Verschiebung des deutschen Ziels der Treib­hausgas­neutralität von 2045 auf 2050: Mög­liche öko­nomische und öko­logische Effekte

In der Podcast-Episode #287 vom 23. März 2025 spreche ich mit Professor Dr. Manuel Frondel über Deutschlands ambitioniertes Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. In seiner Studie erläutert Prof. Frondel, wie das Vorziehen der Klimaneutralität um fünf Jahre mehrere hundert Milliarden Euro zusätzlich kosten könnte – ohne echten Nutzen für das Klima. Hier zum Nachlesen:

Die Verschiebung des deutschen Ziels der Treibhausgasneutralität vom Jahr 2045 auf das Jahr 2050: Mögliche ökonomische und ökologische Effekte

 Manuel Frondel, RWI — Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Ruhr-Universität Bochum (RUB)

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Manuel Frondel, Ruhr-Universität Bochum und RWI — Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Hohenzollernstr. 1-3, D-45128 Essen.
www.rwi-essen.de/frondel
E-mail: frondel@rwi-essen.de

 

Executive Summary

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert im Verbund mit anderen Wirtschaftsverbänden, das Zieljahr für Deutschlands Klimaneutralität von 2045 auf das Jahr 2050 zu verschieben und damit das nationale Ziel an das Klimaneutralitäts-Ziel der Europäischen Union anzugleichen. Für diese Forderung gibt es zahlreiche sehr gute Gründe, wie in dieser Kurzstudie erläutert wird.

Erstens könnte die Verschiebung der Klimaneutralität Kosteneinsparungen von bis zu 750 Mrd. Euro erbringen, wie sehr grobe Abschätzungen auf Basis einer Reihe von Studien zu den Mehrinvestitionen ergeben, die zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands erforderlich sind. Hingegen würde die frühzeitige Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 im Weltmaßstab wenig wirksam sein, denn der Anteil Deutschlands an den weltweiten Treibhausgasemissionen von aktuell unter 1,3 % dürfte in den kommenden 20 Jahren auch ohne eine frühzeitige Selbstverpflichtung zur Klimaneutralität auf einen Anteil von weit unter einem Prozent sinken. Eine frühzeitige Senkung der Emissionen auf Nettonull im Jahr 2045 wäre daher im globalen Maßstab kaum mehr als von symbolischem Nutzen.

Zweitens könnte die Vorreiterrolle Deutschlands in der Europäischen Union dazu führen, dass andere EU-Mitgliedsländer ihre Minderungsanstrengungen entsprechend zurücknehmen, eine Reaktion, die aus der experimentellen umweltökonomischen Literatur im Zusammenhang mit Vorreiterrollen vielfach festgestellt wurde. Die Emissionen würden bei einer solchen Reaktion lediglich innerhalb der Europäischen Union verlagert, aber nicht verringert. Zu einer Verlagerung der Emissionen innerhalb der Europäischen Union könnte es insbesondere bei Existenz eines umfassenden EU-Emissionshandelssystems kommen: Die durch eine frühere Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland freiwerdenden Emissionszertifikate werden dann von anderen Unternehmen aufgekauft, sodass andernorts in Europa entsprechend mehr Emissionen entstehen (Wasserbetteffekt). Dann wären die für eine frühe Zielerreichung zusätzlich in Kauf zu nehmenden Lasten Deutschlands vergebens.

Drittens: Die einseitigen Bemühungen Deutschlands könnten aber sogar kontraproduktive internationale Rückwirkungen haben (Carbon Leakage) durch (a) Standortverlagerungen umwelt- und energieintensiver Unternehmen, (b) Importe umweltintensiver Güter und (c) ein Sinken der Weltmarktpreise für Energie. All dies kann zu Mehremissionen außerhalb Deutschlands führen, die die Minderungsanstrengungen Deutschlands überkompensieren könnten.

Viertens: Die kontraproduktiven Carbon-Leakage-Effekte dürften gerade in der Phase vor der Erreichung der Klimaneutralität besonders stark ausfallen, da davon auszugehen ist, dass dann die Emissionsvermeidung mit sehr hohen Kosten je vermiedener Tonne Treibhausgas einhergeht, da die günstigeren Vermeidungsmaßnahmen bereits ergriffen sein werden.

Fünftens: Das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 stellt eine enorme Herausforderung dar: So müssten die Treibhausgasemissionen Jahr für Jahr um gut 50 % stärker gesenkt werden als in den Jahren 2010 bis 2023, um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Selbst wenn Klimaneutralität erst im Jahr 2050 erreicht werden soll, müssten die Emissionen stärker verringert werden als in den Jahren 2010 bis 2023, und zwar um mehr als 25 %. Bereits dies stellt eine große Herausforderung dar, besonders dann, wenn die bisherigen wirtschaftlichen Wachstumsraten aufrechterhalten werden sollen.

Vor dem Hintergrund der mit einer zeitlich überambitionierten Klimapolitik einhergehenden Herausforderungen stellt sich die Frage, warum Deutschland die damit verbundenen Risiken und Kosten im hohen Milliardenbereich eingehen sollte, wenn die daraus resultierenden Treibhausgaseinsparungen, im globalen Maßstab betrachtet, allenfalls symbolischer Natur sein werden, aber die Vorreiterrolle gravierende kontraproduktive Rückwirkungen für Deutschlands Volkswirtschaft haben kann: Die Konsequenzen eines zu hohen klimapolitischen Ambitionsniveaus in Form eines frühzeitigen Anstrebens der Klimaneutralität könnten ein Verlust an einerseits industrieller Wettbewerbsfähigkeit und andererseits an gesellschaftlicher Akzeptanz für Klimapolitik sein.

Kurzum: Deutschland kann mit seinem Bestreben, die Klimaneutralität bereits im Jahr 2045 erreichen zu wollen, wenig gewinnen, aber sehr viel verlieren. Es wäre daher ökonomisch rational, wenn Deutschland sein Zieljahr für die Klimaneutralität an das Zieljahr der Europäischen Union angleichen würde. Das wäre nicht zuletzt auch deshalb geboten, weil eine effektive Klimapolitik, die etwas im globalen Maßstab bewirkt, nur in internationaler Kooperation möglich ist, nicht aber im nationalen Alleingang (Ockenfels, Schmidt 2019).

 

1. Einleitung

Deutschland will laut Klimaschutzgesetz im Jahr 2045 klimaneutral werden und damit fünf Jahre eher als die Europäische Union. Im Verbund mit anderen Wirtschaftsverbänden forderte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) jüngst, das nationale Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2050 zu verschieben und sich damit an das Klimaneutralitäts-Ziel der Europäischen Union anzugleichen, denn Teile der Industrie sehen im schärferen nationalen Ziel einen Nachteil für hiesige Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund diskutiert diese Kurzstudie die ökonomischen und ökologischen Folgen einer Verschiebung des deutschen Ziels der Treibhausgasneutralität vom Jahr 2045 auf das Jahr 2050. Ausgangspunkt der Analyse ist der Vergleich der Treibhausgasemissionen Deutschlands und der Europäischen Union mit denen der weltweit bedeutendsten Emittenten im folgenden 2. Abschnitt und die Darstellung der Minderungserfolge Deutschlands und der Europäischen Union seit dem Jahr 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls, dem ersten bedeutenden globalen Klimaschutzabkommen. Die deutschen und europäischen Minderungserfolge seit 1990 werden den Minderungsanstrengungen der Länder mit dem höchsten weltweiten Treibhausgasausstoß gegenübergestellt.

