Von der Schweiz können wir lernen, wie man mit Sozialbetrügern umgeht

Ich habe lange gezögert, ob ich diesen Beitrag wirklich so bringen kann. Zu groß ist die Gefahr von Anfeindungen. Und zwar von allen Seiten. Dennoch habe ich mich entschlossen, ihn zu bringen, was vor allem damit zu tun hat, dass wir drauf und dran sind, unsere Gesellschaft sozial und finanziell zu überfordern. Ich erinnere an die hier immer wieder aufgezeigte Tatsache, dass unsere Sozialsysteme weit überproportional von Migranten genutzt werden:

Wer sind die Armen in Deutschland?

Gerade nach der politischen Diskussion der letzten Woche ist es heikel, das Thema aufzugreifen. Jedoch befördern wir eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, die unsere junge Generation überfordern und zur Auswanderung animieren wird. Passend dazu eine kurze Notiz, die mir heute bei Tichys Einblick aufgefallen ist:

  • “Welche Gefühle die Tatsache bei hier schon länger Lebenden auslösen muss, die keine Wohnung finden, dass die Stadt Pinneberg dem Migranten mit zwei Ehefrauen und sechs Kindern ein großes Haus zur Verfügung stellt? (…) Jedenfalls dürfte das Haus irgendwann nicht groß genug sein, denn über die Pläne des Eingewanderten schreibt WON: „Ahmad hat schon angekündigt, dass er in Zukunft vier Ehefrauen haben möchte und zehn Kinder. Inzwischen habe die Familie nach einer Klage einen Flüchtlingsstatus für drei Jahre erhalten. Damit könnte der Syrer auch arbeiten gehen, er möchte aber lieber bei den Kindern bleiben.” bto: Nun gut, es sind anerkannte Flüchtlinge. Doch wie soll die Integration gelingen ohne Arbeit und Bezug zur heimischen Gesellschaft? Wieso tolerieren wir die Vielehe? Dürfen auch Konvertiten demnächst mehrere Ehefrauen haben?
  • “In Syrien verdiente Ghazia A. sein Geld mit Autowerkstätten und Mietwagen, konnte seine XXL-Kinderschar ernähren. Hier leben sie von Sozialhilfe. (…) Nach deutschem Sozialrecht darf A. nur mit einer Ehefrau eine Bedarfsgemeinschaft haben. Er entschied sich für Hauptfrau Twasif (49) und lebt nun mit fünf Kindern in Montabaur. Die drei übrigen Frauen sind offiziell nur „Freundinnen“ (und davon wenig begeistert). Die Behörden verteilten sie auf verschiedene Orte.“ Und: „Im Ort Winningen wohnt Frau Nummer zwei mit fünf weiteren Kindern, in Ruppach lebt Frau Nummer drei mit vier Kindern, in Mayen Frau Nummer vier mit drei Kindern. Vater Ghazia bleibt jeweils für zwei bis drei Tage, zieht dann weiter.“ bto: Das ist schon ein Problem, denke ich. Und wir müssen es angehen, weil keines der Kinder wohl ernsthaft Chancen auf eine wirkliche Integration in unsere Gesellschaft hat.

Andere Länder sind da besser aufgestellt, so die Schweiz. Die NZZ berichtet von der Ausweisung einer 62-jährigen Ausländerin wegen Sozialhilfebezugs. Ja, sie war keine anerkannte Asylbewerberin, weshalb das Beispiel hinkt. Dennoch wäre bei uns (noch) undenkbar,  was die Schweiz gemacht hat, weil wir politisch so vernebelt sind:

  • “Im Fall einer 62-jährigen Ausländerin ist das Zürcher Verwaltungsgericht (…) überzeugt, dass der Entzug der Niederlassungsbewilligung gerechtfertigt ist. Seit bald 17 Jahren lebt die Frau aus einem Drittstaat in der Schweiz, doch richtig angekommen ist die knapp 62-Jährige hier nie: 2001 kam sie als Touristin in die Schweiz und heiratete nach einigen Monaten einen Landsmann. Sie bezog nun über fast 5 Jahre Sozialhilfe, bis sie 2007 (in einem anderen Kanton) eine Niederlassungsbewilligung erhielt; später in diesem Jahr kam es zur Scheidung.” bto: also eine direkte Zuwanderung in den Sozialstaat Schweiz.
  • Danach arbeitete die Frau zwei Jahre als Küchenhilfe. “Die Frau wurde 2010 indes entlassen, und nach zwei Jahren mit Arbeitslosenunterstützung erhielt sie wiederum Sozialhilfe. Das Zürcher Migrationsamt hat ihr deswegen im Mai 2016 die Niederlassungsbewilligung entzogen.”
  • Der Grundsatz gemäss Ausländergesetz ist klar: Wer dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen ist, dem können die Behörden die Niederlassungsbewilligung entziehen; allerdings nur, wenn die Person nicht schon 15 Jahre in der Schweiz gelebt hat.” bto: Zur Erinnerung, Ausländer sind in Deutschland weit überproportional in der Sozialhilfe vertreten, vor allem die Türken stellen einen sehr großen Anteil. Ich finde, wir sollten auch jene abschieben, die jahrelang von Sozialhilfe leben. 
  • Die Beschwerdeführerin argumentierte weiter, dass sie bald ihre AHV-Rente vorbeziehen könne und somit nicht mehr der Sozialhilfe zur Last falle. Auch das überzeugte das Gericht nicht: Weil sie weniger als drei Jahre in der Schweiz gearbeitet habe, würde ein Grossteil ihres Lebensunterhalts zukünftig von Ergänzungsleistungen abgedeckt werden.” bto: So ist es! Die Rente haben diese Menschen auch nicht selber verdient.
  • Zwar habe die Frau, die noch heute kaum Deutsch spricht, sich in einem Eingliederungsprogramm gut engagiert, aber sonst zu wenig getan, um eine Arbeit zu finden.” bto: Auch dies eine Parallele, die wir bei uns hunderttausendfach finden dürften.

“So kommt das Gericht zum Schluss, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung verhältnismässig ist.” bto: Ich gebe mich keinen Illusionen hin. Bei unserer Justiz wäre das undenkbar und Claudia Roth würde in allen Talkshows sitzen und weinen.

Dennoch müssen wir uns fragen, ob die Antwort auf die ständig steigenden Zahlen der Transferempfänger mit Migrationshintergrund und das war schon vor der “Flüchtlingskrise” so wirklich eine Erhöhung der Transferleistungen ist. Vergessen wir nicht, dass der gesamte Anstieg der Armutsquote so falsch sie auch definiert sein mag nur mit dem gestiegenen Anteil der Migranten an der Gesamtbevölkerung erklärt werden kann. → “Warum Deutschland nicht noch mehr Umverteilung braucht”

Tichys Einblick: “Flüchtlingsstatus bedeutet bedingungsloses Grundeinkommen”, 20. Februar 2018

NZZ: “62-Jährige muss die Schweiz verlassen – wegen Sozialhilfebezugs”, 29. Januar 2018