Deutschen Start-ups droht immer noch das „Tal des Todes“

Für viele junge Tech-Unternehmen bleibt die Finanzierung der zentrale Engpass: 48 Prozent der deutschen Start-ups planen in diesem Jahr eine Kapitalaufnahme und wollen im Schnitt rund vier Millionen Euro einwerben. Die Unzufriedenheit mit dem hiesigen Venture-Capital-Angebot ist groß – nur 17 Prozent halten es laut Bitkom Research für ausreichend –, sodass inzwischen rund jedes vierte Start-up erwägt, Deutschland wegen fehlender Finanzierung zu verlassen.

Sollte die Finanzierung zunächst zustande kommen, droht später noch das „Tal des Todes“, wenn es nicht gelingt, deutlich größere Finanzierungsrunden zu organisieren. Deutsche und europäische Kapitalgeber sind hier selten, und die Angelsachsen verbinden die Mittelgabe mit der Verlagerung von Unternehmen, auch weil sich in den USA bei einem Verkauf oder Börsengang höhere Bewertungen realisieren lassen.

Dabei ist es nicht so, dass es hierzulande kein Kapital gäbe. Deutsche Versicherer, Pensionskassen und Stiftungen verwalten zusammen rund 2,8 Billionen Euro. Davon fließen pro Jahr 400 Millionen Euro in europäische Venture- und Growth-Fonds – 0,1 Prozent. Bei einer Allokationsquote von zwei Prozent, wie sie US-Pensionsfonds halten, stünden jährlich rund 14 Milliarden Euro für deutsche Wachstumsunternehmen bereit. Mehr Geld für junge Unternehmen wäre nicht nur verfügbar, sondern würde sich auch für die Kunden lohnen, erzielen doch deutsche Pensionsfonds laut OECD eine reale Fünf-Jahres-Rendite von minus 0,6 Prozent bei einer Aktienquote von sieben Prozent.

Wie so oft liegt es an den staatlichen Rahmenbedingungen. Drei Reformen liegen auf dem Tisch:

Erstens die Steuer. Praktisch jeder relevante Venture-Capital-Fonds, der in Deutschland investiert, wird über eine Luxemburger Struktur aufgesetzt – auch die Fonds der KfW Capital, eine Tochter der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Grund ist ein Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium von 1999, das aktive Fonds als gewerblich behandelt. Frankreich, Großbritannien und die Niederlande haben ein steuerneutrales Regime. Deutschland nicht. Ein Gesetzentwurf zur Reform stand in der Ampelkoalition am Tag ihres Bruchs auf der Kabinettstagsordnung. Er kam nicht durch. Die Merz-Regierung könnte ihn aus der Schublade ziehen.

Zweitens Solvency II. Der Koalitionsvertrag 2025 hat eine Novelle versprochen, die die Eigenkapitalanforderungen für Versicherer bei Wagniskapital senkt. Umgesetzt ist sie bisher nicht, dabei ließe sich so etwas schnell bewältigen. Solange ein Versicherer für jede Venture-Capital-Anlage rund die Hälfte des investierten Betrags an Eigenkapital hinterlegen muss, fließt das Geld in Staatsanleihen – nicht in deutsche Wachstumsunternehmen.

Drittens das Stiftungsrecht. Bayern hat im Juli 2025 den Weg für Stiftungsinvestments in Venture-Fonds freigemacht. Da Stiftungsrecht Ländersache ist, dauert es mit der Umsetzung in den anderen Bundesländern. Eine Bund-Länder-Vereinbarung könnte in wenigen Wochen klären, was seit Jahren strittig ist.

An (Lippen-)Bekenntnissen der Politik fehlt es nicht. Die Zeiten, in denen Finanzinvestoren als Heuschreckenschwärme bezeichnet wurden (SPD-Chef Franz Müntefering 2005), sind lange her, doch ob es wirklich zu einem entsprechenden Bewusstseinswandel in der Politik gekommen ist, muss sich nun zeigen.

Im siebten Jahr der ökonomischen Stagnation und angesichts der vielen Reformbaustellen sollte man eigentlich meinen, dass eine Reform, die nichts kostet und keine verteilungspolitischen Debatten auslösen muss, problemlos umgesetzt wird. Schafft es die Politik trotzdem nicht, hier rasch zu handeln, erbringt sie den überdeutlichen Beweis, dass sie sich völlig von den ökonomischen Realitäten im Land abgekoppelt hat.

→ handelsblatt.com: »Deutschen Start-ups droht immer noch das „Tal des Todes“«, 15. Juni 2026