Klimaschutz­gesetz: Wir brauchen Effizienz statt Plan­wirtschaft

Dieser Kommentar erschien bei manager magazin:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz zeichnet ein verstörend statisches, vor allem technikfeindliches Bild unserer höchsten Richter. Es passt zu einem immer planwirtschaftlicheren Vorgehen der politischen Akteure.

manager-magazin.de: „Klimaschutzgesetz: Wir brauchen Effizienz statt Planwirtschaft“, 4. Mai 2021

Kommentare (50) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Bauer
    Bauer sagte:

    Frage an Radio Eriwan: Ist es ein Kriegsgrund, wenn andere Nationen (Völker) durch Missachtung der Klimaziele die Zukunft und den Fortbestand Deutschlands aufs Spiel setzen oder gar gefährden.

    Das kommt mir irgendwie bekannt vor.

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    • Dietmar Tischer
      Dietmar Tischer sagte:

      @ Bauer

      China hat SEIN Klimaziel auf 2060 verschoben, was ein Affront ist.

      Wenn wir uns so rein knien bei der Abwehr der Klimakrise, verstehen wir keinen Spaß, wenn es andere leger angehen.

      Soll sich das Land bloß vorsehen, dass ihm nichts Schlimmes widerfährt.

      Wenn nicht bald Besserung in Sicht ist, bekommen die Chinesen keine BMWs und Daimlers mehr von uns;-)

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    • Richard Ott
      Richard Ott sagte:

      @Bauer

      Ja, da war doch mal was:

      “Ich frage euch: Wollt ihr den totalen ***Klimaschutz***? Wollt ihr ihn, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir ihn uns heute überhaupt noch vorstellen können?”

      Aber China ist aus dem Schneider, eine sozialistische Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus. Oder können Sie sich zum Beispiel daran erinnern, dass die heilige kleine Greta China jemals auch nur kritisch erwähnt hätte?

      Sorgen müssten sich dann eher Tschechien und Polen machen – die könnte die Bundeswehr auch ohne funktionierende Kriegsschiffe und Hubschrauber gerade noch so erreichen.

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      • weico
        weico sagte:

        @ Richard Ott

        “Ich frage euch: Wollt ihr den totalen ***Klimaschutz***? Wollt ihr ihn, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir ihn uns heute überhaupt noch vorstellen können?”

        Anscheinend WILL das “Deutsche Wahlvolk” DIES ..und (fast) alle Parteien sind ebenfalls auf diesem radikalen “grünen Weg” !

        Stuttmann hat’s treffend erkannt:
        https://www.stuttmann-karikaturen.de/karikatur/7749

  2. Alexander
    Alexander sagte:

    “Die Autorität beruht vor allem auf Vernunft” – “man muss von jedem fordern was er leisten kann, sagte der König”

    “Wenn du deinem Volke befiehlst zu marschieren und sich ins Meer zu stürzen, wird es revoltieren. Ich habe das Recht Gehorsam zu fordern, weil meine Befehle vernünftig sind”

    Antoine de Saint-Exupéry, der kleine Prinz

    Genauso verhält es sich mit Staatsgewalten.

    Der Globalisierungsdruck herrscht seit 30 Jahren als Spiegel der politischen Realitätsverweigerung, die sich nun einen weiteren Höhepunkt leistet. Der Kipppunkt für die Transfersysteme nähert sich rasend, wenn die Sozialsysteme immer mehr aus der Geldschöpfung gefüttert werden müssen, weil die Beitragsbasis am downsyndrom leidet.

    Das gute an politischen Gefälligkeitsurteilen wie dem des höchsten dt. Gerichtes ist ihre Halbwertszeit, Superstar Joe Biden erklärt die neue Richtung:

    Look, the climate crisis is not our fight alone. It’s a global fight. The United States accounts, as all of you know, for less than 15 percent of carbon emissions. The rest of the world accounts for 85 percent. That’s why I kept my commitment to rejoin the Paris Accord, -> because if we do everything perfectly, it’s not going to matter. <-
    Quelle: New York Times

    …also die großen Verschmutzer in Asien müssten mitmachen und niemand spricht von Anna Lena und Luisa 😉

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  3. Wolfgang Selig
    Wolfgang Selig sagte:

    Sehr geehrter Herr Dr. Stelter,

    Sie schreiben zum Klimaschutz­gesetz: “Wir brauchen Effizienz statt Plan­wirtschaft.”

    Das stimmt nicht ganz. Sie und ich und viele Foristen hier und unsere Familien brauchen Effizienz. Aber zum “wir” gehören eben auch die Entscheidungsträger wie z.B. die Vertreter von Union und SPD, egal ob im Bundestag oder im Bundesverfassungsgericht, aber auch rangniedrigere Parteimitglieder. Dort hat eine Planwirtschaft schon Vorteile, denn die Einflussmöglichkeiten von Vertretern der Verfassungsorgane sind in einer Planwirtschaft deutlich höher als in einer Marktwirtschaft. Aus subjektiver Sicht eines Politikers hat es Vorteile, wenn der Kuchen kleiner wird, aber der eigene Anteil daran überproportional größer wird.

    Das ist aber nur die eine Hälfte der Wahrheit. Die andere Hälfte ist, dass diese Entscheidungsträger in den meisten Fällen nie etwas anderes außer den öffentlichen Dienst kennengelernt haben. Es ist keine böse Absicht, es ist ihr gewachsenes Weltbild. Natürlich wird es nicht vernünftig funktionieren, aber das ist wie bei einem Alchemisten vor der Entdeckung des Periodensystems und der Atomphysik. Auch der hundertste abgewandelte Versuch, aus Blei Gold zu machen wird nicht funktionieren, wenn ich das ganze System nicht begreife und mir denke, noch eine andere Mischung und es wird schon klappen. Mir würden die Herrschaften leid tun, wenn wir nicht alle darunter leiden müssten. Leider wird es nach dem Scheitern wieder mal das Ausland richten müssen, indem sie uns zeigen, wie man so etwas macht. Wäre ja nicht das erste Mal in der Geschichte. Ich sage nur Digitalisierung oder Amerikanische Unabhängigkeitserklärung.

    Antworten
    • Richard Ott
      Richard Ott sagte:

      @Herr Selig

      “Dort hat eine Planwirtschaft schon Vorteile, denn die Einflussmöglichkeiten von Vertretern der Verfassungsorgane sind in einer Planwirtschaft deutlich höher als in einer Marktwirtschaft.”

      Kleine Präzisierung: In einer sozialistischen Planwirtschaft ist die Verfassung das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Als Fassaden weiter existierende “Verfassungsorgane” sind de facto entmachtet.

