Geldsystem: Verschuldung und Finanzkrisen erfordern Umdenken
Geldsystem am Limit. Über 90 Prozent des Geldes wurde durch Kreditvergabe der Privatbanken geschaffen. Schluss mit der Geldschöpfung der Banken?
In der 106. Folge von „bto 2.0 – der Ökonomie-Podcast mit Dr. Daniel Stelter“ geht es um unser Geldsystem. Angesichts von Rekordverschuldung, Blasenbildung in Vermögensmärkten und finanzieller Instabilität stellt sich erneut die Frage: Ist unsere Geldordnung zukunftsfähig oder brauchen wir einen Neustart? Im Gespräch dazu Professor Dr. Joseph Huber, ehemaliger Lehrstuhlinhaber für Wirtschafts- und Umweltsoziologie an der Martin-Luther-Universität in Halle. Huber entwickelte das geldwirtschaftliche Konzept eines Vollgeld-Systems und gilt als Befürworter eines staatlichen Geldschöpfungsmonopols.
Täglich neue Analysen, Kommentare und Einschätzungen zur Wirtschafts- und Finanzlage finden Sie unter www.think-bto.com.
Sie erreichen die Redaktion unter podcast@think-bto.com. Wir freuen uns über Ihre Meinungen, Anregungen und Kritik.
Shownote zu unserem Sponsoring-Partner, der Privatbank Hauck & Aufhäuser:
Ab 25.000 Euro können Sie über Zeedin, die digitale Vermögensverwaltung von Hauck & Aufhäuser, in eine fondsgebundene Vermögensverwaltung investieren – digital, persönlich und nachhaltig. Mehr dazu unter https://www.hauck-aufhaeuser.com/zeedin-investieren-ab-25k
Egal ob Geldpolitik, EURO, Energiepolitik, Rentenversicherung, Europäische Union, Migration, Bevölkerungsaustausch oder Islamisierung, überall haben uns die Altparteien Zeitbomben hinterlassen, die in den nächsten Jahren hochgehen werden. Wer wirft diese Zeitbomben über Bord, stoppt diese Verräter und zieht diese zur Rechenschaft? Die sich abzeichnende Regierung wird die Zündschnur nur etwas länger machen und noch mehr Sprengstoff beifügen…
Vollgeld bedeutet dass die Summe der Einlagen bei einer Bank dem Saldo dieser Bank auf ihrem Reservekonto bei der Zentralbank entspricht (Ich ignoriere Bargeld in der Kasse oder im Tresor)
Wenn abends um 17:00 Uhr diese Gleichung nicht erfüllt ist, verstösst die Bank gegen die Vollgeld-Regel.
Vergibt diese Bank einen Kredit, so ist die Gegenbuchung zur Kreditbuchung die Gutschrift des Kreditbetrages auf dem Einlagenkonto des Kreditschuldners, welches dieser bei der Bank, die ihm den Kredit gegeben hat, haelt. Da sich durch diese Einlagenbuchung die Summe der Einlagen bei dieser Bank erhöht hat, muss die Bank sicherstellen, dass der Saldo auf ihrem Reservekonto bei der Zentralbank gross genug ist, um diese Einlagenerhöhung zu gestatten, da ansonsten die Vollgeldregel verletzt waere. (Ich ignoriere jetzt die realen Verhaeltnisse, in denen die Reservekontensalden nicht in Ansaetzen an die Einlagensummen herankommen. Wie die Reservekontensalden entsprechend erhöht bzw. die Einlagensummer gesenkt werden können
weiss ich nicht).
Die Aufnahme von neuen Einlagen (ob vom Publikum oder anderen Banken) hilft da nicht weiter, da jeder Gutschrift auf dem Reservekonto eine gleich hohe Erhöhung der Einlagensumme entspraeche. Die Bank muss also Assets verkaufen z.B. Wertpapiere.
Ist das Assetportfolio leer, kann (abgesehen vom Fall dass Altkredite zurückgezahlt worden sind) die Bank nur dann weitere Kredite vergeben, wenn die Zentralbank Gutschriften auf ihrem Reservekonto vornimmt, die dann jedoch durch keine Wertpapiere mehr besichert waeren (die Bank hat ja kein Porfolio mehr).
