Brisanter Termin: EuGH-Entscheidung über OMT

Man schreibt mir:

Hallo Herr Stelter,

ich möchte Sie auf den morgigen Termin beim EuGH hinweisen, es wird um 09:30 h das Urteil in der OMT-Klage verkündet.

Finanznachrichten: EuGH verkündet Urteil zu OMT-Programm der EZB am 16. Juni , 29. April 2015

Erwartet wird, dass der EuGH die Klagen abweist, wie schon der Generalanwalt im Vorfeld zu erkennen gegeben hat. Das ist die Klage, die vom BVerfG “zur Vorabentscheidung” an den EuGH vorgelegt wurde. Viele Kommentare hatten das als “Kniefall” des BVerfG vor dem EuGH bewertet und so gedeutet, als hätte Karlsruhe seine Entscheidung an Luxemburg abgegeben.

DIE WELT: Karlsruhe lässt EuGH über Euro-Rettung entscheiden, 7. Februar 2014

Das ist überhaupt nicht so. Ich hatte mich damals schon bei Ihnen per mail gemeldet und und sie hatten das ja auch entsprechend kritisch dargestellt.
Erst nach einigen Tagen genauer Analyse erkannten damals die mainstram-Medien die tatsächliche Brisanz in der BVerfG-Entscheidung, das haben aber viele Leser nicht mehr mitbekommen.

DIE WELT: Bringt das Verfassungsgericht die Euro-Krise zurück?, 7. Februar 2014

Schon in der Pressemitteiltung vom 07.02.2014 hatte sich das BVerfG klar festgelegt: “Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er (der OMZ-Beschluss der EZB) über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Der Senat neigt deshalb zur Annahme eines Ultra-vires-Aktes, hält es aber für möglich, durch eine einschränkende Auslegung des OMT-Beschlusses im Lichte der Verträge zu einer Konformität mit dem Primärrecht zu gelangen.”

Und weiter unten noch klarer:

“4. Vorbehaltlich der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union ist der OMT-Beschluss nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Primärrecht unvereinbar; eine andere Beurteilung könnte allerdings bei einer primärrechtskonformen Auslegung des OMT-Beschluss geboten sein.
a) Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein….”

Bundesverfassungsgericht: Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Urteilsverkündung sowie Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union, 7. Februar 2014

Also es ist ein Dilemma entstanden, bei dem immer nur auf Zeit gespielt wurde, diese ist nun aber abgelaufen: Entweder muss der EuGH mit morgigem Urteil das Ausmass des OMT-Programms deutlich einschränken, was unerwartet und an sich schon problematisch wäre. Oder aber es kommt zur spannenden Konsequenz, dass das BVerfG dann der deutschen Bundesbank eine Mitwirkung an OMT-Programmen untersagen wird, wenn es seine Meinung nicht plötzlich noch ändert, was aber nach der veröffentlichten Entscheidung als unmöglich anzusehen ist, ohne dass das BVerfG vollends seinen Ruf verliert.

Wirtschaftlich ist das ggf. unwichtig, das OMT-Programm ist nicht aktiv, aber die sybolische Bedeutung hätte wohl doch erhebliche Konsequenzen an den Märkten. Es wäre nämlich erstmalig die Allmacht der Rettungs-Politik und der EZB gebrochen worden durch die Rechtssprechung.

Wenn das morgen also so oder so kommt, dann kann das schon Auswirkungen auf die ganze Rettungspolitik haben. Weil einen schlechteren Zeitpunkt als jetzt kann man sich kaum vorstellen.

Ich glaube, den Termin morgen haben viele gar nicht auf dem Schirm.
Ggf. halten Sie es ja für wichtig genug, Ihre Leser hinzuweisen.

bto: Tue ich! Deshalb auch “außer der Reihe”.