber schon richtig lesen. Bei Ihrem damaligen Verweis ging es nicht um den Banknotenumlauf (fester Schlüssel), sondern um die ANGENOMMENEN Banknoten, die entweder als Forderungen oder aber als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden ( Aktiva Position 9.3 sowie Passiva Position 9.2).
Dass „in Erwägung nachstehender Gründe:“ unter (7) zu lesen ist:
„Die aus der Ausgabe des Gesamtwerts des Banknotenumlaufs resultierenden Verbindlichkeiten…“
ist allerdings der Knaller. Eine Verbindlichkeit hat IMMER zugleich auch einen Erfüllungsgegenstand. Welcher sollte dies sein??? Da haben die Juristen seinerzeit wohl ein Eigentor geschossen.
LG Michael Stöcker
@Michael Stöcker
„…ist allerdings der Knaller. Eine Verbindlichkeit hat IMMER zugleich auch einen Erfüllungsgegenstand. Welcher sollte dies sein??? Da haben die Juristen seinerzeit wohl ein Eigentor geschossen.“
Da ist kein Knaller. Die NZB unterhalten keine Geschäftsbeziehung zum Publikum. Gegenüber dem Publikum gibt es keine Verbindlichkeit.
Die NZBs unterhalten freilich Geschäftsbeziehungen zum ihrem jeweiligen nationalen Geschäftsbankensystem, und zur EZB. Und genau da sind die Banknoten Verbindlichkeiten der NZBs (und 8% EZB).
Und, TARTGET funktioniert wie die Verbringung von Bargeld ins angeschlossene Ausland. Demensprechend funktionieren Forderungen und Verbindlichkeiten aufgrund von Ungleichgewichten im System NZB-EZB formal anstandslos.
“Die NZB unterhalten keine Geschäftsbeziehung zum Publikum. Gegenüber dem Publikum gibt es keine Verbindlichkeit.”
Wissen Sie was das Problem mit Allaussagen (…keine…) ist? Es genügt ein Gegenbeispiel, um diese Aussage zu widerlegen. Da die Angestellten der Zentralbanken dort ein Konto führen dürfen, sind Ihre Aussagen falsch. Im übrigen resultiert daraus, daß es die CBDC schon längst gibt – nur nicht für alle.
Banknoten (früher) waren Verbindlichkeiten der Banken soweit sie in den Händen der Nichtbanken sind, wo sie dann auch Forderungspapiere sind, die einen Erfüllungsgegenstand haben. Das waren lange Zeit die Edelmetalle. Daraus resultierte auch der bekannte Spruch: “Nur Gold ist Geld, alles andere ist Kredit!” Dabei ist “Geld” dasjenige, was als Erfüllungsmittel einer Schuldbeziehung “GILT”! Die Aufhebung der Golddeckung (wenn auch nur im Prinzip und dann auch nur für wenige Akteure durchsetzbar) machte aus Banknoten (mit Forderungsinhalt) Geldscheine (ohne Forderungsinhalt), weswegen die Gegenbuchung bei deren Emission auch keine Verbindlichkeit mehr generiert. Ob im Gesetz oder der EZB-Satzung etwas anderes steht ist völlig belanglos, im Zweifelsfall sitzen auch da “Wissenschaftler”, die Schuldgeschäfte nicht von Verfügungsgeschäften unterscheiden können.
Alles ausgeführt in Teil 2 und Teil 3 der Trilogie…
@Renée Menéndez
Langsam! Wer ein Konto bei einer NZB hat, ist nicht Teil des o.g. Publikums.
Ein Guthaben auf einem Zentralbankkonto saldiert eine Verbindlichkeit der NZB gegenüber dem Kontoinhaber. Wenn ein Zentralbankkontoinhaber mit einem Teil des Guthabens Banknoten von der NZB kauft, was passiert mit den Verbindlichkeiten aus dem Guthaben? Was glauben Sie passiert, wenn er Banknoten als Guthaben auf das Zentralbankkonto einzahlt? Magisch, beides Mal völlig neutral bzgl. der Summe der Verbindlichkeiten der NBZ.
„Ob im Gesetz oder der EZB-Satzung etwas anderes steht ist völlig belanglos…“ Ja dann, zähle ich Sie dto. zu den apostrophierten “Wissenschaftlern”.
@ PW
Auf einem Konto befindet sich Giralgeld. Giralgeld ist eine Verbindlichkeit der Bank. Derartige Geldverbindlichkeiten werden durch Bargeld/Banknoten erfüllt. Bargeld ist weder Forderung noch Verbindlichkeit, sondern stets das Geforderte. Mehr dazu von Martin Hellwig ab Minute 10: https://youtu.be/GJmumMhZ5ss?si=QKbS_z0sUEh-Govh
LG Michael Stöcker
@Michael Stöcker
Ja, das ‘Publikum‘ hat Giralgeldkonten.
Hier gings explizit um Konten des Sektors der Finanzinstitute und Staatskassen bei den Zentralbanken mit Zentralbankgeld.
Genau dort werden die Verbindlichkeiten der Zentralbanken gegenüber dem Bankensektor in Form der Sichteinlagen als Zentralbankguthaben offensichtlich.