      Wer dann tatsächlich den Einfluss hat, sind die Parteikader der Einheitspartei, die entscheiden dann nämlich alles, ohne Gewaltenteilung…

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      • Wolfgang Selig
        Wolfgang Selig sagte:

        @Herrn Ott: Das ist natürlich richtig, wobei es hier regelmäßig Leute gibt, die in Personalunion im Staat und in der Partei das Sagen haben, aber auch das ist keine neue Erscheinung…

  4. Dietmar Tischer
    Dietmar Tischer sagte:

    Der Artikel argumentiert zwar systematisch, übersieht aber die PRÄMISSE, die dem Urteil des BVerfG zugrunde liegt und nach DER die Politik NICHT anders handeln kann, als sie dem Prinzip nach handelt.

    Das BVerfG sagt im Urteil:

    >Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden>

    Art. 20a GG sagt:

    >Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.>

    Hier steht NICHTS von 2°C oder gar 1,5°C.

    WIE kommt das Gericht dazu, den SCHUTZ der natürlichen Lebensgrundlagen GLEICHZUSETZEN mit der Zielerreichung 1,5°C oder 2°C?

    Mal abgesehen, dass „deutlich UNTER 2°C und MÖGLICHST 1,5°C per se schon UMBESTIMMTHEIT bedeuten, ist der Bezug auf diese Temperaturen eine WILLKÜRLICHE Festlegung, die das BVerfG NICHT treffen kann.

    Denn es ist ein POLITISCHES Ziel.

    Wir haben es uns zwar gegeben und uns im Pariser Vertrag dazu verpflichtet, es erreichen zu wollen.

    Wir KÖNNEN uns davon aber auch verabschieden, wenn wir das wollen und den Vertrag kündigen.

    Spätestens wenn ANDERE Staaten sich erkennbar nicht daran halten, werden wir uns fragen MÜSSEN:

    WARUM sollen wir uns noch an dieses Ziel gebunden fühlen, wenn andere das nicht mehr tun und somit das Ziel GLOBAL nicht zu erreichen ist?

    Wie auch immer:

    Wenn die Politik das 1,5°C/2,0°C-Ziel erreichen MUSS lt. richterlicher Ableitung aus dem GG, dann kann sie die Zielerreichung NICHT der UNBESTIMMTHEIT von Innovation und technologischem Fortschritt überlassen.

    Innovation und technologischer Fortschritt haben zwar in aller Regel für VORTEILHAFTE Ergebnisse gesorgt und bessere Zustände, aber noch NIE Ziele ERREICHT.

    Deshalb:

    Es wird ein politisches Gewürge geben, dessen Ergebnisse immer wieder vorm BVerfG landen werden.

    Irgendwann, da bin ich mir sicher, wird es darauf VERZICHTEN, aus dem GG eine VERPFLICHTUNG zu 1,5°C/2°C bis 2050 zu lesen.

    Die gesellschaftliche Verfasstheit wird in der Zukunft ANDERE Zielsetzungen ERZWINGEN.

    PS:

    Zur öffentlichen Diskussion gestern eine Sendung bei Phönix mit der Klimaaktivistin Neubauer.

    Sie sagte sinngemäß:

    Wenn wir „abspringen“ von der Erreichung der Pariser Ziele, dann ist das der Gau, weil dann die anderen es auch tun werden.

    Soweit ich sehe, sind VIELE andere DE FACTO noch nicht mal aufgesprungen, die Pariser Ziele zu erreichen.

    Wir machen ILLUSIONEN zur Grundlage unserer Politik.

    Antworten
    • Christian Anders
      Christian Anders sagte:

      @DT

      “WIE kommt das Gericht dazu, den SCHUTZ der natürlichen Lebensgrundlagen GLEICHZUSETZEN mit der Zielerreichung 1,5°C oder 2°C?”

      Meine These: Indem es sich zu eigen macht, dass die Wissenschaft ab dieser Grenze davon ausgeht, dass Kipppunkte nicht vermieden werden können und somit zwangsläufig “die künftigen Generationen [und] die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere” in einem Maße gefährdet werden, dass nach Schutz verlangt im Sinne des 20a verlangt.

      Vermute ich, weiß ich nicht. Erscheint mir aber als der logische Hebel.

      Antworten
      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @Christian Anders

        Wenn es unser aktuelles aktivistisches Klimaverfassungsgericht schon zu Beginn der letzten Eiszeit gegeben hätte, dann hätte die nie stattfinden können, weil ja verfassungswidrig… ;)

        Und wenn die Kipp-Punkte angeblich so gefährlich sind, wie konnte nach den Temperaturschwankungen der letzten Eiszeit, die deutlich über 2 Grad Celsius betrugen, danach eigentlich die Erde noch bewohnbar bleiben?

      • Christian Anders
        Christian Anders sagte:

        @R. Ott

        “die deutlich über 2 Grad Celsius betrugen, danach eigentlich die Erde noch bewohnbar bleiben?”

        Weil man bei einem 1000m Lauf länger unterwegs ist als bei einem 100m Lauf… WANN man einen spezifischen Punkt erreicht hängt auch vom Niveau ab, von dem man kommt. Wir reden hier ja über Deltas, nicht absolute Temperaturen.

      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        Bei allen bisherigen Schwankungen der globalen Durchschnittstemperatur waren also Ausgangsniveau oder Delta nicht auf solche Art “passend”, dass ein Kipp-Punkt erreicht werden konnte, aber von unserem aktuellen Ausgangsniveau und mit unserem aktuellen Temperaturtrend ist das total gefährlich, und deshalb müssen wir unsere komplette globale Energieversorgung umbauen?

        Das überzeugt mich wirklich sehr.

      • Christian Anders
        Christian Anders sagte:

        @R. Ott

        ???

        Verstehe ich nicht. Beispiel: Ein Kipppunkt ist das Auftauen des Permafrostes. Kämen wir von einem Niveau, das 1K unter jenem Durchschnitt liegt, von dem wir nun mal gestartet sind, würde dieser Kipppunkt nicht mit +2K sondern +3K erreicht. Denn Wasser taut und gefriert nunmal bei einer bestimmten Absoluttemperatur.

        Was daran ist unüberzeugend? Der Gefrierpunkt von Wasser ist nunmal, was er ist.

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Christian Anders

        Ihre These klingt plausibel.

        Das Gericht und alle, die das Urteil unter allen Umständen für VERBINDLICH halten, müssten sich dann aber auch hinsichtlich der VARIABLEN viel FESTLEGEN:

        Heißt „die Lebensgrundlagen schützen“ sie so zu BEWAHREN, wie sie sich bei 1,5°C/2°C globaler Erwärmung ERGEBEN, nachdem man die 1,5°C/2°C erreicht hat für DEUTSCHLAND?

        Und dies UNABHÄNGIG davon, WELCHE es dann sind?

        ODER müssten wir nicht eine globale WIRTSCHAFTSPOLITIK betreiben, die es anderen ERMÖGLICHT, sich so zu verhalten, dass UNSERE Lebensgrundlagen in obigem Sinne geschützt werden?

        Dürfen oder müssen wir sie sogar ZWINGEN, damit unsere Lebensgrundlagen in obigem Sinne geschützt werden, wenn sie trotz unserer Hilfe die Möglichkeiten NICHT ergreifen, obwohl sie es könnten?