Abschnitt 3 stellt heraus, wie ambitioniert die deutschen und europäischen Klimaschutzziele sind, und diskutiert die Sinnhaftigkeit dieser Klimaschutzziele vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, dass jegliche lokalen, regionalen, nationalen, aber auch supranationalen Klimaschutzbemühungen einen globalen Effekt haben müssen. So sollten die deutschen und europäischen Ziele eine Hebelwirkung entfalten, indem deren Erfüllung die Erreichung der Ziele anderer Länder begünstigt.

Unkonditionierte Ziele, wie die im deutschen Klimaschutzgesetz formulierten sektoralen und nationalen Ziele, deren Einhaltung nicht an die Minderungsanstrengungen anderer Länder geknüpft ist, nicht einmal an die der Europäischen Union, sind laut ökonomischer Literatur ineffektiv, wenn nicht gar kontraproduktiv, wie im Abschnitt 4 erläutert wird. Das Pariser Abkommen bietet als Sammelsurium von freiwilligen Selbstverpflichtungen, mit denen sich die Unterzeichnerländer zu unkonditionierten Treibhausgasminderungen freiwillig verpflichten, keinerlei Schutz vor solchen kontraproduktiven Rückwirkungen.

Ehe der abschließende Abschnitt ein Fazit sowie Schlussfolgerungen zieht, beschäftigt sich Abschnitt 5 mit den ökologischen und ökonomischen Effekten einer Verschiebung des nationalen Ziels der Treibhausgasneutralität vom Jahr 2045 auf das Jahr 2050. Hervorgehoben werden muss dabei, dass das Ziel der Klimaneutralität kein absolutes Ziel darstellt. Es impliziert nicht, dass im Zieljahr keinerlei Treibhausgasemissionen mehr ausgestoßen werden dürfen. Vielmehr bedeutet das Ziel, dass schwer oder unvermeidbare Treibhausgasemissionen durch negative Emissionen, wie sie durch Aufforstung gut-geschrieben werden können, oder durch Emissionsvermeidungsanstrengungen außerhalb Europas ausgeglichen werden dürfen.

 

2. Die Treibhausgasemissionen Deutschlands und der Europäischen Union im globalen Vergleich

Ausgangspunkt der folgenden Analyse ist der Vergleich der Treibhausgasemissionen Deutschlands und der Europäischen Union mit denen der weltweit bedeutendsten Emittenten. Das beim Ausstoß an Treibhausgasen mit großem Abstand führende Land ist seit Jahren China (Abbildung 1).

Der Treibhausgasausstoß Chinas betrug im Jahr 2023 rund 14,0 Mrd. Tonnen an Kohlendioxid-Äquivalenten. China hatte damit einen Anteil von circa 26 % an den weltweiten Emissionen von 53,8 Mrd. Tonnen (Jones et al. 2024). Das übrige Asien hatte mit einem Ausstoß von 11,8 Mrd. Tonnen einen Anteil von circa 22 %. Inklusive China und Indien war Asien im Jahr 2023 für 30,0 Mrd. Tonnen und somit weit mehr als die Hälfte des weltweiten Treibhausgasausstoßes verantwortlich (Jones et al. 2024).

Zum Vergleich: Der Anteil der EU-27 an den globalen Emissionen betrug bei einem Ausstoß von 3,1 Mrd. Tonnen im Jahr 2023 lediglich 5,8 %. Der Treibhausgasausstoß der USA, dem zweitgrößten Treibhausgasemittenten der Welt, betrug mit 5,9 Mrd. Tonnen im Jahr 2023 nahezu das Doppelte des Ausstoßes der EU-27. Der Anteil der USA an den weltweiten Emissionen lag damit bei knapp 11 %. Deutschland hatte mit einem Treibhausgasausstoß von 0,672 Mrd. Tonnen (UBA 2024) einen Anteil an den globalen Emissionen von knapp 1,3 %. Dementsprechend würde die frühzeitige Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 im Weltmaßstab wenig wirksam sein, denn der Anteil Deutschlands an den weltweiten Treibhausgasemissionen dürfte selbst bei Verschiebung des Klimaneutralitätsziels um fünf Jahre bis zum Jahr 2045 auf einen sehr geringen Anteil von weit unter ein Prozent gesunken sein.

Bemerkenswert ist zudem, dass die EU-27 die einzige Region in der Welt ist, die ihre Treibhausgasemissionen seit dem Jahr 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls, substanziell verringern konnte, von 4,9 auf 3,1 Mrd. Tonnen, das heißt um 1,8 Mrd. Tonnen bzw. knapp 37 %. Deutschland konnte seine Emissionen seit 1990 sogar um rund 46 % senken, von 1,251 auf 0,672 Mrd. Tonnen im Jahr 2023 (UBA 2024). Der Treibhausgasausstoß der USA verringerte sich hingegen kaum nennenswert, er sank zwischen 1990 bis 2023 von 6,2 auf 5,9 Mrd. Tonnen. Im Gegensatz dazu stiegen die Treibhausgasemissionen Asiens von 12,5 auf 30,0 Mrd. Tonnen und haben sich somit mehr als verdoppelt. Allein die Emissionen Chinas stiegen zwischen 1990 und 2023 um 9,8 Mrd. Tonnen und haben sich etwa verdreifacht (Jones et al. 2024).

 

Abbildung 1: Treibhausgasausstoß zwischen 1990 und 2023 in Milliarden Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Quelle: OurWorldinData.org (2024).

Diese Vergleiche zeigen, dass der unmittelbare Einfluss der Europäischen Union und besonders Deutschlands auf die weltweite Emissionsentwicklung sehr moderat ist: Die Minderungsanstrengungen Europas wurden bei weitem übertroffen von den Emissionsanstiegen in Asien, allen voran in China. Deutschland und die Europäische Union sollten vor diesem Hintergrund ihre ambitionierten Klimaschutzziele überdenken. Wie ehrgeizig die Klimaschutzziele Deutschlands und der Europäischen Union tatsächlich sind, wird im folgenden Abschnitt dargestellt.

 

3. Die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands und der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat ihr ursprünglich für das Jahr 2030 avisiertes Klimaziel, die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren, im Zuge des European Green Deal massiv verschärft: Die Emissionen sollen nun bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 verringert werden, auf rund 2,2 Mrd. Tonnen im Jahr 2030. Da der Treibhausgasausstoß im Jahr 2023 bei rund 3,1 Mrd. Tonnen lag, muss die Europäische Union ihre Emissionen somit in den wenigen Jahren bis zum Jahr 2030 um 0,9 Mrd. Tonnen bzw. um rund 30 % senken.