Die Illustration oben, anhand des Wechsel von Zentralbankguthaben nach Banknoten und zurück im Bankensektor, sollte die Neutralität bzgl. der Summe der Verbindlichkeiten der NBZ veranschaulichen.
Die Banknote in der Hand des Publikums repräsentiert also eine Verbindlichkeit der NZB, ‘Erfüllungsort‘ ausschließlich im Innenverhältnis des Bankensektors (, wo das Publikums kein Zugang hat). Das klingt vordergründig widersinnig, aber das macht nichts.
@ PW
Auch die Banken haben Girokonten bei der Zentralbank aka Reserven bzw. Zentralbankbuchgeld.
„Genau dort werden die Verbindlichkeiten der Zentralbanken gegenüber dem Bankensektor in Form der Sichteinlagen als Zentralbankguthaben offensichtlich.“
Sehe ich genauso!
Sie haben aber immer noch nicht meine Frage beantwortet, wie eine ZB gegenüber einer GB ihre Verbindlichkeit erfüllt. Mit einer anderen Verbindlichkeit geht dies jedenfalls nicht, sondern ausschließlich durch das Aktivum Bargeld. It‘s that simple.
LG Michael Stöcker
@Michael Stöcker
„Mit einer anderen Verbindlichkeit geht dies jedenfalls nicht, sondern ausschließlich durch das Aktivum Bargeld. It‘s that simple.“
Wenn wir uns einig waren, dass die ESZV-NZBs hereingenommene Euro Banknoten als Passiva anerkennen, warum sollen die herausgegebenen (ggf. selben) Banknoten als Aktiva gelten?
Ich denke, Verbindlichkeitserfüllung ist seitens der NZBs void. Aparte Aufrechnung ad infinitum, sonst nix. Wie von Herrn Sinn mit Verweis auf die USA vor Jahren beanstandet.
Schon lustig wenn es für etwas dessen „fairer Wert bei Null liegt“ dieses Jahr ca. 40 Mrd. an Zinserträgen gibt. Bilanzfälschung? Never ever! Frau Schnabel und Herr Albrecht sollten doch noch einmal ihre Gedanken sortieren.
Richtig ist hingegen, dass es sich um eine Buchungskonvention handelt. Auf das Ergebnis dieser Konvention haben die ZBen aber keinen Einfluss. Ebenso ist es eine Konvention, dass nicht nur die TARGET-Salden verzinst werden, sondern auch die Differenzen, die sich aus der Bargeldverteilung ergeben. Aufgrund der Bargeldliebe der Deutschen gibt es hier aber keine Zinserträge, sondern Zinsaufwand.
LG Michael Stöcker
@Genosse Stöcker
“Schon lustig wenn es für etwas dessen „fairer Wert bei Null liegt“ dieses Jahr ca. 40 Mrd. an Zinserträgen gibt. ”
Tja, nominal.
Wie hoch ist denn die Verzinsung nach Abzug der Inflation? ;)
@ Genosse Ott
Mal wieder am Thema vorbei.
@Genosse Stöcker
Ist das Thema etwa “unkritische Lobhudelei auf den Euro”?
PS: Ihr Genosse werde ich in diesem Leben bestimmt nicht mehr – mich würde auch keine zentralistisch-sozialistische Partei in der Eurozone freiwillig aufnehmen, dafür ist meine Haltung schon viel zu feindlich-negativ.
@Michael Stöcker
„Es gibt folgende Möglichkeiten, mit einer Verbindlichkeit zu verfahren:
1., 2., 3. “
OK, da sind wir uns nicht einig. Ich würde halt die Liste der Verfahren erweitern:
4.: Tausch/Verbuchung; o.g. Bsp., NZB gibt Note Nennwert 200 gegen 20 Noten à 10 von GB. Oder NBZ bucht 200 auf Sichteinlage gegen 20 Noten à 10 von GB.
Oder Privatperson gibt 200 Sparbuch gegen Buchung 200 auf Girokonto.
Jedes Mal wird mit der konkreten eingereichten Verbindlichkeit ordnungsgemäß verfahren. Dass die absolute Verbindlichkeit damit nicht verschwindet, ist diesbezüglich technisch kein Mangel. Wie gesagt, Verrechnung ad Infinitum (mit der impliziten Hoffnung auf selbsttätige Ausbalancierung?) ist ja auch Kern des ESZB-Systemdesigns.
5.: Explizite Kontokorrentvereinbarung (freilich hier nicht zutreffend).
6.: tbc.
“Doch wahrscheinlich kommt es gar nicht so weit. Die Staatsanwaltschaft dürfte versucht, das Thema im Keim zu ersticken.”
Das Direktorium der Bundesbank wegen Bilanzfälschung anzuzeigen, erscheint eine reine Nebelkerze zu sein.
Die Bundesbank operiert im Targetverfahren aufgrund europäischer Rechtsnormen, konkret im Eurosystem.
Aufgrund der europäischen Vorschriften ist bereits höchstfraglich, ob Akte, die aufgrund des Eurosystems in die Bilanz einfließen, in der Bundesrepublik überhaupt strafrechtlich verfolgt werden können mangels internationaler Zuständigkeit.
