Mehr Intelligenz in der Besteuerung!

Bodenwertsteuer statt Vermögenssteuern für effektive Anreize.

In der 85. Folge von „beyond the obvious – der Ökonomie-Podcast mit Dr. Daniel Stelter“ geht es um den Immobilienmarkt: warum es richtig ist, den CO2-Preis nicht auf die Vermieter umzulegen und warum eine Bodenwertsteuer die deutlich intelligentere Form der Vermögensbesteuerung ist. Ein Gespräch dazu mit Dr. Dirk Löhr. Er ist Professor für Umweltwirtschaft und Umweltrecht am Umwelt-Campus der Hochschule Trier.

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Kommentare (20) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. alexm
    alexm sagte:

    Lieber Herr Stelter, die Veröffentlichung des Podcasts liegt zwar schon etwas zurück, nichtsdestotrotz wollte ich die Gelegenheit nutzen, um “Danke” zu sagen – speziell für Ihre Kommentierung des Beitrags von Marcel Fratzscher am Ende dieser Episode!

    Antworten
  2. Hias
    Hias sagte:

    Ich habe diesen Podcast immer gern gehört, obwohl ich komplet andere Meinungen vertrete als Herr Stelter. Das lag daran daß immer gute Argumente kamen und er sich um eine Abwägung der Argumente bemüht hat. Ich finde das hat stark abgenommen und der Podcast predigt immer unreflektierter die klassischen liberalen Standpunkte. Das ist schade. Beim ersten Thema wurde zum Beispiel auf ds Thema Bestandsmieten gar nicht eingegangen. Und das bei einer durchschnittlichen Mietdauer von über 10 Jahren in Deutschand. Sollen wir jetzt 10 Jahre warten bis “Der Markt” Anreize zur energetischen Sanierung schafft? Klimaziele gute Nacht.
    Ich bin dann mal raus.

    Antworten
    • Daniel Stelter
      Daniel Stelter sagte:

      Sehr geehrter Hias,

      vielen Dank für Ihr Feedback auf meinem Blog. Gerne können Sie auch eine Email schicken, das macht es leichter. Ich finde Kritik sehr wichtig und greife diese auch auf. Es freut mich auch, dass Sie mir bisher zugehört haben, obwohl Sie meine Sicht der Dinge nicht teilen. Vielleicht kann ich Sie ja doch dazu bewegen, weiter reinzuhören.

      Ich werde Ihre Anmerkung im kommenden Podcast als Beitrag besprechen. Hier nur kurz: die Bestandsmieten dürfen nur nach Mietspiegel erhöht werden und dieser berücksichtigt bereits – wie angesprochen – den energetischen Zustand.

      Zum Thema Investitionen in Klimaschutz: ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass man 10 Jahre warten muss. Hier haben wir folgende Probleme:

      – Umlage der CO2-Preise auf Vermieter funktioniert sowieso nicht, weil dann Kaltmiete schneller steigt.
      – klappt sie doch, ist der Betrag zu gering um Investitionen zu erzwingen.
      – wenn man investiert, müsste auch im Bestand die Miete im Schnitt um 3.60 Euro pro qm/Monat steigen. Das ist aber nicht erwünscht.

      Jetzt können Sie sagen, wir zwingen die Immobilieneigentümer auf eigene Rechnung zu investieren. Kann man machen, würde aber die Anlage in Immobilien sehr unattraktiv machen. Ein Preisverfall hätte dann auch gesamtwirtschaftliche Folgen.

      Hier ein Beitrag in dem ich versucht habe auszuformulieren:

      https://think-beyondtheobvious.com/stelter-in-den-medien/co2-umlage-auf-vermieter-ist-populistisch-und-klimaschaedlich/

      Herzliche Grüße,

      DSt

      Antworten
  3. Proksch Werner
    Proksch Werner sagte:

    Sehr geehrter Herr Dr. Stelter!