Das EU-Klimaziel ist sehr herausfordernd, denn die um bis zu 0,9 Mrd. Tonnen zu verringernden jährlichen Emissionen bilden die Hälfte der 1,8 Mrd. Tonnen, die im Jahr 2023 gegenüber 1990 an Treibhausgasemissionen eingespart werden konnten. Für diesen Reduktionserfolg waren indessen 33 Jahre Zeit, nicht einige wenige Jahre. Dazu haben außerdem einige gravierende Ereignisse beigetragen, die sich nicht wiederholen werden, vor allem der Fall des Eisernen Vorhangs und der damit einhergehende Emissionsrückgang in den osteuropäischen EU-Mitgliedsländern und in Ostdeutschland. Es bedarf daher sehr großer Anstrengungen, um das 55 %-Ziel bis 2030 zu erreichen. Aber selbst wenn dieses Ziel wider Erwarten erreicht werden sollte, ist davon auszugehen, dass der Rückgang der Emissionen in der Europäischen Union um 0,9 Mrd. Tonnen allein durch den Emissionsanstieg in China mehr als ausgeglichen wird. So stiegen Chinas Treibhausgasemissionen in der kurzen Zeit seit dem Jahr 2020 um mehr als eine Milliarde Tonnen an. Dennoch hat sich die Europäische Kommission bereits im Jahr 2021, und somit sehr frühzeitig, darauf festgelegt, bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Anstatt einer Minderung von 80 – 95 %, wie ursprünglich vorgesehen, strebt sie nun mit dem EU-Klimagesetz Netto-Treibhausgasneutralität an (Europäische Kommission 2021).

Noch ambitionierter als die EU-Klimaziele sind die nationalen Ziele Deutschlands, die im Klimaschutzgesetz (KSG 2024) festgelegt sind. So sollen Deutschlands Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 gemindert werden, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 %. Dies soll unabhängig davon geschehen, wie sich bedeutende Staaten wie die USA und China in Bezug auf Emissionsminderungen verhalten. Klimaneutralität bzw. die Netto-Treibhausgasneutralität will Deutschland bereits im Jahr 2045 erreichen und somit fünf Jahre eher als die Europäische Union.

Obwohl Deutschland seine Emissionen zwischen 1990 und 2023 um rund 46 % senken konnte, bedeutet das 65 %-Ziel für das Jahr 2030, dass Deutschland in den bis dahin verbleibenden wenigen Jahren seinen Treibhausgasausstoß weiter sehr stark senken muss — um 19 Prozentpunkte. In anderen Worten: Rund 40 % der in den 33 Jahren zwischen 1990 und 2023 erreichten jährlichen Emissionsminderungen müssen in etwas mehr als einem halben Jahrzehnt erreicht werden. Dieser Vergleich zeigt, dass das deutsche Klimaziel für 2030 sehr anspruchsvoll ist, jedoch nicht deshalb, weil Deutschland seine Emissionen kaum mindert. Vielmehr sind die Emissionen in Deutschland im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um etwas mehr als 10 % gesunken (UBA 2024). Dafür verantwortlich ist allerdings hauptsächlich der Rückgang der industriellen Produktion, in geringerem Maße die Klimaschutzanstrengungen.

Beachtet werden sollte zudem: Selbst wenn Deutschland seine im weltweiten Maßstab geringen Treibhausgasemissionen in der Vergangenheit bereits auf null gesenkt hätte, wären die globalen Treibhausgasemissionen weiter angestiegen. Insgesamt zeigt sich somit: Dem globalen Trend weiter steigender Treibhausgasemissionen deutsche oder europäische Emissionsminderungen entgegenzusetzen, kann den Klimawandel allenfalls ein wenig verzögern — zumal ein Teil der hierzulande eingesparten Emissionen lediglich in andere Regionen gelenkt wird, wie im folgenden Abschnitt erläutert wird. Die deutsche und europäische Klimapolitik muss daher zwingend zuallererst danach beurteilt werden, wie sie die klimapolitischen Anstrengungen anderer Länder beeinflusst (Ockenfels, Schmidt 2019: 124).

Umso befremdlicher mutet es vor diesem Hintergrund an, dass das deutsche Klimaschutzgesetz zusätzlich zu den bundesweit geltenden nationalen Zielen ursprünglich auch noch individuelle Treibhausgasminderungsziele für einzelne Sektoren wie den Verkehrs- und den Gebäudesektor gesetzt hat (Tabelle 1). Diese waren ursprünglich bindend, seit einer Reformierung im Jahr 2024 sind sie indessen nur noch indikativer Natur. Mit seinen sektorspezifischen Treibhausgasminderungszielen stand das Klimaschutzgesetz zwei Prinzipien entgegen: Zum einen der Grundidee des Emissionshandels, die Emissionen in kosteneffizienter Weise in jenen Sektoren zu vermeiden, in denen dies auf kostengünstigste Weise geschehen kann. Zum anderen ist es für das Klima unerheblich, wo auf der Welt und in welchem Sektor die Treibhausgase emittiert oder verringert werden.

 

Tabelle 1: Zulässige Emissionsmengen in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG 2024).

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2030

Energiewirtschaft

280

257

257

257

108

Industrie 

186

182

177

172

165

157

118

Gebäude

118

113

108

102

97

92

67

Verkehr

150

145

139

134

128

123

85

Landwirtschaft

70

68

67

66

65

63

56

Abfallwirtschaft

9

9

8

8

7

7

4

Quelle: Anlage 2 zu §4 des Klimaschutzgesetzes. https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/. Die Ziele für die Jahre 2026 bis 2029 wurden aus Platzgründen nicht dargestellt (Bundesministerium der Justiz 2024).

 

Kurzum: Die in diesem Abschnitt vorgenommene Einordnung der Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union hat gezeigt, dass diese keinen globalen Effekt haben, selbst wenn diese eingehalten werden könnten. Damit lokale, regionale, nationale, aber selbst supranationale Emissionsminderungsbemühungen einen globalen Effekt haben, sollten sie eine Hebelwirkung dadurch entfalten, dass sie die Minderungsanstrengungen anderer Länder, die an einem internationalen Klimaschutzabkommen wie dem Pariser Abkommen beteiligt sind, begünstigen. Im Idealfall begünstigt die Vorreiterrolle der Europäischen Union den Abschluss eines effektiven internationalen Kooperationsabkommens zur globalen Treibhausgasminderung, das auf einer reziproken Verpflichtung der teilnehmenden Staaten basiert (Ockenfels 2023).

