Beim Gutverdiener-Kündigungsschutz zu kurz gesprungen
Nach einem entsprechenden Koalitionsbeschluss lockert Deutschland zum ersten Mal seit Jahrzehnten den allgemeinen Kündigungsschutz: Für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung soll ab 1. Januar 2027 aus Bestandsschutz Abfindungsschutz werden. Konkret betrifft das Einkommen von mehr als 177.450 Euro brutto pro Jahr, das entspricht etwa 14.788 Euro monatlich.
Das Ziel der Reform ist, Innovation in Deutschland zu befördern. Analysen des französischen Innovationsforschers Olivier Coste zeigen, dass Europas Innovationslücke gegenüber den USA nicht primär aus Kulturunterschieden oder Kapitalmangel, sondern aus den hohen Kosten des Scheiterns folgt.
Muss ein Projekt abgebrochen werden, dauert die Restrukturierung deutlich länger als in den USA und geht mit höheren Kosten einher. Wie groß der Hebel ist, verdeutlicht die Tatsache, dass Länder mit sehr flexiblen Arbeitsmärkten wie Dänemark und die Schweiz sogar die USA bei der F&E-Intensität in disruptiven Sektoren übertreffen.
Nach der dänischen Flexicurity-Reform von 1994 stiegen die privaten Forschungsausgaben über acht Jahre um 125 Prozent – weit mehr als in Deutschland (40 Prozent) oder den USA (60 Prozent) im gleichen Zeitraum. Restrukturierungskosten und Tech- und Biotech-F&E-Intensität korrelieren eng.
Die schwarz-rote Koalition greift zwar die richtige Idee auf, verfehlt aber genau die Gruppe, in der sie funktionieren würde. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegen nämlich nur 0,27 Prozent der Vollzeitbeschäftigten über der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze. Die Mitarbeiter, um die es gehen sollte, verdienen deutlich weniger: Ein Software-Ingenieur in einem SAP-KI-Team verdient 100.000 bis 130.000 Euro, ein KI-Post-Doc bei einem deutschen Start-up 90.000 bis 120.000. All diese Positionen bleiben von der Reform unberührt.
Professor Enzo Weber vom IAB fürchtet gar, dass Mitarbeiter künftig auf Gehaltserhöhungen verzichten, und sieht eine Lockerung des Kündigungsschutzes skeptisch. Statt Flexibilität zu erzwingen, sollte die Politik sie unterstützen, etwa durch einen Jobwechsel auf Probe. Oder die steuerliche Förderung von Abfindungen, wenn Beschäftigte zügig eine neue Tätigkeit aufnehmen. Auch die Befristung von Arbeitsverhältnissen, nicht nur bei Start-ups, sondern bei allen innovativen Aktivitäten, wäre aus Sicht von Weber eine Möglichkeit, die Innovationstätigkeit hierzulande zu fördern.
Doch das greift ebenso wie die Reformen der Bundesregierung zu kurz. Jeder Gründer geht Risiken ein. Deshalb sollte man für alle die Kosten des Scheiterns senken, indem man den Kündigungsschutz lockert. Deutschland hat nämlich nicht nur ein Innovations-, sondern auch ein Produktivitätsproblem.
Studien weisen darauf hin, dass eine größere Fluktuation von Mitarbeitern zwischen Unternehmen die gesamtwirtschaftliche Produktivität steigert. Das Wissen über neue Anwendungen und Produktionsweisen verbreitet sich schneller.
Die logische Schlussfolgerung aus all dem wären echte Reformen am Arbeitsmarkt. Was wir für mehr Innovation brauchen, ist ein deutlich geringerer Kündigungsschutz für alle, weniger Geld für Kurzarbeit und damit die Konservierung des Alten, deutlich stärkere Anreize zur Aufnahme von Arbeit. Angesichts der demografischen Entwicklung haben wir es insgesamt ohnehin nicht mit einem Mangel an Arbeitsplätzen zu tun. Der Markt wird allen, die es wollen, gut bezahlte Arbeit bieten.
Dänemark macht seit über 30 Jahren vor, wie man durch Arbeitsmarktreformen Flexibilität für Unternehmen mit sozialer Sicherheit für Beschäftigte verbindet. Auch die Schweiz ist wahrlich kein abschreckendes Beispiel. Deutschland kann es sich weiterhin nicht leisten, mit Regulierungen aus dem 20. Jahrhundert im 21. Jahrhundert zu scheitern.

