U-Bahn-Luft ungesünder als der Feinstaub auf der Straße?

Das ist eher eine Randnotiz für uns, ist es doch nicht der eigentliche Gegenstand bei bto: Interessant fand ich es dennoch: “London Underground: the dirtiest place in the city” meldet die FINANCIAL TIMES (FT) und zeigt dann die Schadstoffbelastung in der U-Bahn.

Quelle: FT

“Sicher” ist es demnach nirgendwo.

  • Fine particles of dust, metal, skin and clothing fibre have built up in the tunnels over a century of use, leaving a toxic miasma that is stirred up by passing trains and inhaled by passengers.”– bto: Das mag bei uns besser sein, weil die Infrastruktur nicht ganz so alt ist. Dennoch würde mich eine entsprechende Untersuchung bei uns durchaus interessieren.
  • “The FT research measured fine particles known as PM2.5, which are about one-thirtieth the width of a human hair and can penetrate deep into the lungs. Inhaling the invisible particles is linked to heart disease, stroke, lung cancer, respiratory infection and a range of other harmful conditions, including infertility and infant mortality.”
  • “The problem is hardly limited to the London Underground. Studies of subway systems from Toronto to New York to Seoul have consistently shown higher air pollution under ground than above ground. Seoul recently took the unusual step of installing more than 800 pollution monitors across 277 subway stations, to provide real-time air quality updates.” – bto: also doch lieber an einer viel befahrenen Straße wohnen?

Es ist bei uns tatsächlich nicht besser:

  • “Die europäische Direktive, die 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft als Tageshöchstgrenze vorsieht, gilt zwar für Straßenkreuzungen und Innenstädte. Für Tunnelarbeiter und Nutzerinnen von U-Bahnen in London, Paris oder Berlin gelten sie nicht. U-Bahnstationen sind rechtlich gesehen ein Arbeitsplatz, weil sich dort außer den Lokführern, Kontrolleurinnen und Bauarbeitern die meisten Menschen nur relativ kurz aufhalten.” – bto: Und wer kampiert an den viel befahrenen Kreuzungen?
  • Allerdings dürfte den wenigsten bekannt sein, um wie viel schlechter die Luft in den Hamburger, Berliner oder Münchener U-Bahnen ist: Die Luft darf nach deutschen und französischen Grenzwerten auf den Tag umgerechnet bis zu 50-mal mehr Feinstaub enthalten als die Außenluft. Diese großzügigen Grenzwerte werden zwar offenbar eingehalten – aber eben am oberen Limit.”
  • Die Berliner Verkehrsgesellschaft hat im Mai 2017 ebenfalls die Feinstäube in ihren Anlagen gemessen – die Ergebnisse aber nicht veröffentlicht. Auf Anfrage möchte sie auch heute keine konkreten Werte nennen, beteuert aber, die Grenzwerte für Arbeitsplätze von 1.250 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und Tag einzuhalten.” – bto: soso. 
  • Nach Einschätzung des Verkehrsexperten Arne Fellermann vom Naturschutzbund sind aber weiterhin die Autos das größte Problem: Schließlich wohnten Menschen an Straßen und hielten sich stundenlang in stark befahrenen Innenstädten auf, während die Zeit in der U-Bahn begrenzt ist.” – bto: So argumentiert man, wenn man ein ideologisches Ziel verfolgt, nicht, wenn es einem wirklich um die Gesundheit der Menschen geht. 

So viel zur Rettung der Welt, wenn immer mehr Menschen so durch die Stadt reisen. Komischerweise hat die Umwelthilfe die Betreiber der U-Bahnen in Deutschland noch nicht verklagt. Aber das kommt vermutlich erst, nachdem der Individualverkehr abgeschafft wurde.

ft.com (Anmeldung erforderlich): “London Underground: the dirtiest place in the city”, 5. November 2019

zeit.de: “Unterirdisch schlechte Luft”, 23. April 2019

Kommentare (18) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Richard Ott
    Richard Ott sagte:

    Mich überrascht, dass noch niemand die zweitliebste Feinstaub- und Stickoxidquelle der Grünen erwähnt hat: Holzöfen für Wohnungen.

    Eine schöne Zusammenfassung mit aktuellen Messdaten vom letzten Wochenende gibts bei Herrn Kachelmann auf Twitter: https://twitter.com/Kachelmann/status/1193633362428268544

    “Das Glück für die routinierten Lügner @umwelthilfe et al.: Betrachtet werden (zu hohe) 24-Stunden-Mittelwerte. Dumme Politiker und Richter sehen nie nach, WANN die Spitzen stattfinden – so werden die heute üblichen Abend- und Nachtpeaks allen anderen zugeordnet, nur nicht der wahren Ursache: den Holzöfen. Es ist auch sehr lustig, dass sich niemand fragt, warum die Feinstaubsaison in Stuttgart nur über die Wintermonate geht.

