Elementarschäden: Staat­liche Rettung gibt den fal­schen Anreiz

Am 25. Juli 2021 ist Dr. Daniel Osberghaus vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim Gast in meinem Podcast. Dr. Osberghaus ist im ZEW-Forschungsbereich “Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement” tätig. Hier befasst er sich schwerpunktmäßig mit der ökonomischen Analyse der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Weitere Themen seiner Arbeiten sind die Hochwasservorsorge in Deutschland und verhaltensökonomische Entscheidungstheorien.

Womit wir beim Thema wären: der Hochwasservorsorge in Deutschland und dem rationalen Verhalten der Akteure. Lohnt es sich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, wenn im Fall der Fälle der Staat, vertreten durch wahlkämpfende Politiker, als Retter mit dem Steuergeld der Bürger auftritt?

Im Juni 2016 teilte das ZEW anlässlich von Starkregenereignissen mit: “Nach den verheerenden Starkregenereignissen der vergangenen Tage in verschiedenen Teilen Deutschlands gibt es bereits erste Forderungen nach staatlichen Finanzhilfen für betroffene Haushalte. Solche Nothilfen sind für die betroffenen Menschen sicherlich wichtig, stellen jedoch keine nachhaltige Antwort auf Hochwasserrisiken dar, die durch den Klimawandel wahrscheinlich weiter zunehmen werden. Der Staat sollte eher die private Vorsorge fördern, und Kommunen sollten darauf verzichten, mögliche Überschwemmungsflächen als Bauland auszuweisen. Unter Umständen ist auch eine Versicherungspflicht gegen Hochwasserschäden sinnvoll, wie Untersuchungen des ZEW zeigen.” Wie gesagt, 2016. Heute kann man sehen, dass die Forderung verhallt ist.

Basis für die Aussage war eine Studie, deren Highlights ich zusammenfasse:

  • Nach großen Flutereignissen mit dem entsprechenden medialen Echo haben Bundes- und Landesregierungen die betroffenen Haushalte teils mit großzügigen Finanzhilfen unterstützt. Dabei wurden Zahlungen von Versicherungsunternehmen angerechnet, d. h. die staatliche Fluthilfe reduzierte sich um die erhaltenen Versicherungsleistungen. Dies führte zu der unerwünschten Situation, dass sich eine private Versicherung in diesen Fällen nicht auszahlte und der Anreiz, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, sank. Zudem sind die angesprochenen Staatshilfen stets problematisch, da sie keiner vorab definierten Regulierung unterliegen. Sie können somit von Faktoren beeinflusst werden, die keinen sachlichen Bezug zur Bedürftigkeit der Flutopfer haben, wie z. B. mediale Aufmerksamkeit, Wahltermine oder aktueller finanzieller Spielraum der öffentlichen Hand.“ – bto. Es geht nicht nach Bedürftigkeit, bestraft Eigenvorsorge, ermuntert Trittbrettfahrer und führt zu der Situation, dass man hoffen muss, dass es in Wahlkampfzeiten zur Flut kommt.
  • Folglich können Ad-hoc-Staatshilfen hochgradig ungerecht sein, wenn beispielsweise Haushalte leer ausgehen, nur weil sie keinen starken medialen Fürsprecher haben, der aktuelle finanzielle Spielraum begrenzt oder das Hochwasser nicht während eines Wahlkampfes aufgetreten ist. Dass die Politik dieses Problem durchaus bewusst wahrnimmt, zeigen staatliche Informationskampagnen zur Förderung privater Vorsorge, in denen teilweise explizit erwähnt wird, dass staatliche Fluthilfen nur dann möglich seien, wenn die Schäden nicht vorab versicherbar waren. Solche Ankündigungen sind in der Vergangenheit allerdings unter medialem oder politischem Druck nicht eingehalten worden.“ – bto: Und es ist rational von den Bürgern, angesichts der derzeitigen Schlagzeilen auch in Zukunft darauf zu setzen.
  • Oftmals wurde diskutiert, ob ein Versicherungsschutz überhaupt für alle Haushalte in den betroffenen Gebieten verfügbar ist. Nach Auskunft der Versicherungswirtschaft sind ca. 99 % der Gebäude in Deutschland mit standardisierten Verträgen versicherbar, wobei die jährlichen Prämien bei den höheren Risikoklassen im vierstelligen Bereich liegen können. Die restlichen Gebäude lägen meist in Gebieten mit einem sehr hohen Hochwasserrisiko – teilweise sind diese Gebiete im Mittel alle zehn Jahre überflutet. Viele dieser Gebäude könnten trotzdem nach einer Einzelfallprüfung versichert werden, wenn spezielle Vertragsbedingungen vereinbart würden (z. B. eine hohe Selbstbeteiligung oder die Verpflichtung zu baulichen Vorsorgemaßnahmen). Aus einer theoretischen Betrachtung heraus wären demnach in Deutschland also alle Gebäude versicherbar. In der Praxis sind die gesamten Kosten aus Versicherungsprämie, Selbstbehalt und weiterer Vorsorge allerdings oft so hoch, dass sich viele Haushalte gegen eine Versicherung entscheiden. Diese Haushalte in Hochrisikogebieten werden im Schadensfall somit weiterhin Ansprüche auf staatliche Hilfszahlungen anmelden. Die Erfahrung zeigt, dass dieses Vorgehen meistens erfolgreich ist.“ – bto: Nun stellen sich da einige Fragen, so zum Beispiel, wie man an einer Stelle bauen und wohnen bleiben kann, wo alle zehn Jahre mit einer weitgehenden Vernichtung von Vermögenswerten gerechnet werden kann. Ohne Versicherung und ohne staatliche Rettung würde das niemand machen. Ist es dann im öffentlichen Interesse, dass dort jemand wohnt?
  • Angesichts dieser Problematik wurde bereits nach den Hochwasserereignissen von 2002 die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden diskutiert. (…) Neben einer finanziellen Absicherung durch Versicherungsunternehmen spielen private Vorsorgemaßnahmen im modernen Hochwassermanagement eine wichtige Rolle. Nach Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten sind viele dieser Maßnahmen ökonomisch sinnvoll.  Auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sollten sie gefördert werden, beispielsweise um die Belastung der öffentlichen Finanzen durch Fluthilfen zu reduzieren.“ – bto: Ich bin eigentlich gegen Zwang. Nur was nicht sein kann, ist, dass man implizit versichert. Dies führt zu einem zu riskanten Verhalten, ähnlich wie bei der Bankenrettung.
  • Zum Versicherungsschutz gegen Hochwasserschäden ergibt sich folgendes Bild: 61,4 % der Eigentümer und 34,6 % der Mieter geben an, eine Elementarschadenversicherung zu ihrer Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen zu haben. Tatsächlich war die entsprechende Versicherungsdichte zum Befragungszeitraum allerdings deutlich geringer (ca. 32 % bei Wohngebäudeversicherungen und ca. 19 % bei Hausratversicherungen). Angesichts der relativ großen Zahl der Befragten ist es unwahrscheinlich, dass diese Abweichungen alleine statistisch bedingt sind. Vielmehr sind diese Daten ein Hinweis darauf, dass viele Haushaltsvorstände fälschlicherweise davon ausgehen, im Falle eines Hochwassers versichert zu sein. Das Problem der geringen Versicherungsdichte wird somit dadurch verschärft, dass einige Haushalte ihren eigenen Versicherungsschutz überschätzen und daher keine Elementarschadenversicherung nachfragen.“ – bto: Das wäre ein zu bereinigendes Problem, wenn alle Versicherungen ihre Kunden anschreiben und über den Versicherungsschutz aufklären müssten. Andererseits zeigt Osberghaus in einer anderen Studie, dass Aufklärungskampagnen keine Wirkung zeigten. Es wurden nicht mehr Versicherungen abgeschlossen.
  • Neben der finanziellen Vorsorge durch Versicherungen ist es oft möglich, durch bauliche oder verhaltensbasierte Vorsorgemaßnahmen den Hochwasserschaden zu begrenzen oder zu vermeiden. Hierzu zählen Rückstauklappen, die aufsteigendes Wasser aus der Kanalisation zurückhalten, Schutzklappen an den Kellerfenstern und -türen, der Einbau wasserresistenter Materialien in Wände und Böden oder die Vermeidung wertvoller Einrichtung in niedrig gelegenen Stockwerken. (…) Demnach treffen 27,2 % der Haushalte (44,1 % der Eigentümer und 3,9% der Mieter) mindestens eine der abgefragten Vorsorgemaßnahmen (…).“ – bto: Einige der Instrumente baut man nach einem Ereignis ein, was aber immer noch besser als nichts ist.
  • Sowohl die Nachfrage nach Hochwasserversicherungen als auch nach anderen Vorsorgemaßnahmen könnte dann gehemmt sein, wenn die Haushaltsvorstände eine Schadenskompensation durch Dritte erwarten. Gefragt nach ihrer Erwartung, ob eventuelle eigene finanzielle Schäden aus Naturereignissen (Überschwemmungen, aber auch Stürmen) übernommen werden, geben 30,2 % der Eigentümer und 33,7 % der Mieter an, dass sie mit einer finanziellen Unterstützung von öffentlichen Stellen rechnen. Von Versicherungsunternehmen erwarten 94,6 % der Eigentümer und 89,6 % der Mieter eine Leistung. 30,0 % der Mieter erhoffen sich zudem eine Kompensation durch den Wohnungseigentümer. Einen sicheren Rechtsanspruch auf die erwartete Zahlung gibt es jedoch nur im Falle von Versicherungsleistungen, und bei Hochwasserschäden auch nur bei Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Alle weitergehenden Schadenskompensationen, die viele Haushalte sich offenbar erhoffen, entbehren einer Rechtsgrundlage und sind nicht vorab berechenbar.“ – bto: was zu den oben angesprochenen Ungerechtigkeiten führt.
  • Diese Erkenntnisse sind bei einer ökonomischen Betrachtung des Versicherungsproblems zu beachten. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass die öffentliche Hand bei größeren Flutereignissen Ad-hoc-Entschädigungen für nicht-versicherte Gebäude regelmäßig aus Steuermitteln ausbezahlen wird und einen Teil der Schadenskosten auf diese Weise sozialisiert. Dies lässt sich als Staatsversagen interpretieren, da die Auszahlung unsystematisch erfolgt und der Staat erratisch in einen freien Versicherungsmarkt eingreift. Gleichwohl erscheint es aufgrund der Erfahrungen geboten, diese politisch bedingten Entschädigungszahlungen als gegeben hinzunehmen.“ – bto: Wir können sie in diesen Tagen wieder erleben.
  • Vor diesem Hintergrund fordern einige Autoren seit vielen Jahren die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden bzw. einer verpflichtenden staatlichen Versicherung, wie sie in einigen Bundesländern in der Zeit vor der EU-Richtlinie zur Liberalisierung von Versicherungen bestand. (…) Wie bei einer solchen Vorgabe zu erwarten, unterliegen die Versicherungsprämien dabei einer strikten, vereinheitlichten Regulierung – eine freie Preisbildung bezüglich der Prämien ist nicht möglich, da keine Vertragsfreiheit, sondern eine Versicherungspflicht für den Vertragsnehmer und ein Kontrahierungszwang für den Vertragsgeber besteht. Es zeigte sich, dass ein auf diese Weise reguliertes System nicht unabhängig von staatlichen Beihilfen funktioniert: Zur Absicherung großer Schadensereignisse wurden staatliche Rückversicherungen eingeführt, die in der Vergangenheit wiederholt hohe Summen aus öffentlichen Haushalten bereitstellen mussten, um die Auszahlungen der Versicherungen an die Geschädigten großer Flutkatastrophen sicherzustellen.“ – bto: Letztlich dürfte es sich hier um eine Art Sozialversicherung mit Umverteilungswirkung handeln. Anders als über die Steuern sind dann alle Hauseigentümer – bzw. bei Umlage die Mieter – an den Kosten beteiligt.