Dies bedeutet, dass die Zentralbank detaillierte Kreditpolitik, Kreditplanung, Planungen über Sektorenkredite über Kreditarten etc. etc. etc. vornehmen müsste um Banken weitere Kreditvergabe zu ermöglichen. Ich habe bislang keine Gedanken von Vollgeld-Befürwortern darüber gehört, wie die Kreditvergabe in der Wirtschaft nach Vollgeld-Einführung und Einhaltung der Vollgeld-Regel gestaltet werden könnte.
@Arda Sürel
“Wie die Reservekontensalden entsprechend erhöht bzw. die Einlagensummer gesenkt werden können weiss ich nicht”
Wie wäre es damit, dass die Bank ihr Stammkapital erhöht?
Sehr geehrter Herr Ott,
Natürlich ist das eine theoretische Alternative aber wir leben in einer Welt in der Basel II noch 8% vorschreibt und selbst dies in vielen Faellen nicht eingehalten wird. Man hat ja noch nicht einmal den Abschreibungsbedarf aus der Finanzkrise erfüllt. Die Summen, um die das Eigenkapital erhöht werden müsste sind in Bezug auf die gegebenen Verhaeltnisse nicht real.
@Herr Sürel
“Die Summen, um die das Eigenkapital erhöht werden müsste sind in Bezug auf die gegebenen Verhaeltnisse nicht real.”
Mal wieder ein Beispiel dafür, dass viele Leute “es ist unmöglich” rufen, wenn sie in Wirklichkeit “wir wollen es nicht” meinen.
Wir haben eine Menge unbeliehenes Kapital auf der Welt, das deren Eigentümer selbstverständlich als Eigenkapital in die Banken einbringen könnten. Wollen sie aber nicht, weil die Bankbilanzen größtenteils voller Müll sind und die großen Banken eher einem Selbstbedienungsladen für ihre höchstbezahlten Angestellten gleichen als einem für ihre Eigentümer profitablen Unternehmen, da müssten die neuen Eigentümer nach der Kapitalerhöhung erstmal brutal ausmisten.
Und die Bänker wollen natürlich auch , dass alles so weiter läuft wie bisher, mit niedrigem Eigenkapital, darauf basierend einer hohen Eigenkapitalrendite (die dann wiederum als Rechtfertigung für ihre aufgeblähten Gehälter und Boni herangezogen wird), und natürlich der Haftung durch den Staat, wenn Spekulationsgeschäfte schiefgehen.
Wenn die Banken partout keine Kapitalerhöhung wollen, könnten sie auch ihre Bilanz verkürzen und ihre spekulativsten Geschäftsbereiche mit dem höchsten Verschuldungshebel stillegen, aber das wollen die Bänker natürlich auch nicht, siehe einen Absatz weiter oben.
Ich wünschte ja, mir könnte das alles egal sein, aber leider werde ich über meine Steuern immer mit herangezogen, wenn eine Bank hochgeht und dann “gerettet” werden muss weil angeblich sonst das Finanzsystem zusammenbricht und der Weltuntergang droht, blablabla.
Für mich ist das aktuelle Arrangement Lose-Lose, also bin ich sehr dafür, den Bänkern die Kapitalschrauben anzuziehen, egal wie laut sie aufschreien und wie “unreal” diese Maßnahmen angeblich wären.
Sehr geehrter Herr Stelter,
Warum haben Sie hre kritischen Anmerkungen erst nach der Verabschiedung des Interviewgastes gestellt? Es wäre viel interessanter gewesen, noch eine Replik von Herrn Huber darauf zu hören.
Aus geldtheoretischer Sicht ist das Vollgeldkonzept sicherlich interessant, aber solange das Geldmonopol in den Händen des Staates bleibt, sehe ich keine Aussicht auf Besserung.
Es erinnert mich an Gespräche mit Jürgen Stark, der zum Zentralbank – Kritiker wurde nach seinem Ausscheiden, aber das System grundsätzlich nicht infrage stellt. Es funktioniert aber leider nur in der Theorie, wenn man unterstellt, dass vernünftige Personen seriös und regelgebunden agieren. Das ist in der Realität aber leider nicht der Fall. Warum sollte es beim Vollgeld anders sein?
