Gesinnungsethik der Kurzsichtigen

Die EU will Flurschaden in Wäldern verhindern, verursacht dafür aber Kollateralschäden in armen Ländern.

bto#254 – Mit einem „innovativen Ansatz“, maßgeblich getrieben aus Deutschland, will die EU das Abholzen von Wäldern in der Welt begrenzen. Bei genauerer Betrachtung muss man leider feststellen, dass die „Entwaldungsrichtlinie” der EU zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht ist. Der Soziologe und Nationalökonom Max Weber bezeichnete diese Art des Vorgehens als „Gesinnungsethik“: Mit festem Blick auf das als richtig erkannte Ziel werden die negativen Folgen der daraus abgeleiteten Politik ignoriert. Im Ergebnis ist das besonders bitter für die oft armen Länder, aus denen wir Waren beziehen und hat konkrete Auswirkungen für Millionen Kleinbauern, deren Existenz so gefährdet wird.

Am Beispiel Äthiopien erklärt Dr. Sebastian Brandis, Vorstandssprecher der Stiftung Menschen für Menschen, welchen Schaden die gut gemeinte EU-Regulierung anrichtet.

Hörerservice
Die Erklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie hier.
Den zitierten Text aus der Zeitschrift Stern finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Stiftung Menschen für Menschen und Möglichkeiten, diese zu unterstützen finden Sie hier.

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