Kommen wir zu Pro und Contra:

Argumente für eine Versicherungspflicht

  • “Die myopische Risikowahrnehmung eines erheblichen Anteils der Hausbesitzer, die die finanzielle Gefährdung ihrer Immobilien nicht richtig einschätzen können,
  • das immanente Moral-Hazard-Problem, das durch die Erwartung staatlicher Beihilfen im Schadensfall entsteht, wenn Hausbesitzer in der Folge auf eine private Versicherung verzichten,
  • die ökonometrisch nachweisbaren negativen Folgen mangelnder Versicherungen gegen Elementarschäden, die ein Wachstumsrisiko darstellen können.

Argumente gegen eine Versicherungspflicht

  • “Das Moral-Hazard-Problem, das sich aus mangelnder Schadensvorsorge von Hausbesitzern und Kommunen ergibt, die sich auf eine garantierte Schadensregulierung einer Versicherung mit einheitlichen Prämien verlassen,
  • die Hemmung der Anpassung an den Klimawandel, die sich aus der Vereinheitlichung der Tarife ergibt (der Wiederaufbau von Gebäuden etwa nach einem Flutschaden wird durch die Versicherung auch dann finanziert, wenn das Risiko einer erneuten Flut gegen eine Weiterbesiedlung des betroffenen Gebiets spricht),
  • das makroökonomische Risiko, das sich aus der mangelnden Anpassung an den Klimawandel für die Volkswirtschaft ergibt: Ein erheblicher Teil der öffentlichen Mittel kann nicht flexibel eingesetzt werden, sondern ist durch die regelmäßige Behebung von Schäden an Gebäuden nach Extremwetterereignissen gebunden.

Zunächst dachte ich, es wäre leicht. Einfach eine Versicherungspflicht einführen. Mir leuchtet aber ein, dass dies einen Status quo zementieren würde, der bei Häufung der Ereignisse zu immer größeren Schäden führt. Wir müssen also einen Anreiz zur Anpassung und Vorsorge geben.

  • Auch verteilungspolitische Gründe sprechen gegen eine allgemeine Versicherungspflicht: Durch sie werden nicht nur die Kosten für Gebäudeschäden wenig vermögender Hausbesitzer, sondern auch die großer Immobilienunternehmen und reicher Privatleute auf eine vergemeinschaftete Versicherung übertragen; im – wahrscheinlichen – Fall einer staatlichen Rückversicherung werden darüber hinaus in großem Maße private Vermögensrisiken auf den Steuerzahler überwälzt.“ – bto: was sie heute faktisch auch werden aber vermutlich nicht so sehr zu Gunsten der vermögenden Haushalte, da diese sich vermutlich versichern.

