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	Kommentare zu: Best of 2021 – Ein Traum von einem Land	</title>
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	<description>Daniel Stelter ist die unabhängige Stimme zur Finanzkrise</description>
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		<title>
		Von: Christian Anders		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-224169</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian Anders]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Jan 2022 14:59:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@R. Ott

„Sie fordern von mir also einen, nennen wir es mal “Akt gelebter Rechtstreue”

Seufz. Nein. Genau das habe ich nicht gefordert. Ich habe sogar explizit was anderes gefordert.

Ich habe gefordert, dass Sie zivilen Ungehorsam leisten, den Sie persönlich für angemessen halten, auch so nennen: Rechtswidriges Verhalten qua persönlich empfundener Notwendigkeit.

Ich habe gefordert, dass Sie aufhören, sowas als etwas zu bezeichnen, was es nicht ist: Als rechtsgültiges Verhalten.

Ich habe NICHT gefordert, dass Sie rechtstreu wider Ihrer Haltung agieren sollen. Zitieren Sie doch diese Stelle, wenn Sie können!

Sie bringen mich in die Verlegeneheit, mich selber von zehn Zeilen zuvor zitieren zu müssen, weil Sie zum Verrecken keinen deutschen Text lesen wollen können:

„Einwandfrei logisch. […]

Das haben Sie gemacht und mit so einem persönlichen Statement habe ich kein Problem. Mein Problem ist, statt das freimütig zu bekennen, sich auf Rechtsgültigkeit seines Widerstandes zu berufen.“

Verstehen Sie, was das heißt? Es heißt im Kontext meines Beitrags: Machen Sie, aber nennen Sie es nicht rechtsgültig, solange kein Gericht dies entschieden hat.

„Ich werde etwas völlig anderes tun. Ich als Grundrechtsträger werde meine Grundrechte auch weiterhin ausleben […] nötigenfalls bis zur Instanz, wo meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von mir nicht befolgten Rechtsnorm addressiert werden müssen.“

Ok. So lange Sie mir nicht vor dem Ende dieses Verfahrens erklären, dass Sie im juristischen Sinne „Recht“ hätten, machen Sie das doch.

„Mir werden meine Grundrechte weggenommen, wo ist da die Gegenleistung?“ 
Alle? Eines von mehreren, in Abwägung gegen ein anderes Grundrecht. Angeblich vorübergehend.
Erhalten haben Sie die Jahre nach dem Mauerfall bis jetzt, in denen Ihre Grundrechte gewahrt waren, unter dem Schutz eben jenes Staates, den Sie jetzt des „Grundrechtsdiebstahls“ bezichtigen und sich dagegen wehren. 

Es ist eine permanente Leistung, dass Sie Grundrechte haben, denn dies ist kein Naturzustand, der „eh so“ da ist. Dafür leistet jemand was, ob Sie das wollen oder nicht oder verstehen oder nicht, ist dafür unerheblich.

„Das ist ja wirklich dreist.“

Dreist ist, jemandem Dinge unterzuschieben, die er nicht gesagt hat und auch nicht gemeint hat. Dreist ist, jemandem Haltungen anzudichten, die dieser nicht hat. Dreist ist, Texte bis zur Unkenntlichkeit misszudeuten, nur den gewohnten Kriegsschauplatz weiter beharken zu können. Dreist ist, immer nur zu gucken, was andere leisten sollen und nie, was das im Gegenzug für das eigene Verhalten bedeuten könnte.

Oder kurz: SIE sind dreist, der König in dieser Disziplin. Sollte ich es mittlerweile auch sein, habe ich hier vom Allerbesten gelernt. Was immerhin eine pädagogische Leistung wäre, die Sie sich ankreiden können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@R. Ott</p>
<p>„Sie fordern von mir also einen, nennen wir es mal “Akt gelebter Rechtstreue”</p>
<p>Seufz. Nein. Genau das habe ich nicht gefordert. Ich habe sogar explizit was anderes gefordert.</p>
<p>Ich habe gefordert, dass Sie zivilen Ungehorsam leisten, den Sie persönlich für angemessen halten, auch so nennen: Rechtswidriges Verhalten qua persönlich empfundener Notwendigkeit.</p>
<p>Ich habe gefordert, dass Sie aufhören, sowas als etwas zu bezeichnen, was es nicht ist: Als rechtsgültiges Verhalten.</p>
<p>Ich habe NICHT gefordert, dass Sie rechtstreu wider Ihrer Haltung agieren sollen. Zitieren Sie doch diese Stelle, wenn Sie können!</p>
<p>Sie bringen mich in die Verlegeneheit, mich selber von zehn Zeilen zuvor zitieren zu müssen, weil Sie zum Verrecken keinen deutschen Text lesen wollen können:</p>
<p>„Einwandfrei logisch. […]</p>
<p>Das haben Sie gemacht und mit so einem persönlichen Statement habe ich kein Problem. Mein Problem ist, statt das freimütig zu bekennen, sich auf Rechtsgültigkeit seines Widerstandes zu berufen.“</p>
<p>Verstehen Sie, was das heißt? Es heißt im Kontext meines Beitrags: Machen Sie, aber nennen Sie es nicht rechtsgültig, solange kein Gericht dies entschieden hat.</p>
<p>„Ich werde etwas völlig anderes tun. Ich als Grundrechtsträger werde meine Grundrechte auch weiterhin ausleben […] nötigenfalls bis zur Instanz, wo meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von mir nicht befolgten Rechtsnorm addressiert werden müssen.“</p>
<p>Ok. So lange Sie mir nicht vor dem Ende dieses Verfahrens erklären, dass Sie im juristischen Sinne „Recht“ hätten, machen Sie das doch.</p>
<p>„Mir werden meine Grundrechte weggenommen, wo ist da die Gegenleistung?“<br />
Alle? Eines von mehreren, in Abwägung gegen ein anderes Grundrecht. Angeblich vorübergehend.<br />
Erhalten haben Sie die Jahre nach dem Mauerfall bis jetzt, in denen Ihre Grundrechte gewahrt waren, unter dem Schutz eben jenes Staates, den Sie jetzt des „Grundrechtsdiebstahls“ bezichtigen und sich dagegen wehren. </p>
<p>Es ist eine permanente Leistung, dass Sie Grundrechte haben, denn dies ist kein Naturzustand, der „eh so“ da ist. Dafür leistet jemand was, ob Sie das wollen oder nicht oder verstehen oder nicht, ist dafür unerheblich.</p>
<p>„Das ist ja wirklich dreist.“</p>
<p>Dreist ist, jemandem Dinge unterzuschieben, die er nicht gesagt hat und auch nicht gemeint hat. Dreist ist, jemandem Haltungen anzudichten, die dieser nicht hat. Dreist ist, Texte bis zur Unkenntlichkeit misszudeuten, nur den gewohnten Kriegsschauplatz weiter beharken zu können. Dreist ist, immer nur zu gucken, was andere leisten sollen und nie, was das im Gegenzug für das eigene Verhalten bedeuten könnte.</p>
<p>Oder kurz: SIE sind dreist, der König in dieser Disziplin. Sollte ich es mittlerweile auch sein, habe ich hier vom Allerbesten gelernt. Was immerhin eine pädagogische Leistung wäre, die Sie sich ankreiden können.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard Ott		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-224132</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard Ott]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Jan 2022 08:57:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-224132</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@Christian Anders

Sie fordern von mir also einen, nennen wir es mal &quot;Akt gelebter Rechtstreue&quot;, wenn mir der Staat mit fadenscheinigen Begründungen eines meiner Grundrechte wegnimmt? Dann soll ich also erstmal gehorchen und darf mein Grundrecht erst dann wieder wahrnehmen, wenn ich vor Gericht gewonnen habe? 

Das ist ja wirklich dreist. 

&quot;Dieses Modell des Nehmen UND Gebens scheitert, wenn Menschen Recht selber definieren und entsprechend agieren.&quot;

Von &quot;Nehmen und Geben&quot; kann ja wohl keine Rede sein. Mir werden meine Grundrechte weggenommen, wo ist da die Gegenleistung? 

Ich werde etwas völlig anderes tun. Ich als Grundrechtsträger werde meine Grundrechte auch weiterhin ausleben, und wenn der autoritäre Hygienestaat damit ein Problem hat, dann kann er ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren gegen mich anstrengen. Und das geht dann vor Gericht (falls das Verfahren nicht schon vorher eingestellt wird - möglicherweise will der Staat dann eine für ihn peinliche Gerichtsentscheidung verhindern und die Leute nur ein bisschen einschüchtern; zumindest diejenigen, die sich einschüchtern lasssen oder geborene Untertanen sind), nötigenfalls bis zur Instanz, wo meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von mir nicht befolgten Rechtsnorm addressiert werden müssen.