Liegt in Target 2 tatsächlich eine nicht kündbare, zeitlich unbefristete Forderung gegen die EZB, dürfte sie korrekt als Auslandsvermögen verbucht sein.
Kritiker übersehen, dass sowohl die EZB in Frankfurt sitzt, als auch große Europäische und Internationale Geschäftsbanken. Folglich wird auch das Bankgeschäft über Frankfurt abgewickelt. Das bedeutet aber auch, dass die Rückzahlungen bei Vermögensanlagen, Asset-Käufen und Anleihkäufen wieder zum Großteil über die Bundesbank zurücklaufen und dadurch den Target 2 Saldo wieder abschmelzen lassen.
Daher wird das Verfahren mangels internationaler Zuständigkeit eingestellt. Die zweite Hürde wäre ja auch die Zulassung einer Anklage durch das zuständige Gericht. Sind deutsche Gerichte nicht zuständig, wird es auch zu einer Zulassung der Anklage nicht kommen. Die dritte Hürde wäre dann auch das BVerfG, sollte ein deutsches Gericht strafrechtlich urteilen, aber nicht zuständig sein. Das Urteil würde aufgehoben werden.
Also im Fazit: Ein Strafanzeige gegen das Direktorium der Bundesbank ist eigentlich selbst schon wieder fast ein Straftatbestand.
Eine strafrechtliche Basis fehlt, da aufgrund des Eurosystems gebucht wird, d.h. auf einer gesetzlichen Grundlage.
>Vor die Wahl gestellt, als Gericht die Währungsunion in ihren Grundfesten zu gefährden oder aber eine Interpretation zu finden, die das politisch gewünschte für hinnehmbar erkennt, haben sich die Richter jeweils für den zweiten Weg entschieden.>
Wie auch anders.
Denn niemand will die VERANTWORTUNG dafür übernehmen, einen UNERMESSLICHEN Schaden verursacht zu haben.
>Nur vereinzelt gibt es Abweichler, so beim Urteil zum sogenannten „Wiederaufbaufonds“ der EU bei dem der Richter Peter Müller in einem Minderheitsvotum, vor der Transferunion durch die Hintertür warnt.>
Ja, wenn sie es sich leisten können, d. h. wissen, dass sie in der Minderheit sind.
Fazit für mich:
Das wird ein kleiner Aufreger für Fachleute – mehr nicht.
Wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt, wird die juristische KUNST darin liegen, die Buchungen der Bundesbank so zu INTERPRETIEREN – der Auftrieb von Experten dafür dürfte eindrucksvoll sein -, dass sie ordnungsgemäß handelt.
@Herr Tischer
“Wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt, wird die juristische KUNST darin liegen, die Buchungen der Bundesbank so zu INTERPRETIEREN – der Auftrieb von Experten dafür dürfte eindrucksvoll sein -, dass sie ordnungsgemäß handelt.”
Viel zu riskant.
Meine Prognose ist, dass dieses Verfahren aus rein formalen oder prozeduralen Gründen abgewürgt wird, damit es auf keinen Fall zu einer Entscheidung in der Sache selbst kommt. Das bringt die Richter nur unnötig in Verlegenheit. ;)
@ Richard Ott
Im RECHTSSTAAT ist es NICHT riskant, Recht anzuwenden.
Es ist vielmehr ERFORDERLICH, es anzuwenden – um zu bestätigen, dass der Staat ein Rechtsstaat ist.
Gerade im vorliegenden Fall, der aufgrund der Beschuldigten ein besonderer ist, wird nichts abgewürgt werden.
@Herr Tischer
“Im RECHTSSTAAT ist es NICHT riskant, Recht anzuwenden.”
Ha, gilt dass auch dann, wenn dabei ein Urteil herauskommen könnte, das die geheiligte Systemstabilität gefährdet?
Im Gesinnungsstaat ist Rechtsanwendung hingegen die Einsicht in das aus Staatsräson Notwendige, also wird das Verfahren nie zur Verhandlung kommen. Ein Grund dafür wird sich sicherlich finden oder konstruieren lassen, gerade weil der Fall solche ungewöhnlichen Beschuldigten hat.
@ Richard Ott
Höchstrichterliche Urteile können Erschütterungen auslösen.
Sie werden aber NIE bewusst und gewollt die Systemstabilität gefährden.
Denn schon in der Verfassung und von den Institutionen der Rechtsprechung her ist angelegt, dass sie IM System stabilisierend, weil Ordnung manifestierend agieren, statt GEGEN das System wirkend es destabilisieren.
Daher hat Ihre Frage nichts mit der Realität zu tun.
@Herr Tischer
Ah, Sie sind ja schon im BRD-juristischen Rechtfertigungsmodus gelandet.
“Sie werden aber NIE bewusst und gewollt die Systemstabilität gefährden.”
Wie konkret könnte man denn die TARGET2-Bilanzierungspraxis der Bundesbank verurteilen ohne damit die Stabilität des Eurosystems zu gefährden?
“Denn schon in der Verfassung und von den Institutionen der Rechtsprechung her ist angelegt, dass sie IM System stabilisierend, weil Ordnung manifestierend agieren, statt GEGEN das System wirkend es destabilisieren.”