31:00 “Der Gerichte sagen wenn jemand eine Gutschrift auf dem Konto bekommt damit ist ein Kredit ausbezahlt. Es wird nicht verlangt, daß Zentralbankgeld in Form von Bargeld ausbezahlt wird. Also die Gutschrift auf dem Konto gilt aus Auszahlung des Kredits.”
Genau das ist typisch die tatsächlichen Verhältnisse so zu verdrehen, daß es als (fake) “Argument” verwendbar wird. Denn wenn man sich den §488(1) BGB ansieht, dann steht darin:
“Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. …”
Kein Gericht dieser Welt würde jemals auf die Idee kommen, daß eine Kontogutschrift bereits eine Auszahlung wäre. Denn dazu ist erst eine Verfügung des Kreditnehmers erforderlich, welche den Zahlungsdienstleister (und Kreditgeber) Bank dazu verpflichtet für den Anweisenden einen Entschuldungserfolg herbeizuführen (Überweisung) oder eine Barauszahlung vorzunehmen. Erfolgt dieses nicht, ist die Bank auch nicht berechtigt eine Rückforderung zu verlangen, sondern wird fällige Tilgungsbeträge von ihrer immer noch vorhandenen Verbindlichkeit abziehen. (Das ist z.B. dann der Fall, wenn ein Immobiliengeschäft platzt und der bewilligte Kreditrahmen nicht in Anspruch genommen wird.)
Was man nämlich in diesem Zusammenhang wissen muß ist, daß eine Kontogutschrift eine Leistung erfüllungshalber ist, die zwar den Kreditvertrag erfüllt, ohne daß damit jedoch schon eine Leistung (Zahlung) erbracht worden wäre. Deswegen steht auch im §488(1) ausdrücklich: …”zur VERFÜGUNG stellen…” und nicht “den Geldbetrag auszuzahlen”.
Womit wir wieder bei der Frage “Was ist Giralgeld?” wären:
https://think-beyondtheobvious.com/was-ist-giralgeld/
@ Renée Menéndez
“Womit wir wieder bei der Frage “Was ist Giralgeld?” wären”.
Giralgeld ist genauso wie Zentralbankgeld ein juristisches Konstrukt, das Rechte und Pflichten beinhält. Deshalb stimme ich – von ein paar Kleinigkeiten abgesehen – der Darstellung in Ihrem verlinkten Gastbeitrag zu.
Ihre Anmerkung zu Prof. Hubers Darstellung (Die Gerichte sagen wenn jemand eine Gutschrift auf dem Konto bekommt damit ist ein Kredit ausbezahlt. Es wird nicht verlangt, daß Zentralbankgeld in Form von Bargeld ausbezahlt wird. Also die Gutschrift auf dem Konto gilt aus Auszahlung des Kredits) “genau das ist typisch die tatsächlichen Verhältnisse so zu verdrehen, daß es als (fake) “Argument” verwendbar wird”, denn “durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen (§488(1) BGB)” stimme ich higegen nicht zu!
Mit der Gutschrift auf dem Konto des Darlehensnehmers ist der vereinbarte Geldbetrag als Giralgeld zur Verfügung gestellt, ergo berechnet jede Bank auch ab diesem Moment die Zinsen, und nicht erst dann wenn der Darlehensnehmer tatsächlich darüber verfügt. Denn die Bereitstellung berechtigt den Darlehensnehmer jederzeit darüber zu verfügen!
Und deshalb wird zumindest jedes Deutsche Gericht sehr wohl zu dem Ergebnis kommen, “dass eine Kontogutschrift bereits eine Auszahlung wäre.” Auszahlung bedeutet nämlich nicht was bei der Bank im Hintergrund passiert (Verfügung über Zentralbankgeld oder nicht), sodern welche Rechte und Pflichten aus dem juristischen Konstrukt – dem Giralgeld – abzuleiten sind. Insofern kommt es auf die Frage nach der Verfügung nur dann an, wenn es um den Rückforderungsanspruch des Kredits nicht aber um den Zinsanspruch geht!
Die Tatsache, “daß eine Kontogutschrift eine Leistung erfüllungshalber ist” ändert daran leider auch nichts!
Beste Grüße,
Bernhard-Albrecht Roth