&quot;Ich und Herr Tischer auch nicht, weshalb unsere Ansicht darüber, ob das Demonstrationsrecht Infektionen verhindert, unmaßgeblich ist.&quot;

Ihr hilfloses Gestammel lässt mich vermuten, dass meine Erfolgschancen ganz außerordentlich hoch sein werden. Ich hätte ja gedacht, ich könnte Ihnen eine so originelle wie staatstreue Begründung dafür aus der Nase ziehen, wieso das Verbot von Spaziergängen mit mehr als 10 Personen im Freien überhaupt Infektionen verhindert, aber Sie winden sich ja nun schon seit Tagen genauso wie Herr Tischer und wollen über diese Frage partout nicht reden.

Und gleichzeitig erwarten Sie von mir, dass ich irgendwelche willkürlichen Verbote befolge, die nur dann rechtmäßig wären, wenn es tatsächlich einen solchen Infektionsschutz-Mechanismus gäbe. 

&quot;Meine persönliche Meinung dazu kennen Sie nicht und Sie machen auch keine Lust darauf, mit Ihnen sowas auszutauschen.&quot;

Mir macht es auch keinen Spaß, mit Ihnen zu schreiben. 

Aber es ist sehr aufschlussreich. Vielen Dank dafür.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@Christian Anders</p>
<p>Sie fordern von mir also einen, nennen wir es mal &#8220;Akt gelebter Rechtstreue&#8221;, wenn mir der Staat mit fadenscheinigen Begründungen eines meiner Grundrechte wegnimmt? Dann soll ich also erstmal gehorchen und darf mein Grundrecht erst dann wieder wahrnehmen, wenn ich vor Gericht gewonnen habe? </p>
<p>Das ist ja wirklich dreist. </p>
<p>&#8220;Dieses Modell des Nehmen UND Gebens scheitert, wenn Menschen Recht selber definieren und entsprechend agieren.&#8221;</p>
<p>Von &#8220;Nehmen und Geben&#8221; kann ja wohl keine Rede sein. Mir werden meine Grundrechte weggenommen, wo ist da die Gegenleistung? </p>
<p>Ich werde etwas völlig anderes tun. Ich als Grundrechtsträger werde meine Grundrechte auch weiterhin ausleben, und wenn der autoritäre Hygienestaat damit ein Problem hat, dann kann er ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren gegen mich anstrengen. Und das geht dann vor Gericht (falls das Verfahren nicht schon vorher eingestellt wird &#8211; möglicherweise will der Staat dann eine für ihn peinliche Gerichtsentscheidung verhindern und die Leute nur ein bisschen einschüchtern; zumindest diejenigen, die sich einschüchtern lasssen oder geborene Untertanen sind), nötigenfalls bis zur Instanz, wo meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von mir nicht befolgten Rechtsnorm addressiert werden müssen.</p>
<p>&#8220;Ich und Herr Tischer auch nicht, weshalb unsere Ansicht darüber, ob das Demonstrationsrecht Infektionen verhindert, unmaßgeblich ist.&#8221;</p>
<p>Ihr hilfloses Gestammel lässt mich vermuten, dass meine Erfolgschancen ganz außerordentlich hoch sein werden. Ich hätte ja gedacht, ich könnte Ihnen eine so originelle wie staatstreue Begründung dafür aus der Nase ziehen, wieso das Verbot von Spaziergängen mit mehr als 10 Personen im Freien überhaupt Infektionen verhindert, aber Sie winden sich ja nun schon seit Tagen genauso wie Herr Tischer und wollen über diese Frage partout nicht reden.</p>
<p>Und gleichzeitig erwarten Sie von mir, dass ich irgendwelche willkürlichen Verbote befolge, die nur dann rechtmäßig wären, wenn es tatsächlich einen solchen Infektionsschutz-Mechanismus gäbe. </p>
<p>&#8220;Meine persönliche Meinung dazu kennen Sie nicht und Sie machen auch keine Lust darauf, mit Ihnen sowas auszutauschen.&#8221;</p>
<p>Mir macht es auch keinen Spaß, mit Ihnen zu schreiben. </p>
<p>Aber es ist sehr aufschlussreich. Vielen Dank dafür.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christian Anders		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-224088</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian Anders]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2022 10:46:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@R. Ott

Nö, das hatte ich beim ersten Mal schon verstanden: 
Indem Sie die Maßnahmen als nicht zweckdienlich klassifizieren, kann eine Abwägung von Grundrechten auch niemals so ausfallen, dass die akute Situation in Sachsen je rechtsgültig wäre.

Einwandfrei logisch.

Die Frage ist, wer darüber befinden kann, ob es zweckdienlich ist oder nicht und folglich die Abwägung treffen kann, ob es rechtsgültig ist oder rechtswidrig.

Und das ist nicht „der Bürger“ und auch nicht Sie selbst, sondern ein Gericht.

Das meinte ich mit „Kategorienfehler“. SIE (stellvertretend für „den“ Bürger) können Maßnahmen als nicht zweckdienlich, sinnlos, unabgewogen etc. definieren. Das ist Ihr Recht - das aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Maßnahmen führt. Denn Sie sind keine Gerichtbarkeit.

Ich und Herr Tischer auch nicht, weshalb unsere Ansicht darüber, ob das Demonstrationsrecht Infektionen verhindert, unmaßgeblich ist. 
Sie fragen aber genau so eine Haltung ab, statt anzuerkennen, dass im aktuellen Rechtssystem der Staat Ihnen ihre Abwehrrechte gegen eben jenen Staat selbst garantieren muss.

Im Gegenzug ist der Staat aber darauf angewiesen, dass Sie jene Zusammenhänge ernst nehmen. 
Es gilt von Böckenfördes Spruch, nach dem der demokratische Rechtsstaat von Voraussetzungen lebt, die er nicht selber herstellen kann (frei aus dem Gedächtnis). 

Dieses Modell des Nehmen UND Gebens scheitert, wenn Menschen Recht selber definieren und entsprechend agieren.

Dabei ist nicht jedes Scheitern ein Verlust, sonst wären Revolutionen sinnlos und der Status Quo immer die ultima ratio. Was nicht stimmt. 
Aber man muss sich nach der Verhältnismäßigkeit fragen, diesmal ganz persönlich.

Das haben Sie gemacht und mit so einem persönlichen Statement habe ich kein Problem. Mein Problem ist, statt das freimütig zu bekennen, sich auf Rechtsgültigkeit seines Widerstandes zu berufen.

Auf diesen einfachen Umstand hatte ich Sie hinweisen wollen, ohne mich überhaupt mit einer eigenen Meinung zu Sachsen zu positionieren. Natürlich haben Sie trotzdem gleich Schubladen aufgemacht und mir schonmal ex ante Haltung untergeschoben - geübt ist geübt.