Sehr staatstragend! Ist das von Harbath oder von Carl Schmitt?
@Herr Ott
“Das bringt die Richter nur unnötig in Verlegenheit.”
Es gibt auch Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft “zu erfolgreich” ist. Da wird dann politisch die Notbremse gezogen.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-affaere-chef-der-staatsanwaltschaft-koeln-wirft-ueberraschend-hin/29237960.html
@DT “Wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt …”.
Es kommt zu einem Verfahren, das steht bei einer Strafanzeige so im Gesetzbuch. Es wird durch Posteingang eröffnet, Eingangsstempel, Aktenzeichen, Postumlauf (wohin?), Zwischenablage (unten, Stapel drauf). Vier Wochen später Wiedervorlage (immer noch wohin?). Nach drei Monaten: Amtsleitung prüft Farbe des Aktendeckels (rot = dringend, blau = wichtig, aber nicht dringend, gelb = unter ferner liefen, grün = Ablage P). Diesmal “gelb”, nein doch blau, weil “rot” gibt es schon zu viele Vorgänge, welcher Richter soll’s machen, d.h. wer wird bald pensioniert? Ach der Meier-Müller wäre geeignet, hat nur noch ein Jahr. Oder doch der Schulze-Feinbeiss, den muss man gut beschäftigen, damit er nicht so viel im Dreck herumwühlt. Ein halbes Jahr nach Eingang, d.h. ein Monat nach einer Spiegel-Nachfrage, d.h. eine Woche nach Bekanntgabe der überraschenden massiven Steuererhöhung, d.h. einen Tag nach Pleite der Deutschen Bank, d.h. zwei Stunden nach einem medienwirksamen Interview bei “Bierernst, aber Quer” mit einem berühmt-berüchtigten Querulanten mit eigenem Blog, kramt der zuständige Richter, in der untersten Schublade und überlegt: da war doch was … wohl vergessen. Nun aber los … Termin setzen in vier Monaten, ach Urlaub, dann in fünf Monaten wegen der Vorbereitungszeit. Man muss den Käse auch lesen … worum ging es noch? Erst mal hören, was der will. Uff, gerade noch mal gutgegangen. Wozu Personalengpässe doch gut sein können. Muss mal wieder beim Minister anklopfen. Wie vor fünf Jahren, als es um Krum-Pex ging, oder den anderen lästigen Kram.
[selbstverständlich ist das nur zugespitzt – diesmal läuft das ganz anders].
@JürgenP
ich bin begeistert, Sie koennen uns ja auch belustigen …, oder machen Sie hier nur den Hr.Ott zu dessen Verhoehnung nach? … oder wurde Ihre Identitaet gekapert?
Sind Sie nun ein Justiz-Insider, oder ist das nur wieder boeser Schmaeh 😉?
LG Joerg
@ JürgenP
Eine Strafanzeige löst ein Verfahren aus.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Anklage erheben muss.
In vielen Fällen erhebt sie keine, weil die Anzeige nicht substantiiert ist oder nach Gesetzeslage kein strafbares Handeln vorliegt.
Im vorliegenden Fall wird das nicht so ablaufen.
Es wird mit der Anhörung von Sachverständigen beginnen … und mit juristischer Kunstfertigkeit enden.
Ich bin daher sicher, dass Dr. Stelter falsch liegt mit seiner Auffassung:
>Nur eines von beiden kann stimmen: Ist das Vermögen wertlos, wie hier immerhin von Vertretern der Zentralbank behauptet wird, wäre der Wert in der Bilanz falsch, die Bundesbank müsste 1.270 Milliarden Euro abschreiben und die Bundesrepublik Deutschland die Zentralbank rekapitalisieren. Ist der Wertansatz korrekt und es ist eben doch eine Forderung und nicht nur eine Verrechnungsgröße, müsste die Bundesbank diese Position behandeln wie jede andere auch und angesichts des enormen Klumpenrisikos die Position zugunsten anderer Positionen wie beispielsweise Gold verringern.>
Es wird etwas anderes stimmen.
@Herr Tischer
“Es wird etwas anderes stimmen.”
Was denn konkret?
Entweder stimmt der Wert in der Bilanz oder er muss berichtigt werden. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht – das macht dieses Verfahren ja so unangenehm für die EZB.
@Tischer, JürgenP: Die Staatsanwaltschaft in D ist weisungsgebunden, wissen Sie doch. Ein schwerer Konstruktionsfehler. Deswegen gibt es ja auch Anklagen, wenn jemand als zu dick bezeichnet wird.
@ Richard Ott
>Was denn konkret?>
Im Kern, dass die Bundesbank KORREKT bilanziert, weil …
Das Weil der Begründung wird m. A. n. sein, dass die „Forderungs-POSITION“ der Bundesbank eine ist, die NICHT nach gewöhnlichen Bilanzmaßstäben zu bewerten ist wie etwa bei Unternehmen, wegen …
Es wohl letztlich darum gehen, was unter „FORDERUNGEN der Bundesbank“ zu verstehen ist.
Der Streit zwischen Sinn und Hellwig wird wieder hochkochen.
Meiner Einschätzung nach wird man der Auffassung von Hellwig und nicht der von Sinn in der Urteilsbegründung folgen.