Die Kooperationsforschung zeigt unmissverständlich, dass allein das Reziprozitätsprinzip, bei dem eine Leistung nur gegen eine Gegenleistung erbracht wird, Anreize für internationale Kooperationsbemühungen schafft, die tatsächlich zu effektiver globaler Treibhausgasvermeidung führen.[1] Reziprozität ist die zentrale Voraussetzung für Kooperation (siehe zum Beispiel Ostrom 1990, MacKay et al. 2015). Jede erfolgreiche internationale Kooperation, einschließlich der internationalen Handels- und Abrüstungsabkommen, stützt sich auf Reziprozität (Ockenfels, Schmidt 2019). Länder bauen zum Beispiel nicht einseitig Zölle ab, in der Hoffnung, dass andere Länder dem Beispiel folgen und ihre Zölle ebenfalls senken. Zur Senkung von Zöllen bedarf es eines Handelsabkommens, in dem festgelegt wird, dass ein Land seine Zölle unter der Bedingung senkt, dass auch andere Länder ihre Zölle senken (Ockenfels 2023).

 

4. Kontraproduktive internationale Rückwirkungen der Vorreiterrolle Europas

Unkonditionierte Ziele, wie die im deutschen Klimaschutzgesetz formulierten nationalen Ziele, deren Einhaltung nicht an die Minderungsanstrengungen anderer Länder geknüpft ist, sind laut ökonomischer Literatur ineffektiv, wenn nicht gar kontraproduktiv, wie in diesem Abschnitt erläutert wird. So könnten andere Länder nach den Erkenntnissen der umweltökonomischen Literatur ihre Minderungsanstrengungen zurücknehmen, wenn sich eine Staatengemeinschaft wie die Europäische Union weithin erkennbar und mit hoher Glaubwürdigkeit auf sehr anspruchsvolle Anstrengungen zur Emissionsvermeidung festlegt (Beirat BMF 2010:14).

Denn: Je stärker eine Staatengemeinschaft wie die EU zur Dämpfung des Anstiegs der weltweiten Emissionen beiträgt, desto kleiner werden die Vorteile eines anderen Staates aus dessen eigenen Minderungsanstrengungen (Beirat BMF 2010:16). In anderen Worten: Der Grenznutzen der Vermeidungsmaßnahmen der übrigen Staaten nimmt mit zunehmenden EU-Bemühungen ab. Bei sinkendem Grenznutzen ist es folglich für die Nicht-EU-Staaten reizvoll, ihre eigenen Anstrengungen als Folge der EU-Anstrengungen einzuschränken. Hinzu kommt, dass manche Länder per se weniger Wert auf Klimaschutz legen und deren Grenznutzen daher ohnehin gering ist.

Die Änderung in ihrem Kosten-Nutzen-Kalkül führt folglich dazu, dass die Nicht-EU-Länder ihre Treibhausgasminderungspolitik tendenziell weniger ambitioniert ausgestalten als ohne die EU-Anstrengungen und so ihren Aufwand für Treibhausgasvermeidung reduzieren (Hoel 1991). Dies gilt nicht zuletzt auch für die Selbstverpflichtung, die sich die Kommission durch die Verkündung des 55 %-Ziels für das Jahr 2030 auferlegt hat. Unter sehr plausiblen Annahmen kann dies zu einem teilweisen oder gar nahezu gänzlichen Ausgleich der durch die EU bewirkten Emissionsreduktionen führen (Beirat BMF 2010:14).

Andere Länder profitieren daher in doppelter Hinsicht von den Anstrengungen der EU. Zum einen steigt deren Wohlfahrt durch die verstärkten Emissionsminderungen der EU-Länder. Zum anderen sinken infolge der verstärkten Vermeidungsanstrengungen der EU die Vermeidungskosten der übrigen Staaten, da diese ihre Emissionsminderungsmaßnahmen entsprechend zurückschrauben.

Wenn folglich die Kommission eine unkonditionierte Selbstverpflichtung zu hohen Emissionsminderungen eingeht, mag sie darauf hoffen, damit ein positives Beispiel zu setzen, dem andere Länder folgen. In einer realen Welt, in der die Emissionen aller Länder durch deren individuelles Kosten-Nutzen-Kalkül bestimmt sind, ist dies jedoch eine fromme Hoffnung (Beirat BMF 2010:14). Es besteht vielmehr die große Gefahr, dass andere Länder durch die starke Vorreiterrolle der EU nicht mehr, sondern weniger Anstrengungen zur Verringerung der globalen Emissionen unternehmen werden (Beirat BMF 2010:14).

Die einseitigen Treibhausgasminderungsbemühungen Deutschlands, die in der Klimaökonomik häufig als altruistisches Verhalten bezeichnet werden, können nicht zuletzt auch deshalb wenig zur Dämpfung des weltweiten Emissionsanstiegs beitragen, weil sie weitere kontraproduktive internationale Rückwirkungen haben (Böhringer 2010: 58), die unter dem Begriff Carbon Leakage bekannt sind. So kann die einseitige Belastung der energieintensiven europäischen Industrie zu Erhöhungen der Emissionen in jenen Ländern außerhalb der EU führen, in denen keine vergleichbaren Klimaschutzkosten anfallen (Oliveira-Martins et al. 1992).

Dafür gibt es drei Gründe: Erstens kann es zu Standortverlagerungen umwelt- und energieintensiver Industrien ins Nicht-EU-Ausland kommen. So gelten die wenigen, noch in Deutschland verbliebenen aluminiumproduzierenden Unternehmen durch die zunehmende Umweltregulierung in Deutschland seit Jahren als in ihrer Existenz gefährdet und erwägen deshalb ihren Standort in Länder mit niedrigeren Umweltsteuern und Energiepreisen zu verlagern. Kritiker halten dem entgegen, dass Umweltregulierung nur einer von vielen Standortfaktoren wäre, räumen die Möglichkeit der Standortverlagerung jedoch ein.

Zweitens können Importe umweltintensiver Güter die Produktion in Europa verdrängen. Beispielsweise ist es denkbar, dass Primäraluminium zunehmend importiert wird, während in Deutschland lediglich die weniger energieintensive Herstellung von Sekundäraluminium aus Aluminiumschrott verbleibt. Die Europäische Kommission trägt dieser Möglichkeit dadurch Rechnung, dass sie ein europäisches CO2-Grenzausgleichssystem (englisch Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) etabliert hat, mit dem die Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verhindert werden soll. Der Grenzausgleich soll ab dem Jahr 2026 auf Waren in den Kategorien Aluminium, Eisen und Stahl, Düngemittel, Wasserstoff, Strom und Zement angewendet werden, wenn sie in das EU-Zollgebiet eingeführt werden. Noch vor Einführung dieses Grenzausgleichssystems wird es allerdings wegen des damit verbundenen hohen bürokratischen Aufwands kritisiert.

Drittens könnte ein substanzieller Rückgang der Energienachfrage in Ländern mit starken Emissionsminderungen zu weltweit geringeren Energiepreisen führen. Dadurch steigt postwendend die Nachfrage nach fossilen Energierohstoffen in den übrigen Ländern (Böhringer 2010: 58). Dies ist Teil des Phänomens, das unter dem Begriff grünes Paradoxon firmiert: Eine angekündigte Umweltpolitik, die über die Zeit immer „grüner“ wird, könnte die Besitzer fossiler Brennstoffe veranlassen, ihre Bestände schneller auszubeuten. Mit steigendem Angebot sinkt der Weltmarktpreis, was die Nachfrage ankurbelt. Dadurch könnte sich der Ausstoß von Treibhausgasen beschleunigen, anstatt sich zu verlangsamen. Länder ohne eine stringente Umweltpolitik verfeuern dann jene fossilen Brennstoffe, die von den „grünen“ Ländern eingespart werden.