Folglich kommen die Autoren zu einem Kompromissvorschlag, der mir durchaus einleuchtet:
Vor dem Hintergrund dieser Analyse wird hier das Modell einer öffentlich verwalteten, (überwiegend) beitragsfinanzierten Basisversicherung vorgeschlagen, die folgendermaßen ausgestaltet sein sollte:

  • Für alle Gebäude besteht eine Beitragspflicht, die Beiträge orientieren sich dabei am Wert der Gebäude, wobei sie ab einem bestimmten Wert gekappt sind.
  • Zur Begrenzung der Transaktionskosten wird der Beitrag an einfachen Gebäudeindikatoren – z. B. der Wohnfläche und durchschnittlichen Quadratmeterpreisen – festgemacht.
  • Die Beiträge werden in einen Fonds einbezahlt, der im Notfall durch Steuermittel ausgeglichen wird.
  • Die Auszahlung im Schadensfall erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Wiederaufbau der Gebäude auf der Basis einer Schätzung des Schadens.
  • Es besteht ein Anspruch auf Schadensregulierung, allerdings ist nur ein festgelegter Prozentsatz des Schadens erstattungsfähig (z. B. 50 %), darüber hinaus gilt eine maximale Erstattungsgrenze (z. B. 100 000 Euro).
  • Durch die Basisversicherung nicht abgedeckte Elementarschäden können auf einem ergänzenden, freien Versicherungsmarkt versichert werden.

Eine derartige Regelung der Elementarschadenversicherung trägt den skizzierten ökonomischen Anforderungen Rechnung – zumindest dann, wenn die Politik nach der Einführung der Basisversicherung tatsächlich auf zusätzliche Ad-hoc-Zahlungen an Hochwassergeschädigte verzichtet.“ – bto: Das ist eine wesentliche Voraussetzung und es ist leider angesichts der bisherigen Erfahrung nicht so sicher, dass sich diese Annahme realisieren lässt.

Kommentare (22) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Dietmar Tischer
    Dietmar Tischer sagte:

    Der Sachverhalt ist richtig dargelegt:

    >Aus einer theoretischen Betrachtung heraus wären demnach in Deutschland also alle Gebäude versicherbar. In der Praxis sind die gesamten Kosten aus Versicherungsprämie, Selbstbehalt und weiterer Vorsorge allerdings oft so hoch, dass sich viele Haushalte gegen eine Versicherung entscheiden.>

    Würden sie sich für eine Versicherung entscheiden, müssten sie ihren Lebensstandard z. T. erheblich senken.

    Das wird kein Betroffener oder potentiell Betroffener wollen.

    Daher:

    >Diese Haushalte in Hochrisikogebieten werden im Schadensfall somit weiterhin Ansprüche auf staatliche Hilfszahlungen anmelden. Die Erfahrung zeigt, dass dieses Vorgehen meistens erfolgreich ist.“>

    Wäre es nicht erfolgreich, bedeutete dies:

    Die Ungleichheit steigt.

    Das passt nicht zur Grundeinstellung der Gesellschaft.

    Also WIRD es staatliche Hilfe geben – und zwar NACHHALTIGE Hilfe auch für ZUKÜNFTIGE Katastrophensituationen.

    Die Parteien wissen dies, werden Vorschläge vorlegen und dies nicht nur für die Finanzierung kommunaler Schutzmaßnahmen, wofür Frau Baerbock bereits einen Fonds vorschlägt.

    Andere Parteien müssen sich sputen und ihre Wahlversprechen adjustieren solange die Katastrophenbilder noch in den Nachrichten erscheinen.

    Rücken sie nach hinten, nimmt der wählerwirksame Effekt ab.

    >bto: Nun stellen sich da einige Fragen, so zum Beispiel, wie man an einer Stelle bauen und wohnen bleiben kann, wo alle zehn Jahre mit einer weitgehenden Vernichtung von Vermögenswerten gerechnet werden kann. Ohne Versicherung und ohne staatliche Rettung würde das niemand machen. Ist es dann im öffentlichen Interesse, dass dort jemand wohnt?>

    Die Fragen sind nicht falsch und es ist natürlich NICHT im öffentlichen Interesse, dass dort jemand wohnt.

    Das öffentliche Interesse steht ganz weit hinten, wird allenfalls in Bebauungsplänen und dgl. zum Tragen kommen.

    Derartiges öffentliches Interesse ist in der breiten öffentlichen Diskussion im Augenblick jedenfalls KEIN vorrangiges.

    Entscheidend ist, was im POLITISCHEN Interessen ist.

    Es ist das Interesse, das in der Öffentlichkeit die GRÖSSTE Unterstützung erfahren kann:

    SUBVENTIONIERUNG von Wohnen in Krisengebieten und damit Sozialisierung der Schäden zu Lasten der Steuerzahler.

    Modifikation wie im Kompromissvorschlag dargelegt wird es möglicherweise geben, sind aber letztlich mehr oder weniger nur Kosmetik bezüglich der vorherrschenden, gesellschaftlich gewollten Risikoverlagerung vom Individuum auf die Gesellschaft.

    Der Grund dafür:

    Wir ALLE nehmen per Berichterstattung in den Medien, in denen Bilder dominieren, fast durchweg EINZELSCHICKSALE wahr. Die sind, was sie sind in solchen Fällen – eine individuelle Katastrophe.