    Kleiner Hinweis: Es ist nicht, weil es dann viel mehr Verkehr gibt. Es gibt auch im Sommerhalbjahr flache Inversionen. It’s the Holzofen, stupid.”

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  2. Martin S.
    Martin S. sagte:

    “Und wer kampiert an den viel befahrenen Kreuzungen?”

    An viel befahrenen Kreuzungen darf nach der 39. BImSchV gar nicht gemessen werden. Und zwar bis mindestens 25 Meter zur Kreuzung hin, d.i. nach oben offen. Grund: Stop-and-Go-Verkehr soll nicht gemessen werden. Das betrifft auch alle Wohngebäude. Schon 8×25 Meter einer viel befahrenen Kreuzung sind ungefähr 200 Meter Wohngebäude.

    Der Kommentar der Grünen geht auch daneben. PM2,5 ist kein typischer verkehrsnaher Schadstoff (anders als PM 10). Und nach einem aktuellen Test filtern die Staubfilter der Diesel die Luft, hinten kommt weniger raus als vorne reinkommt. Das können die eAutos noch nicht,obwohl auch sie PM10 verursachen (Straßenstaub).

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  3. Dietmar Tischer
    Dietmar Tischer sagte:

    Das mag eine Randnotiz sein, ist aber auch ein Lehrbeispiel dafür, wie Gesellschaften funktionieren.

    Generell, nicht speziell auf Feinstaub gemünzt:

    Es wird Druck auf die Regierungen ausgeübt, wenn es sogenannten Aktivisten gelingt, aus griffigen Sachverhalten mit Empörungspotenzial für viele einen Skandal zu generieren. Um das Anliegen unangreifbar zu machen, stehen genügend Ressourcen bereit, es mit dem Gütesiegel „wissenschaftlich bewiesen“ zu versehen.

    Die hier präsentierten Daten haben das Potenzial dazu, wobei ich bemerkenswert finde, dass im vorliegenden Fall eine herausragende Ikone öffentlicher Meinungsbildung AKTIV beteiligt ist mit „The FT research measured fine particles …“

    Verdrängen geht dann nicht mehr.

    Die Regierungen reagieren und regulieren mit Grenzwerten.

    Wenn sich unangenehme Nebenwirkungen einstellen, etwa Fahrverbote in den Innenstädten, weil die Einhaltung der Vorschrift gerichtlich eingeklagt wird – was nicht zu beanstanden ist, wenn es die Vorschriften GIBT –, wird die Vorschrift mit ihrer auf Konfliktvermeidung hin modulierten ANWENDUNG de facto kassiert.

    Bei Stickoxid-Grenzwerten kann der verbindliche EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm nicht angetastet werden, weil das Ausscheren aus supranationaler Verbindlichkeit als destruktiver destabilisierender Akt am großen Ganzen zu werten ist. Fahrverbote in Deutschland konnten aber auch nicht hingenommen und sollten daher „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ erst bei Jahresmittelwerten von mehr als 50 Mikrogramm handlungsrelevant werden.

    Wer sich diese Verfahren praktischer Politik als mittlerweile prototypisch vor Augen führt, wird zu beunruhigenden Einschätzungen kommen:

    Die Regierungen sind vielfach getriebene Akteure, die nicht mehr AUTONOM aufgrund einer INTERESSENABWÄGUNG entscheiden.

    Sie entscheiden mitunter, ohne die FOLGEN ihrer Entscheidung hinreichend zu überblicken – oder sie blenden sie wissentlich aus.

    Wenn sie vermeiden wollen, dass ihnen anhand der Folgen KOMPETENZVERLUST zugeschrieben und WIDERSTAND entgegengebracht wird, müssen sie sich de facto WIDERSPRECHEN.

    Sie verlieren damit den Status, VERLÄSSLICHE Sachwalter des Gemeinwohls zu sein.

    Die Menschen VERTRAUEN den Regierenden nicht mehr.

    Wenn auch nicht formal – sie werden ja demokratisch gewählt – wird damit ihre LEGITIMATION als maßgebende AUTORITÄT für die Gestaltung der Gesellschaft infrage gestellt und untergraben.

    Schon der Einzelfall kann bedrohlich sein, wie Macron sich von den Gelbwesten bestätigen lassen musste.