Um diese kontraproduktiven Rückwirkungen abzuschwächen, kann es sinnvoll sein, energie- und handelsintensive Industrien weniger stark zu belasten, konstatieren Böhringer und Schwager (2003: 213), so wie dies etwa im Zusammenhang mit der Erhebung der Stromsteuer in Deutschland geschieht. Auch die Europäische Kommission hat die Relevanz des Leakage-Effekts anerkannt und die Unternehmen der handels- und zugleich energieintensiven Industriesektoren von der Verpflichtung der Ersteigerung der von ihnen benötigten Zertifikate teilweise ausgenommen. Unter die Ausnahmenregelungen fallen jene Sektoren, bei denen die durch den Emissionshandel verursachten, zusätzlichen Energiekosten mindestens 5 % der Bruttowertschöpfung betragen und deren Handelsintensität zugleich über 10 % liegt. Als vom Carbon Leakage besonders betroffen und deshalb ausgenommen gelten jene Sektoren, für die nur eines der beiden Kriterien bei über 30 % liegt.

Kurzum: Es darf nicht ignoriert werden, dass Unternehmen aufgrund der nationalen und europäischen Klimapolitik ihre Produktion ins Nicht-EU-Ausland verlagern bzw. nicht in der EU investieren, weil sie im Nicht-EU-Ausland aufgrund einer weniger ambitionierten Klimapolitik niedrigere Energiepreise erwarten. Ähnlich verhält es sich, wenn im Verkehr eingespartes Erdöl, beispielsweise infolge der nationalen CO2-Bepreisung, im Ausland verkauft wird. In all diesen Fällen wird vielleicht ein Beitrag zur Erreichung nationaler oder europäischer Klimaziele geleistet, aber letztlich subventionieren Klima-Altruisten wie Deutschland und die Europäische Union durch ihren Aktionismus den Treibhausgasausstoß von Klima-Egoisten (Ockenfels 2023). Im Ergebnis ist der Klimaeffekt gering und der Anreiz für andere Länder, sich an Treibhausgasminderungsaktivitäten zu beteiligen, kann sogar sinken.

 

5. Ökologische und ökonomische Effekte der Verschiebung des Zieljahres für die Klimaneutralität

Die in Abschnitt 2 illustrierte, mangelnde Effektivität der klimapolitischen Vorreiterrolle Deutschlands und der Europäischen Union in Bezug auf die Senkung des globalen Treibhausgasausstoßes und die in Abschnitt 4 dargestellten kontraproduktiven Rückwirkungen dieser Vorreiterrolle legen nahe, dass es ökonomisch rational wäre, wenn Deutschland das Zieljahr seines Klimaziels der Netto-Treibhausgasneutralität vom Jahr 2045 auf das Jahr 2050 verschiebt.

Dafür sprechen zahlreiche Gründe: Erstens dürften die im vorigen Abschnitt dargestellten kontraproduktiven Rückwirkungen gerade in der Phase vor Erreichung der Klimaneutralität besonders stark ausfallen, da davon auszugehen ist, dass dann die Emissionsvermeidung mit sehr hohen Kosten je vermiedener Tonne Treibhausgas einhergeht, denn die günstigeren Vermeidungsmaßnahmen werden dann bereits ergriffen sein. Mit hohen spezifischen Emissionsvermeidungskosten würden besonders hohe Lasten für Staat, Gesellschaft und Unternehmen einhergehen. Die Konsequenzen eines zu hohen klimapolitischen Ambitionsniveaus in Form einer frühzeitigen Klimaneutralität könnten einerseits der Verlust der gesellschaftlichen Akzeptanz für Klimapolitik und andererseits ein weiterer Verlust an industrieller Wettbewerbsfähigkeit und damit eine weitere Verringerung der industriellen Produktion sein.

Zweitens: Das Ziel der Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 stellt eine enorme Herausforderung dar, die befürchten lässt, dass die dazu nötige Dekarbonisierung mit einer beschleunigten Deindustrialisierung Deutschlands einhergehen würde. Welch eine enorme Herausforderung sich Deutschland mit dem Ziel der Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 tatsächlich auferlegt, zeigt der Vergleich mit der in Abbildung 2 dargestellten Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit dem Jahr 2010. Zwischen 2010 und 2023 betrug die von Jahr zu Jahr erreichte Emissionsreduktion durchschnittlich knapp 20 Mio. Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente.

Um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, müssten die Treibhausgasemissionen Jahr für Jahr um durchschnittlich gut 30 Mio. Tonnen verringert werden, also um gut 50 % mehr als in den Jahren 2010 bis 2023. Wenn das jährliche Wirtschaftswachstum bis zum Jahr 2045 unverändert bei einem durchschnittlichen Wachstum von rund 1,2 % pro Jahr seit 2010 aufrechterhalten werden soll, müsste sich die Treibhausgasintensität der deutschen Volkswirtschaft noch einmal deutlich stärker verringern als in den Jahren 2010 bis 2023, als diese um durchschnittlich 3,6 % pro Jahr gesenkt wurde. Würde das Klimaneutralitätsziel auf das Zieljahr 2050 verschoben, würde dies noch immer massive Minderungsanstrengungen für Deutschland implizieren: Die Zielerreichung würde eine jahresdurchschnittliche Emissionsminderung um rund 25 Mio. Tonnen erfordern und damit eine Minderungsanstrengung, die die Emissionsreduktion in den Jahren 2010 bis 2023, um mehr als ein Viertel übersteigt.

 

Abbildung 2: Treibhausgasemissionen in Deutschland in sektoraler Abgrenzung in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Quelle: UBA (2024)

 

Drittens muss betont werden, dass das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität eine deutlich schwächere Anforderung darstellt als absolute Treibhausgasneutralität. Absolute Treibhausgasneutralität würde implizieren, dass in Deutschland irgendwann keinerlei Treibhausgase mehr ausgestoßen werden dürften und restlos jede Tonne Treibhausgas in Deutschland vermieden werden muss, obwohl dies extrem teuer wäre. Beim Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität können hingegen unvermeidbare und damit prohibitiv teure Emissionen ausglichen werden.

Dies ist zum einen möglich durch eine entsprechende Emissionsvermeidung außerhalb Europas, z. B. durch die Finanzierung von Projekten zur Installation Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Zum anderen können irgendwo auf der Erde zusätzliche, dauerhafte Kohlenstoffsenken finanziert werden. Dazu zählen alle Ansätze zur Entnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre, zum Beispiel (Wieder-)Aufforstungsprojekte, aber auch die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten (Edenhofer, Kalkuhl 2024). Diese Möglichkeiten firmieren unter dem Schlagwort negative Emissionen, englisch Greenhouse Gas Removal (GGR) bzw. Carbon Dioxide Removal (CDR), und sind unabdingbar für die Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Edenhofer, Kalkuhl 2024).