    Die GESAMTGESELLSCHAFTLICHE Belastung durch Geldzuweisungen des Staats ist dagegen ABSTRAKT und für den einzelnen Bürger nicht erfahrbar.
    Das ist die Basis, auf der die Entscheidungen fallen.

    Noch Fragen?

    Antworten
    • Bauer
      Bauer sagte:

      @ D. Tischer

      >> “Würden sie sich für eine Versicherung entscheiden, müssten sie ihren Lebensstandard z. T. erheblich senken.”

      Nein, das ist keine Lösung, weil die nächste Katastrophe bestimmt kommen wird.

      Da hilft nur, sich eine bessere Bleibe zu suchen und die gefährdete (auch mit Verlust) abzustossen.

      Und die Kommune täte gut daran, das Ding zu kaufen und weitere Besiedelung in dieser Gefahrenzone zu untersagen. Anders werden die Todsünden der Gründerjahre und von Nachkriegszeiten niemals geheilt werden. Jeder Cent der da noch investiert wird, ganz gleich ob privat oder von der öffentlichen Hand, ist absehbar verloren.

      Jetzt stellt sich heraus, dass D übrsiedelt ist.

      Antworten
      • weico
        weico sagte:

        @Bauer

        “Und die Kommune täte gut daran, das Ding zu kaufen und weitere Besiedelung in dieser Gefahrenzone zu untersagen. Anders werden die Todsünden der Gründerjahre und von Nachkriegszeiten niemals geheilt werden. Jeder Cent der da noch investiert wird, ganz gleich ob privat oder von der öffentlichen Hand, ist absehbar verloren.”

        Richtig.

        Ist eben wirklich keine gute Idee, in einem ehemaligen Schwemmgebiet zu bauen .
        https://www.klonovsky.de/2021/07/17-juli-2021-flut-thementag/

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Bauer

        >Nein, das ist keine Lösung, weil die nächste Katastrophe bestimmt kommen wird.

        Da hilft nur, sich eine bessere Bleibe zu suchen und die gefährdete (auch mit Verlust) abzustossen.>

        Das ist eine Möglichkeit, die aber nicht die Realität widerspiegelt.

        Die aktuellen Katastrophen sind lokale Katastrophen, die nicht derart durch Niederschläge verursacht regelmäßig am selben Ort auftreten und möglicherweise in der Lebenszeit Betroffener überhaupt nicht mehr so auftreten.

        Es handelt sich insoweit nicht um Gewissheit, sondern Wahrscheinlichkeit, wenn auch als steigende wahrgenommen.

        Es geht beim Wegziehen nicht nur darum, das Eigentum abzustoßen, sondern vielfach auch darum, menschliches Miteinander sowie den bzw. die Arbeitsplätze und Schulen aufzugeben.

        Derartige Umstände werden rein wirtschaftlich vernünftige Entscheidungen erschweren.

        Da die Hürde hoch ist, werden nur einige umsiedeln,

        Es wird daher WEITGEHEND anders laufen, nämlich so wie es in der Vergangenheit gelaufen ist.

        Auf persönlicher Kenntnis und Erfahrung beruhend und daher nur mit anekdotischer Beweiskraft:

        Ich wohne ca. 300 m entfernt von einem großen Fluss, der im Jahr 2002 als „Jahrhunderthochwasser“ über die Ufer trat und 2013 nochmals kilometerweit flächige Überschwemmungen verursachte. Durch die Hochwasser wurde u. a. ein 4-Sterne-Hotel, etwa 80 m vom Fluss entfernt auf Erdgeschosshöhe, sowie eine Golfanlage mit Clubhaus, ein großes Fitnessstudio mit Tennishalle sowie eine Reitanlage mit belegten Stallungen überflutet. Die Schäden gingen in die Millionen.

        Zur weiteren Verhinderung von Überflutungsschäden wurde der Damm auf mehreren hundert Metern erhöht und mit Spundwänden versehen. Fertigstellung in 2018. Die Finanzierung erfolgte durch Landes-, Bundes- und EU-Mittel. Das Fitnessstudio schützt sich mit ca. 2 m hohen Spundwänden zusätzlich. Alle anderen potentiell von einem erneuten Hochwasser des Flusses Betroffene schützen sich nicht. Ich meine die Siedlung mit mehreren hundert Bewohnern, in der ich wohne.

        In dem Gebäude, in das ich nach diesen Flutereignissen eingezogen bin, ist bei erneutem Hochwasser aufgrund der Erfahrung und öffentlichen Schutzmaßnahmen „lediglich“ mit Wasser in der Tiefgarage durch steigenden Grundwasserspiegel zu rechnen. Eine Elementarschadenversicherung wird nicht abgeschlossen, weil sie extrem teuer ist.

        Fazit:

        ERWARTBARES Verhalten von Land/Staat und den Betroffenen und potentiell Betroffenen.

        Ich wohne im Erdgeschoss und schätze mein Verhalten den gegebenen Umständen nach als rational ein.

        Ich glaube nicht, dass sich an der Grundeinstellung der Bevölkerung irgendetwas ändern wird.