        Was ich sagen will:

        Die GLOBALE Dimension der Klimakrise ist so OFFEN und UNBESTIMMT, dass UNSERE Festlegung auf das 1,5°C/2°C in dieser ABSOLUTHEIT m. A. n. bezüglich der impliziten Konsequenzen NICHT ableitbar ist.

        Was die Kipppunkte betrifft:

        Wenn er z. B. bei Abschmelzen des Grönländischen Eisschilds nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bereits bei 1,5°C/2°C globaler Erwärmung erreicht würde, d. h. ein nicht mehr reversibler KONTINUIERLICHER Anstieg des Meeresspiegels hinzunehmen wäre, ist was daraus abzuleiten?

        Müssen wir dann soweit erforderlich ALLE unsere Ressourcen auf die Erreichung des 1,5°C/2°C-Ziels einsetzen, auch wenn sie uns NACH 2050 welche fehlen werden, um bei globaler Nichterreichung dieses Ziels unsere DÄMME an der Nordsee zu erhöhen oder uns vor der dann wahrscheinlich unvermeidlichen MIGRATIONSLAWINE aus Afrika zu schützen?

        Ich finde, dass wir EHRLICH sein sollten.

        Wenn man den avisierten Klimaschutz betreibe will, hieße dies m. A. n.:

        Wir legen uns JETZT und auf unbestimmte Zeit in der Zukunft auf das 1,5°C/2°C-Ziel fest und verfolgen es so gut wie wir es können, GESTEHEN uns dabei aber EIN, dass wir damit einen IRREVERSIBLEN großen Fehler begehen können, weil dadurch unsere Lebensgrundlagen NICHT mehr so zu schützen sind, wie sie OHNE diese Festlegung hätten geschützt werden können (in der DANN möglicherweise katastrophalen Beschaffenheit der Lebensgrundlagen).

        Wenn ein SOLCHER Fehler ERKENNTLICH ist, muss man auch das Ziel aufgeben DÜRFEN.

        Für mich ist die Nichterreichung, obwohl hypothetisch, HEUTE bereits erkenntlich aufgrund historischer Erfahrungen der Menschheit und ich würde daher das 1,5°C/2°C-Ziel nicht verfolgen.

        Das heißt nicht, dass ich für ein Weiter so bin.

        Die Verkehrsmisere z. B. kann man sehr wohl UMWELTFREUNDLICH angehen wollen, OHNE das 1,5°C/2°C-Ziel erreichen zu müssen.

      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @Christian Anders

        Wie sind denn die eingefrorenen Mammuts in den Permafrostboden reingekommen, wenn sein Auftauen angeblich so einen gefährlichen, einzigartigen und irreversiblen Klima-Kipp-Punkt darstellt?

        @Herr Tischer

        “ODER müssten wir nicht eine globale WIRTSCHAFTSPOLITIK betreiben, die es anderen ERMÖGLICHT, sich so zu verhalten, dass UNSERE Lebensgrundlagen in obigem Sinne geschützt werden?”

        Müssten wir, geht aber nicht. Schwer zu begreifen für Juristen mit Regelungsanspruch für globale Probleme, ich weiß.

        “Dürfen oder müssen wir sie sogar ZWINGEN, damit unsere Lebensgrundlagen in obigem Sinne geschützt werden, wenn sie trotz unserer Hilfe die Möglichkeiten NICHT ergreifen, obwohl sie es könnten?”

        Irrelevant, weil wir es nicht KÖNNEN.

      • Christian Anders
        Christian Anders sagte:

        @R. Ott

        Sie replizieren einen Denkfehler und schieben noch einen logischen Fehlschluss hinterher.

        Der Denkfehler: Man könnte aus vergangenen Zuständen, die bei anderem Klima vorlagen, auf die Problematik eines Wandels jetzt Rückschlüsse ziehen. Geht aber nicht. Wenn man nicht sieht, warum hier der Denkfehler des falschen Umkehrschlusses vorliegt, kann ich dem nicht abhelfen.

        Zur Logik: Wenn Sie Mammuts im Permafrost finden, sind die offensichtlich im Zustand des getauten Permafrostes dort hinein gelangt. Der Schluss, getauter Permafrost sei ungefährlich, ergibt sich nicht. Für Mammuts hätte er es sein können, sie sind ja tot drin. Der Schluss, er sei gefährlich, hingegen übrigens auch nicht – wäre der Denkfehler von oben.

        Die Ableitung von Problemen einer Veränderung über die Zeit dx/dt verbietet sich aus Momentaufnahmen der Vergangenheit (Vergleich zu x1, x2, etc.)

      • Christian Anders
        Christian Anders sagte:

        @DT

        „Heißt „die Lebensgrundlagen schützen“ sie so zu BEWAHREN, wie sie sich bei 1,5°C/2°C globaler Erwärmung ERGEBEN, nachdem man die 1,5°C/2°C erreicht hat für DEUTSCHLAND?
        Und dies UNABHÄNGIG davon, WELCHE es dann sind?“

        Berechtigte Frage, aber ich glaube, dass hier eine Abwägung stattfand folgender Art: Wie auch immer die Lebensgrundlagen sich ändern, in einer Klimaziel Welt.
        Ohne Bestimmtheit des Endergebnisses hat hier eine Bewertung des Prozesses stattgefunden.

        Das ist mein „educated guess“ dazu, sicher wissen tue ich nichts.“

        „Wenn er z. B. bei Abschmelzen des Grönländischen Eisschilds nach wissenschaftlichen Erkenntnissen bereits bei 1,5°C/2°C globaler Erwärmung erreicht würde, d. h. ein nicht mehr reversibler KONTINUIERLICHER Anstieg des Meeresspiegels hinzunehmen wäre, ist was daraus abzuleiten?“

        Langsamer Rückbau der Küsten und Flussregionen, Umsiedelung der Menschen, was sonst? Langsam heißt hier Jahrhunderte. Momentan sind wir bei einem Anstieg von 3,3mm/Jahr, mit steigender Tendenz.
        Ich persönlich halte den Meeresspiegelanstieg nicht für das zwingende Problem wegen seines gemäßigten Tempos aus Sicht der Generationenfolge von Menschen (geologisch ist das sauschnell).

        „ Wir legen uns JETZT und auf unbestimmte Zeit in der Zukunft auf das 1,5°C/2°C-Ziel fest und verfolgen es so gut wie wir es können, GESTEHEN uns dabei aber EIN, dass wir damit einen IRREVERSIBLEN großen Fehler begehen können, weil dadurch unsere Lebensgrundlagen NICHT mehr so zu schützen sind, wie sie OHNE diese Festlegung hätten geschützt werden können (in der DANN möglicherweise katastrophalen Beschaffenheit der Lebensgrundlagen)“

        Exakt. Einen Tod muss jemand sterben und die ganze Diskussion geht darum, wer das sein wird und wie schmerzhaft die Tode relativ zueinander sind. Um mal eine flapsige Metapher zu machen.

