EZB handelt zu Lasten der Steuerzahler

Die fragwürdige Rolle der EZB habe ich mehrfach zum Thema meiner Beiträge gemacht, vor allem mit Blick auf die heimliche Vergemeinschaftung der erheblichen Risiken durch die Hintertür. Wie die EZB auch in Griechenland mithilft, den Konkurs zu verschleppen und Risiken von Privaten auf Steuerzahler zu verschieben, fasst Hans-Werner Sinn in der SZ zusammen. Die Kernaussagen:

  • “Zypern war im Jahr 2012 in einer ähnlichen Situation wie Griechenland heute. Als inländische Vermögensbesitzer und ausländische Anleger, allen voran russische Oligarchen, Athener Banken und Investoren aus London versuchten, ihr Geld im Ausland in Sicherheit zu bringen, schuf die zyprische Notenbank für elf Milliarden Euro oder 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukt neues Geld, um die Banken trotz der entsprechenden Überweisungen liquide zu halten. Das war Fluchthilfe, denn ohne dieses Geld wären die Banken insolvent gewesen, und das Kapital hätte das Land nicht verlassen können.”
  • “Erst im Frühjahr 2013, als der Missbrauch allzu offenkundig wurde, zog die Europäische Zentralbank die Reißleine. Das trieb die Laiki-Bank in den Konkurs, obwohl sie bereits 9,5 Milliarden Euro von den elf Milliarden Euro erhalten hatte, die in Zypern an ELA-Notfallkrediten vergeben wurde. Die zyprische Regierung musste daraufhin Kapitalverkehrskontrollen verhängen, um die Kapitalflucht zu stoppen. Diese Kontrollen haben bis zum heutigen Tage Bestand.”
  • “Um die ELA-Notfallkredite abzulösen, erhielt Zypern später übrigens zehn Milliarden Euro an Krediten aus den Rettungsschirmen, die die Parlamente der Eurozone aufgespannt hatten. Als diese Hilfen aus den Rettungsschirmen zu entsprechenden Überweisungen nach Zypern führten, gingen die Target-Salden und die ELA-Kredite automatisch wieder zurück. Mit anderen Worten: Erst nimmt die Europäische Zentralbank den Steuerzahler an die Angel, und dann bleibt den Parlamenten nichts anderes übrig, als sie einzuholen.
  • “(…) Die nationale Notenbank (haftet) faktisch nur bis zu einer natürlichen Grenze. Diese ist erreicht, wenn die möglichen Zinsabzüge aufgrund der ELA-Kredite größer sind als die Zinsen, die der Notenbank unter normalen Umständen aus dem Pool der Kredite des Eurosystems zustehen. Jenseits dieser Grenze ist die Haftung mangels Masse nicht mehr möglich ‒ und die nationale Notenbank müsste eigentlich in Konkurs gehen. Denn mit der Druckerpresse darf sie ihre Zinsverpflichtungen gegenüber den anderen Notenbanken nicht erfüllen.”
  • “Da auch der jeweilige Nationalstaat nicht verpflichtet ist, Geld nachzuschießen, und er für Verluste seiner Notenbank nicht aufkommen muss, haften am Ende die anderen Notenbanken. Sie müssen für alles, was die nationale Notenbank nicht mehr tragen kann, gerade stehen (…)”
  • “Der EZB-Rat hat der griechischen Notenbank in der letzten Woche verboten, weiterhin Geld zu emittieren und an die Banken zu verleihen, wenn es nur durch staatlich garantierte Eigenwechsel der Banken oder griechische Staatspapiere besichert war. (…) Zum Ausgleich gewährte die Europäische Zentralbank der griechischen Notenbank das Recht, bis zu 59,5 Milliarden Euro an ELA-Notfallkrediten an die Banken zu vergeben. Auch dieser Betrag liegt weit über der Haftungsgrenze. Der griechischen Notenbank “gehören” nämlich nur 38 Milliarden Euro der Zentralbankgeldmenge des Eurosystems in dem Sinne, dass ihr die Zinsen aus den damit ermöglichten Krediten zustehen.”
  • So gesehen betreibt die EZB in Griechenland bereits eine Konkursverschleppung zu Lasten der Steuerzahler der Eurozone. Letztlich sind es die Bürger anderer Euro-Staaten, die ‒ ohne gefragt zu werden ‒ auf eigenes Risiko Ersatzkredite beisteuern, die es den reichen Griechen und ausländischen Investoren erlauben, sich aus dem Staube zu machen.”

bto: Gehört alles zum Spiel der Politiker und Notenbanker auf Zeit. Doch wie lange kann es gut gehen?

SZ: EZB handelt zu Lasten der Steuerzahler, 9. Februar 2015

Kommentare (2) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Tristan S.
    Tristan S. sagte:

    Sehr geehrter Herr Stelter,

    sehen Sie, entgegen der herrschenden Meinung, in der Vergabe der ELA- Kredite einen Akt der monetären Staatsfinanzierung, die der EZB ja gemäß Art. 123 AEUV verboten ist?
    Nur weil keine Anleihen am Primärmarkt gekauft werden dürfen, heißt das ja nicht, dass eine mittelbare Finanzierung über die Geschäftsbanken nicht auch als Verstoß zu werten ist. Wenn in Folge der Refinanzierung über ELA Staatspapiere gekauft und wiederum bei den Notenbaken als Pfänder hinterlegt werden, um den Kreditfluss aus der Druckerpresse aufrecht zu erhalten, fließt ja auch Geld vom EZB- System an den Staat. Liegt hier nicht eine Mandatsüberschreitung vor?

    MfG

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