    Als sehr interessierter Hörer von BTO möchte ich zur Bodenwertabgabe aus österreichischer Sicht folgendes beitragen:

    Auch in Österreich wird seit vielen Jahren eine notwendige Reform der Grundsteuer überlegt. Die aktuelle Grundsteuer wird in Österreich zwar vom Bund maßgeblich bestimmt, fließt aber als Gemeindesteuer direkt den Standortgemeinden zu. Die Grundlage der Bemessung stellen immer noch die Einheitswerte von 1973 dar, welche durch das Abgabenänderungsgesetz 1982 vom Bund pauschal um 35 % erhöht wurden. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 6. Oktober 2010 die Rechtmäßigkeit der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer bestätigt. Die aktuelle Grundsteuer unterscheidet die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz von der Grundsteuer B für sonstigen Grundbesitz. Die Grundsteuer A ist von der Höhe her ohne Bedeutung. Ich vermute, dass die Bürokratie hier mehr kostet als der steuerliche Ertrag. Es existiert hier nur die Ungerechtigkeit, dass land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz auch nach erfolgter Umwidmung in Bauland weiter mit der sehr niedrigen Grundsteuer A belastet werden!
    Die Grundsteuer B ist nach meinem Wissensstand in Österreich im internationalen Vergleich nicht sehr hoch. Die Bemessungsgrundlage des Einheitswertes lässt das mögliche Steueraufkommen immer weiter erodieren.
    In den letzten Jahren sind zur Neugestaltung der Grundsteuer von wissenschaftlicher Seite (Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck, Frau Prof. Dr. Verena Hörtnagl-Seidner, publiziert am 29.10.2018) gute Ideen vorgetragen worden.
    Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sollen bei der Grundsteuer nicht mehr berücksichtigt werden.
    An Stelle der Einheitswerte sollen neue “Bodenrichtwerte” aus Vergleichswerten der Gemeinden mit Berücksichtigung ihrer “Flächenwidmungspläne” und “Bebauungspläne” herangezogen werden.
    Der Bund soll nur mehr für die Rahmengesetzgebung der Grundsteuer zuständig sein.
    Die Gemeinden können als Träger der “örtlichen Raumordnung” und der “Bauordnung” neben ihrer Kompetenz für die “Flächenwidmungspläne” und “Bebauungspläne” auch die Grundsteuer als Steuerungsinstrument für die Raumordnung einsetzen. Die Bundesländer können als Aufsichtsbehörde und Träger der “überörtlichen Raumordnung” die Maßnahmen der Gemeinden laufend kontrollieren und bei Fehlsteuerungen eingreifen.
    Durch die Differenzierung der Grundsteuer z.B. nach “bebaut – unbebaut” ; “Hauptwohnsitz – Freizeitwohnsitz” ; “frei finanzierter Wohnbau – sozialer Wohnbau” können raumordnungspolitische Ziele der Gemeinden besser formuliert und durchgesetzt werden.

    Zum Unterschied der Meinung von Herrn Prof. Dr. Löhr glaube ich, dass die Grunderwerbsteuer als Bundessteuer mit 3,5 % vom Kaufpreis wohl gerechtfertigt ist. Wer zum Verkehrswert eine Liegenschaft erwirbt, kann neben der Maklergebühr, der Kosten für den Kaufvertrag und 1,1 % Grundbuchkosten auch die Grunderwerbsteuer in einer Projektkalkulation unterbringen. Nur sollten Ausnahmen von der Steuerpflicht, welche durch Gesellschaftskonstruktionen ermöglicht werden und übrig gebliebene Privilegien des landwirtschaftlichen Grundverkehrs kritisch hinterfragt werden.

    Zum Unterschied von der BRD gibt es in Österreich seit einigen Jahren eine “Bodenwertzuwachs-Steuer” welche als “Immobilienertragsteuer” bezeichnet wird.
    Diese Bundessteuer wurde damals statt einer Erbschaftsteuer eingeführt. Da die “Immobilienertragsteuer” nur bei Transaktionen anfällt und von dem bezahlt werden muss, dem der Transaktionswert zufließt und viele Ausnahmen für selbst genutzte Immobilien gelten, ist diese Steuer erstaunlich problemlos aufgenommen worden. Als Bemessungsgrundlage wurde vom Finanzamt der so genannte “Grundstückswert” erfunden, dessen Ableitung selbst Fachleuten unklar ist aber doch akzeptiert wurde.