      • Christian Anders
        Christian Anders sagte:

        Oh, die „kleiner“ und „größer“ Zeichen schneiden den Kommentar entzwei…

        Im 2. Absatz muss es heißen: In einer „kleiner“ Klimaziel Welt werden die Änderung der Lebensgrundlagen basierend auf Warnungen der Wissenschaft für besser im Sinne des 20a gehalten, als in einer „größer“ Klimaziel Welt. Ohne Bestimmtheit des Endergebnisses hat hier eine Bewertung des Prozesses stattgefunden.

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Christian Anders

        >Einen Tod muss jemand sterben und die ganze Diskussion geht darum, wer das sein wird und wie schmerzhaft die Tode relativ zueinander sind.>

        M. A. n. geht nicht die (öffentliche) Diskussion, sondern das politische Handeln darum.

        Die Diskussion geht bei uns darum:

        Wir schaffen es, wenn wir nur alle an einem Strang ziehen.

        Diskutiert wird nur noch, wer wo ziehen kann bzw. muss.

        Das ist die Verblendung:

        Es gibt für ALLES eine Lösung, wenn nur ALLE es wollen.

        DE FACTO sind alle IMMER dabei, IHREN nationalen Tod zu vermeiden, selbstverständlich auch auf Kosten der andern.

        Das BESONDERE beim Klima:

        ES betrifft ALLE.

        Das NORMALE beim Klima:

        Es betrifft NICHT alle gleichermaßen (nach geografischer Lage, Ressourcen, Kompetenzen) sowie natürlich das Wohlstandsniveau betreffend.

        Daher:

        Defizitär ABWEICHENDES Handeln mit Blick auf das 1,5°C/2°C-Ziel ist ERWARTBAR und NORMAL.

  5. Erik Ziehon
    Erik Ziehon sagte:

    Korrekturbitte: “Beispiel: Wurde 2010 noch damit gerechnet, dass Solarstrom heute 195 US-Dollar/Kilowattstunde kostet, liegen die tatsächlichen Kosten in den USA und Europa zwischen 30 und 60 Dollar.” ist natürlich falsch, es muss “US-Dollar/MEGAwattstunde” heißen.

    Antworten
  6. Bernhard-Albrecht Roth
    Bernhard-Albrecht Roth sagte:

    @ Daniel Stelter

    Ihr Beitrag enthält nicht die erforderlichen Informationen, die es ermöglichen würden sich zu dem Thema eine Meinung zu bilden, geschweige denn einen Kommentar dazu abzugeben. Um welches Urteil von welchem Datum geht es, welches Aktenzeichen hat es, oder wo ist der dazu alternativ angebotene Link, damit Leser in der Lage sind Ihre Meinung zu dem Urteil nachvollziehen zu können?

    Sollte es um die Entscheidung zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20 gehen (siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html), dann sind Ihre hier getroffenen Schlussfolgerungen

    … “durch Innovation und technologischen Fortschritt würden wir das gesetzte Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 nicht erreichen. Stattdessen ginge dies nur durch Verzicht und eine Einschränkung der Freiheitsrechte. Weil wir diese heute nicht ausreichend einschränkten, wären nach 2030 härtere Eingriffe erforderlich” …

    aus meiner Sicht weitgehend unzutreffend, denn das BverfG hat keine Entscheidungen getroffen, die derartige Schlussfolgerungen begründen. Die Verfassungsbeschwerden waren nur dahingehend erfolgreich, dass es nicht ausreicht, wenn die Bundesregierung einmal in 2025 den weiten Fahrplan der Co2-Reduktionszeile nach 2030 festlegt, sondern frühzeitig – also berechenbar für den Bürger – diese Reduktionsziele kommunizieren muss.

    Oder handelt es sich doch um ein anderes Urteil?

    Beste Grüße,
    Bernhard-Albrecht Roth

    Antworten
    • Richard Ott
      Richard Ott sagte:

      @Herr Roth

      Ich denke schon, dass wir alle über die gleiche Entscheidung reden.

      Im übrigen geht das Gericht schon ein ganzes Stück weiter als Sie das darstellen, vor allem in seiner Argumentation. Hier mein Lieblingsausschnitt:

      “3. § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 genügen jedoch nicht dem aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgenden Erfordernis, die nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend in grundrechtsschonender Weise über die Zeit zu verteilen.

      a) Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. ***Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.*** Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, müssen die Auswirkungen auf künftige Freiheit aber aus heutiger Sicht verhältnismäßig sein. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.”

      Meiner Meinung nach ganz übler Blödsinn eines amoklaufenden Verfassungsgerichts voller politischer Aktivisten, denen man verfassungskonform aber leider nur den Stecker ziehen kann, indem man aus dem Pariser Klimaabkommen austritt und Artikel 20a GG ändert.

      Wenn wir eine Verfassung haben, aus der unser Verfassungsgericht eine Rechtfertigung für “gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas” zieht, dann sollten wir die schleunigst ändern.

      Meine Freiheit ist mir nämlich wichtiger als die Frage, ob die globale Durchschnittstemperatur in den nächsten Jahrzehnten ein paar Bruchteile von 1 Grad Celsius schneller oder langsamer ansteigt. Ich dachte auch mal, das wäre in Deutschland ein breiter politischer Konsens, aber da habe ich mich offensichtlich geirrt. Es ist hier schon viel schlimmer als ich immer dachte.

      Antworten
      • foxxly
        foxxly sagte:

        @ ott 13:09
        >> Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. <<

        wenn dieses gericht diese maßstäbe, an anderen fakten anlegen würde, wie zb. dem kreditgeldsystem, – dann müßte es dieses system verbieten.

        verbieten weil die lasten sich stets vermehren und den weiteren generationen aufgelastet werden; – mit irgendwann großen katastrophalen folgen.

        aber dazu haben sie nicht den leiseten mut!

      • Bernhard-Albrecht Roth
        Bernhard-Albrecht Roth sagte:

        @ Richard Ott

        “Meiner Meinung nach ganz übler Blödsinn eines amoklaufenden Verfassungsgerichts voller politischer Aktivisten, denen man verfassungskonform aber leider nur den Stecker ziehen kann, indem man aus dem Pariser Klimaabkommen austritt und Artikel 20a GG ändert.

        Wenn wir eine Verfassung haben, aus der unser Verfassungsgericht eine Rechtfertigung für ‘gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas’ zieht, dann sollten wir die schleunigst ändern.

        Meine Freiheit ist mir nämlich wichtiger als die Frage, ob die globale Durchschnittstemperatur in den nächsten Jahrzehnten ein paar Bruchteile von 1 Grad Celsius schneller oder langsamer ansteigt. Ich dachte auch mal, das wäre in Deutschland ein breiter politischer Konsens, aber da habe ich mich offensichtlich geirrt. Es ist hier schon viel schlimmer als ich immer dachte.”

        Lieber Herr Ott,

        das liegt eben daran, dass sich das BVerfG eben mehr an dem Leitgedanken “die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet” und weniger an “jeder ist sich selbst der Nächste” orientiert.

