Straf­anzeige gegen die Bundes­bank

Das gibt es nicht alle Tage. Der Münchner Investor Hans Albrecht hat Strafanzeige gegen das Direktorium der Bundesbank erstattet. Der Vorwurf hat es in sich: Bilanzfälschung, und zwar in erheblichem Umfang.

Hans Albrecht stört sich an einem offenkundigen Widerspruch. Die Bundesbank bilanziert seit Jahren steigende Forderungen im europäischen Zahlungssystem Target2 – in der Bilanz 2022 immerhin 1.270 Milliarden Euro, was 42 Prozent der Bilanzsumme entspricht. Umgekehrt vertreten Ökonomen, wie das derzeitige EZB-Präsidiumsmitglied Isabel Schnabel, die Auffassung, dass diese Target2-Salden keine Kredite sind, sondern „Konventionen“, deren „fairer Wert bei Null liegt“. So Schnabel bei der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zu diesem Thema.

Nur eines von beiden kann stimmen: Ist das Vermögen wertlos, wie hier immerhin von Vertretern der Zentralbank behauptet wird, wäre der Wert in der Bilanz falsch, die Bundesbank müsste 1.270 Milliarden Euro abschreiben und die Bundesrepublik Deutschland die Zentralbank rekapitalisieren. Ist der Wertansatz korrekt und es ist eben doch eine Forderung und nicht nur eine Verrechnungsgröße, müsste die Bundesbank diese Position behandeln wie jede andere auch und angesichts des enormen Klumpenrisikos die Position zugunsten anderer Positionen wie beispielsweise Gold verringern.

Und genau um diese bessere Nutzung der Target-2-Forderungen geht es eigentlich. Faktisch sind sie – ich gehöre zu jenen, die sagen, die Bilanz der Bundesbank ist korrekt – ein deutscher Staatsfonds. Nur einer, über den wir uns nicht trauen zu verfügen und der deshalb denkbar schlecht angelegt ist, mit einer seit Jahren negativen Realverzinsung. Hier alternative Wege zu beschreiten, ist dringend angezeigt. Und möglich.

Wenn die Anzeige in ein Verfahren mündet, dass dazu beiträgt, diese Diskussion wieder auf den Tisch zu bringen, hat sie sich bereits gelohnt. Natürlich sind Gerichte eigentlich die falsche Instanz, wenn es darum geht, wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen. Gut zu beobachten an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rettungsmaßnahmen im Euroraum. Vor die Wahl gestellt, als Gericht die Währungsunion in ihren Grundfesten zu gefährden oder aber eine Interpretation zu finden, die das politisch gewünschte für hinnehmbar erkennt, haben sich die Richter jeweils für den zweiten Weg entschieden. Nur vereinzelt gibt es Abweichler, so beim Urteil zum sogenannten „Wiederaufbaufonds“ der EU, bei dem der Richter Peter Müller in einem Minderheitsvotum vor der Transferunion durch die Hintertür warnt.

Deshalb ist davon auszugehen, dass auch in diesem Fall eine „Lösung“ gesucht werden wird, zum Beispiel in dem man darauf verweist, dass die Bundesbank Aktiva unabhängig vom Wert zu Anschaffungskosten bilanzieren darf. Dies zu tun, bei Vermögenswerten, denen man einen Wert von Null beimisst und die für 42 Prozent der Bilanz stehen, wäre allerdings die faktische Mitwirkung an der Täuschung über die wahre finanzielle Grundlage der Bundesbank. Urteilten die Gerichte in Deutschland so, wäre der nächste konsequente Schritt, gegen die Bilanzierung der EZB zu klagen, denn diese wäre spiegelbildlich ebenfalls nur dann korrekt, wenn die Target-Forderungen werthaltig sind.

Doch wahrscheinlich kommt es gar nicht so weit. Die Staatsanwaltschaft dürfte versuchen, das Thema im Keim zu ersticken. Nach dem Motto, der Kläger wäre ja nicht individuell betroffen. Doch das ist falsch. 1.270 Milliarden Euro entsprechen 15.300 Euro pro Kopf der Bevölkerung. Vom Baby bis zum Greis. Und damit ist jeder deutsche Staatsbürger betroffen – auch der Kläger.

→ cicero.de: „Strafanzeige gegen die Bundesbank“, 2. Oktober 2023