„Gebühren fürs Nichtstun?“

Große Aufregung: Aktive Fonds sind gar nicht so aktiv, wie sie tun und wie man denkt. Mich wundert daran nur die Aufregung, sind doch die Daten schon lange bekannt. Ich habe in meiner kleinen Serie zur Geldanlage klar darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist, selektiv zu investieren. Deshalb sind die Indizes und alles, was sich daran ausrichtet, keine gute Idee. Natürlich ist es noch schlimmer, sich am Index zu hoher Kosten auszurichten! Die F.A.Z. berichtet:

  • „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will dem Verdacht von Inaktivität bei als aktiv vertriebenen Fonds nachgehen. (…)  Ergibt sich daraus der Verdacht, dass das Fondsmanagement nur einen Index nachbildet („closet indexing“), wird sich die Bafin in einem zweiten Schritt in jedem Einzelfall darlegen lassen, ob die Fonds auch tatsächlich aktiv verwaltet werden.“ – bto: Vermutlich wird sogar etwas getan, aber die Manager haben Angst.
  • „Es geht dabei um den Vorwurf unangemessener Fondsgebühren. Indexfonds, die schon dem Namen nach nichts anderes tun, als einen Index möglichst genau nachzubilden, und deswegen auch als passive Fonds bezeichnet werden, verlangen deutlich niedrigere Gebühren als aktiv gemanagte Fonds.“ – bto: Das muss sich tendenziell ändern. Dennoch bin ich kein Fan von Indexfonds! Da ist zu viel Müll enthalten (Banken, Versicherungen, Versorger, Luftlinien).
  • Ein zweiter Vorwurf ist die unrichtige oder sogar irreführende Information über die Anlagestrategie von Fonds. Zu nah an ihrem Vergleichsindex (Benchmark) angelehnte Fonds würden den Eindruck erwecken, sie würden durch ihr aktives Fondsmanagement einen Mehrwert gegenüber der bloßen Geldanlage in einem Indexprodukt generieren, in Wahrheit aber einfach nur die höheren Fondsgebühren kassieren.“ – bto: Das geht natürlich nicht!
  • „Zahlreiche Studien haben in der Vergangenheit gerade bei großen Flaggschifffonds immer wieder eine sehr große Nähe zu ihren Vergleichsindizes festgestellt und damit den Mehrwert des teuren aktiven Fondsmanagements hinterfragt.“ – bto: was auch an der Größe liegt!

Nicht neu. Aber deshalb nicht in die Falle Indexfonds tappen. Ich erinnere an Wölfe und Schafe!

 

→ F.A.Z.: „Gebühren fürs Nichtstun?“, 23. Februar 2016

Kommentare (6) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Reiner Michler
    Reiner Michler sagte:

    Sehr geehrter Herr Dr. Stelter,

    ich habe kein Vertrauen mehr in das Bankensystem.

    Vor Jahren hatte ich Anteile von dem offenen Immobilienfond CS-Euroreal erworben.
    Bestimmt nicht als Risikoanlage gedacht.
    Die Idee hat sich damals gut angehört, solide hat er ca 5% erwirtschaftet,
    ich war zu naiv um den Hacken zu entdecken.
    Die Muttergesellschaft konnte den Fond als Übernacht-Liquiditätsparkplatz missbrauchen,
    der “gesetzliche” Mindest-Liquiditätspuffer war damit eine Illusion und ratz-fatz war er illiquide.

    Wenn ich nun das Kleingedruckte von ETFs lese,
    dann dürfen manche (?) Fonds ihren Kundenbestand an die Muttergesellschaft verleihen.
    Dann ist mir gesagt worden: aber nur 10% des Bestandes.
    Zur Zeit nach heutigem “geltenden Recht” … :-)
    … und morgen? denke ich mir dann?
    Deshalb werde ich keine Fonds mehr kaufen.