        Das mag man gut finden oder nicht, aber wer in einer Gemeinschaft mit anderen Individuen leben will (ohne Faustrecht), der wird in dieser Frage wohl zu keinem anderen Leitgedanken kommen können. Das gilt dann natürlich auch generationsübergreifend!

        Etwas anderes würde selbstverständlich dann gelten, wenn man den Klimawandel – so wie er dargestellt wird – aufgrund einer Fülle von empirischen Beweisen widerlegen könnte!

        Beste Grüße,
        Bernhard-Albrecht Roth

      • Christian Anders
        Christian Anders sagte:

        @B.-A. Roth

        “das liegt eben daran, dass sich das BVerfG eben mehr an dem Leitgedanken “die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet” und weniger an “jeder ist sich selbst der Nächste” orientiert.”

        Das Problem ist, dass es keine genaue Bezifferung eines Wertes großer Teile dessen gibt, dessen Verlust man verhindern möchte. Ökosysteme haben jetzt keine Marktpreise und vielleicht kann man ja – auch dank zukünftiger Technologien – teilweise auf sie verzichten.
        Bei einem solchen Ansatz sind die Schwächen und die Einfallstore für begründeten Widerspruch natürlich klar. Deshalb:

        “Etwas anderes würde selbstverständlich dann gelten, wenn man den Klimawandel – so wie er dargestellt wird – aufgrund einer Fülle von empirischen Beweisen widerlegen könnte!”

        Genau das wird von einer lautstarke Kleingruppe versucht, die aber in bestimmten Kreisen enormen Widerhall findet. Was sie nicht findet sind die nötigen empirischen Beweise.

      • Bernhard-Albrecht Roth
        Bernhard-Albrecht Roth sagte:

        @ fxxly

        “wenn dieses gericht diese maßstäbe, an anderen fakten anlegen würde, wie zb. dem kreditgeldsystem, – dann müßte es dieses system verbieten.”

        Das kann das BVerfG nicht, denn wie die Bundesbank bereits in 2014 ausführte, wird “die Möglichkeit zur Buchgeldschöpfung durch Banken vom deutschen Recht vorausgesetzt”. Siehe Seite 3 (rechtliche Grundlagen der Buchgeldschöpfung): https://www.bundesbank.de/resource/blob/614528/7722969d34f6d4b355fd9ebdbd362601/mL/haeufig-gestellte-fragen-geldschoepfung-data.pdf

        Aus diesem Grund hütet sich das BVerfG davor, dass Kreditgeldsystem in seinen Entscheidungen zu thematisieren!

        Beste Grüße,
        Bernhard-Albrecht Roth

      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @Herr Roth

        “das liegt eben daran, dass sich das BVerfG eben mehr an dem Leitgedanken ‘die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet’ und weniger an ‘jeder ist sich selbst der Nächste’ orientiert.”

        Ach, welchen Schaden richte ich denn konkret bei anderen an, wenn ich zum Beispiel mein Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit wahrnehme und mit dem Auto zur Eisdiele fahre um eine Kugel Eis zu essen, einfach nur zum Spaß, ohne “triftigen Grund” während gerade Klima-Lockdown ist?

        Steigt dann die globale Durchschnittstemperatur so stark an, dass der Planet unbewohnbar wird? Was passiert, wenn die Chinesen nicht mitmachen, muss ich dann trotzdem eingesperrt bleiben, weil ja schon der gut gemeinte Versuch der angeblichen Schadensvermeidung zählt, egal ob die Freiheitsbeschränkung überhaupt eine Wirkung entfaltet oder nicht?

        Da hatten autoritäre Regime mit Volkserziehungsanspruch schon mal griffigere Vorwände für ihre Repressions-Maßnahmen…

        “Das mag man gut finden oder nicht, aber wer in einer Gemeinschaft mit anderen Individuen leben will (ohne Faustrecht), der wird in dieser Frage wohl zu keinem anderen Leitgedanken kommen können. Das gilt dann natürlich auch generationsübergreifend! ”

        Auf wie viele Generationen in die Zukunft soll dieser Grundsatz denn rechtlich wirksam werden? Unbegrenzt? Wenn ja, wie wollen Sie heute beurteilen, ob eine Handlung von Ihnen heute in 100 Jahren irgendwelchen Menschen, die dann leben, schaden könnte? Glauben Sie, die Menschen vor 100 Jahren hätten ihr Handeln nach diesem Kriterium beurteilen können, wenn sie es gewollt hätten?

      • Bernhard-Albrecht Roth
        Bernhard-Albrecht Roth sagte:

        @ Richard Ott

        “Ach, welchen Schaden richte ich denn konkret bei anderen an, wenn ich zum Beispiel mein Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit wahrnehme und mit dem Auto zur Eisdiele fahre um eine Kugel Eis zu essen, einfach nur zum Spaß, ohne “triftigen Grund” während gerade Klima-Lockdown ist?”

        Ich wüsste nicht weshalb die hier diskutierte Entscheidung des BVerfG Ihre Fahrt zur Eisdiele, um eine Kugel Eis zu essen, weder heute mit Ihrem Euro 4 Diesel noch in der Zukunft mit Ihrem Elektroauto, einschränken würde.

        Würden aber viele das in der Zukunft mit ihren Euro 4 Diesel-Fahrzeugen machen, dann könnte die in dem Urteil angedeutete Haltung der Verfassungsrichter zu einer noch zu treffenden Entscheidung führen, die diese Fahrten mit Euro 4 Diesel-Fahrzeugen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit zukünftig begrenzt!

        Beste Grüße,
        Bernhard-Albrecht Roth

      • foxxly
        foxxly sagte:

        @ b albrecht – roth 17:39
        grundsätzlich läßt sich alles ändern, wenn ein wille vorhanden ist.

        im status quo, gebe ich ihnen recht!

        ich habe aber auch lösungen angeführt,
        in dessen das kreditgeldsystem nur geändert müsste, mit der folge, dass die exponentelle kurve sehr viel langsamer steigen würde und das system und die gesellschaft ohne routinemäßiger zerstörung, deutlich länge leben könnte.

        mir ist klar, dass die elitäre mächte eine veränderung garnicht wollen, würden sie doch damit an macht verlieren.

      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @Herr Roth

        “Würden aber viele das in der Zukunft mit ihren Euro 4 Diesel-Fahrzeugen machen, dann könnte die in dem Urteil angedeutete Haltung der Verfassungsrichter zu einer noch zu treffenden Entscheidung führen, die diese Fahrten mit Euro 4 Diesel-Fahrzeugen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit zukünftig begrenzt!”

        … oder zu einer Entscheidung, der zufolge gar keine Fahrten mit irgendwelchen PKW ur Eisdiele mehr erlaubt sind, zum Beispiel weil wir in Deutschland in einigen Jahren unser fiktives “CO2-Budget” fast aufgebraucht haben werden und es nicht genug “erneuerbaren” Strom zum Laden der Elektroautos gibt.