        Deutschland wird von seinen Bewohnern nicht als übersiedelt wahrgenommen, sondern als noch nicht hinreichend vor Katstrophen geschützt.

        Gefährdung wäre übrigens ein abendfüllendes Thema.

        Die deutlich gestiegen und weiter steigende KOMPLEXITÄT und VERWUNDBARKEI von Systemen durch digitale VERNETZUNG und AUTOMATISIERUNG von weitreichenden elementaren Versorgungsfunktionen ist der Bevölkerung überhaupt NICHT bewusst.

        Wir reden hier nicht von lokalen, sondern möglichen flächigen Katastrophen, die eine sehr große Zahl von Menschen betreffen können.

      • Bauer
        Bauer sagte:

        @ D. Tischer

        >> “Es geht beim Wegziehen nicht nur darum, das Eigentum abzustoßen, sondern vielfach auch darum, menschliches Miteinander sowie den bzw. die Arbeitsplätze und Schulen aufzugeben.”

        Sie schiessen weit über das Ziel hinaus. Was Sie meinen ist Auswandern. Ich meine es einfacher, nämlich einfach ein Stück weiter zu rücken. Oft genügen 200 m. Natürlich verknappt das das Angebot an sicherer Behausung, aber das ist eben der Preis, und dann sind wir wieder bei meiner Aussage, dass D (in Teilen) gedankenlos übersiedelt wurde. Man kann nicht den Butter und das Geld dafür zugleich haben (franz. Sprichwort).

        Oder nehmen Sie Venedig. In den letzten 400 Jahren ist der mittlere Meeresspiegel um 1.20 m gestiegen, eine Wahrnehmung, die wiederum falsch ist, denn Venedig ist um 1.20 m eingesunken. Ursächlich ist die Auflast auf dem Schlickboden der Lagune und das zu starke abpumpen des Süsswassers im Untergrund und keineswegs (bzw. zum geringsten Teil) eine Klimaänderung. In vielen alten Anwesen (palazzi) wird heute das Grundgeschoß als Bootsgarage genutzt und die Wohnräume wurden eine Etage höher eingerichtet. Ein Venezianer verLässt seine Staddt nicht so leicht.

        Alte Siedlungen in den Bergen wurden hinter Schutzwald errichtet, und dieser wiederum als Gemeindewald sorgfältig gepflegt. Im übrigen wurde die Bebauung so weit aufgelockert, das Muren und Schneebretter dazwischen Platz fanden, um schadenfrei abzugehen. Ich beobachte mit grösster Sorge wie die Schutzwälder verwahrlosen oder angeknabbert werden und die wohlüberlegten Baulücken zugebaut werden, meist dem Tourismus zuliebe. Das rächt sich dann bei nächster Gelegenheit und Ohne Vorwarnung.

      • Alexander
        Alexander sagte:

        @Bauer

        Vermögenspreisinflation ist ständige Versuchung, vor allem fuer Baugrund ausweisende Kommunen/Länder….da wird vom Schutzwald so gerne geopfert wie von Flutpoldern oder Ausnahmegenehmigungen erteilt…um dem Druck der Bauherr*innen über Lokalzeitungen zu entgehen.

        Wo überall liegen Innenstädte unter dem Kanalniveau?
        Wer baute in eine Kunststoffwanne und pumpt 24/7/365 das Grundwasser ab?
        Auf den Keller verzichtet, wenn ein Spatenstich das Quellgebiet offen legt?
        Fazit, auf Sand gebaut…

        Als Wähler*innen sind Häuslebauer konvers aufgestellt, ganz nach Wetter und Laune…..das gilt nicht nur fuer Schutzmassnahmen sondern auch gegen Gleichstromtrassen einer zu 100% befürworteten Energiewende…infantil.

        Gummibärchen und Kinderparlamente…

        Nach der Pandemie ist der Katastrophenschutz ein weiterer Auslöser für Deflation überteuerter Standorte – ohne Aussicht auf Erträge…die Neubewertung als Heimsuchung der Kommunalpolitik und Lokalinvestoren ist schwer verdient….

        ….verantwortlich zeichnet immer die Landespolitik, wenn Quelle und Einschlagsort der Katastrophe auf Landesebene angelegt wurden…..weil km entfernt.

        Ich stimme Ihnen zu, abwandern – vielleicht neue Bundesländer, wo das politische Klima noch keine so tiefen Sümpfe schaffen konnte….

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Bauer

        Ich meine nicht Auswandern, sondern Umziehen in einen mehr oder weniger nah gelegenen Ort.

        >Oft genügen 200 m>

        Oft, aber nicht immer im engen Tal – aber grundsätzlich einverstanden.

        Das wird der eine oder andere der von den aktuell Betroffenen auch versuchen.

        Es wird auch darauf ankommen, wie die betroffene Herde sich verhält – die Community ist sehr entscheidend.

        Unberührt davon bleibe ich bei meiner Überzeugung, dass es einen gesellschaftlichen „Trend“ gibt, der auf eine staatliche „Versicherung“ aus Steuergeldern hinausläuft.