    Wie verwahren Sie Ihre Aktien, wenn Sie auch den Skandal vom
    MF Global des Herrn Corzine berücksichtigen?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen,
    vielen Dank
    mit freundlichen Grüßen Reiner Michler

    Antworten
    • Daniel Stelter
      Daniel Stelter sagte:

      Lieber Herr Michler,

      Sie stellen eine entscheidende Frage. Ich bin kein Fan von Indexfonds und nur beschränkt von aktiven Fonds. Aktien hält man – ein Mindestvolumen vorausgesetzt – direkt im Portfolio. Handelt es sich um Namensaktien, zum Beispiel in der Schweiz verbreitet, lässt man sich zudem in das Aktionärsbuch der Gesellschaft eintragen. Das ist wohl am besten. Ansonsten ist Ihr Portfolio bei der Bank ja Sondervermögen, welches die Bank nicht anderweitig verwenden darf.

      Herzliche Grüße

      Daniel Stelter

      Antworten
  2. Finanzanwalt
    Finanzanwalt sagte:

    Sehr geehrter Herr Dr. Stelter, seit Urzeiten des Fondsunwesens zahlt der Normalanleger nur den geringsten Teil der “Gebühren” fürs (fachgerechte) “Tun”. Sie zitieren die F.A.Z. zum Vorwurf unangemessener Fondsgebühren, wenn durch Kopieren des Vergleichsindexes unzutreffend der Eindruck erweckt wird, durch aktives Fondsmanagement würde ein Mehrwert gegenüber der bloßen Geldanlage in einem Indexprodukt generiert, in Wahrheit aber einfach nur die höheren Fondsgebühren kassiert werden: Gebühren also fürs Nichtstun. Sollte sich das bewahrheiten wäre nur die Spitze des Eisbergs erkannt.

    Seit Jahrzehnten enthalten die Verwaltungsgebühren der Publikumsfonds, wie sie der breiten Masse der Anleger wärmstens empfohlen werden, zu 2/3 und mehr den Posten Bestandsprovision. Sie soll den depotführenden Kreditinstituten zufliessen. Diese Vergütungskomponente wird vom Emittenten abhängig vom Umfang des Kundenbestands beim Vertriebsinstitut gezahlt. Von diesem Institut wiederum fühlt sich der Kunde fachmännisch beraten. Das Ziel des Emittenten, der den Großteil seiner “hart erarbeiteten Managementfee” weiterreicht, ist die Sicherung der Nachhaltigkeit des Vertriebserfolgs. Voraussetzung für den Zufluss bei der “Beraterbank” ist, dass der Anleger den Fonds im Depot belässt. Wie wird also der Rat des Kreditinstituts lauten, wenn der Anleger sein Engagement beenden will, – etwa, weil er mit der Umsetzung der versprochen “Anlagephilosophie” unzufrieden ist?

    Wenn eine Pharmaziereferentin einem Arzt eine umsatzabhängige Prämie für die Verschreibung eines Medikaments verspricht, erkennt die Poltik, nachdem der Große Senat für Strafsachen beim Bundesgerichtshof darin ausdrücklich ein korruptives Verhalten gesehen hat, nach Jahrzehnten der Duldung dieser Praxis endlich Handlungsbedarf.

    Bin mal gespannt, wie die BaFin sich zu dem sich eigentlich lange schon aufdrängenden “Zufallsfund” der Schmiergeldpraxis bei der Fondsberatung darauf angewiesener Verbraucherkreise jetzt positionieren wird. Soweit ich es überblicke sehen Fondsbedingungen übrigens vor, dass “Großanleger”, die sich vermutlich nicht auf Empfehlungen von “Beraterbanken” verlassen müssen, die Bestandsprovisionen von der Fondsverwaltung erstattet bekommen.

    Schönes Wochenende!

    Antworten
  3. Karl
    Karl sagte:

    Eine Managementgebühr ist für mich dann zu rechtfertigen, wenn die Fondsrichtlinien es erlauben, bei Bedarf innerhalb kürzester Zeit markant Risiko rauszunehmen, z. B. durch Hedging mittels Derivaten, und dies auch umgesetzt wird. So etwas nenne ich “Management”. Fonds, die in anhaltenden Abwärtsphasen voll investiert bleiben, haben in der Vergangenheit irrsinnige Milliardenbeträge von Kleinanlegern verbrannt und haben mE keine Zukunft. Bei ETFs muss dem Anleger klar sein, dass er selbst für das Risikomanagement zuständig ist. Aber dort entfällt wenigstens die Managementgebühr. Spannend finde ich, dass ein Fondsmanager ein Gehalt bezieht, dass im Bereich eines Geschäftsführers einer großen GmbH angesiedelt ist – in den wenigsten Fällen (siehe oben) gerechtfertigt.