        Sie scheinen nicht begriffen zu haben (oder es interessiert Sie nicht – spekulieren Sie darauf, dass zukünftige Einschränkungen für Sie nicht gelten werden?), dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts eine grundlegende Legitimation für das Verbot jeglicher Aktivitäten liefert, die irgendwie als “klimaschädlich” klassifiziert werden könnten. Nochmal der wichtigste Satz aus der Entscheidung:

        “Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.”

        Dass da eine “Abwägung der Verhältnismäßigkeit” stattfindet, ist bei den dafür herangezogenen Kriterien völlig belanglos.

        Dieser üble Schwachsinn muss schnellstmöglichst gestoppt werden.

      • Bernhard-Albrecht Roth
        Bernhard-Albrecht Roth sagte:

        @ Richard Ott

        Der von Ihnen zitierte Lieblingssatz

        “Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen”

        bezieht sich auf Punkt 3. “§ 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 genügen jedoch nicht dem aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgenden Erfordernis, die nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend in grundrechtsschonender Weise über die Zeit zu verteilen.”

        Das bedeutet, die Verfassungsbeschwerde ist in diesem Punkt begründet, weil es ansonsten zu der in Ihrem Lieblingssatz beschriebenen Situation kommen könnte. Und damit es eben nicht dazu kommt, gibt das Verfassungsgericht dem Beschwerdeführer recht und verpflichtet die Bundesregierung wie folgt:

        “Konkret erforderlich ist, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die notwendigen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. Verfassungsrechtlich unerlässlich ist dafür zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssen weitere Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben so differenziert festgelegt werden, dass eine hinreichend konkrete Orientierung entsteht.”

        Wer bei seiner Kritik an juristische Entscheidungen ernst genommen werden will, der sollte juristische Entscheidungen auch lesen und verstehen können!

        Beste Grüße,
        Bernhard-Albrecht Roth

      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @Herr Roth

        “Wer bei seiner Kritik an juristische Entscheidungen ernst genommen werden will, der sollte juristische Entscheidungen auch lesen und verstehen können!”

        Sagen Sie mal, haben Sie meinen Kommentar überhaupt gelesen oder arbeiten Sie hier so eine Art Gesprächsleitfaden ab, ohne zu begreifen, worum es geht?

        “Das bedeutet, die Verfassungsbeschwerde ist in diesem Punkt begründet, weil es ansonsten zu der in Ihrem Lieblingssatz beschriebenen Situation kommen könnte. Und damit es eben nicht dazu kommt, gibt das Verfassungsgericht dem Beschwerdeführer recht und verpflichtet die Bundesregierung”

        Die “beschriebene Situation”, ist doch genau das Szenario, über das ich geschrieben habe:

        “zum Beispiel weil wir in Deutschland in einigen Jahren unser fiktives “CO2-Budget” fast aufgebraucht haben werden und es nicht genug “erneuerbaren” Strom zum Laden der Elektroautos gibt. ”

        Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist: Bundesregierungen scheitern sehr oft an von ihr selbst gesetzten Zielen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Ziele völlig unrealistisch sind, so wie unsere “Energiewende” mit kurz aufeinanderfolgendem Atom- und Kohleausstieg, möglicherweise bald noch verschärft durch einen Abbruch des Nordstream-2-Projekts.

        Ich möchte Sie ja gerne ernst nehmen, aber so wird das sehr schwer. Und sehr zäh.

      • Bernhard-Albrecht Roth
        Bernhard-Albrecht Roth sagte:

        @ Richard Ott

        Letzter Kommentar von mir dazu, entweder macht es dann bei Ihnen doch noch “Klick” oder eben nicht!

        “Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist: Bundesregierungen scheitern sehr oft an von ihr selbst gesetzten Zielen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Ziele völlig unrealistisch sind, so wie unsere “Energiewende” mit kurz aufeinanderfolgendem Atom- und Kohleausstieg, möglicherweise bald noch verschärft durch einen Abbruch des Nordstream-2-Projekts.”

        Genau so ist es, und deswegen sagt das BVerfG der Regierung mit dieser Entscheidung, dass es mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar wäre, “einer Generation zuzugestehen, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.”

        Beste Grüße,
        Bernhard-Albrecht Roth

      • foxxly
        foxxly sagte:

        @ ott 18:37
        >> Bundesregierungen scheitern sehr oft an von ihr selbst gesetzten Zielen. <<

        es ist bekannt, dass diese regierung die meisten gesetze von spezialisierte unternehmen (zb. england) erstellen lassen.

        ob dies bei diesen klima-gesetz war, weiß ich natürlich nicht, – aber, natürlich liegt der hauptfehler bei der regierung, diese vorlagen relativ oberflächlich zur anstimmung zu geben.
        diese gesetz-schreiber-unternehmen können uns wohl leicht alles unterjubeln!

        sind unsere politiker mit dem eigenen stab dahinter nicht mehr fähig, gesetze zu liefern, welche verfassungsgemäß sind, oder nicht ständig nachgebessert werden müssen?

        sie sind alle schon viel zulange am ruder, – das ist sicher!

    • Dietmar Tischer
      Dietmar Tischer sagte:

      @ Bernhard-Albrecht Roth

      RICHTIG:

      Was Dr. Stelter sagt – Zitat – ist NICHT schlüssig aus dem Urteil abgeleitet.

      Er macht eben einmal mehr die Alternative auf:

      Mit Innovation und technologischem Fortschritt das Ziel erreichen – was durch NICHTS gesichert ist, sondern einem Glaubensbekenntnis gleichkommt.

      Und wenn es mit Innovation und technologischen Fortschritt angegangen wird, dann vielleicht nicht ganz ohne Einschränkung von Freiheitsrechten, aber mit WENIGER Einschränkung, weil Innovation und technologischer Fortschritt EFFIZIENZ bedeuten bzw. das gesamte Projekt KOSTENGÜNSTIGER durchzuführen ist.

      Dr. Stelter verfolgt eine Agenda.

      Dagegen ist nichts zu sagen, aber er verwischt das WAHRE Problem des ganzen Projekts „2050“.

      >… sondern frühzeitig – also berechenbar für den Bürger – diese Reduktionsziele kommunizieren muss.>

      Das Urteil des BVerfG, um das es geht – haben Sie benannt -, verlangt MEHR als Kommunikation:

      >Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31.Dezember 2022 näher zu regeln.>

      „näher zu regeln“ heißt:

      Für nach 2030 nicht nur Sektorziele BENENNEN, sondern mit MASSNAHMEN die Minderungsziele verbindlich ERZWINGEN.

      Dazu ist der Gesetzgeber lt. Urteil VERPFLICHTET.

      Meinem Verständnis nach kann der Gesetzgeber die Sektorziele, also Verkehr, Gebäude, Industrie etc. zwar nach gesellschaftlichem KONSENS und technologischen Möglichkeiten UNTERSCHIEDLICH gewichten, aber es muss unterm Strich ERKENNTLICH das Ziel “2050” erreicht werden.