    Ich glaube, dass eine Diskussion über die Besteuerung von Bodenwertzuwächsen, welche durch Widmungen oder durch besondere Erschließungsleistungen der öffentliche Hand entstehen, nicht ausgeschlossen werden soll. Dabei müssen aber die Effekte der hohen Inflation von Immobilienwerten herausgerechnet werden, was schwer genug sein wird!

    Mit besten Grüßen aus Innsbruck
    Mag. Werner Proksch

    Antworten
  4. JürgenP
    JürgenP sagte:

    @DS
    Baupreisentwicklung: Beitrag aus „Hart aber Fair“. Es ist immer wieder HART, wenn Leute im Fernsehen ungestraft ihre Inkompetenz verbreiten dürfen. Sinngemäß: „das Wohnproblem kann nur marktwirtschaftlich gelöst werden, wenn wir bauen, bauen, bauen, vor allen Dingen günstiger. Wir brauchen eine Sanierungsoffensive, die VermieterInnnen müssen die Kosten übernehmen, damit die zweite Miete deutlich reduziert wird“.

    „Bauen, bauen, bauen & Sanierungsoffensive“ trifft auf Marktwirtschaft:

    „Es ist in einigen Regionen Deutschlands, insbesondere in Ballungsräumen, mittlerweile schwierig, überhaupt noch ausführende Unternehmen mit freien Kapazitäten zu finden, die bereit sind, ein Angebot abzugeben. Auf Grund der hohen Auslastung und fehlenden Wettbewerbs kommt es teilweise zu Abwehr- oder Spekulationsangeboten“. Quelle: Aktueller Baupreisindex & Daten aus vorherigen Jahren | BKI (Ziffer 4)

    Dabei wird das wahre Ausmaß der Baukostenexplosion verschleiert. Der amtliche Index weist für 1/2021 den Wert 120,8 aus. Praktiker mit unmittelbarer Markterfahrung (Kalkulatoren) wissen aus Erfahrung, dass er bei 150 aufwärts liegt, also rd. 30% höher als amtlich vermutet. Kalkulatoren und Bauunternehmer vermeiden es, in die amtlichen Wunschdenken-Pendellisten der Statistikämter die Spekulation einzupreisen, um unnötigen Diskussionen vorzubeugen.

    Unter diesen Bedingungen den Investoren/Vermietern noch mehr Kosten aufzudrücken, hat das Nichtbauen zur Folge, wie es in einigen Regionen schon längst der Fall ist. Projekte werden zurückgestellt. Hamburg: rd. 106.000 WE genehmigt, rd. 70.000 gebaut.

    Tja. So reagiert nun mal die Marktwirtschaft. Und nun kommen Städte wie Hamburg noch mit Erbbaurecht (statt Verkauf), Berlin mit Deckelungen und das ganze Land mit einem Klimaschutzprogramm. Eine Diskussion um Bodenwerte – die, jeder ahnt es, zu noch höheren Kosten führen – wäre sicherlich ganz hilfreich, um Investoren gänzlich nach Übersee zu verscheuchen.

    FAIR wäre es, Fachleute über Preise und Preisbeeinflussung reden zu lassen und den Billig-Wohnraum-Wohnungssuchenden reinen Wein einzuschenken.

    Antworten
    • Wolfgang Selig
      Wolfgang Selig sagte:

      @JuergenP:

      Damit haben Sie natürlich recht, aber das will in Deutschland kein politisch Verantwortlicher hören. Man könnte eine Bauoffensive auch anders anlegen:

      1. Marktwirtschaftlich nachhaltiger und gesellschaftlicher Druck auf den Ausbau der Kapazitäten z.B. durch bessere Bezahlung der am Bau Beteiligten. Das reicht von offenen Lohnerhöhungen für Elektriker bis zur Vergütung der Fahrtzeit Firmensitz – Baustelle für Maurer und Stahlbetonbauer.

      2. Zusammenstreichen von volkswirtschaftlich grenzwertigen kostenlosen staatlichen Massenstudiengängen auf die notwendige Orchideengröße, z.B. bei Germanistik, Anglistik, Philosophie, Theaterwissenschaften usw. durch Einführung harter NCs und damit verbunden einer massiven Reduzierung der Studentenzahlen in diesem Bereich. Parallel deutliche Werbung für einschlägige akademische Berufe (z.B. Versorgungsingenieur, Bauingenieur, Elektroingenieur, etc.) sowie entsprechende Ausbildungsgänge.