    Die Summierung kann zu einer pathologischen Schwächung der Gesellschaft führen.

    Der hier präsentierte Sachverhalt kann gesellschaftlich verrauschen, birgt aber für Regierungen durchaus Bedrohungspotenzial.

    Es muss nur irgendjemand irgendwo irgendetwas messen …

    Antworten
    • Richard Ott
      Richard Ott sagte:

      @Herr Tischer

      “Wenn sich unangenehme Nebenwirkungen einstellen, etwa Fahrverbote in den Innenstädten, weil die Einhaltung der Vorschrift gerichtlich eingeklagt wird – was nicht zu beanstanden ist, wenn es die Vorschriften GIBT –, wird die Vorschrift mit ihrer auf Konfliktvermeidung hin modulierten ANWENDUNG de facto kassiert.

      Wer sich diese Verfahren praktischer Politik als mittlerweile prototypisch vor Augen führt, wird zu beunruhigenden Einschätzungen kommen: Die Regierungen sind vielfach getriebene Akteure, die nicht mehr AUTONOM aufgrund einer INTERESSENABWÄGUNG entscheiden.”

      Wo kein Kläger, da kein Richter. Den grassierenden Fahrverbots-Schwachsinn könnten wir in Deutschland schon massiv eindämmen, wenn Abmahnvereinen wie der “Deutschen Umwelthilfe” das Verbandsklagerecht entzogen würde, das sie 2002 unter Umweltminister Trittin bekamen: https://www.bmu.de/pressemitteilung/neues-naturschutzgesetz-tritt-in-kraft/

      Einfach nur darüber zu lamentieren, wie angeblich “getrieben” unsere Politiker doch sind, greift zu kurz. Den aktuellen Zustand hat die Politik selbst aktiv mit herbeigeführt.

      Antworten
      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Richard Ott

        Sie greifen das Problem auf, aber EINSEITIG, wenn Sie sagen:

        >Wo kein Kläger, da kein Richter. Den grassierenden Fahrverbots-Schwachsinn könnten wir in Deutschland schon massiv eindämmen, wenn Abmahnvereinen wie der „Deutschen Umwelthilfe“ das Verbandsklagerecht entzogen würde…>

        Das ist die eine Möglichkeit, mit Fahrverboten klarzukommen.

        Die andere Möglichkeit:

        Wo kein Gesetz ist, kann nichts beklagt werden und daher gibt es ersichtlich auch KEIN Problem, das aufgrund eines Richterspruchs beseitigt werden müsste.

        Welche Möglichkeit ist vorzuziehen?

        Gesetze MÜSSEN eingehalten werden.

        Werden sie nicht eingehalten, muss es möglich sein, ihre Einhaltung durchzusetzen. Andernfalls machen sie keinen Sinn.

        Die Frage ist, WER sie durchsetzen können soll.

        Beim Feinstaub könnten Menschen, die direkt betroffen sind, für die Durchsetzung sorgen – wie etwa ein Bestohlener, der Anzeige erstattet. Es ist aber schwierig, aufwendig und teuer.

        Beim Tierschutz, immerhin in GG 20a verankert, können es die direkt betroffenen Tiere nicht und auch nicht Menschen, weil sie nicht direkt betroffen sind.

        Hier kommt das Verbandsklagerecht zum Zug.

        Wenn so, stellt sich die Frage, warum nicht Verbände ANSTATT betroffener Individuen klagen dürfen.

        Für die EINHALTUNG des Rechts ist das unerheblich, aber natürlich nicht für die EFFEKTIVITÄT mit der die Einhaltung erzwungen wird. Mit dem Verbandsklagerecht erhält sie ein ganz anderes Gewicht.

        Kurzum:

        Das Problem liegt m. A. n. bei der Gesetzgebung.

        Hier muss angesetzt werden.

        Wenn es andere Mehrheiten im Bundestag gibt, wird es auch andere Gesetze geben.

        Das wird manches ändern.

        Es wäre aber kein Anlass zum Jubeln:

        Auch die andere Mehrheit MUSS liefern.

        Und sie wird liefern – und wenn es sein muss, dies mit anderen Gesetzen im GG tun.

      • Martin S.
        Martin S. sagte:

        @ D. Tischer

        Guter Punkt: Das Klagerechts eines Verbands, der stellvertretend für die Umwelt klagen kann hat noch eine gewisse Logik. Wie kann man aber einem Verband das im Grundgesetz vorgesehene Individualklagerecht übertragen? Wieso darf ein Verband für meine Belange klagen?