      Antworten
      • Bernhard-Albrecht Roth
        Bernhard-Albrecht Roth sagte:

        @ Dietmar Tischer

        Natürlich ist mir bewusst, dass es Dr. Stelter im Kern um Effizienz ging, und das wieder einmal deutlich machen wollte. An “täglich grüßt das Murmeltier” ist auch nichts zu kritisieren.

        Dafür allerdings eine Entscheidung des BVerfG heranzuziehen, halte ich für denkbar ungeeignet, weil man einerseits von Juristen weder Optimismus noch Innovationen erwarten kann, aber sich dem Risiko aussetzt Polemik zu betreiben und gerade deshalb nicht ernst genommen zu werden. Und ich glaube das ist gerade nicht sein Ziel, oder?

        Beste Grüße,
        Bernhard-Albrecht Roth

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ Bernhard-Albrecht Roth

        Ich sehe es so:

        Dr. Stelter will NICHT Fundamentalkritik betreiben, weil er sich NICHT von der Zielsetzung DISTANZIEREN, sondern das Verfahren auf dem Weg der Zielerreichung OPITMIEREN will.

        Deshalb kann er das Urteil des BVerfG nicht so KRITISIEREN, wie ich es mit meinem Beitrag hier tue.

        Er kritisiert daher immer nur die FOLGEN des Verfahrens – sei es die dieses Urteils, die politischer Beschlüsse und Maßnahmen, der einseitig forcierten technologischen Entwicklung etc.

        Damit kommt damit zwar NIE in die Position, eine Verleugner zu sein, ist aber IMMER in einer, in der er letztlich, wenn auch implizit, das politische Wollen auf der Basis zwar begründeter und damit ABSOLUT gesetzter, aber dennoch nur WILLKÜRLICHER, und daher REVIDIERBARER Zielsetzung akzeptieren MUSS.

  7. Johannes
    Johannes sagte:

    “Klimaschutz” ist “dank” des BvVG (hoffentlich nicht) endgültig in einen transzendenten Zustand überführt worden. Es schwingt keine Ironie und kein Sarkasmus mit, wenn ich rein beschreibend feststelle, das “Klimaschutz” nun in die Kategorie Religion gehört.

    Denn “Klimaschutz” erfüllt offensichtlich alle Merkmale einer Religion.

    Wie genau Karlsruhe “Klimaschutz” zum Status einer Religion verholfen hat, ist hier nachzulesen:

    https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/klima-durchblick/verfassungsgerichtsurteil-klimaschutz-quellen/

    Das anhand der vorgetragenen Fakten nachvollziehbare Fazit:

    “Wie die Politik, die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht.

    Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2- Emission für 2035 gefordert hatte.

    “Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.”

    Natürlich wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht. Denoch täusche man sich nicht. Egal welche neue Bundesregierung ab Herbst die Geschicke des Landes bestimmt, sie wird die Bevölkerung dem neuen Gott finanziell huldigen lassen.

    Antworten
    • Richard Ott
      Richard Ott sagte:

      @Alexander

      “Es schwingt keine Ironie und kein Sarkasmus mit, wenn ich rein beschreibend feststelle, das “Klimaschutz” nun in die Kategorie Religion gehört. (…) Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2- Emission für 2035 gefordert hatte.”

      Irgendwie ein Abstieg, oder? Die Katholiken hatten noch die Medici und die Borgia, die im päpstlichen Palast Orgien feierten und mit den Einnahmen aus dem Ablasshandel wurde der Petersdom gebaut und mit feinster Kunst ausdekoriert.

      Und wir haben eine Klimareligion mit dem genauso scheinheiligen Quaschnig, der nichtmal eine Woche Leben mit “Null-CO2-Emission” aushalten würde, ansonsten aber den Charme eines sozialistischen Parteimitglieds der mittleren Funktionärsebene versprüht und auch bloß PV-Anlagen und Windgeneratoren bauen will, die nur 20 Jahre halten und dann entsorgt werden müssen. Und statt orgiastischer rauschhafter Gelüste gibt es Bionade und vegane Partywürstchen aus Fleisch-Ersatz-Masse.

      Antworten
    • Namor
      Namor sagte:

      Das Thema Erbschuld wird schon seit geraumer Zeit gespielt und scheint nun ein akzeptierter Bestandteil zu sein. WK II, Kolonien, Kreuzzüge, Sklavenhandel, Ressourcenausbeutung durch Betriebe, bengalische Näherinnen die mein T-Shirt nähen, … und mit dem Klimawandel ist ein Bravourstück gelungen, kompliziert und komplex, sich einer systematischen Versuchsanordnung entziehend, in eine Ferne Zukunft verlagernd; selbst wenn es kälter wird ist das sich erwärmende Klima schuld, Golfstrom, Wolkenbildung, etc.

      Ich erwähne noch, dass die christliche Erbschuld nicht nur ein Machtinstrument war, sondern auch eine Handreichung, sein Leben in einer per se lebensfeindlichen Welt bejahen zu können. Aber als Nichttheologen sollte man meinem Wort nicht zu viel Gewicht beimessen.

      Antworten
      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @Namor

        “Ich erwähne noch, dass die christliche Erbschuld nicht nur ein Machtinstrument war, sondern auch eine Handreichung, sein Leben in einer per se lebensfeindlichen Welt bejahen zu können.”

        Die modernen grünlinken Ersatzreligionen (Klimawandel, “Black lives matter” und der Rest der identitären Rassentheorie, Feminismus) sind ganz schreckliche Konstrukte: Mit Erbsünde, aber ohne Vergebung und ohne Erlösung. Einfach nur die Hölle auf Erden. Und jeden Moment könne jemand um die Ecke kommen, der noch viel frommer ist als man selbst und dann wird man einer inquisitorischen Befragung unterzogen.

        Kein Wunder, dass so viele von den Anhängern psychische Störungen bekommen. Ich würde bestimmt auch eine entwickeln, wenn ich an den Schwachsinn glauben würde oder von Kindheit an damit indoktriniert worden wäre.

  8. Gnomae
    Gnomae sagte:

    “Die Verfassungsrichter offenbaren damit eine Weltsicht, die der Politik das Argument liefert, den eingeschlagenen planwirtschaftlichen Weg ineffizienter Klimaschutzmaßnahmen zulasten der Bürger mit noch mehr Eifer zu verfolgen.”

    Die Verfassungsrichter haben streng am Gesetz, Grundgesetz und den internationalen Vereinbarungen argumentiert. Sie haben daher genau das judiziert, was Politiker, eben der deutsche Bundestag und der Bundesrat in den vergangenen Jahren mehrheitlich beschlossen haben.

    Wie geht eigentlich “Null Emission”? Bei Elektrofahrzeugen gibt es Emissionen bei der Herstellung, bei der Reparatur, bei der Stromerzeugung, bei der Verschrottung, beim Waschen etc. Die Grundrechnung stimmt nicht, schon gar nicht für eine Industrienation mit Stahl- und Grundstoffindustrie.