Meine persönliche Meinung dazu kennen Sie nicht und Sie machen auch keine Lust darauf, mit Ihnen sowas auszutauschen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@R. Ott</p>
<p>Nö, das hatte ich beim ersten Mal schon verstanden:<br />
Indem Sie die Maßnahmen als nicht zweckdienlich klassifizieren, kann eine Abwägung von Grundrechten auch niemals so ausfallen, dass die akute Situation in Sachsen je rechtsgültig wäre.</p>
<p>Einwandfrei logisch.</p>
<p>Die Frage ist, wer darüber befinden kann, ob es zweckdienlich ist oder nicht und folglich die Abwägung treffen kann, ob es rechtsgültig ist oder rechtswidrig.</p>
<p>Und das ist nicht „der Bürger“ und auch nicht Sie selbst, sondern ein Gericht.</p>
<p>Das meinte ich mit „Kategorienfehler“. SIE (stellvertretend für „den“ Bürger) können Maßnahmen als nicht zweckdienlich, sinnlos, unabgewogen etc. definieren. Das ist Ihr Recht &#8211; das aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Maßnahmen führt. Denn Sie sind keine Gerichtbarkeit.</p>
<p>Ich und Herr Tischer auch nicht, weshalb unsere Ansicht darüber, ob das Demonstrationsrecht Infektionen verhindert, unmaßgeblich ist.<br />
Sie fragen aber genau so eine Haltung ab, statt anzuerkennen, dass im aktuellen Rechtssystem der Staat Ihnen ihre Abwehrrechte gegen eben jenen Staat selbst garantieren muss.</p>
<p>Im Gegenzug ist der Staat aber darauf angewiesen, dass Sie jene Zusammenhänge ernst nehmen.<br />
Es gilt von Böckenfördes Spruch, nach dem der demokratische Rechtsstaat von Voraussetzungen lebt, die er nicht selber herstellen kann (frei aus dem Gedächtnis). </p>
<p>Dieses Modell des Nehmen UND Gebens scheitert, wenn Menschen Recht selber definieren und entsprechend agieren.</p>
<p>Dabei ist nicht jedes Scheitern ein Verlust, sonst wären Revolutionen sinnlos und der Status Quo immer die ultima ratio. Was nicht stimmt.<br />
Aber man muss sich nach der Verhältnismäßigkeit fragen, diesmal ganz persönlich.</p>
<p>Das haben Sie gemacht und mit so einem persönlichen Statement habe ich kein Problem. Mein Problem ist, statt das freimütig zu bekennen, sich auf Rechtsgültigkeit seines Widerstandes zu berufen.</p>
<p>Auf diesen einfachen Umstand hatte ich Sie hinweisen wollen, ohne mich überhaupt mit einer eigenen Meinung zu Sachsen zu positionieren. Natürlich haben Sie trotzdem gleich Schubladen aufgemacht und mir schonmal ex ante Haltung untergeschoben &#8211; geübt ist geübt.</p>
<p>Meine persönliche Meinung dazu kennen Sie nicht und Sie machen auch keine Lust darauf, mit Ihnen sowas auszutauschen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard Ott		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-224080</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard Ott]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2022 07:44:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-224080</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@Christian Anders

&quot;Grundrechte haben bei uns den Status als etwas Natürliches, was jedem Mensch qua seiner Natur zusteht. Sie werden oft gar nicht mehr als Rechtsinstitution begriffen – als etwas Artifizielles also. Wenn so, dann ist die individuelle Auslegung einer Lage als pro/contra „meiner NATURGEGEBENEN“ Rechte eine logische Folge.&quot;

Nein. Die Grundrechte haben in Deutschland - und zwar aus sehr guten Gründen, auf die Sie vermutlich selbst kommen, wenn Sie an die Geschichte unseres Landes denken - den Status von Abwehrrechten des Bürgers gegenüber einem potentiell immer bis zum Totalitarismus übergriffigen Staat - und deshalb werden für die Einschränkung von Grundrechten ganz außergewöhnlich hohe Schranken gesetzt. Mit Naturrecht hat das rein gar nichts zu tun, das ist ein völlig anderes Konzept. 

Ich bin überrascht, dass ich einem Linken wie Ihnen das überhaupt erklären muss. Die Leute aus Ihrem Lager würden das Grundgesetz doch am liebsten heiraten und stellen sich immer dann, wenn es ihnen nützt, als seine entschlossensten Verteidiger gegen alle &quot;Feinde des Grundgesetzes&quot; dar. 

&quot;Schließlich kann kein Gericht darüber urteilen, welches Recht für mich qua Natur gefühlt(!) am meisten wiegt – wie auch?&quot;

Das erwartet auch niemand. 

Worüber die Gerichte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung allerdings urteilen können und auch müssen ist die Frage, inwieweit Grundrechtseinschränkungen einem legitimen Zweck dienen, ein legitimes Mittel sind und ob sie darüber hinaus zur Erreichung dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind. 

Das ist auch kein Verfahren, das ich hier aus subjektiver Gefühlslage heraus einfach mal so postuliere, sondern ein grundlegendes Prinzip im öffentlichen Recht. Jeder Jurastudent lernt dieses Prüfschema: https://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/tipps/Uebersicht_-Die-Verhaeltnismaessigkeitspruefung-in-der-Fallbearbeitung/index.html

@Herr Tischer

&quot;Sie wiederholen DUMMES Zeug und zitieren statt nachzudenken. Es gibt keine richtige oder falsche Demokratie. Es gibt nur Demokratie oder keine Demokratie.&quot;

Ich verstehe ja, dass Sie irgendwelchen Unsinn schreiben müssen, um mir etwas entgegenzuhalten, aber muss es gar so offensichtlicher Quatsch sein? 

&quot;Demokratie&quot; oder &quot;Nicht-Demokratie&quot; ist kein binärer Zustand. Es gibt Staaten, in denen bestimmte demokratische Institutionen korrumpiert oder verfallen sind oder gar nur noch auf dem Papier existieren. Oder Staaten, wo der politische Wettbewerb scheinbar offen ist aber de facto trotzdem immer nur eine Partei die Wahl gewinnt, weil es niederschwellige Hürden für die politische Partizipation gibt, insbesondere dann, wenn jemand politische Opposition betreiben will. (Das Verbot von Demonstrationen aus fadenscheinigen Gründen ist dann ein sehr beliebtes Mittel. Oder man lässt die Opposition einfach nicht im Staatsfernsehen zu Wort kommen und verbietet gleichzeitig alle von der Regierung unabhängigen Medien. Und so weiter....) 

Sogar der &quot;Economist&quot; erstellt regelmäßig eine &quot;Demokratieindex&quot; und teilt dazu Staaten nach der Ausprägung des Merkmals &quot;Demokratie&quot; auf einer Skala von 1 bis 10 ein, mit den Abstufungen &quot;Vollständige Demokratien -  unvollständige Demokratien - Hybridregime - autoritäre Regime&quot;. 

Müssen wir darüber wirklich diskutieren?

&quot;Die Politik MUSS Menschen schützen, was Polizisten im Dienst EINSCHLIESST. Daher MUSS sie „Spaziergänge“ und Demonstrationen, bei denen aufgrund von Erfahrung u. a. Gewalt gegen Polizisten zu erwarten ist, VERBIETEN.&quot; 

Ach, ich dachte die ganze Zeit, es geht um Infektionsschutz? 

Wenn &quot;erwartbare Gewalt gegen Polizisten&quot; eine Rechtfertigung für Verbote wäre, dürften Demonstrationen von Linksradikalen ja niemals stattfinden, da wird regelmäßig deutlich mehr randaliert als bei &quot;Spaziergängen&quot;. 

&quot;Was R. Ott und andere betreiben, ist ein durchsichtiges Manöver: Es wird BEHAUPTET, dass der Staat mit Verboten von Demonstrationen ÜBERGRIFFIG geworden ist. Weil das so ist, d. h. die Behauptung einen „OBJEKTIV“ gegebenen Sachverhalt feststellt, darf GEGEN die Verbote mit WAHRNEHMUNG des Grundrechts der Versammlungsfreiheit demonstriert werden, u. a. mit „Spazierengehen“. Es ist LEGITIM, weil es übergriffige Verbote sind und man mit Wahrnehmung eines Grundrechts dagegen vorgeht.&quot;

Mein &quot;Manöver&quot;, über das Sie sich so sehr mit heiligem, staatstreuem Eifer aufregen, würde übrigens nur viel schlechter funktionieren, wenn Sie mir erklären könnten, wieso die Demonstrationsverbote angeblich dazu geeignet sind, Infektionen zu verhindern. 

Ich glaube nicht, dass Sie das können. 

Und deshalb ist es eine wunderbar schlagkräftige und überzeugende Strategie, den Demonstrationsverboten ihre Legitimität abzusprechen, als Antwort darauf kommt von Ihnen nur wohlfeile Empörung und irgendwelche unsinnigen Ablenkungsversuche. 