@Herr Tischer
Das Weil der Begründung wird m. A. n. sein, dass die „Forderungs-POSITION“ der Bundesbank eine ist, die NICHT nach gewöhnlichen Bilanzmaßstäben zu bewerten ist wie etwa bei Unternehmen, wegen … Es wohl letztlich darum gehen, was unter „FORDERUNGEN der Bundesbank“ zu verstehen ist.
Ahh, die Bundesbank darf also einen Forderungsposten mit einem “fairen Wert von Null” zum Nennwert von über 1000 Milliarden EUR bilanzieren weil sie die Bundesbank ist und ihre “Forderungen” etwas völlig anderes sind als das, was man normalerweise unter einer Forderung versteht wenn man eine Bilanz liest?
Das ist ja fast so schön wie bei Bill Clinton. Der hat sich mal gegen den Vorwurf der Falschaussage (er leugnete am Anfang ja alles) bei den Ermittlungen zu seinem frivolen Praktikantinnen-Problem damit herausgeredet, das es davon abhänge, wie man bei seiner beanstandeten Aussage das Wörtchen “is” definiert…
@Joerg Ott nachmachen? Unmöglich, der ist einmalig. “Sind Sie nun ein Justiz-Insider, oder ist das nur wieder boeser Schmaeh?” Nein, kein Justiz-Insider. Aber warum sollten die gerichtlichen Prinzipien von unübersichtlichen Bauprozessen nicht auf Target-2-Prozesse übertragen werden können. Kompliziert ist kompliziert. Und schließlich sind wir im Rechtsstaat. Da werden alle gleich behandelt.
@JürgenWärmeP
“Und schließlich sind wir im Rechtsstaat. Da werden alle gleich behandelt.”
:D :D :D
” Und schließlich sind wir im Rechtsstaat. Da werden alle gleich behandelt.”
Jetzt haben Sie sich aber komplett entlavt und lächerlich gemacht.
Nicht schon wieder! Warum gibt es Leute, die sich in diesen Zeiten noch tiefer in die Kommunikation verstricken und mit Ansage untergehen wollen? Das ist einfach blöd. Das Target-2-Problem entspricht einem “imaginären Wert”, so wie es in der Mathematik Zahlen gibt, die es möglich machen, Gleichungen zu lösen, die keine Lösung haben, bzw. eben weiterrechnen zu können. Wer das auflösen will scheitert am System. Das können nur Sozialphysiker bzw. Vierecksköpfe sein :-) Es ist eben alles ein Bildungsproblem! Wahrscheinlich denkt der, dass es ihm persönlich was nützt – na dann good luck :-):-)! Die richtigen Bücher lesen hätte ihm mehr gebracht
@komol
„Die Weisheit liegt im sich Rausnehmen aus der Kommunikation, so weit wie möglich!“ (30.9., 10:05)
Versuchen Sie’s doch mal.
PS Man muss die Zyklen der Welt nicht zwangsläufig mit Kommunikation erklären. Man könnte auch zB mit Transportreichweiten/-mengen (Pferdefuhrwerk, LKW/Eisenbahn, Binnenschiff, Hochseeschiff, Containerriesen) argumentieren oder mit naturwissenschaftlichen Ideen (biogene Rohstoffe für Kleidung, Energie, [Ernährung] und deren schrittweiser fossiler Ersatz; Naturdung vs. synthet. Dung; usw.)
@Störtebeker; ott
Komm. ist aber das Umfassendste, was Sie nehmen können – dort ist alles drin, selbst das, was in dem Moment passiert, wenn Sie überhaupt reflektieren! Lesen Sie Luhmann (aber 10 Jahre, damit Sie es auch verstehen :-)).
Wir benutzen imaginäre Werte innerhalb des Formenkalküls von George-Spencer Brown. Dieser dient uns zur Beschreibung des Prozessierens von Kommunikation. Er hebelt v.a. die aristotelische klass. Logik aus, so wie bspw. auch die Kontexturallogik von Gotthard Günther, oder die Modallogik. Sie sind intensional und/oder mehrwertig und brechen den Mist, den uns Leute wie B. Russell etc. für die ganze Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie angels. Prägung eingebrockt haben (Rückfall hinter Hegel), weg.
Sowas brauchen sie in den Sozialwissenschaften, denn was dort passiert lässt sich nicht, wie in den Naturw. mit klass. Logik beschreiben (übrigens ist die dort auch fehl am Platz, wie uns das Problem der Lebensentstehung und -beschreibung (also Zelle als geschloss. System, welches auf einer S-U-Differenz beruht) zeigt, oder auch die Quantenmechanik (Stichwort: Heisenbergs Unschärferelation)) – aber auch die Mathematik selbst (Stichwort: K. Gödel-Paradox).
Solche iW-Probleme finden Sie überall in der Lebenswelt bzw. im Sozialen – das Target-2-Problem ist nur ein Bsp. unter vielen. Wieso klagt der Albert nicht gegen das Leben selbst? :-) Naja, er hat ein Ziel – mehr Aufträge, wie der kleine Kerl, der mal gegen die Rettungspolitik klagte (vllt. wollte er ja auch den Cum-Ex-Sünder vertreten und so verdienen, oder Reputation usw. :-)). Ich sage Ihnen, das Soziale zu beobachten ist ein äußerst lustiges Unterfangen!