        Interessant ist, dass vor nicht allzu langer Zeit über eintausend EU-Bürger die Kommission auf Schadensersatz verklagten, weil diese nicht aggressiv genug Emissionswerte bei Autos unter neuen Testbedingungen eingefordert hatte. Der EuGH hat die Klage zurückgewiesen, weil die Kläger weder finanzielle noch gesundheitliche Schädigungen nachweisen konnten.

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Martin S.

        Wir sind hier in einer Diskussion, die ich für intellektuell herausfordernd und zugleich gesellschaftlich signifikant halte.
        Ich erkenne zwei Fragen, mit denen man sich beschäftigen muss:

        a) ist ein Schaden etwas, das ein Individuum nachweisen MUSS, damit der Staat reagiert?

        Wenn ein Einbruch ersichtlich ist, etwa durch eine dafür typische Beschädigung eines Fensters, reagiert er, indem er ermittelt. Der Schaden selbst spielt erst einmal keine Rolle. Wer Ersatz für einen erlittenen von der Versicherung haben will, muss ihn allerdings in aller Regel nachweisen.

        Das Rechtssystem unterscheidet zwischen Verletzung des Rechts als strafwürdigen Tatbestand und Schadenersatz als zivilrechtlichen Ausgleich für eine unverschuldete Benachteiligung durch wen auch immer im nicht strafwürdigen Handlungsrahmen.

        Wer keinen UNMITTELBAREN, durch eine BESTIMMTE Ursache entstandenen und zudem noch genau BEZIFFERBAREN Schaden nachweisen kann, geht leer aus.

        Der EuGH hat insoweit richtig entschieden.

        und

        b) soll es genügen, dass der Staat einen selbst auferlegten Regelverstoß beenden MUSS, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Regelverstoß vorliegt?

        Das ist das prinzipiell einfachere Verfahren, wenn die Regel diskrete Werte, die eingehalten werden müssen, enthält.

        Es wäre Individuen prinzipiell möglich, die sich für betroffen halten, eine Klärung herbeizuführen und zumindest theoretisch dafür zu sorgen, den Regelverstoß zu beenden.

        Es wäre aber abschreckend aufwendig.

        Wenn man b) bejaht, kann auch ein Verband die Klärung herbeiführen.

        Das Individuum, für das er agiert, wäre keines seiner Rechte beraubt durch eine solche Klärung und auch der Staat kann sich nicht beschweren, weil der Verband nichts anderes tut als das Individuum tun könnte.

        Ich habe nicht das Wissen, all dies stimmig zu Ende zu denken, glaube aber, dass wir mit der Einführung von Verbandsklagen einen Schritt zu einem anderen Selbstverständnis der Gesellschaft gegangen sind.

  4. Wolfgang Selig
    Wolfgang Selig sagte:

    Sehr interessant hierzu sind übrigens die Ausführungen des früheren Präsidenten der Deutschen Pneumologischen Gesellschaft, Professor Dieter Köhler:

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article187525436/Feinstaub-Lungenaerzte-halten-EU-weite-Grenzwerte-fuer-unsinnig.html

    Es gibt auch neuere Auseinandersetzungen dazu und auch Kritik an ihm und seinen vielen Mitunterzeichnern, aber es ist schon auffällig, dass die wissenschaftliche Meinung keineswegs so eindeutig ist wie in den deutschen Mainstreammedien geäußert. Mal ganz abgesehen davon, dass der Reifenabrieb von Elektroautos wohl ähnlich sein dürfte wie der von Verbrennern…

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    • ikkyu
      ikkyu sagte:

      @ W. Selig

      Die Feinstaubemission durch Reifenabrieb (z.B. Ruß!) ist bei Elektroautos ungefähr doppelt so groß wie bei den Verbrennern.

      Zitat aus dem “Donau Kurier” vom 9.2.2019:

      “Ganz normale Reifen halten auf Elektroautos laut Michelin gerade einmal halb so lange wie bei einem Benziner. Denn wegen der schweren Batterie haben die Autos ein sehr hohes Gewicht – gerade in der Querbeschleunigung müssen die Reifen da Höchstleistungen bringen. Dazu kommen selbst bei braven Kompakt-Stromern rasante Drehmomente vom Start an, die den Verschleiß der Gummis deutlich beschleunigen.”

      Ein moderner Diesel ist deshalb sicher nicht gesundheitsschädlicher als ein Elektroauto.