PS: Was soll ich denn nun tun? Erst sagten Sie mir, ich solle doch demonstrieren, wenn ich mit den Regeln nicht einverstanden bin - und mittlerweile haben Sie eingesehen, dass ich erstmal vor Gericht gegen den Staat gewinnen müsste, um das überhaupt im effektiven Maßstab zu dürfen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@Christian Anders</p>
<p>&#8220;Grundrechte haben bei uns den Status als etwas Natürliches, was jedem Mensch qua seiner Natur zusteht. Sie werden oft gar nicht mehr als Rechtsinstitution begriffen – als etwas Artifizielles also. Wenn so, dann ist die individuelle Auslegung einer Lage als pro/contra „meiner NATURGEGEBENEN“ Rechte eine logische Folge.&#8221;</p>
<p>Nein. Die Grundrechte haben in Deutschland &#8211; und zwar aus sehr guten Gründen, auf die Sie vermutlich selbst kommen, wenn Sie an die Geschichte unseres Landes denken &#8211; den Status von Abwehrrechten des Bürgers gegenüber einem potentiell immer bis zum Totalitarismus übergriffigen Staat &#8211; und deshalb werden für die Einschränkung von Grundrechten ganz außergewöhnlich hohe Schranken gesetzt. Mit Naturrecht hat das rein gar nichts zu tun, das ist ein völlig anderes Konzept. </p>
<p>Ich bin überrascht, dass ich einem Linken wie Ihnen das überhaupt erklären muss. Die Leute aus Ihrem Lager würden das Grundgesetz doch am liebsten heiraten und stellen sich immer dann, wenn es ihnen nützt, als seine entschlossensten Verteidiger gegen alle &#8220;Feinde des Grundgesetzes&#8221; dar. </p>
<p>&#8220;Schließlich kann kein Gericht darüber urteilen, welches Recht für mich qua Natur gefühlt(!) am meisten wiegt – wie auch?&#8221;</p>
<p>Das erwartet auch niemand. </p>
<p>Worüber die Gerichte im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung allerdings urteilen können und auch müssen ist die Frage, inwieweit Grundrechtseinschränkungen einem legitimen Zweck dienen, ein legitimes Mittel sind und ob sie darüber hinaus zur Erreichung dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind. </p>
<p>Das ist auch kein Verfahren, das ich hier aus subjektiver Gefühlslage heraus einfach mal so postuliere, sondern ein grundlegendes Prinzip im öffentlichen Recht. Jeder Jurastudent lernt dieses Prüfschema: <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/tipps/Uebersicht_-Die-Verhaeltnismaessigkeitspruefung-in-der-Fallbearbeitung/index.html" rel="nofollow ugc">https://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/tipps/Uebersicht_-Die-Verhaeltnismaessigkeitspruefung-in-der-Fallbearbeitung/index.html</a></p>
<p>@Herr Tischer</p>
<p>&#8220;Sie wiederholen DUMMES Zeug und zitieren statt nachzudenken. Es gibt keine richtige oder falsche Demokratie. Es gibt nur Demokratie oder keine Demokratie.&#8221;</p>
<p>Ich verstehe ja, dass Sie irgendwelchen Unsinn schreiben müssen, um mir etwas entgegenzuhalten, aber muss es gar so offensichtlicher Quatsch sein? </p>
<p>&#8220;Demokratie&#8221; oder &#8220;Nicht-Demokratie&#8221; ist kein binärer Zustand. Es gibt Staaten, in denen bestimmte demokratische Institutionen korrumpiert oder verfallen sind oder gar nur noch auf dem Papier existieren. Oder Staaten, wo der politische Wettbewerb scheinbar offen ist aber de facto trotzdem immer nur eine Partei die Wahl gewinnt, weil es niederschwellige Hürden für die politische Partizipation gibt, insbesondere dann, wenn jemand politische Opposition betreiben will. (Das Verbot von Demonstrationen aus fadenscheinigen Gründen ist dann ein sehr beliebtes Mittel. Oder man lässt die Opposition einfach nicht im Staatsfernsehen zu Wort kommen und verbietet gleichzeitig alle von der Regierung unabhängigen Medien. Und so weiter&#8230;.) </p>
<p>Sogar der &#8220;Economist&#8221; erstellt regelmäßig eine &#8220;Demokratieindex&#8221; und teilt dazu Staaten nach der Ausprägung des Merkmals &#8220;Demokratie&#8221; auf einer Skala von 1 bis 10 ein, mit den Abstufungen &#8220;Vollständige Demokratien &#8211;  unvollständige Demokratien &#8211; Hybridregime &#8211; autoritäre Regime&#8221;. </p>
<p>Müssen wir darüber wirklich diskutieren?</p>
<p>&#8220;Die Politik MUSS Menschen schützen, was Polizisten im Dienst EINSCHLIESST. Daher MUSS sie „Spaziergänge“ und Demonstrationen, bei denen aufgrund von Erfahrung u. a. Gewalt gegen Polizisten zu erwarten ist, VERBIETEN.&#8221; </p>
<p>Ach, ich dachte die ganze Zeit, es geht um Infektionsschutz? </p>
<p>Wenn &#8220;erwartbare Gewalt gegen Polizisten&#8221; eine Rechtfertigung für Verbote wäre, dürften Demonstrationen von Linksradikalen ja niemals stattfinden, da wird regelmäßig deutlich mehr randaliert als bei &#8220;Spaziergängen&#8221;. </p>
<p>&#8220;Was R. Ott und andere betreiben, ist ein durchsichtiges Manöver: Es wird BEHAUPTET, dass der Staat mit Verboten von Demonstrationen ÜBERGRIFFIG geworden ist. Weil das so ist, d. h. die Behauptung einen „OBJEKTIV“ gegebenen Sachverhalt feststellt, darf GEGEN die Verbote mit WAHRNEHMUNG des Grundrechts der Versammlungsfreiheit demonstriert werden, u. a. mit „Spazierengehen“. Es ist LEGITIM, weil es übergriffige Verbote sind und man mit Wahrnehmung eines Grundrechts dagegen vorgeht.&#8221;</p>
<p>Mein &#8220;Manöver&#8221;, über das Sie sich so sehr mit heiligem, staatstreuem Eifer aufregen, würde übrigens nur viel schlechter funktionieren, wenn Sie mir erklären könnten, wieso die Demonstrationsverbote angeblich dazu geeignet sind, Infektionen zu verhindern. </p>
<p>Ich glaube nicht, dass Sie das können. </p>
<p>Und deshalb ist es eine wunderbar schlagkräftige und überzeugende Strategie, den Demonstrationsverboten ihre Legitimität abzusprechen, als Antwort darauf kommt von Ihnen nur wohlfeile Empörung und irgendwelche unsinnigen Ablenkungsversuche. </p>
<p>PS: Was soll ich denn nun tun? Erst sagten Sie mir, ich solle doch demonstrieren, wenn ich mit den Regeln nicht einverstanden bin &#8211; und mittlerweile haben Sie eingesehen, dass ich erstmal vor Gericht gegen den Staat gewinnen müsste, um das überhaupt im effektiven Maßstab zu dürfen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dietmar Tischer		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-224006</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Tischer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 22:16:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-224006</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@ Christian Anders

&#062;Grundrechte haben bei uns den Status als etwas Natürliches, was jedem Mensch qua seiner Natur zusteht. Sie werden oft gar nicht mehr als Rechtsinstitution begriffen – als etwas Artifizielles also.&#062;

Richtig.

VERDRÄNGT wird, dass die Grundrechte nicht ein großer Bauchladen sind, aus dem sich JEDER zu JEDER Zeit an JEDEM Ort nach Belieben bedienen kann, weil sie ihm bedingungslos zustehen. 

JEDER lebt in einer GESELLSCHAFT.

GRUNDRECHTE können zwar weit gesteckt werden, finden aber eine BEGRENZUNG darin, dass ihre Wahrnehmung in einem gesellschaftlichen Kontext stattfindet.

Sie können daher NICHT bedingungslos wahrgenommen werden.  

Ein FUNKTIONIERENDES Rechtssystem muss DEM gerecht werden.
Sinnhaftigkeit, individuelle Befindlichkeit und dgl. müssen daher zurücktreten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@ Christian Anders</p>
<p>&gt;Grundrechte haben bei uns den Status als etwas Natürliches, was jedem Mensch qua seiner Natur zusteht. Sie werden oft gar nicht mehr als Rechtsinstitution begriffen – als etwas Artifizielles also.&gt;</p>
<p>Richtig.</p>
<p>VERDRÄNGT wird, dass die Grundrechte nicht ein großer Bauchladen sind, aus dem sich JEDER zu JEDER Zeit an JEDEM Ort nach Belieben bedienen kann, weil sie ihm bedingungslos zustehen. </p>
<p>JEDER lebt in einer GESELLSCHAFT.</p>
<p>GRUNDRECHTE können zwar weit gesteckt werden, finden aber eine BEGRENZUNG darin, dass ihre Wahrnehmung in einem gesellschaftlichen Kontext stattfindet.</p>
<p>Sie können daher NICHT bedingungslos wahrgenommen werden.  </p>
<p>Ein FUNKTIONIERENDES Rechtssystem muss DEM gerecht werden.<br />
Sinnhaftigkeit, individuelle Befindlichkeit und dgl. müssen daher zurücktreten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christian Anders		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223997</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian Anders]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 19:43:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-223997</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@DT

d‘Accord, dennoch eine Ergänzung:

Grundrechte haben bei uns den Status als etwas Natürliches, was jedem Mensch qua seiner Natur zusteht. Sie werden oft gar nicht mehr als Rechtsinstitution begriffen - als etwas Artifizielles also.