Wie gesagt, Komm. ist alles, und alles ist Komm. Und nur die Komm. kommuniziert. Jegliche soz. Ereignisse, und Bilanzierung ist sowas – ich meine es ist ja das Gleiche wie schriftl. Komm. (oder heute elektron.) -, läßt sich über mithilfe des Formenkalküls beschreiben. Um die Frage zu beantworten: Es ist einfach und schwer zugleich, wie bei der Geldschöpfungsfrage: Es ist immer das der Fall, was im Komm.geflecht mehrheitlich und überwiegend kommuniziert wird. Für die Target-Frage lautet die Antwort: richtig bilanziert! Und das wird sich auch nicht ändern, denn das ist systemrelevant – das System braucht es so um “weiterrechnen” zu können. Sollte es sich ganzheitlich gesehen mal so ergeben, dass ein Abbruch an der Stelle insg. mehr Möglichkeiten von Komm.anschlüssen in Aussicht stellt als ein Nicht-Abbruch, könnte es sich ändern. Aber da wird sicherlich mehr Turbulenz auftauchen als wie nur irgend ein kleiner Wicht, welcher sich selbst was an der Sache rausholen will (ich denke das hier wirkt eher kontra.. es ist ein weiterer kleiner Stein im Puzzle hin zu einer neuen G.form und damit auch Inklusion/Exklusion!).
@komol
Selbst wenn Kommunikation das Umfassendste ist – Lebensrealität wird woanders gemacht. Im Kleinen, Konkreten. Nicht im Umfassenden, Abstrakten. Jeder sucht sich sein Spielfeld aus.🤷♀️
@komol
“Das Target-2-Problem entspricht einem “imaginären Wert”, so wie es in der Mathematik Zahlen gibt, die es möglich machen, Gleichungen zu lösen, die keine Lösung haben, bzw. eben weiterrechnen zu können.”
Diese Analogie gefällt mir, aber wenn Sie imaginäre Zahlen in der Bilanz einer Bank entdecken, sollten Sie sich schon Sorgen machen – da gehören sie definitiv nicht hin…
Bonusfrage: Welches Vielfache von i ist denn nun genau der Wert unserer deutschen Target2-Forderungen?
Hallo komol,
wie kann den ein imaginärer Wert in einer Bilanz als Wert verbucht werden? Und wie wird dann der Wert dieses imaginären Wertes ermittelt?
@komol
>> “Nicht schon wieder!”
Wer nur einen Hammer hat, für den wird jedes Problem zum Nagel.
Hauen Sie nur weiter drauf, es wird schon werden.
Die Notenbanken sind insolvent.
Ein Faktum, das weder durch kreative Bilanzierungsregeln noch durch Gerichtsurteile revidiert werden kann.
Kein Problem – sagen die Gelddemagogen.
Abwarten – sagt jobi.
@ jobi
“”Die Notenbanken sind insolvent.”” >> aus unserer sicht! aber,
was stört die bilanz, wenn sie in der lage sind geld aus dem “NICHTS” zu drucken!
außerdem, die notenbanken werden mit jeden weiteren gelddruck noch reicher, weil sich die schuldner verpfänden müssen.
sagt die notenbankbilanz darüber etwas aus?
@jobi
Aber wieso insolvent im eigentlichen Sinne? Die können doch drucken… Das Problem der Notenbanken scheint mir eher zu sein, dass sie bilanzieren (müssen), als ob es noch gedecktes, endliches Geld gäbe. Ein bilanzieller Anachronimus? Und wieso sollte die Regierung überhaupt die Bundesbank rekapitalisieren? Welches *reale* Ziel hätte das überhaupt – einmal abgesehen vom Einhalten irgendwelcher Regularien, damit Zahlen in der Bilanz entsprechend ausfallen?
Mir ist das ganze Thema längst zu schwurbelig ;)
@Thomas M.
“Aber wieso insolvent im eigentlichen Sinne? Die können doch drucken…”
Das löst zwar das Problem der Zahlungsunfähigkeit, aber insolvent wird eine Kapitalgesellschaft normalerweise auch dann, wenn sie überschuldet ist. Und für die Zentralbank sind ausgegebene Banknoten eine Verbindlichkeit.
Bei jeder anderen Bank stände schon bei drohender Überschuldung die Bankenaufsicht auf der Matte, aber die Bankenaufsichtsbehörde ist ja auch die EZB, hihihi.
“Das Problem der Notenbanken scheint mir eher zu sein, dass sie bilanzieren (müssen), als ob es noch gedecktes, endliches Geld gäbe. Ein bilanzieller Anachronimus? Und wieso sollte die Regierung überhaupt die Bundesbank rekapitalisieren? Welches *reale* Ziel hätte das überhaupt – einmal abgesehen vom Einhalten irgendwelcher Regularien, damit Zahlen in der Bilanz entsprechend ausfallen?”
Gar nicht mehr zu bilanzieren sähe halt extrem schlecht aus, dann wäre die EZB wirklich nur noch eine große Schwarze Box, aus der immer dann beliebig viele Paletten mit Euroscheinen rauskommen, wenn die Politiker oder ihre Handlanger aufs Knöpfchen drücken.