      In Stuttgart zeigen Messungen der DEKRA folgendes:
      (Zitate aus Stuttgarter Nachrichten)
      …..
      Zwei Stationen weiter, Haltestelle Neckartor, schnellten die Messwerte dem Bericht zufolge jedoch abermals nach oben – diesmal sogar auf 120 Mikrogramm. Was die Prüfer verblüfft: der stark überhöhte Wert wird nur im unterirdischen Bahnhof gemessen. Oben, am gerne als dreckigste Kreuzung Deutschlands bezeichneten Neckartor, sei der Wert wieder rapide gesunken – auf 25 Mikrogramm pro Kubikmeter….

      „In den unterirdischen U-Bahnhöfen ist die Belastung deutlich höher als an den Straßen – selbst wenn diese viel befahren sind“, sagte Klinke. Das sei kein Zufall. Zwar ließe sich die tatsächliche Ursache der hohen Feinstaubkonzentration nur durch eine wissenschaftliche Analyse der gesammelten Partikel ermitteln. Es liege aber nahe, dass der Bahnbetrieb dafür verantwortlich sei, etwa durch den Abrieb der Gleise. Auch in der großen Bahnhofshalle des Hauptbahnhofs wurde mit 75 Mikrogramm eine Feinstaubbelastung gemessen, die über dem erlaubten Tagesgrenzwert liegt.”

      Und zu den weiteren Feinstaubquellen:

      “Die Prüfer fanden im Rahmen ihrer Spurensuche weitere Quellen für die Feinstaubbelastung. Ein vorbeigehender Raucher etwa ließ die Konzentration von 20 auf 150 Mikrogramm springen, in einem Raucher-Zimmer in der Dekra-Zentrale wurden sogar 260 Mikrogramm gemessen. Auch der Staubsauger wurde als Feinstaubmotor identifiziert.

      Schließlich bekommt auch das Fahrrad sein Fett weg: mit durchschnittlich zwei bis vier Milligramm Feinstaub pro Kilometer produzierten die Zweiräder wegen des Bremsabriebs im Test rund zehnmal so viel schmutzige Luftteilchen wie ein modernes Dieselauto heute noch ausstößt. Allerdings ist unklar, ob da schon der Bremsabrieb des Autos eingerechnet ist.”

      Antworten
      • 1ruby
        1ruby sagte:

        @ikkyu
        Das wird ein Spaß in der City mit vier Direktantrieben den rubber down zu burnen und bei der Beschleunigung läuft das ganze Leben doppelt schnell✌
        Die Grünister sind gescheitert bevor sie vereidigt werden. Da kein Rechtstaat und keine Staatsgewalt mehr vorhanden, um irgendwas durchzusetzen, folgt die grosse Gleichgültigkeit.

      • ruby
        ruby sagte:

        @ikkyu
        Das wird ein Spaß in der City mit vier Direktantrieben den rubber down zu burnen und bei der Beschleunigung läuft das ganze Leben doppelt schnell✌
        Die Grünister sind gescheitert bevor sie vereidigt werden. Da kein Rechtstaat und keine Staatsgewalt mehr vorhanden, um irgendwas durchzusetzen, folgt die grosse Gleichgültigkeit.
        Dein Kommentar muss noch vom Moderator freigeschaltet werden.

    • Martin S.
      Martin S. sagte:

      Der hochoffizielle Stand auf der Seite des Umweltbundesamts https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/empfehlungen_und_richtwerte_ergebnisprotokoll_der_8._sitzung_am_4.und_5._dezember_2018.pdf

      Es ging um den Innenraumrichtwert für NO2. Weil ein Richtwert I (kein Risiko bei lebenslanger Exposition) von 80 µg/m³ politisch zu brisant war, hat man aus ‘lebenslang’ eine Stunde gemacht, mit NO2 als einzigem unter 50 Schadstoffen. Begründung im Text des Protokolls.

      Antworten
  5. Richard Ott
    Richard Ott sagte:

    bto: “So viel zur Rettung der Welt, wenn immer mehr Menschen so durch die Stadt reisen. Komischerweise hat die Umwelthilfe die Betreiber der U-Bahnen in Deutschland noch nicht verklagt. Aber das kommt vermutlich erst, nachdem der Individualverkehr abgeschafft wurde.”

    Feinstaub ist ein super ergiebiges Thema für hysterische Grüne. Sogar der Gummi-Abrieb an den Reifen von Bussen und Fahrrädern erzeugt Feinstaub. Aber psst, verraten Sie es der Umwelthilfe nicht, sonst gibt es die nächste Klagewelle und diese Fahrzeuge müssen alle auf Metall-Radreifen umgerüstet werden – und zur Vermeidung des gefährlichen Schuhsohlenabriebs bietet sich eine Holzschuh-Pflicht für alle Fußgänger an. ;)

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