        Klar, dabei wird auch Begrenzungen und Anreize für individuelle Vorsorge geben.

        Denn den Politikern ist klar, dass sie keine Regelung für zukünftige “Open end-Kompensation” geben kann, weil das unübersehbar teuer werden würde.

      • Christian Anders
        Christian Anders sagte:

        Ich hätte es ja verkürzt formuliert: Der Trend geht dazu, Risiken des Lebens als outgesourced zu betrachten. Bestärkt durch eine Generationenfolge, in der solches bis zum Ende der Erinnerungsfähigkeit auch als gegeben gilt.

        Das ist eine Leistung des Staates, den wir gerne und oft zu Recht kritisieren. Das Problem, wie dieser Status gehalten werden soll, ist ungelöst.

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Christian Anders

        Kurz und treffend formuliert.

        Es ist eine Leistung, oder ein Vermögen (doppelter Sinn!), das sich die Gesellschaft durch wachsenden Wohlstand – kapitalistisches System und ein ganz paar Jahrzehnte praktisch ohne Kriege – stetig steigernd spendieren konnte.

        Als FAKTUM ist das nicht zu kritisieren.

        Was ich kritisiere ist, dass man sich der FOLGEN nicht bewusst ist.

        Würde man sich ihrer bewusst werden, MÜSSTE man erkennen, meine ich, dass diese Leistung in Zukunft aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erbringen ist und die Gesellschaft sich weniger wird spendieren können.

        Das schafft Probleme.

        Sie würden vielleicht geringer sein, wenn man sich dessen bewusst wäre – was natürlich nur eine Hoffnung ist.

  2. foxxly
    foxxly sagte:

    eine frage in die runde, – im zusammenhang von versicherungen:

    wer einen schaden hat, ist irgendwie immer ärmer dran.
    aber, warum muss eine versicherung immer ein geschäft sein mit gewinnpotenzial?

    zb: warum können, (oder dürfen diese nicht ??) die bürger keine solidar-versicherung gründen und haben ?
    diese art der versicherung würde auf selbskostenbasis laufen, ohne gewinnerwirtschaftung dieser organisation, – so eine art selbsthilfeversicherung

    wenn gewinnerzielungsabsicht wegfällt, kann auch eine menge an verwaltung reduziert sein.
    wäre doch ganz im sinne der versicherten-gemeindschaft!

    was spricht dagegen?

    Antworten
    • Bauer
      Bauer sagte:

      @ foxxly

      Jede Versicherung ist ein Solidarakt, denn das Risiko wird gestreut. Sie muss aber nach kapitalistischen oder zumindest genossenschaftlichen Grundsätzen aufgestellt sein. damit wenigstens ein Teil der Beiträge wieder bei den Versicherten ankommt. Und dieser Umtrieb kostet.

      Falls Deine Familie zahlreich genug ist, kannst Du das intern genauso regeln, brauchst aber einen gutmütigen und möglichst unsterblichen Onkel, der sich dessen gratis annimmt.

      Antworten
      • foxxly
        foxxly sagte:

        @ bauer
        ich denke, dass es auch etwas anders gehen sollte.

        die neue elementarversicherung. die landwirte können sich diese versicherung garnicht leisten, weil so teuer – und dies mit etwas zuschuß.

        der versicherungsnehmer ist mehr denn je zur melkkuh der konzerne geworden.

    • Stoertebekker
      Stoertebekker sagte:

      @foxxly

      Nicht jede Versicherung hat Gewinnerzielungsansicht. Wie von @Bauer schon angemerkt, bei genossenschaftlichen Modellen kann hinterher an die Versichertengemeinschaft (=Genossenschaft) wieder ausgeschüttet werden. (VVaG googlen.)

      Aber auch hier bleibt daher Fakt, dass VORHER nicht klar ist, wie hoch ein zukünftiger Schaden sein wird. Wenn dann (richtig und) mit Risikopuffer kalkuliert wird, fällt wieder ein Gewinn an…

      Antworten
    • Tom96
      Tom96 sagte:

      @ foxxly
      Gesellschaftsrecht gliedert in Kapitalvereine versus Personenvereinigungen und in erstere gehören die VaG Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, was die Grundlagen dieser Struktur / Systematik offenlegt – es geht um Kapitalhaftung, was Personen wie Sachen bewertet.
      So auch das gesamte B.R.D. Unternehmen, anderes ist eine Einbildung, Illusion, Täuschung Ihrerseits.
      Das meine ich nicht verletzen gegen Sie als Mensch.
      Es zeigt die Menschenverachtung der Heuchler und Schauspieler der verkommenen Theaterbuden aller Ebenen, von der “Gemeinde” bis zum Ministerium” – nicht kompatibel mit einer Geldbeutelwert-Rechnungslegung.
      Ihre Ansprüche bleiben einfach nicht ansetzbar.