Da ist es viel besser, eine Bilanz zu erstellen, in der totaler Müll drinsteht – denn das fällt nur denjenigen auf, die sie lesen. Oder, alternativ, einfach eiskalt “Negatives Eigenkapital” als Posten in die Bilanz schreiben. Das ist zwar auffällig, ber
Die Politiker wird dann noch interessieren, ob die Zentralbank trotzdem noch Gewinne an den Staatshaushalt ausschütten könnte, wenn sie negatives Eigenkapital hat, nicht rekapitalisiert weren soll und im Moment vielleicht sogar Verluste macht. Meiner Meinung nach eindeutig ja, dann erhöht sich halt das negative Eigenkapital entsprechend. :D :D :D
“Mir ist das ganze Thema längst zu schwurbelig ;)”
Kennen Sie schon diesen Clip vom fiesen Habeck-Faker Snicklink?
“DAMN it feels good to be a Schwurbler!”
https://www.youtube.com/watch?v=BFjW5GUyCH8
@Thomas M.
“Aber wieso insolvent im eigentlichen Sinne? Die können doch drucken…”
Zwar immer liquide aber insolvent.
Ob bereits reales Problem oder nicht – verstehen Sie es als Symptom !
Nachtrag:
Bundesbänker mit Format hatten das voraus gesehen, weshalb sie auch bei Zeiten den Dienst quittierten.
@jobi und Hr. Ott
Spontane Idee: Wir können ja technische Insolvenz in Abgrenzung zur ökonomischen Insolvenz einführen (in Anlehnung an neue Rezessions-Definitionen ;-)
Ach, zufällig gleich der erste google-Treffer auf meine Suche “wann ist eine zentralbank überschuldet”:
https://blogs.faz.net/fazit/2017/06/13/als-die-bundesbank-einmal-pleite-war-8833/
“Eine technisch überschuldete Zentralbank ist immer noch handlungsfähig, weil sie ihr Geld selbst drucken kann.”
Anscheinend gar nicht neue Idee zwischen “technisch” und “echt” zu trennen.
>Ob bereits reales Problem oder nicht – verstehen Sie es als Symptom !
Next Stop negatives Eigenkapital wegen Zinswende?
[ntv, Joachim Nagel]
“Allerdings heißt das nicht, dass sie – vergleichbar mit einer in Schieflage geratenen Geschäftsbank – Geld vom Steuerzahler braucht. Die Bundesbank würde in diesem Fall Verlustvorträge verbuchen. Das heißt, sie füllt ihr Eigenkapital wieder auf, sobald sie wieder Gewinne erwirtschaftet. Auch im Falle eines solchen Verlustvortrages sei die Bilanz solide, so die Bundesbank. Sie besitze Eigenmittel einschließlich Bewertungsreserven in beträchtlicher Höhe. ”
Anscheinend auch dann noch alles easy…
So easy wir der Groove vom smoothen Deep Fake Schwurbler Song :->
@Thomas M.
“Sie besitze Eigenmittel einschließlich Bewertungsreserven in beträchtlicher Höhe.”
Damit sind wohl kaum die zum Nennwert bilanzierten Bundesanleihen oder gar die Target2-Forderungen gemeint, sondern etwa die Goldreserven ?
Erinnern Sie sich an die peinliche Repatriierungsaktion vor einigen Jahren ?
Wieviele der 3300 t existieren davon wirklich ?
Zur Sicherheit ihrer im Ausland verwahren Goldreserven schreibt die BuBa:
“Darüber hinaus genießt die Bundesbank als Notenbank einen besonderen Immunitätsschutz und damit auch Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen.” :D:D:D
Und überhaupt – warum muss die Bundesbank die Solidität ihrer Bilanz betonen, wenn diese doch angeblich gar nicht von Bedeutung ist ?
Fragen über Fragen ..
@jobi
Da sehe ich auch noch viel mehr versteckte Lasten in der Bilanz als es “Bewertungsreserven” zu realisieren gäbe.
In der Bundesbank-Bilanz stehen zum Beispiel unter Position 7.1 fast genau 1073 Milliarden Euro “Wertpapiere für geldpolitische Zwecke” (in EUR von Ansässigen im EUR-Währungsgebiet).
https://www.bundesbank.de/resource/blob/905554/efafa223efb065a485e7843b119a7ed6/mL/2023-03-01-geschaeftsbericht-2022-bilanz-data.pdf
Das ist der auf die Bundesbank anfallende Anteil der Staats- und Unternehmensanleihen, die während der Nullzinsphase durch die “quantitativen Lockerungsprogramme” massenhaft gekauft wurden und heute zu viel schlechteren Kursen gehandelt werden. Ob die für die Bilanz wohl zum aktuellen Marktkurs bewertet worden sind? ;)
Die wird die Bundesbank noch viele Jahre oder gar Jahrzehnte mit sich rumschleppen, bis sie irgendwann zum Nennwert zurückgezahlt werden – falls es die Schuldner dann noch gibt…
@jobi
>Damit sind wohl kaum die zum Nennwert bilanzierten Bundesanleihen oder gar die Target2-Forderungen gemeint, sondern etwa die Goldreserven ?