Die Unterscheidung zwischen Netto- und absoluter Treibhausgasneutralität ist besonders wichtig, wenn es um eine mögliche Verschiebung des Ziels der Klimaneutralität vom Jahr 2045 auf 2050 geht. Selbst wenn das Zieljahr 2045 beibehalten würde, müsste der Treibhausgasausstoß in Deutschland bis dahin nicht vollständig auf null sinken, die Treibhausgasneutralität muss lediglich im Saldo erfüllt sein. Aus diesem Blickwinkel betrachtet bedeutet eine Verschiebung des Ziels der Klimaneutralität von 2045 auf das Jahr 2050, dass für negative Emissionen und Emissionsgutschriften erst Jahre später finanzielle Aufwendungen entstehen und somit in den Jahren 2045 bis 2050 erhebliche finanzielle Mittel eingespart werden könnten.

Diese Überlegung führt zu einem der Hauptmotive für eine Verschiebung des Zieljahres: der Einsparung substanzieller finanzieller Mittel. So wird die Verfolgung des Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zweifellos mit sehr viel höheren Kosten verbunden sein als eine Netto-Treibhausgasneutralität, die erst für das Jahr 2050 angestrebt wird, wie im Folgenden erläutert wird. Klar ist: Die Summe an finanziellen Einsparungen, die mit einer Verschiebung des Zieljahres um fünf Jahre einher gingen, ist wegen der langen Zeitspanne von 25 Jahren bis zum Zieljahr 2050 naturgemäß nur schwer und mit hohen Unschärfen zu quantifizieren. Dazu erforderlich ist eine ausführliche Szenarien-Analyse, bei der die politischen Eventualitäten in mehreren alternativen Szenarien gefasst werden. So würden die finanziellen Einsparungen fundamental davon abhängen, ob der bestehende EU-Emissionshandel und der für 2027 geplante zweite Emissionshandel, der die Sektoren Verkehr und Wärme abdecken soll, eines Tages zu einem einzigen Emissionshandelssystem zusammengefasst werden, bei dem es anstatt zwei verschiedener Zertifikatpreise einen einzigen Preis für CO2-Emissionen gibt.

Dies wäre wünschenswert, um die Effizienzgewinne durch ein gemeinsames System mit einem einheitlichen Zertifikatspreis realisieren zu können und so die Emissionsminderungsziele der Europäischen Union so kostengünstig wie möglich zu erreichen. Diese Effizienzgewinne werden seitens der Wissenschaft als immens angesehen. So finden Rickels et al. (2024), dass mit der Einführung des neuen Emissionshandelssystems allenfalls etwa ein Viertel der Effizienzgewinne eines gemeinsamen Emissionshandelssystems erzielt würden, rund drei Viertel, der durch die Verschmelzung der beiden Emissionshandelssysteme möglichen Kosteneffizienz­verbesserung würden bei deren Koexistenz verschenkt. Weitere Effizienzgewinne und somit geringere Kosten für die Treibhausgasvermeidung in Europa wären möglich, wenn alle Sektoren in ein einziges Emissionshandelssystem integriert würden, nicht zuletzt auch die Land- und die Abfallwirtschaft.

Um eine grobe Obergrenze der finanziellen Einsparpotenziale einer zeitlichen Zielverschiebung angeben zu können, wird sich hier in Ermangelung an empirischen Studien, die sich explizit mit einer solchen Fragestellung befasst haben, an der BCG-Studie „KLIMAPFADE 2.0“ orientiert, die die Boston Consulting Group im Auftrag des BDI verfasst hat. Diese Studie beziffert den zusätzlichen Investitionsbedarf für die Erreichung des Klimaziels für das Jahr 2030 auf 100 Milliarden Euro pro Jahr. Ausgehend von diesem Wert würde eine Verschiebung der Klimaneutralität um fünf Jahre Einsparungen von bis zu 500 Mrd. Euro (= 5 mal 100 Milliarden pro Jahr) implizieren, wenn in diesen fünf Jahren auf Ausgaben für Treibhausgasminderungen gänzlich verzichtet würde. Neuere Studien, die Eingang in das jüngste Zweijahres-Gutachten des Expertenrats für Klimafragen (2025) fanden, kommen gar zu Mehrinvestitionen von bis zu 150 Mrd. Euro pro Jahr, die zur Erreichung des Klimaziels für das Jahr 2030 erforderlich sind. Dies entspricht bis zu 3,6 % des Bruttoinlandsprodukts des Jahres 2023. Dementsprechend könnte die Verschiebung der Klimaneutralität um fünf Jahre Kosteneinsparungen von bis zu 750 Mrd. Euro erbringen. Dieser Wert ist auch insofern als grobe Obergrenze zu verstehen, als eventuelle positive Sekundäreffekte von Klimaschutzmaßnahmen, die etwa daraus resultieren, dass dabei auch lokale Emissionen verringert werden, unberücksichtigt bleiben.

Ungeachtet der Ungenauigkeit, die mit solchen Abschätzungen verbunden sind, deuten zahlreiche Beispiele darauf hin, dass die Einsparungen sehr wohl im hohen dreistelligen Milliardenbereich liegen könnten. So müsste zum Beispiel das Erdgasleitungsnetz in Deutschland, welches einen Vermögenswert im hohen dreistelligen Milliardenbereich darstellt, erst fünf Jahre später aufgegeben bzw. umgerüstet werden. Zudem müssten die Abfall- und Landwirtschaft, zwei Sektoren, die bislang nicht in ein Emissionshandelssystem integriert sind, ebenfalls erst fünf Jahre später treibhausgasneutral werden.

Auch die Erdgas- und Ölheizungen von privaten Haushalten müssten erst fünf Jahre später durch emissionsfreie Alternativen ersetzt werden. Dies dürfte auch in zwei Jahrzehnten noch immer Millionen von privaten Haushalten betreffen, denn derzeit wird in knapp 50 % der rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland Erdgas als Energieträger genutzt, in knapp 25 % wird Heizöl verwendet. Allein im Jahr 2023 wurden etwas mehr als 790.000 Erdgasheizungen neu installiert (BDH 2024). Erdgasheizungen hatten somit einen Anteil von etwas mehr als 60 % an allen 1,3 Millionen Heizungsneuinstallationen des Jahres 2023. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der in den vergangenen Jahren neu installierten Erdgasheizungen auch im Jahr 2045 noch in Betrieb sein wird, falls der Emissionszertifikatspreis bis dahin nicht allzu sehr steigt — eine Annahme, die wesentlich vom Verhalten von weniger wohlhabenden EU-Mitgliedsstaaten abhängt, die unter hohen Zertifikatpreisen stärker zu leiden hätten als wohlhabendere Länder.