Wenn so, dann ist die individuelle Auslegung einer Lage als pro/contra „meiner NATURGEGEBENEN“ Rechte eine logische Folge.
Schließlich kann kein Gericht darüber urteilen, welches Recht für mich qua Natur gefühlt(!) am meisten wiegt - wie auch?

Gestützt wird das durch einen Umstand, den R. Ott richtig beschreibt: Die Verhinderung evtl. Ansteckung ist dann nicht allgemeingültig durch das Recht erwirkt, wenn man sich genau so in der Schlange vor einem Testzentrum begegnen könnte.

Dass diese Ambivalenz SCHOM IMMER ein Wesen von Gesetzen war, scheint als Hintergrundwissen hier verloren gegangen.

Weder korrelieren Recht und Sinnhaftigkeit und schon gar nicht Recht und Gerechtigkeit mit dem Faktor 1.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@DT</p>
<p>d‘Accord, dennoch eine Ergänzung:</p>
<p>Grundrechte haben bei uns den Status als etwas Natürliches, was jedem Mensch qua seiner Natur zusteht. Sie werden oft gar nicht mehr als Rechtsinstitution begriffen &#8211; als etwas Artifizielles also.</p>
<p>Wenn so, dann ist die individuelle Auslegung einer Lage als pro/contra „meiner NATURGEGEBENEN“ Rechte eine logische Folge.<br />
Schließlich kann kein Gericht darüber urteilen, welches Recht für mich qua Natur gefühlt(!) am meisten wiegt &#8211; wie auch?</p>
<p>Gestützt wird das durch einen Umstand, den R. Ott richtig beschreibt: Die Verhinderung evtl. Ansteckung ist dann nicht allgemeingültig durch das Recht erwirkt, wenn man sich genau so in der Schlange vor einem Testzentrum begegnen könnte.</p>
<p>Dass diese Ambivalenz SCHOM IMMER ein Wesen von Gesetzen war, scheint als Hintergrundwissen hier verloren gegangen.</p>
<p>Weder korrelieren Recht und Sinnhaftigkeit und schon gar nicht Recht und Gerechtigkeit mit dem Faktor 1.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dietmar Tischer		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223989</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Tischer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 17:32:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-223989</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@ Christian Anders

&#062;Die Frage für Demos wäre: Welches Grundrecht wird eingeschränkt, welches geschützt und wieso ist die Abwägung zwischen beidem, wie sie ist?&#062;

So ist es. 

Und um Ihre Frage zu beantworten zu können – und sie MUSS beantwortet werden können – hat man die Institution „UNABHÄNGIGE Richter“ geschaffen.

Sie MÜSSEN entscheiden und ihre Entscheidung ist MASSGEBLICH. 

Denn sie sind unabhängig, weil sie NUR nach RECHT zu entscheiden haben und eben NICHT nach subjektiven Feststellungen wie „fadenscheinig“ etc. 

Dass ihnen das nicht immer gelingt, manchmal anscheinend auch gewollt nicht gelingt, ist eine andere Frage. 

Was R. Ott und andere betreiben, ist ein durchsichtiges Manöver: 

Es wird BEHAUPTET, dass der Staat mit Verboten von Demonstrationen ÜBERGRIFFIG geworden ist.

Weil das so ist, d. h. die Behauptung einen „OBJEKTIV“ gegebenen Sachverhalt feststellt, darf GEGEN die Verbote mit WAHRNEHMUNG des Grundrechts der Versammlungsfreiheit demonstriert werden, u. a. mit „Spazierengehen“. 

Es ist LEGITIM, weil es übergriffige Verbote sind und man mit Wahrnehmung eines Grundrechts dagegen vorgeht. 

Geht die Staatsgewalt DAGEGEN vor und gibt es auch noch Zwischenfälle, ist der „BEWEIS“ erbracht:

Ein Grundrecht ist ABGESCHAFFT worden, wir sind auf dem Weg in die Diktatur. 

Es ist einfach nur traurig, dass man darüber diskutieren muss.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@ Christian Anders</p>
<p>&gt;Die Frage für Demos wäre: Welches Grundrecht wird eingeschränkt, welches geschützt und wieso ist die Abwägung zwischen beidem, wie sie ist?&gt;</p>
<p>So ist es. </p>
<p>Und um Ihre Frage zu beantworten zu können – und sie MUSS beantwortet werden können – hat man die Institution „UNABHÄNGIGE Richter“ geschaffen.</p>
<p>Sie MÜSSEN entscheiden und ihre Entscheidung ist MASSGEBLICH. </p>
<p>Denn sie sind unabhängig, weil sie NUR nach RECHT zu entscheiden haben und eben NICHT nach subjektiven Feststellungen wie „fadenscheinig“ etc. </p>
<p>Dass ihnen das nicht immer gelingt, manchmal anscheinend auch gewollt nicht gelingt, ist eine andere Frage. </p>
<p>Was R. Ott und andere betreiben, ist ein durchsichtiges Manöver: </p>
<p>Es wird BEHAUPTET, dass der Staat mit Verboten von Demonstrationen ÜBERGRIFFIG geworden ist.</p>
<p>Weil das so ist, d. h. die Behauptung einen „OBJEKTIV“ gegebenen Sachverhalt feststellt, darf GEGEN die Verbote mit WAHRNEHMUNG des Grundrechts der Versammlungsfreiheit demonstriert werden, u. a. mit „Spazierengehen“. </p>
<p>Es ist LEGITIM, weil es übergriffige Verbote sind und man mit Wahrnehmung eines Grundrechts dagegen vorgeht. </p>
<p>Geht die Staatsgewalt DAGEGEN vor und gibt es auch noch Zwischenfälle, ist der „BEWEIS“ erbracht:</p>
<p>Ein Grundrecht ist ABGESCHAFFT worden, wir sind auf dem Weg in die Diktatur. </p>
<p>Es ist einfach nur traurig, dass man darüber diskutieren muss.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christian Anders		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223982</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian Anders]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 15:58:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-223982</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@DT @R. Ott

„Wo ist also das Problem?“

Möglicherweise ein Kategorienproblem zwischen den Kategorien „rechtswidrig“, „sinnlos“ und „menschenunwürdig“.

Es kann ja durch aus sinnloses bis sogar menschenunwürdiges Sein rechtlich korrekt sein, wenn so erlassen und kein übergeordnetes Recht dem widerspricht. Juristerei an sich bildet eine seelenlose Mechanik von Rechten und Gesetzen ab, die irgendeinen Rahmen braucht, um überhaupt die Kategorie „Sinn“ bzw. „Menschenwürde“ zu erfassen.

Genau deshalb, so bilde ich mir ein, hat man mit dem Grundgesetz ein übergeordnetes Recht geschaffen - um gewisse untergeordnete Rechtslagen auszuschließen.

Die Frage für Demos wäre: Welches Grundrecht wird eingeschränkt, welches geschützt und wieso ist die Abwägung zwischen beidem, wie sie ist?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@DT @R. Ott</p>
<p>„Wo ist also das Problem?“</p>
<p>Möglicherweise ein Kategorienproblem zwischen den Kategorien „rechtswidrig“, „sinnlos“ und „menschenunwürdig“.</p>
<p>Es kann ja durch aus sinnloses bis sogar menschenunwürdiges Sein rechtlich korrekt sein, wenn so erlassen und kein übergeordnetes Recht dem widerspricht. Juristerei an sich bildet eine seelenlose Mechanik von Rechten und Gesetzen ab, die irgendeinen Rahmen braucht, um überhaupt die Kategorie „Sinn“ bzw. „Menschenwürde“ zu erfassen.</p>
<p>Genau deshalb, so bilde ich mir ein, hat man mit dem Grundgesetz ein übergeordnetes Recht geschaffen &#8211; um gewisse untergeordnete Rechtslagen auszuschließen.</p>
<p>Die Frage für Demos wäre: Welches Grundrecht wird eingeschränkt, welches geschützt und wieso ist die Abwägung zwischen beidem, wie sie ist?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dietmar Tischer		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223979</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Tischer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 14:23:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-223979</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@ Richard Ott 

&#062;In einer richtigen Demokratie könnte ich ohne fadenscheinig begründete Einschränkungen gegen die Regierung demonstrieren und die Regelungen zum Demonstrationsrecht enthielten auch keine Gesinnungsparagraphen, die es der Exekutive erlaubten, für politisch erwünschte Demonstrationen nach ihren Ermessen Ausnahmen von den ansonsten extrem einschränkenden Regeln zuzulassen.&#062;

Sie wiederholen DUMMES Zeug und zitieren statt nachzudenken.

