Wortbruch wird zur teuren Regel

Noch im Mai 2025 hat Bundeskanzler Friedrich Merz ein klares Nein zu dauerhafter EU-Gemeinschaftsverschuldung beteuert. Keine sieben Monate später hat er auch hier sein Wort gebrochen: Die EU nimmt einen Kredit über 90 Milliarden Euro auf, um der Ukraine beizustehen.

Was wie eine Lappalie klingt, ist in Wahrheit ein nächster Schritt in Richtung einer Schulden- und Transferunion zulasten der deutschen Steuerzahler. Ohne vertragliche Grundlage und ohne politische Diskussion hierzulande.

Als das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2022 den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds Next Generation EU (NGEU) absegnete, tat es dies mit einer entscheidenden Begründung: NGEU sei ein „einmaliges Instrument zur Reaktion auf eine präzedenzlose Krise“ und „kein Einstieg in eine Transferunion“. Bundesregierung und Bundestag hatten betont, dass genau diese Einmaligkeit Voraussetzung für Deutschlands Zustimmung war.

Nur ein Richter widersprach dieser Naivität: Peter Müller. In seinem Sondervotum schrieb er unmissverständlich, die Senatsmehrheit öffne „den Weg zu einer grundlegenden Veränderung der Finanzarchitektur der Europäischen Union, die durch ein dauerhaftes, nahezu paritätisches Nebeneinander von Eigenmitteln und Kreditaufnahmen geprägt ist“. Seine Warnung: „temporäre Kriseninstrumente mutieren zu dauerhaften Bestandteilen“.

Müller hatte recht. Nur drei Jahre später nutzt die EU exakt denselben Mechanismus erneut: gemeinsame Schuldenaufnahme am Kapitalmarkt, abgesichert über den EU-Haushalt. Die „Ausnahme“ ist zur Regel geworden. Die „Einmaligkeit“ war eine Lüge – bestenfalls eine Selbsttäuschung.

Das 90-Milliarden-Paket ist nominell ein Kredit, doch die Rückzahlung ist an russische Reparationen geknüpft – also faktisch ein Transfer. Deutschland haftet für etwa ein Viertel, ohne dass der Bundestag über die Verwendung entscheiden kann wie bei eigenen Ausgaben. Das ist exakt das „Aushöhlen der Haushaltsautonomie“ und die Schaffung von „Schattenhaushalten“, vor denen Müller warnte.

Müller hatte eine klare rechtliche Position: Der Weg zur Transfer- und Verschuldungsunion führe nur über eine Veränderung des Vertrags über die Europäische Union (EUV), wie sie Artikel 48 vorsieht.

Das, was jetzt passiert, ist Vertragsbruch durch die Hintertür. Die EU-Verträge schreiben Eigenmittelfinanzierung vor, nicht Kreditaufnahme.

Wer die Geschichte der europäischen Integration verfolgt, kennt das Muster. Der „vorübergehende“ Euro-Rettungsschirm wurde permanent. Die „außergewöhnlichen“ Anleihekaufprogramme der EZB sind heute Routine. Die „einmalige“ gemeinsame Verschuldung für Corona wird nun für die Ukraine wiederholt – und morgen für die Verteidigung, übermorgen für den Klimaschutz oder was auch immer als nächste Krise definiert werden mag.

Die Schuldenunion ist keine Bedrohung mehr – sie ist eine bedrohliche Realität. Scheibchenweise, Krise für Krise wird sie ausgebaut. Ohne Vertragsänderung, ohne demokratisches Mandat, ohne ehrliche Debatte. Die Politik verkauft uns Transfers als Kredite, dauerhafte Haftung als vorübergehende Hilfe, Vertragsbruch als europäische Solidarität.

Italien und Frankreich drängen schon seit Jahren auf gemeinsame EU-Schulden. Das reduziert den Druck auf die Politiker dieser Länder, ihren eigenen Staatshaushalt in Ordnung zu bringen. Wirtschaftlich bedeutet es allerdings nichts anderes, als die Verschuldungskapazität, die Deutschland noch hat, für eigene Zwecke zu nutzen.

Besser wäre es, wir würden sie für unsere eigenen zahlreichen Probleme nutzen. Allerdings für Investitionen und nicht für Konsum, wie es die Bundesregierung stattdessen tut. Ein weiterer teurer Wortbruch übrigens.

→ handelsblatt.com: „Wortbruch wird zur teuren Regel, 28. Dezember 2025