Ein weiteres Beispiel sind Pkw mit Verbrennungsmotor, die ebenfalls erst fünf Jahre später durch emissionsfreie Alternativen ersetzt werden müssten. Ein noch vor dem Neuzulassungsverbot ab dem Jahr 2035 im Jahr 2034 neu zugelassener Diesel- oder Benzin-Pkw wäre im Jahr 2045 rund 11 Jahre alt. Nach Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes lag die durchschnittliche Nutzungsdauer von Pkw im Jahr 2022 bei 10,1 Jahren, rund 45 % aller Pkw waren 10 Jahre alt und älter (KBA 2022). Somit wären Millionen von Pkw mit Verbrennungsmotor davon betroffen, wenn die Klimaneutralität bereits im Jahr 2045 erreicht sein müsste, anstatt im Jahr 2050.

Ein ebenso bedeutendes Beispiel betrifft die sehr teure Stromproduktion auf Basis von grünem Wasserstoff, die bei einer Verschiebung des Klimaneutralitätsziel von 2045 auf 2050 ebenfalls erst fünf Jahre später realisiert werden müsste. In der Zwischenzeit könnte weiterhin das weitaus kostengünstigere Erdgas als Brennstoff eingesetzt werden. Auch die Abscheidung von Kohlendioxid aus der Erdgasverstromung und dessen Speicherung in unterirdischen Lagerstätten (Carbon Capture und Storage, CCS) bräuchte als mögliche Alternative zur Stromerzeugung auf Basis von grünem Wasserstoff erst fünf Jahre später ergriffen werden. Stattdessen könnten als kostengünstigere Alternative Emissionszertifikate aus einem einheitlichen EU-Emissionshandelssystem erworben werden, das im Jahr 2045 womöglich alle emissionsrelevanten Sektoren umfassen könnte.

Auch die ökologischen Effekte einer Zielverschiebung um fünf Jahre sind schwer quantifizierbar, nicht zuletzt wegen der politischen Unwägbarkeiten in Bezug auf das neue Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Wärme und vor allem, ob es irgendwann zu einer aus Effizienzgründen wünschenswerten Verschmelzung des neuen mit dem bestehenden Emissionshandelssystem kommen wird. Falls dies vor dem Jahr 2045 geschehen sollte und falls auch die übrigen Sektoren Land- und Abfallwirtschaft darin integriert würden, käme es bei einer früheren Klimaneutralität Deutschlands lediglich zu einer Verschiebung der Emissionen in weniger ambitionierte EU-Länder: Die Emissionszertifikate, die in Deutschland wegen der früheren Erreichung der Klimaneutralität eingespart würden, würden in anderen EU-Ländern eingesetzt. Im Ergebnis würden die Emissionen nur innerhalb der Europäischen Union verlagert (Wasserbetteffekt).[2]

In diesem Zusammenhang wird fälschlicherweise behauptet, die beiden EU-Emissionshandelssysteme, das bestehende Handelssystem ETS I und das neue ETS II für die Sektoren Verkehr und Wärme, würden für die darin involvierten Sektoren die Klimaneutralität bereits vor dem Jahr 2045 erzwingen. Deshalb würde ein Verschieben der Klimaneutralität vom Jahr 2045 auf das Jahr 2050 keine Erleichterung darstellen. Dieses Argument ist allerdings unzutreffend. Zwar schreibt die Novelle der EU-Emissionshandelsrichtlinie Emissionsminderungspfade für beide Handelssysteme vor, bei denen im ETS I voraussichtlich ab dem Jahr 2039 (Abbildung 3) und im ETS II womöglich ab dem Jahr 2043 keine neuen Emissionsrechte mehr ausgegeben werden. Das bedeutet aber weder das Ende der beiden Emissionshandelssysteme noch, dass sich danach keine Emissionsberechtigungen mehr im Umlauf befinden werden, sodass Verlagerungseffekte auch nach dem Jahr 2045 möglich sein werden.

 

Abbildung 3: Zielverschärfung im bestehenden EU-Emissionshandelssystem ETS I. Quelle: König (2024)

 

Darüber hinaus illustriert Abbildung 3 die große Herausforderung, die mit der Verschärfung der Absenkung der Emissionsobergrenze für das bestehende Emissionshandelssystem verbunden ist. Im Zuge der Verschärfung des EU-Ziels für das Jahr 2030 wurde von der Europäischen Kommission beschlossen, ab dem Jahr 2024 die Zahl der Emissionszertifikate im ETS I Jahr für Jahr um 4,3 % zu verringern, anstatt um 2,2 %, wie es in den Jahren 2021 bis 2023 der Fall war (DEHST 2024). Die jährliche Verringerung der Emissionsobergrenze ist nun beinahe doppelt so anspruchsvoll wie zuvor. Ab dem Jahr 2028 wird die Zahl der Emissionszertifikate sogar um 4,4 % pro Jahr reduziert. Sollte sich diese Verschärfung mit der Zeit als zu anspruchsvoll erweisen und sich dies in stark steigenden Preisen für Emissionszertifikate niederschlagen, ist der vorgegebene Pfad für die Emissionsobergrenze für die in den bestehenden Emissionshandel integrierten Sektoren sicherlich nicht sakrosankt — zumal es sich beim Emissionsminderungspfad für die Jahre ab 2030 lediglich um eine Projektion handelt, die noch nicht gesetzlich festgelegt ist.

Die Europäische Kommission würde aus Gründen der Sozial- und Wettbewerbsverträglichkeit ihre Klimapolitik und Emissionspfade überdenken müssen, wenn die daraus resultierenden Belastungen für die Mitgliedsstaaten, Unternehmen und Bevölkerungen überborden würden. Daher sollten die Klimaziele der Europäischen Union und Deutschlands niemals als starre Ziele angesehen werden. Vielmehr sollte deren Verfolgung je nach Veränderung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Bedingungen flexibel gestaltet werden. Das kann auch bedeuten, dass EU-Klimaziele zeitlich vorgezogen werden, wenn die klimatischen Bedingungen dies erfordern und die Ziele in ein effektives internationales Klimaschutzabkommen eingebettet sind.

 

6. Zusammenfassung, Schlussfolgerungen und Ausblick

Wie in dieser Kurzstudie erläutert wurde, gibt es sehr gute Gründe für eine Verschiebung des deutschen Ziels der Klimaneutralität vom Jahr 2045 auf das Jahr 2050, allen voran enorme Kosteneinsparungen im dreistelligen Milliardenbereich. Wird hingegen das frühere Zieljahr angestrebt, könnten die dafür zusätzlich in Kauf zu nehmenden Ausgaben vergebens sein: Bei Existenz eines umfassenden EU-Emissionshandelssystems würden die durch eine frühere Erreichung der Klimaneutralität in Deutschland verringerten Emissionen lediglich innerhalb der Europäische Union verlagert, weil die dadurch freiwerdenden Emissionszertifikate von anderen Unternehmen in Europa aufgekauft und deshalb andernorts entsprechend mehr Emissionen entstehen werden (Wasserbetteffekt).