    Der nächste Politikfehler ist, dass wir unser Land mit möglichen Minustemperaturen im Winter von bis zu – 30 Grad Celsius vergleichen mit tropischen und subtropischen Ländern. Es ist schlichtweg sinnlos, weil die wärmeren Länder keine oder geringere Heizkosten haben.

    Null CO2 bedeutet eigentlich: Vollständiger Verzicht auf Autos, Bewegung und Industrie. Dies haben die Politiker beschlossen. Die Umsetzung: Durch weltweiten Lockdown für Jahre. Die Ideologie führt sich selbst ad absurdum.

    Antworten
    • Richard Ott
      Richard Ott sagte:

      @Gnomae

      “Die Verfassungsrichter haben streng am Gesetz, Grundgesetz und den internationalen Vereinbarungen argumentiert. Sie haben daher genau das judiziert, was Politiker, eben der deutsche Bundestag und der Bundesrat in den vergangenen Jahren mehrheitlich beschlossen haben.

      Naja, “streng” am Gesetz würde ich nicht sagen – die Interpretation von Artikel 20a GG als globales “Klimaschutzgebot” ist schon recht kreativ, und das Pariser Klimaschutzabkommen schreibt überhaupt kein Temperatur-Ziel und daraus abgeleitet ein konkretes CO2-Budget verbindlich vor, sondern die teilnehmenden Länder verkünden als Selbstverpflichtung Emissionsziele, die über die Zeit immer weiter verschärft werden sollen und idealerweise dafür ausreichen sollten, irgendwie dieses magische “2-Grad-Ziel oder besser 1,5 Grad-Ziel” zu erreichen, bei dessen Überschreitung angeblich der Weltuntergang droht. Was zwischen 1,5 Grad und 2 Grad passiert, ist nicht ganz klar, vielleicht ein bisschen Fegefeuer bevor es dann doch in den Klimahimmel geht? Sanktionen gibt es übrigens in dem Abkommen gar keine.

      China war schlau und hat erstmal verkündet, dass seine Emissionen bis 2030 ansteigen werden (“We aim to have CO2 emissions peak before 2030”) und dann mit der Reduktion begonnen werden soll (was vollkommen konform mit dem Abkommen geht), die EU war mal wieder dumm und hat weitreichende Reduktionsziele für sich verkündet (“The EU and its Member States, acting jointly, commits to reduce emissions by at least 55% by 2030 compared to 1990”), die dann vom Bundesverfassungsgericht auch für Deutschland als verbindlich gesehen wurden, und neuerdings ist die Rechtsauffassung so, dass wir Deutschen doch einfach noch mehr reduzieren müssen, wenn andere EU-Staaten nicht mitmachen wollen, damit insgesamt das gemeinsame Ziel (“acting jointly”) erreicht wird. Das Prinzip kennen wir ja vom EU-Corona-“Wiederaufbaufonds” und dem Euro, “gemeinsame Haftung” bedeutet de facto, Deutschland haftet.

      “Null CO2 bedeutet eigentlich: Vollständiger Verzicht auf Autos, Bewegung und Industrie. Dies haben die Politiker beschlossen. Die Umsetzung: Durch weltweiten Lockdown für Jahre. Die Ideologie führt sich selbst ad absurdum.”

      Tja. Stupid people solutions for stupid people problems.

      Wir könnten auch einfach aus diesem dämlichen Abkommen austreten, aber wenn die Deutschen lieber Klimalockdown wollen, sollen sie ihn halt bekommen…

      Antworten
      • Thomas Melson
        Thomas Melson sagte:

        Produziert nicht die Atmung von Menschen auch CO2 ?
        und die Kühe und die Häschen ?

  9. foxxly
    foxxly sagte:

    …… wir überlassen den nachfolgenden gerationen eine co2 “freie umwelt”.
    aber einen schuldberg , der kein wachstum und wohlstand mehr zulässt!

    wir tauschen das eine gegen das andere!

    ( ich denke, das umweltproblem durch gifte und der ausbeutung der ressourcen, das halte ich für das sehr viel größere problem, als das co2-problem)

    wenn wir co2 verminderung und ressourcen-schonung erreichen wollen,
    dann muss die wachstumsgeschwindigkeit radikal reduziert werden.
    der herrschende wachstumszwang bringt uns alle um; – und diese exponentielle entwicklung, ist nicht zu beherrschen.
    eine verringerte geschwindigkeit ist kaum zu machen und im grunde nicht zu erreichen, aber erstrecht nicht ausreichend

    eine gesteigerte effizienz ist schön und recht. sie steigert in erster linie die gewinnmaximierung!
    sie wird das problem nicht lösen.

    leider ist der corona-lockdown, also die strangulierung der wirtschaft, ein verlockendes beispiel für die deutsche politik, dieses weiter zu führen.

    wer reell eine “lösung” will, der muss die exponentielle wachstumsgeschwindigkeit stark reduzieren!
    etwa:
    -arbeitsleistung von mensch und maschine, darf keine schuld sein. d.h. deren kreditierung muss neutralisiert werden
    – zinszahlungen aller kredite müssen an die gesellschaft fließen.

    durch diese beiden maßnahmen würde die realwirtschaft stark entlastet werden, von dem druck, immer mehr zu produzieren zu müssen, damit sie die lasten tragen kann.
    das muss das ziel sein!

    Antworten
  10. Richard Ott
    Richard Ott sagte:

    bto: “Ist es nicht so, dass alle heutigen Entscheidungen für die künftige Generationen Auswirkungen hat? Das Schließen der Schulen zur Pandemiebekämpfung senkt nachweislich Bildungsniveau und künftige Einkommensniveaus. Verfallende Infrastruktur und mangelnde Digitalisierung schwächen den Standort und führen zum Verlust künftiger Einkommen.”

    Mich verblüfft ja, dass nie ein weinendes Schulkind eine How-Dare-You-Rede gehalten hat, um auf die Bildungsnachteile der mittlerweile seit über einem Jahr durchgezogenen Corona-Einsperr-Politik für Kinder und Jugendliche hinzuweisen. Dabei könnte man den Text vom berühmten Vorbild fast 1:1 übernehmen:

    “You all come to us young people for hope. How dare you? You have stolen my dreams and my childhood with your empty words, and yet, I’m one of the lucky ones. People are suffering. People are dying.”

    “You say you hear us and that you understand the urgency. But no matter how sad and angry I am, I do not want to believe that. Because if you really understood the situation and still kept on failing to act, then you would be evil, and that I refuse to believe.”

    “You are failing us. But young people are starting to understand your betrayal. The eyes of all future generations are upon you, and if you choose to fail us, I say, we will never forgive you. We will not let you get away with this.”

    Naja gut, die letzte Passage vielleicht nicht, junge Leute waren noch nie so gehirngewaschen wie heute, vergleichbar höchstens mal für kurze Zeiträume in den 1910er und 1930er Jahren.

    Aber der Rest würde doch so passen. Warum hat nicht einmal die WHO als UN-Unterorganisation Interesse an so einem Auftritt gehabt, das wäre doch super PR gewesen. Oder passt es etwa nicht ins Konzept? ;)

    Antworten

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