Es gibt keine richtige oder falsche Demokratie.

Es gibt nur Demokratie oder keine Demokratie. 

Bei uns gibt es Demokratie. 

Wenn es Einschränkung des Demonstrationsrechts gibt, dann ist das GELTENDES Recht. 

Wer meint, dass die Begründung für die Einschränkung fadenscheinig sei, MUSS ein Gericht bemühen statt sich nach dem Motto „jetzt wird erst recht demonstriert und gar nicht erst angemeldet, sondern in Spaziergängen“ zu verhalten. 

Politisch UNERWÜNSCHTE Demonstrationen gibt es und sie werden zu RECHT nicht NICHT genehmigt, wenn sie so abzulaufen drohen, wie es ein sächsischer (!) Polizist darlegt, hier:

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236147140/Polizist-in-Sachsen-Demonstranten-sagen-Schliesst-euch-uns-an.html

Daraus:

&#062;WELT: Unter die Proteste mischen sich immer wieder auch Rechtsextreme, und es kommt zu Ausschreitungen, bei denen auch Polizisten verletzt wurden. Haben Sie solche Erfahrungen schon gemacht?

Köhler: Ich wurde glücklicherweise noch nicht angegriffen. Ohnehin wäre das aber nichts Außergewöhnliches, die Corona-„Spaziergänge“ unterscheiden sich nicht von anderen Einsätzen, bei denen Polizisten regelmäßig verletzt werden.&#062;

Die Politik MUSS Menschen schützen, was Polizisten im Dienst EINSCHLIESST.

Daher MUSS sie „Spaziergänge“ und Demonstrationen, bei denen aufgrund von Erfahrung u. a. Gewalt gegen Polizisten zu erwarten ist, VERBIETEN. 

Wenn diese Erwartung nicht gegeben ist, MUSS sie Spaziergänge und Demonstrationen genehmigen. Das tut sie offensichtlich auch mit Wahrnehmung von „Kann“.  

Wo ist also das Problem?

Wenn es eines gibt, dann liegt es bei den NICHT rechtskonform agierenden Spaziergängern und Demonstranten.

Sie kapieren es nicht und stehlen nur noch meine Zeit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@ Richard Ott </p>
<p>&gt;In einer richtigen Demokratie könnte ich ohne fadenscheinig begründete Einschränkungen gegen die Regierung demonstrieren und die Regelungen zum Demonstrationsrecht enthielten auch keine Gesinnungsparagraphen, die es der Exekutive erlaubten, für politisch erwünschte Demonstrationen nach ihren Ermessen Ausnahmen von den ansonsten extrem einschränkenden Regeln zuzulassen.&gt;</p>
<p>Sie wiederholen DUMMES Zeug und zitieren statt nachzudenken.</p>
<p>Es gibt keine richtige oder falsche Demokratie.</p>
<p>Es gibt nur Demokratie oder keine Demokratie. </p>
<p>Bei uns gibt es Demokratie. </p>
<p>Wenn es Einschränkung des Demonstrationsrechts gibt, dann ist das GELTENDES Recht. </p>
<p>Wer meint, dass die Begründung für die Einschränkung fadenscheinig sei, MUSS ein Gericht bemühen statt sich nach dem Motto „jetzt wird erst recht demonstriert und gar nicht erst angemeldet, sondern in Spaziergängen“ zu verhalten. </p>
<p>Politisch UNERWÜNSCHTE Demonstrationen gibt es und sie werden zu RECHT nicht NICHT genehmigt, wenn sie so abzulaufen drohen, wie es ein sächsischer (!) Polizist darlegt, hier:</p>
<p><a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236147140/Polizist-in-Sachsen-Demonstranten-sagen-Schliesst-euch-uns-an.html" rel="nofollow ugc">https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236147140/Polizist-in-Sachsen-Demonstranten-sagen-Schliesst-euch-uns-an.html</a></p>
<p>Daraus:</p>
<p>&gt;WELT: Unter die Proteste mischen sich immer wieder auch Rechtsextreme, und es kommt zu Ausschreitungen, bei denen auch Polizisten verletzt wurden. Haben Sie solche Erfahrungen schon gemacht?</p>
<p>Köhler: Ich wurde glücklicherweise noch nicht angegriffen. Ohnehin wäre das aber nichts Außergewöhnliches, die Corona-„Spaziergänge“ unterscheiden sich nicht von anderen Einsätzen, bei denen Polizisten regelmäßig verletzt werden.&gt;</p>
<p>Die Politik MUSS Menschen schützen, was Polizisten im Dienst EINSCHLIESST.</p>
<p>Daher MUSS sie „Spaziergänge“ und Demonstrationen, bei denen aufgrund von Erfahrung u. a. Gewalt gegen Polizisten zu erwarten ist, VERBIETEN. </p>
<p>Wenn diese Erwartung nicht gegeben ist, MUSS sie Spaziergänge und Demonstrationen genehmigen. Das tut sie offensichtlich auch mit Wahrnehmung von „Kann“.  </p>
<p>Wo ist also das Problem?</p>
<p>Wenn es eines gibt, dann liegt es bei den NICHT rechtskonform agierenden Spaziergängern und Demonstranten.</p>
<p>Sie kapieren es nicht und stehlen nur noch meine Zeit.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Alexander		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223951</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alexander]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 08:17:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-223951</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950&quot;&gt;Richard Ott&lt;/a&gt;.

@Richard Ott

Den gestrigen Spaziergang (Bayern, Großstadt) hat die geschätzte Polizei versucht aufzulösen, nachdem es keinen Versammlungsleiter für Ordnungswidrigkeiten gab.

Weiter versuchte man die gewohnte Route mit Feuerwehrfahrzeugen zu blockieren. 

Beides erfolglos, der Spaziergang fand statt.

Nächster Schritt könnte sein, anstelle 1nes unangemeldeten Spazierganges 10 000 Spaziergänge zugleich zu melden, damit ist jede Behörde an jedem Ort gesprengt - wie jetzt schon die Polizeikräfte überfordert sind und die Feuerwehr zu Hilfe nehmen müssen. 

Ziviler Ungehorsam einziges Mittel für Bürger in Staaten mit Monopol auf Rechtsetzung &#038; Rechtsprechung. 

Dass auch kriminalisierte Bürger ein Gedächtnis haben für Wahlentscheidungen in der Zukunft macht die Übung für lupenreine Demokratien umso schwieriger. 

Läuft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950">Richard Ott</a>.</p>
<p>@Richard Ott</p>
<p>Den gestrigen Spaziergang (Bayern, Großstadt) hat die geschätzte Polizei versucht aufzulösen, nachdem es keinen Versammlungsleiter für Ordnungswidrigkeiten gab.</p>
<p>Weiter versuchte man die gewohnte Route mit Feuerwehrfahrzeugen zu blockieren. </p>
<p>Beides erfolglos, der Spaziergang fand statt.</p>
<p>Nächster Schritt könnte sein, anstelle 1nes unangemeldeten Spazierganges 10 000 Spaziergänge zugleich zu melden, damit ist jede Behörde an jedem Ort gesprengt &#8211; wie jetzt schon die Polizeikräfte überfordert sind und die Feuerwehr zu Hilfe nehmen müssen. </p>
<p>Ziviler Ungehorsam einziges Mittel für Bürger in Staaten mit Monopol auf Rechtsetzung &amp; Rechtsprechung. </p>
<p>Dass auch kriminalisierte Bürger ein Gedächtnis haben für Wahlentscheidungen in der Zukunft macht die Übung für lupenreine Demokratien umso schwieriger. </p>
<p>Läuft.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Richard Ott		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223950</link>

		<dc:creator><![CDATA[Richard Ott]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 07:25:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-223950</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223923&quot;&gt;Dietmar Tischer&lt;/a&gt;.

@Herr Tischer

&quot;Es steht hier nicht zur Debatte, ob das Herumlaufen von Gruppen von über 10 Personen im Freien TATSÄCHLICH Infektionen verhindert oder nicht.&quot;

Doch, ich stelle es zur Debatte. Sind sie etwa nicht in der Lage, zu erklären, wie diese Regelung überhaupt zum Infektionsschutz beitragen soll? 