    Antworten
  4. Erwin Späth
    Erwin Späth sagte:

    Hallo Herr Dr. Stelter,

    ganz würde ich die Anlage in Indexfonds aber nicht verwerfen wollen. So bieten etwa Indexfonds auf Branchen doch eine recht gute Möglichkeit seine Investitionen dem Konjunkturzyklus – soweit es heute noch mit den ganzen Notenbankinterventionen möglich ist – anzupassen. Wenn immer möglich natürlich mit replizierenden Fonds. Zwar hat man auch hier die Gurken aus den jeweiligen Branchen dabei, aber eine Fundamentalanalyse der einzelnen Werte ist für den Privatanleger ohnehin kaum möglich – vielleicht nicht einmal für den Experten, siehe z.B. VW.
    Was meinen Sie hierzu Herr Dr. Stelter.

    mit freundlichem Gruß
    Erwin Späth

    Antworten
  5. Manuel Hollinger
    Manuel Hollinger sagte:

    Lieber Herr Dr. Stelter

    Diese Zahlen sind tatsächlich schon länger bekannt und es erstaunt mich, dass sich die Aufsichtsbehörden nicht schon lange dem Thema angenommen haben. Gebühren sollen nur dort bezahlt werden, wo zumindest aktiv versucht wird, für den Anleger einen Mehrwert zu generieren. Ob dies dann auch gelingt, ist eine andere Frage.

    Ich sehe in diesem Zusammenhang jedoch das Hauptproblem, oder das Dilemma, in dem die Fondsmanager stecken, in den Benchmarks, die sich die Fondsmanager auferlegen (müssen). Das einzige Ziel des Fondsmanagers ist es dann, diese Benchmark zu schlagen. Weicht der Fondsmanager mit seiner Asset Allokation zu sehr von der Benchmark ab, erhöht er zwar die Chance auf eine Outperformance, vergrössert aber im selben Moment das Risiko, mit seiner Performance hinter die Benchmark zu geraten. Ich pflichte deshalb der Aussage bei, dass hier “Angst” dahinter steckt.

    Es wäre viel sinnvoller, wenn sich der Fondsmanager selbst ein Renditeziel setzt und dieses zu erreichen versucht. Der Fondsmanager muss ja die Renditemöglichkeiten seiner Strategie kennen. Dieses Renditeziel wird offen kommuniziert und der Anleger kann entscheiden, ob das gesetzte Renditeziel seinen Erwartungen entspricht. Zwingend notwendig dabei ist, dass sich der Fondsmanager ein Risikobudget festlegt, also eine im Voraus definierte Bandbreite der Volatilität im Portfolio. Denn jedes formulierte Performanceziel muss in ein Verhältnis zum Risiko gesetzt werden können. Ansonsten ist die Ansage einer Zielrendite bedeutungslos.

    Zu den Indexfonds: Es ist schon so, dass sie unter Umständen auch den “Müll” im Index kaufen müssen. Eine sorgfältige Auswahl des Index ist deshalb entscheidend. Ich bin der Meinung, dass das Managen der Kosten in einem Portfolio ein wichtiger Teil der Renditenbewirtschaftung darstellt. Da drängen sich Indexfonds fast auf, insbesondere dort, wo mit eher geringen Summen eine breite Diversifikation angestrebt wird. Zudem lassen sich die Indexfonds, bzw. vor allem ETFs sehr rasch und günstig wieder verkaufen, sollten Indexkomponenten in Schieflage geraten. Zumal auch beim Kauf eines ETFs kein Ausgabeaufschlag bezahlt wird, was je nach Land noch immer üblich ist für Privatanleger.

    Bin gespannt auf die Ergebnisse der Untersuchungen durch die Bafin.

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