      Antworten
  3. weico
    weico sagte:

    Wer meinen gestrigen Link zu Elementarschäden durchlas ,dem viel wohl dieser Satz besonders ins Auge:

    “Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg hatten früher per Zwang zum Beispiel durch die Badische Feuerversicherung, eine Monopolversicherung, ebenso einen Schutz bei Elementarschäden wie viele Bürger in den neuen Ländern durch die staatliche Gebäudemonopolversicherung der DDR. Durch Übernahme dieser Verträge durch die Allianz waren bei den Flutereignissen an Oder (1997) und Elbe (2002) eine große Anzahl von Geschädigten versichert.”

    https://de.wikipedia.org/wiki/Elementarschaden

    Antworten
  4. weico
    weico sagte:

    Da der EU ja unsere kantonalen Gebäude-Monopolversicherungen ein “Dorn im Auge” sind…..wurden die Auswirkungen einer Abschaffung, am Beispiel von Deutschland untersucht:

    Fazit:
    “In Anbetracht der deutschen Erfahrungen sollte es relativ leicht sein, die EU davon zu überzeugen, dass das Fortbestehen der Monopole der kantonalen GV im besten Interesse der Bevölkerung ist. Die Schweizer Privatassekuranz wird jedoch sowohl in Brüssel wie in Bern ihren ganzen Einfluss geltend machen, um die Monopole zu Fall zu bringen. Es wird interessant sein zu sehen, ob auch in der Schweiz auf die Interessen der Bevölkerung und der Steuerzahler so wenig Rücksicht genommen wird wie in Deutschland.”

    Quelle:
    Die Abschaffung der Monopole in der deutschen Gebäudeversicherung:
    Lehren für die Schweiz
    https://www.unil.ch/de/files/live/sites/de/files/working-papers/00.05.pdf

    Nebenbei:

    Antworten
  5. foxxly
    foxxly sagte:

    wenn der staat den geschädigten menschen und bürger nicht irgendwie retten würde, dann bröckelt seine macht.
    in erster linie aber rettet der staat den geschädigten bürger, weil die wirtschaft daran verdient und wächst!

    anhang: (past irgenwie dazu)
    Netzfund – Das Fahrrad

    Fahrrad ist der langsame Tod des Planeten.
    Der CEO der Euro-Exim Bank Ltd. hat die Ökonomen zum Nachdenken gebracht, als er sagte:
    ” Ein Radfahrer ist eine Katastrophe für die Wirtschaft des Landes: Er kauft keine Autos und leiht sich kein Geld, um es zu kaufen. Er zahlt keine Versicherungspolicen. Kauft keinen Treibstoff, bezahlt nicht, um das Auto der notwendigen Wartung und Reparatur zu unterziehen. Er benutzt keine kostenpflichtigen Parkplätze. Er verursacht keine schweren Unfälle. Keine mehrspurigen Autobahnen erforderlich. Er wird nicht fett.
    Gesunde Menschen sind weder notwendig noch nützlich für die Wirtschaft. Sie kaufen keine Medikamente. Sie gehen weder in Krankenhäuser noch in die Ärzte. Sie fügen dem BIP des Landes nichts hinzu.
    Im Gegenteil, jede neue McDonald-Verkaufsstelle schafft mindestens 30 Arbeitsplätze, da sie 10 Kardiologen, 10 Zahnärzte, 10 Diätologen und Ernährungswissenschaftler Arbeit verschafft und natürlich auch den Leuten, die im Geschäft arbeiten “.
    Wähle vorsichtig: Fahrradfahrer oder Mc Donald? Es lohnt sich, darüber nachzudenken.
    PS: Laufen ist noch schlimmer. Fußgänger kaufen nicht mal ein Fahrrad.

    Antworten
    • Bauer
      Bauer sagte:

      @ foxxly

      >> “PS: Laufen ist noch schlimmer. Fußgänger kaufen nicht mal ein Fahrrad.”

      Allerdings: Der Radfahrer träumt vom Auto und der Fußgänger hat schon eines. Der Planet kann also doch noch gerettet werden.

      Antworten
    • Stoertebekker
      Stoertebekker sagte:

      @foxxly

      Naja, Albanien hatte in den 90ern wegen sehr vieler Fußgänger eine niedrige Anzahl an Herz-Kreislauf-Kranken. Die Lebenserwartung lag trotzdem deutlich unter der westlicher Länder. Und zufriedener waren die auch nicht.

      Wenn man nur noch Fußgänger und Radfahrer hat, baut oder pflegt man Straßen für Rettungswagen, Feuerwehr, Lastentransporte usw. auch nicht mehr… Und wenn man die Straßen hat, nutzt man sie maximal.

      Antworten
      • Hans Severin
        Hans Severin sagte:

        @ foxxly Fahrradfahren in der Großstadt ist eine Pest, umweltschädigend, ungesund, asozial, wirtschaftsschädigend hoch drei, aber nicht weil keine Autos deswegen gekauft werden. Tja, vielleicht muss man in einer Großstadt wohnen, um das zu sehen und natürlich auch die Augen aufmachen.
        Fast Food Esser sind ab einem gewissen Alter selber Schuld, Blödheit wird dann oft mit einem früheren Ableben bestraft, vorhergehende Krankheiten kosten zwar Geld, das durch die Renteneinsparung wieder ausgeglichen wird.

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