&quot;Wenn eine Demonstration angemeldet und genehmigt ist, dann dürfen MEHR als 10 Personen in Gruppen herumlaufen, vorausgesetzt, sie halten sich an die REGELN, die KEINE Einschränkung des Grundrechts auf DEMONSTRATIONSFREIHEIT sind, wohl aber eine der Gestaltungsfreiheit bei Ausübung dieses Grundrechts sein können.&quot;

Lesen und verstehen Sie überhaupt, was ich Ihnen schreibe? 

Zum mittlerweile dritten Mal: Die Rechtslage in Sachsen ist derzeit so, dass Demonstrationen nur als &quot;ortsfeste Versammlung&quot; mit maximal 10 Teilnehmern überhaupt genehmigt werden - es sei denn, die Versammlungsbehörde nutzt die nun mittlerweile auch schon mehrfach zitierte &quot;Kann-Bestimmung&quot;, wonach sie bestimmten Demonstrationsanmeldern nach ihrem Ermessen großzügigerweise auch größere Versammlungen oder &quot;Spaziergänge&quot; genehmigen *KANN*.

Soll ich Ihnen den wesentlichen Passus aus der Verordnung nochmal zitieren? Da komme ich mir langsam tatsächlich wie auf der Klippschule vor, aber sind solche Methoden bei Ihnen mittlerweile nötig: 

&quot;Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle  
§ 7 Versammlungen 
(1) Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sind ausschließlich 
ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.  
(2) Im Einzelfall können Ausnahmen bewilligt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtli-
cher Sicht vertretbar ist. 
(3) Das Sächsische Versammlungsgesetz bleibt im Übrigen unberührt.&quot; 

Da steht &quot;können Ausnahmen bewilligt werden&quot; - nicht &quot;müssen&quot;. Begreifen Sie den Unterschied? 

&quot;WIR leben in einer DEMOKRATIE.&quot;

Nur noch in einer eingeschränkten. In einer richtigen Demokratie könnte ich ohne fadenscheinig begründete Einschränkungen gegen die Regierung demonstrieren und die Regelungen zum Demonstrationsrecht enthielten auch keine Gesinnungsparagraphen, die es der Exekutive erlaubten, für politisch erwünschte Demonstrationen nach ihren Ermessen Ausnahmen von den ansonsten extrem einschränkenden Regeln zuzulassen. 

&quot;Mehr muss ich Ihnen nicht erklären und auch nicht zu den Nürnberger Rassengesetzen Stellung nehmen.&quot;

Doch, ich bitte darum. Waren in Ihrer legalistischen und staatstreuen Sicht auch die Nürnberger Rassengesetze solange nicht rechtswidrig, wie von einem Gericht nicht ihre Unrechtmäßigkeit festgestellt wurde?

Das geschah übrigens bis einschließlich 1945 nicht. Die Nürnberger Rassengesetze wurden damals vom Alliierten Kontrollrat per &quot;Gesetz&quot; (de facto eher ein Befehl) aufgehoben - wobei der bekanntlich eine Besatzungsbehörde ohne jegliche demokratische Legitimation war. 

&#062;&#062;&quot;Ja klar, soll ich vielleicht demonstrieren und fordern, dass das bestehende Recht geändert wird? ;)&quot;
&#062;&quot;Ernsthaft: JA, das sollten Sie.&quot;
(...)
&#062;&quot;Demonstrationen können WIRKEN, wenn die REGELN befolgt werden.&quot;

Auch ganz ernsthaft zurückgefragt: Wollen Sie mich veralbern? 

Demonstrationen mit weniger als 10 Teilnehmern haben üblicherweise gar keine Wirkung und werden meistens nicht einmal in der breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen. 

Diejenigen Demonstrationen, denen Sie hier eine Wirksamkeit attestieren, sind zum wahrscheinlich ganz überwiegenden Teil (ich kenne nicht die Rechtslage in jedem einzelnen Bundesland) derzeit &quot;regelwidrig&quot;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223923">Dietmar Tischer</a>.</p>
<p>@Herr Tischer</p>
<p>&#8220;Es steht hier nicht zur Debatte, ob das Herumlaufen von Gruppen von über 10 Personen im Freien TATSÄCHLICH Infektionen verhindert oder nicht.&#8221;</p>
<p>Doch, ich stelle es zur Debatte. Sind sie etwa nicht in der Lage, zu erklären, wie diese Regelung überhaupt zum Infektionsschutz beitragen soll? </p>
<p>&#8220;Wenn eine Demonstration angemeldet und genehmigt ist, dann dürfen MEHR als 10 Personen in Gruppen herumlaufen, vorausgesetzt, sie halten sich an die REGELN, die KEINE Einschränkung des Grundrechts auf DEMONSTRATIONSFREIHEIT sind, wohl aber eine der Gestaltungsfreiheit bei Ausübung dieses Grundrechts sein können.&#8221;</p>
<p>Lesen und verstehen Sie überhaupt, was ich Ihnen schreibe? </p>
<p>Zum mittlerweile dritten Mal: Die Rechtslage in Sachsen ist derzeit so, dass Demonstrationen nur als &#8220;ortsfeste Versammlung&#8221; mit maximal 10 Teilnehmern überhaupt genehmigt werden &#8211; es sei denn, die Versammlungsbehörde nutzt die nun mittlerweile auch schon mehrfach zitierte &#8220;Kann-Bestimmung&#8221;, wonach sie bestimmten Demonstrationsanmeldern nach ihrem Ermessen großzügigerweise auch größere Versammlungen oder &#8220;Spaziergänge&#8221; genehmigen *KANN*.</p>
<p>Soll ich Ihnen den wesentlichen Passus aus der Verordnung nochmal zitieren? Da komme ich mir langsam tatsächlich wie auf der Klippschule vor, aber sind solche Methoden bei Ihnen mittlerweile nötig: </p>
<p>&#8220;Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle<br />
§ 7 Versammlungen<br />
(1) Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sind ausschließlich<br />
ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.<br />
(2) Im Einzelfall können Ausnahmen bewilligt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtli-<br />
cher Sicht vertretbar ist.<br />
(3) Das Sächsische Versammlungsgesetz bleibt im Übrigen unberührt.&#8221; </p>
<p>Da steht &#8220;können Ausnahmen bewilligt werden&#8221; &#8211; nicht &#8220;müssen&#8221;. Begreifen Sie den Unterschied? </p>
<p>&#8220;WIR leben in einer DEMOKRATIE.&#8221;</p>
<p>Nur noch in einer eingeschränkten. In einer richtigen Demokratie könnte ich ohne fadenscheinig begründete Einschränkungen gegen die Regierung demonstrieren und die Regelungen zum Demonstrationsrecht enthielten auch keine Gesinnungsparagraphen, die es der Exekutive erlaubten, für politisch erwünschte Demonstrationen nach ihren Ermessen Ausnahmen von den ansonsten extrem einschränkenden Regeln zuzulassen. </p>
<p>&#8220;Mehr muss ich Ihnen nicht erklären und auch nicht zu den Nürnberger Rassengesetzen Stellung nehmen.&#8221;</p>
<p>Doch, ich bitte darum. Waren in Ihrer legalistischen und staatstreuen Sicht auch die Nürnberger Rassengesetze solange nicht rechtswidrig, wie von einem Gericht nicht ihre Unrechtmäßigkeit festgestellt wurde?</p>
<p>Das geschah übrigens bis einschließlich 1945 nicht. Die Nürnberger Rassengesetze wurden damals vom Alliierten Kontrollrat per &#8220;Gesetz&#8221; (de facto eher ein Befehl) aufgehoben &#8211; wobei der bekanntlich eine Besatzungsbehörde ohne jegliche demokratische Legitimation war. </p>
<p>&gt;&gt;&#8221;Ja klar, soll ich vielleicht demonstrieren und fordern, dass das bestehende Recht geändert wird? ;)&#8221;<br />
&gt;&#8221;Ernsthaft: JA, das sollten Sie.&#8221;<br />
(&#8230;)<br />
&gt;&#8221;Demonstrationen können WIRKEN, wenn die REGELN befolgt werden.&#8221;</p>
<p>Auch ganz ernsthaft zurückgefragt: Wollen Sie mich veralbern? </p>
<p>Demonstrationen mit weniger als 10 Teilnehmern haben üblicherweise gar keine Wirkung und werden meistens nicht einmal in der breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen. </p>
<p>Diejenigen Demonstrationen, denen Sie hier eine Wirksamkeit attestieren, sind zum wahrscheinlich ganz überwiegenden Teil (ich kenne nicht die Rechtslage in jedem einzelnen Bundesland) derzeit &#8220;regelwidrig&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dietmar Tischer		</title>
		<link>https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/best-of-2021-ein-traum-von-einem-land/#comment-223923</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dietmar Tischer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Jan 2022 20:25:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://think-beyondtheobvious.com/?post_type=stelterindenmedien&#038;p=23976#comment-223923</guid>

					<description><![CDATA[@ Richard Ott 

Ja natürlich:

Da SIE glauben, KEIN Problem zu haben, kann nur MEINE Paranoia das Problem sein. 

