Man kann die Energie­erzeugung auch indi­rekt verhindern

Der Bundesminister für Klima und Wirtschaft macht eine gute Figur. Die Zustimmung zu seiner Arbeit ist breit, die Wirtschaft zeigt sich zufrieden. Dies obwohl sich an der grundlegenden Ausrichtung (in die konsequent falsche Richtung) nichts geändert hat:

  • kein Vertrauen in Marktmechanismen
  • Festhalten am offensichtlich klimaschädlichen und unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit völlig falschen Atomausstieg
  • vervielfachte Anstrengungen für die Energiewende, ohne anzuerkennen, dass die schönste installierte Kapazität nichts bringt, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht bläst.
  • die Strategie, alle Alternativen zu den Erneuerbaren plattzumachen, selbst wenn der Standort dabei draufgeht.

Letzteres zeigt dieses Beispiel, von dem die WELT berichtet:

  • “(…) ein spezieller Paragraf im geplanten Regelwerk ‘verursacht aktuell große Besorgnis in der Mitgliedschaft’, heißt es beim Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der zentralen Interessenvertretung der Branche. Es geht um das im Paragrafen 50e faktisch enthaltene Verbot der Gasverstromung. Es kann vom Bundeswirtschaftsministerium nach eigenem Gutdünken jederzeit für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgerufen werden – und ist nicht auf die Bekämpfung einer akut drohenden Gasmangellage beschränkt.” – bto: Man kann also behaupten, ein bestimmtes Ereignis wäre die Folge des Klimawandels und als Sofortmaßnahme mal eben das Gas abschalten. Ach, ist das lustig.
  • “Wörtlich heißt es dort, dass das Bundeswirtschaftsministerium per Verordnungsermächtigung „die Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Erdgas für einen Zeitraum von längstens sechs Monaten verringern oder ganz ausschließen“ kann. Die Entscheidung darüber läge allein bei Habeck und seinen Beamten. Als wäre das noch nicht genug, will das Ministerium die Betreiber von Gaskraftwerken zusätzlich zur ‘Zahlung eines Betrags in Euro je Megawattstunde’ verdonnern können: Die Zahlung dieser ‘Pönale’ würde den Betrieb von Gaskraftwerken noch vor der Verhängung eines direkten staatlichen Betriebsverbots unwirtschaftlich machen.” – bto: Das ist das ideologische Ziel einer Energiewende in die Deindustrialisierung angesichts fehlender Alternativen, vor allem Speichertechnologien.
  • “Dieser Eingriff soll keineswegs auf akute Notsituationen beschränkt werden. Nach einem verklausulierten Bandwurmsatz im Gesetzentwurf wollen Habeck und seine Beamten schon dann die Produktionsverbote und Strafzahlungen verhängen können, wenn eine ‘zukünftige Gefährdung der Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems nicht ausgeschlossen werden kann’. Eine niedrige Eingriffsschwelle, die praktisch heute schon erreicht ist.” – bto: Niemand mit Verstand investiert auch nur einen Euro in Deutschland angesichts dieser Aussichten.
  • Und es kommt noch besser: “Zum einen vermissen die Kraftwerksbetreiber eine Entschädigungsregel. Zum anderen hält man es für unverantwortlich, dass unter den Gaskraftwerken selbst Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) betroffen sein können, obwohl sie für den Betrieb von Fernwärmenetzen in den Städten gebraucht werden. Der BDEW spricht von einem ‘erheblichen, unverhältnismäßigen und damit nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Unternehmen’.”  – bto: Das ist doch konsequent. Weil der Vermieter die Beheizung sicherstellen muss, dürfen dann die Mieter umsonst wohnen, zwar im Kalten, aber das wäre ja im Sinne des Klimaschutzes. Das ist ein Programm in Richtung DDR 2.0, der nun wirklich niemanden verwundern darf.
  • “Mit der Strafzahlung auf Gasverstromung schmiede das Ministerium ohnehin ‘ein sehr scharfes Schwert, das je nach Ausgestaltung existenzbedrohend sein könnte’, warnt der Stadtwerkesprecher. ‘Der dringend notwendige Neubau von Gaskraftwerken dürfte damit in noch weitere Ferne gerückt werden.’ Dabei seien es ‘genau diese Kraftwerke, die später Wasserstoff verwenden, die wir zur Absicherung des Ausbaus der Erneuerbaren und für die Versorgungssicherheit brauchen.’” – bto: So argumentieren nur jene, die noch an die Geschichte zur Begründung der Energiewende glauben. Blickt man nüchtern auf die Politik, geht es darum, den Standort so zu schwächen, dass Deutschland als Machtfaktor in Europa irrelevant wird und darin aufgeht. Herr Habeck kann ja mit Deutschland bekanntlich wenig anfangen.
  • “(Man) fragt nach der Logik der Pönalen und Produktionsverbote. Denn im Falle einer drohenden Versorgungskrise steigen die Gaspreise ohnehin stark an, sodass sie im Vergleich zu Kohlekraftwerken unwirtschaftlich werden und in der Einsatzreihenfolge der Strombörse (‘merit order’) automatisch zurückfallen. Wozu, fragt Timm Kehler, Leiter der Brancheninitiative ‘Zukunft Gas’, brauche es dann noch eine Pönale? Es sei, findet er, ‘ein falscher Ansatz, etwas zu bestrafen, was man in Zukunft noch braucht: Die Stromerzeugung aus Gaskraftwerken wird langfristig den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien abfedern müssen.’” – bto: nein. Man glaubt im Ministerium sicherlich den Berechnungen von Agora und Co., die mit wirklichkeitsfremden Annahmen zur Aussage kommen, wir könnten uns zu 100 Prozent mit Erneuerbaren versorgen.
  • “(…) mehrere Branchenvertreter äußern (…) den Verdacht, dass es den Autoren des redundanten und weit auslegbaren Gasparagrafen nicht in erster Linie um die Bewältigung einer Mangellage geht. Womöglich gehe es den Klimaschützern im Habeck-Ministerium eher darum, nach Atom und Kohle den nächsten unerwünschten Energieträger anzugreifen: Erdgas. Denn ein ständig drohendes jeweils sechsmonatiges Betriebsverbot für Gaskraftwerke würde wohl die letzten Investoren in Gasinfrastruktur aus Deutschland vertrieben.” – bto: Richtig, es geht nicht um Klima, es geht um ein anderes Land.
  • “Damit, so die Skeptiker, würden die ministerialen Klimaschützer auch in Kauf nehmen, dass ebenso Investoren für saubere Ersatztechnologien auf Basis von Wasserstoff, Biomasse und synthetischem Methan vertrieben werden. Patrick Graichen, der für die Energiewende zuständige Staatssekretär im Habeck-Ministerium, hatte auf einem Stadtwerkekongress jüngst deutlich gemacht, dass er für klimaneutralen Erdgasersatz keine große Zukunft sieht und deshalb der ‘Rückbau’ der Gasverteilnetze geplant werden müsse – eine Forderung, die bereits auf massive Kritik der Energiewirtschaft stieß. Mit dem Gesetzentwurf zur Einschränkung der Gasverstromung, so sehen es einige Vertreter der Energiebranche, sorgt Graichen nun für die nächste Verunsicherung der Investoren.” – bto: Das ist doch nett umschrieben. Wenn Investoren etwas können, dann rechnen.

welt.de: „Zeitweises Verbot der Gasverstromung? Die Folgen des neuen Habeck-Gesetzes“, 29. Mai 2022