Ebenso wichtig wie die Angleichung der Zieljahre, in denen Deutschland und die Europäische Union die Klimaneutralität erreichen wollen, wäre zu beachten, auf welche Weise das Ziel der Klimaneutralität verfolgt wird. So bedeutet das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität nicht, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen restlos bis zur letzten Tonne verringern muss. Stattdessen können die in Deutschland auf teure Weise zu vermeidenden Emissionen andernorts durch Emissionseinsparungen ausgeglichen werden, sowie durch negative Emissionen, welche zum Beispiel aus Aufforstungsprojekten resultieren.

Es wäre ökonomisch rational, diese beiden Möglichkeiten nicht allein dazu zu verwenden, um in Deutschland nur sehr schwer vermeidbare Emissionen auszugleichen, weil die Erreichung der letzten Prozentpunkte auf dem Weg zur Klimaneutralität besonders schwerfallen und mit extrem hohen Vermeidungskosten verbunden sein wird. Vielmehr sollten diese beiden Optionen in großem Maßstab ergriffen werden, wenn die damit einhergehenden Emissionsvermeidungskosten deutlich niedriger ausfallen als die Kosten der nationalen Emissionsreduktionsmaßnahmen.

Es ist höchste Zeit, dass Deutschland seinen nahezu ausschließlich nationalen Fokus bei der Treibhausgasvermeidung aufgibt und anerkennt, dass es zur Lösung des Klimaproblems eines globalen Blickwinkels und einer effektiven internationalen Kooperation bedarf. Nationale Alleingänge sind hingegen wirkungslos, wenn nicht gar hinderlich bei der Lösung des fundamentalen Problems der mangelnden internationalen Kooperation, das bislang der effektiven Bekämpfung des Klimawandels entgegensteht. Die Lösung dieses Kooperationsproblems ist unabdingbar für eine effektive Minderung der globalen Treibhausgasmenge und muss für die Klimapolitik Deutschlands allerhöchste Priorität haben, nicht das Verfolgen höchst ambitionierter nationaler Klimaziele.

 

Quellen

BCG (2021) KLIMAPFADE 2.0 — Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft. Studie im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Wirtschaft. Boston Consulting Group, Oktober 2021.

BDH (2024) Heizungsindustrie: Rekordabsatz in turbulentem Marktumfeld. Pressemitteilung 19. Februar 2024. Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. https://www.bdh-industrie.de/presse/pressemeldungen/artikel/heizungsindustrie-rekordabsatz-in-turbulentem-marktumfeld

Beirat BMF (2010) Klimapolitik zwischen Emissionsvermeidung und Anpassung. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. Berlin, Januar 2010. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/0903111a3001.html

Böhringer, C. (2010) 1990 bis 2010: Eine Bestandsaufnahme von zwei Jahrzehnten europäischer Klimapolitik. Perspektiven der Wirtschaftspolitik 11(s1), 56-74.

Böhringer, C., Schwager, R. (2003) Die Ökologische Steuerreform in Deutschland – ein umweltpolitisches Feigenblatt. Perspektiven der Wirtschaftspolitik 4 (2), 211-222.

Bundesministerium der Justiz (2024) Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 235) geändert worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/

Cramton, P., Ockenfels, A., Stoft, S. (2015) An International Carbon-Price Commitment Promotes Cooperation. Economics of Energy & Environmental Policy 4(2), 51–64.

DEHST (2024) Den Europäischen Emissionshandel verstehen. Deutsche Emissionshandelsstelle, Umweltbundesamt. https://www.dehst.de/DE/Europaeischer-Emissionshandel/EU-Emissionshandel-verstehen/eu-emissionshandel-verstehen_node.html

Edenhofer, O., Kalkuhl, M. (2024) Planetarische Müllabfuhr – Gamechanger der Klimapolitik? Perspektiven der Wirtschaftspolitik 25(3–4),: 172–182.

Europäische Kommission (2021) Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)

Expertenrat für Klimafragen (2025) Zweijahresgutachten 2024. Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsgesamtmengen und Jahresemissionsmengen sowie Wirksamkeit von Maßnahmen (gemäß § 12 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz). Online verfügbar unter: https://www.expertenrat-klima.de.

Hoel, M. (1991) Global Environmental Problems: The Effect of Unilateral Actions Taken by One Country. Journal of Environmental Economics and Management 20, 55-70.

Jones et al. (2024) Annual greenhouse gas emissions including land use, with major processing by Our World in Data. “National contributions to climate change 2024.2” [original data]. https://ourworldindata.org/grapher/ghg-emissions-by-world-region

KBA (2022) Durchschnittsalter der Krafträder steigt kontinuierlich an Kraftfahrtzeugbundesamt, Flensburg.       https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugalter/2022/2022_b_kurzbericht_fz_alter_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

König, J. (2024) Deutschlands Energiewende- und Klimapolitik auf dem Prüfstand. Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Nr. 178. Stiftung Marktwirtschaft.

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Ockenfels, A. (2023) Woran scheitert die Klimapolitik bislang? Wirtschaft verstehen, Zukunft gestalten. Beiträge zum Jubiläum des Vereins für Socialpolitik. https://www.socialpolitik.de/sites/default/files/2023-09/16_Ockenfels_Woran%20scheitert%20die%20Klimapolitik%20bislang.pdf

Ockenfels, A., Schmidt, C. M. (2019) Die Mutter aller Kooperationsprobleme. Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 68(2), 122–130.

Oliveira-Martins, J., Burniaux, H.M., Martin, J.P. (1992) Trade and the Effectiveness of Unilateral CO2-Abatement Policies: Evidence from GREEN, OECD Economic Studies 19, Paris.

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Rickels, W., Rischer, C. Schenuit, F., Peterson, S. (2024) Mögliche Effizienzgewinne durch die Einführung eines länderübergreifenden Emissionshandels für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor in der Europäischen Union. Perspektiven der Wirtschaftspolitik 25(1): 70-80.

UBA (2024) Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent. Umweltbundesamt, Dessau.          https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/finale-daten-fuer-2023-klimaschaedliche-emissionen

 


[1] Aktuell wird der Wasserbetteffekt durch die sogenannte Marktstabilitätsreserve abgeschwächt, weil überschüssige Emissionszertifikate bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes für die Menge der in Umlauf befindlichen Zertifikate in der Marktstabilitätsreserve geparkt oder sogar gelöscht werden. Allerdings ist absehbar, dass sich die Menge der in Umlauf befindlichen Zertifikate immer weiter verkleinert, sodass keine weiteren Zertifikate mehr in die Marktstabilitätsreserve abfließen werden. Dann kommt der Wasserbetteffekt wieder vollkommen zum Tragen, weil überschüssige Zertifikate wieder von anderen Unternehmen erworben werden können.

[2] Sowohl aus zahlreichen Labor- und Feldexperimenten als auch aus theoretischen Studien ergibt sich das robuste Ergebnis, dass konditionale Kooperation („I will if you will“) zu (höheren) Kooperationsniveaus führen kann (Cramton, Ockenfels, Stoft, 2015: 53), die weit über das von den Ländern im eigenen Interesse Getane hinausgehen.