Ich versage mir, Sie betreffend eine medizinische Diagnose abzugeben. 

Ganz SICHER bin ich, dass Sie mal wieder mit Ihrem gesunden Menschverstand das Wesentlich NICHT verstanden haben, wenn Sie sagen:

&#062;… dass Grundrechtseinschränkungen nur dann nicht verfassungswidrig sind, wenn sie verhältnismäßig sind.&#062;

Diese Auffassung ist falsch. 

Richtig ist:

Grundrechtseinschränkungen SIND nur dann NICHT verfassungswidrig, wenn sie von Gerichten ÜBERPRÜFT und als verfassungskonform beurteilt worden sind. 

Ob einer Grundrechtseinschränkung und – gravierender – einer Grundrechtsaussetzung an sich VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT zugrunde liegt, ist für die GELTUNG der Beschlüsse solange unerheblich, wie sie nicht überprüft worden sind. 

Allerdings:

Die Verhältnismäßigkeit ist für die BEWERTUNG eines Beschlusses der Grundrechtseinschränkung dann ENTSCHEIDEND, wenn auf ANTRAG – also nicht nach einem Automatismus – final vom BVerfG geurteilt wird, ob er ANDERE Grundrechte einschränken darf oder nicht.  

Bewertung ist etwas anderes als Geltung, die allerdings von der Bewertung abhängt. 

&#062;Wenn Sie von der Rechtmäßigkeit der Einschränkungen des Demonstrationsrechts überzeugt sind, dann können Sie mich sicherlich erklären, wie das Unterbinden von “Spaziergängen”, also vom Herumlaufen von Gruppen von über 10 Personen im Freien Infektionen verhindert, und dass die Rechtsnorm folglich überhaupt zur Erreichung ihres Zwecks geeignet ist.&#062;

Es steht hier nicht zur Debatte, ob das Herumlaufen von Gruppen von über 10 Personen im Freien TATSÄCHLICH Infektionen verhindert oder nicht. 

Wenn eine Demonstration angemeldet und genehmigt ist, dann dürfen MEHR als 10 Personen in Gruppen herumlaufen, vorausgesetzt, sie halten sich an die REGELN, die KEINE Einschränkung des Grundrechts auf DEMONSTRATIONSFREIHEIT sind, wohl aber eine der Gestaltungsfreiheit bei Ausübung dieses Grundrechts sein können. 

Werden Demonstrationen von den Behörden mit anfeuernden Empfehlungen von Politikern, Wissenschaftlern oder Standesvertretern GRUNDSÄTZLICH, d. h.  auch bei absehbarer Einhaltung der Regeln verboten, dann sind die GERICHTE aufgerufen, aber nicht Sie oder ich.

Mehr muss ich Ihnen nicht erklären und auch nicht zu den Nürnberger Rassengesetzen Stellung nehmen. 

WIR leben in einer DEMOKRATIE. 

&#062;“Wenn ihnen die ANWENDUNG des BESTEHENDEN Rechts nicht passt, dann müssen Sie es ÄNDERN. Das ist hierzulande erlaubt.”

Ja klar, soll ich vielleicht demonstrieren und fordern, dass das bestehende Recht geändert wird? ;)&#062;

Ernsthaft: JA, das sollten Sie.

Und um Ihnen auch das mal mitzugeben: 

Die zurzeit stattfindenden Demonstrationen GEGEN die allgemeine Impfpflicht haben spürbare Konsequenzen. 

Es ist bereits erkennbar, dass die Politik nach Erklärungen sucht, warum die Gesetzgebung auf der Zeitachse nach hinten verschoben wird, obwohl es kurz zuvor nicht schnell genug damit gehen konnte.  

Und es kann durchaus sein, dass es KEINE geben wird.

Demonstrationen können WIRKEN, wenn die REGELN befolgt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@ Richard Ott </p>
<p>Ja natürlich:</p>
<p>Da SIE glauben, KEIN Problem zu haben, kann nur MEINE Paranoia das Problem sein. </p>
<p>Ich versage mir, Sie betreffend eine medizinische Diagnose abzugeben. </p>
<p>Ganz SICHER bin ich, dass Sie mal wieder mit Ihrem gesunden Menschverstand das Wesentlich NICHT verstanden haben, wenn Sie sagen:</p>
<p>&gt;… dass Grundrechtseinschränkungen nur dann nicht verfassungswidrig sind, wenn sie verhältnismäßig sind.&gt;</p>
<p>Diese Auffassung ist falsch. </p>
<p>Richtig ist:</p>
<p>Grundrechtseinschränkungen SIND nur dann NICHT verfassungswidrig, wenn sie von Gerichten ÜBERPRÜFT und als verfassungskonform beurteilt worden sind. </p>
<p>Ob einer Grundrechtseinschränkung und – gravierender – einer Grundrechtsaussetzung an sich VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT zugrunde liegt, ist für die GELTUNG der Beschlüsse solange unerheblich, wie sie nicht überprüft worden sind. </p>
<p>Allerdings:</p>
<p>Die Verhältnismäßigkeit ist für die BEWERTUNG eines Beschlusses der Grundrechtseinschränkung dann ENTSCHEIDEND, wenn auf ANTRAG – also nicht nach einem Automatismus – final vom BVerfG geurteilt wird, ob er ANDERE Grundrechte einschränken darf oder nicht.  </p>
<p>Bewertung ist etwas anderes als Geltung, die allerdings von der Bewertung abhängt. </p>
<p>&gt;Wenn Sie von der Rechtmäßigkeit der Einschränkungen des Demonstrationsrechts überzeugt sind, dann können Sie mich sicherlich erklären, wie das Unterbinden von “Spaziergängen”, also vom Herumlaufen von Gruppen von über 10 Personen im Freien Infektionen verhindert, und dass die Rechtsnorm folglich überhaupt zur Erreichung ihres Zwecks geeignet ist.&gt;</p>
<p>Es steht hier nicht zur Debatte, ob das Herumlaufen von Gruppen von über 10 Personen im Freien TATSÄCHLICH Infektionen verhindert oder nicht. </p>
<p>Wenn eine Demonstration angemeldet und genehmigt ist, dann dürfen MEHR als 10 Personen in Gruppen herumlaufen, vorausgesetzt, sie halten sich an die REGELN, die KEINE Einschränkung des Grundrechts auf DEMONSTRATIONSFREIHEIT sind, wohl aber eine der Gestaltungsfreiheit bei Ausübung dieses Grundrechts sein können. </p>
<p>Werden Demonstrationen von den Behörden mit anfeuernden Empfehlungen von Politikern, Wissenschaftlern oder Standesvertretern GRUNDSÄTZLICH, d. h.  auch bei absehbarer Einhaltung der Regeln verboten, dann sind die GERICHTE aufgerufen, aber nicht Sie oder ich.</p>
<p>Mehr muss ich Ihnen nicht erklären und auch nicht zu den Nürnberger Rassengesetzen Stellung nehmen. </p>
<p>WIR leben in einer DEMOKRATIE. </p>
<p>&gt;“Wenn ihnen die ANWENDUNG des BESTEHENDEN Rechts nicht passt, dann müssen Sie es ÄNDERN. Das ist hierzulande erlaubt.”</p>
<p>Ja klar, soll ich vielleicht demonstrieren und fordern, dass das bestehende Recht geändert wird? ;)&gt;</p>
<p>Ernsthaft: JA, das sollten Sie.</p>
<p>Und um Ihnen auch das mal mitzugeben: </p>
<p>Die zurzeit stattfindenden Demonstrationen GEGEN die allgemeine Impfpflicht haben spürbare Konsequenzen. </p>
<p>Es ist bereits erkennbar, dass die Politik nach Erklärungen sucht, warum die Gesetzgebung auf der Zeitachse nach hinten verschoben wird, obwohl es kurz zuvor nicht schnell genug damit gehen konnte.  </p>
<p>Und es kann durchaus sein, dass es KEINE geben wird.</p>
<p>Demonstrationen können WIRKEN, wenn die REGELN befolgt werden.</p>
]]></content:encoded>
		
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