Dachte ich auch spontan dran…
Ich hab die Story zur Rückführung des Goldes komprimiert im Langzeitgedächtnis wie folgt noch drin:
Erst wollte man (Bundesbank) nicht zurückholen und prüfen.
Dann wollte man, aber es gab logistische Herausforderungen und nur ein lächerlicher Teil kam aus NY.
Dann hörte man nix.
Und auf einmal war man deutlich vor Zieldatum fertig.
Was nun genau los war… ich fand die Hypothese plausibel, dass das Gold verliehen war und erst mal wieder beschafft werden musste. Vielleicht war hinter diesen Goldwände aber auch einfach nur Stauraum für Akten?
https://img.welt.de/img/finanzen/mobile128191731/5121622347-ci23x11-w780/Goldreserven-der-Fed-in-New-York.jpg
So oder so hatte das damals mein Vertrauen in die Institutionen nicht eben gestärkt. Zwischenzeitlich noch wiederholt gelernt: Wenn die Zahlen größer werden, werden die juristischen Interpretationsspielräume auch größer.
Aber egal: Wenn alle glauben, dass das Gold zur Besicherung da ist und keiner es sehen will, reicht es ja schon aus zur Besicherung ;-)
Bin mal gespannt, ob ich / wir noch eine größere Währungsreform erleben.
Bzgl. Cash ist King im anderen Thread: Schrieb der Dalio auch auf LinkedIn und ist zumindest mit Blick auf US$-Kurzläufer bei Staatsanleihen ein ziemlicher No-Brainer, selbst bei der Inflationsrate. War nur überrascht wie schnell das jetzt ging. Konnte man sich nach rund 10 Jahren Mini- bis Negativ-Zins gar nicht mehr vorstellen.
@Thomas M.
“Bzgl. Cash ist King im anderen Thread: Schrieb der Dalio auch auf LinkedIn und ist zumindest mit Blick auf US$-Kurzläufer bei Staatsanleihen ein ziemlicher No-Brainer, selbst bei der Inflationsrate.”
Wenn man nicht gerade selbst im Alltag oder für private Geschäfte viele Dollars gebrauchen kann, sollte man dann allerdings noch das Euro-Dollar-Wechselkursrisiko hedgen. Sonst fressen Dollar-Kursverluste womöglich die Rendite wieder komplett auf, 5% Schwankung schafft der Dollar gegenüber dem Euro schon in einem volatilen Quartal.
@Hr. Ott: Das stimmt wohl. Das betrifft bei uns auch nur die “bis aus Weiteres abschließend” weggetauschten Euros bzw. Erspartes, was wir lange liegen lassen können.
Ich beruhige mich beim Dollar-Risiko immer mit dem Langfrist-Chart US$ vs. Euro (was einen als Euro-Raum-Bewohner wiederum traurig stimmt) und freue mich derweil ohne größeres Nachdenken, dass wir auch mal in den Genuss kommen, dass die Zinsen für verliehenes Geld über den Zinsen für den aufgenommenen Auto-Kredit liegen.Einfach mal einfach denken und einfach freuen ;)
Wer weiß, vielleicht sind wir auch bei der Zinswende für die nächste ganz großen Börsen-Hausse dabei. Das wäre doch mal nett. On the Fed Gravy Train… Choo choo :->
@Thomas M.
“Bzgl. Cash ist King im anderen Thread:”
Natürlich war meine Antwort an @Vaddern etwas “schnoddrig”. Zu seinen Überlegungen lässt sich viel mehr sagen – nur darf man aktuell eben den Blick für’s Wesentliche nicht verlieren.
….. auch die bundesbank dient zb. mit der bilanzverfälschung, dem großkapital, der regierungsmacht und dem EU-zentralismus.
wir kennen doch das spiel: eine krähe hackt………………
was erwarten wir eigentlich…………. dass die obrigkeit im sinne der masse/volk handelt?????????? oder eher andersrum?
Wenn Donald Trump so bilanziert hätte, wäre er schon längst im Gefängnis – aber der gehört ja auch nicht zum Eurosystem und hat sowieso die völlig falsche politische Gesinnung… ;)
@ Richard Ott
… oder er besitzt gar nichts, weil es faktisch den Banken gehört. Und als Immobilienmogul erbaut er dann sein eigenes Gefängnis und vermietet es an den Staat (Public Private Partnership).
“Moriturum esse – es muss gestorben werden. Unter diesem knappen Motto sanierte der spätere Kaiser Augustus die Staatsfinanzen des Römischen Reichs und leitete eine Ära wirtschaftlicher Prosperität ein. Hierzu ließ er die größten Gläubiger auf sogenannte Proskriptionslisten setzen, die nach römischem Recht fortan von jedermann straflos getötet werden durften. Ihre Hinterlassenschaft fiel abzüglich einer Täterpovision dem Fiskus zu. Das berühmteste Opfer dieser speziellen Form des Schuldenschnitts war übrigens der begnadete Rhetoriker Cicero. Da sage noch einer, die Feder sei mächtiger als das Schwert.”
https://nurbaresistwahres.de/nachruf-paul-c-martin/