Warum das Klimaschutzgesetz keinen Beitrag zum Ziel des Klimaschutzes leistet
Der Jubel bei den Grünen ist groß. Nicht nur ist es ihnen gelungen, Union und SPD 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds abzuverhandeln, sie konnten erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ im Grundgesetz verankern.
Ein Staatsziel wäre das damit zwar nicht, wurde sofort von anderer Seite betont und führende Juristen bezweifeln, dass sich daraus eine entsprechende, die Wirtschaft weiter einschränkende Rechtsprechung entwickelt. Ob sie mit dieser Einschätzung recht haben, werden wir schon in wenigen Jahren wissen.
Unabhängig davon haben wir bereits ein Klimaschutzgesetz, das vorgibt, dass bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasemissionen so weit gemindert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Dabei dürfen Klimaschutzziele nur weiter verschärft, jedoch nicht gelockert werden.
Das Klimaschutzgesetz ist beispielhaft für eine realitätsverkennende Gesetzgebung, denn es wird ein Ziel postuliert, das weder sinnvoll angestrebt werden sollte noch realisierbar ist, und selbst wenn es realisiert werden könnte, keinen Beitrag zum anvisierten Ziel des Klimaschutzes leistet.
Es ist sinnlos, als Ziel das Jahr 2045 zu postulieren, wenn die EU als Ganzes das Jahr 2050 anstrebt. Aufgrund des bis dahin alle Sektoren umfassenden Emissionshandels werden die hierzulande in den Jahren 2046 bis 2050 vermiedenen Treibhausgasemissionen dann in anderen Ländern der EU ausgestoßen. Die Gesamtmenge der von der EU ausgestoßenen Treibhausgase bis zum Jahr 2050 ändert sich durch das deutsche Vorpreschen nicht, wie Professor Manuel Frondel vom RWI, Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung, in einer Studie zum Thema vorrechnet.
Was sich aber ändert, sind die ohnehin schon erheblichen Kosten des Projekts. Bekanntlich besagt eine Daumenregel, dass man 80 Prozent des Erfolges mit 20 Prozent des Aufwands erzielt, während die letzten 20 Prozent des Erfolges mit 80 Prozent des Aufwands erreicht werden.
Mehrkosten könnten einen dreistelligen Milliardenbetrag betragen
Mit Blick auf die Klimapolitik stellt sich das so dar: In den 35 Jahren seit 1990 ist es uns gelungen, vor allem durch den Zusammenbruch der DDR-Industrie und die seit 2018 einsetzende Deindustrialisierung auch im Westen, den CO2-Ausstoß um nicht ganz 50 Prozent zu reduzieren.
Nun sollen wir die restlichen 50 Prozent ohne den Sondereffekt des Niedergangs der DDR-Industrie in nur 20 Jahren schaffen und dabei auch auf den Einsatz von Kernkraft verzichten. Allein die Mehrkosten, dies bis 2045 statt wie die übrige EU bis 2050 erreichen zu wollen, beziffert Frondel auf einen hohen dreistelligen Milliardenbetrag.
Manche werden darauf verweisen, dass es nun mal alternativlos sei, diesen Weg zu beschreiten, geht es doch um die Verlangsamung und letztlich Verhinderung des Klimawandels. Doch nicht einmal dieses Ziel dürfte erreicht werden. China, die USA und Indien – die wichtigsten Emittenten von Treibhausgasen – sind bei Weitem nicht so ambitioniert wie die EU oder gar Deutschland.
Würden wir bis 2040 das im Klimaschutzgesetz dargestellte Ziel einer Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen um 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 erreichen, entspräche unser jährlicher Anteil am CO2-Ausstoß nicht wie heute einem Zwanzigstel der Emissionen Chinas und Indiens, sondern wohl eher einem Fünfzigstel. Übersetzt heißt das: Unseren Ausstoß in den zehn Jahren von 2040 bis 2050 würden China und Indien in zehn Wochen ausstoßen.