      3. Massive personelle Aufstockung der Verwaltungsgerichte bzgl. der Beschleunigung von Normenkontrollverfahren bei Bebauungsplänen. Reduzierung der Klagemöglichkeiten.

      4. Abschaffung überflüssiger Vorschriften von Baumschutzverordnung bis zur High-Tech-Niederschlagsentwässerungs-Spezialvorschrift.

      5. Bessere Bezahlung in den Bauämtern der Metropolen mit mehr Spielraum in Bezug auf den TVÖD.

      6. Verankerung des Problems “Wohnen” in den Schullehrplänen. Von gesunder Ernährung bis Verkehrserziehung werden die Grundbedürfnisse Essen, Trinken, Mobilität oder Gesundheit für den Alltag unterrichtet, aber Null zum Thema “Wohnen”, obwohl jeder Schüler später wohnen muss, wenn er sich nicht bewusst für die Obdachlosigkeit entscheidet, was die allerwenigsten tun. Dennoch hat praktisch kein Schulabsolvent eine Ahnung, was ein Immobilien-Kauf- oder Mietvertrag ist, was eine sozial verträgliche Wohnung enthalten soll, was Mietwucher ist, welche Gesundheitsgefahren lauern (z.B. Schimmel) und wie die Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter grob aufgeteilt sind bzw. was man da bezahlen muss. Das muss nicht ins Detail gehen, aber 6 Doppelstunden “Wohnen” im Schulleben wären m.E. das mindeste, was man lernen muss.

      7. Genehmigung von Sand-, Kies-, Bauschutt- und Abfallgruben. Hier gehen uns schlicht gerade die Kapazitäten aus.

      8. Forschungsinitiativen im Recycling, von Beton bis Wärmedämmungen. Hier ist die Wissenschaft gefragt.

      9. Ein Imagewandel in der Bevölkerung. Solange sowohl viele Eltern (offen) als auch viele Medien (verklausuliert) als auch etliche Kandidatinnen auf dem Heiratsmarkt (da höre ich nur Erfahrungen jüngerer Dritter, die nicht repräsentativ sind) die Nase rümpfen, wenn sein Gegenüber erklärt, operativ auf einer Baustelle tätig zu sein, wird das nichts. Der Trick, immer noch weiter im Süden und Osten des Kontinents nach Arbeitskräften zu suchen, geht seinem Ende entgegen. Junge Leute aus diesen Ländern interessieren sich inzwischen ebenfalls immer weniger für die Bauwirtschaft und imitieren das westliche Verhalten.

      10. Mehr Kampfgeist bei den Bürgern. 500 Gegner für ein Windrad sind auf dem Land gleich organisiert. 500 Befürworter für eine Bebauungsplanänderung zur Anhebung der zulässigen Geschoßzahl oder Wandhöhe in einem Großstadtviertel nicht. Man muss auch mal eine Bürgerinitiative FÜR etwas gründen.

      11. Ein Bewusstseinswandel in großen Teilen der älteren Generation. Nein, man muss nicht unbedingt bis zum Schlaganfall alleine oder zu zweit auf 180 qm Einfamilienhaus leben, selbst wenn es noch keine Mühe macht. Da kann man auch mal mit 60 oder 70 mit den Kindern und Enkeln (soweit vorhanden), mit einem Makler, mit dem VdK, der Caritas, dem Haus-und Grund-Verein oder sonst jemand unverbindlich sprechen, ob es hierzu keine wohnliche Alternative gibt. Dazu muss man aber in den Spiegel schauen und einsehen, dass man alt wird, ja alt, und nicht älter, Silversurfer, Best Ager und ähnliche Euphemismen der Marketingindustrie.
      Viele ältere Leute machen das inzwischen, aber viel zu viele immer noch nicht. Daher scheitern oder verzwergen auch ständig Initiativen wie “Mehrgenerationenhäuser”, “Wohnen unter einem Dach”, Wohngemeinschaften, Wohngruppen, u.ä. Dann käme es vielleicht mal wirklich öfter zu einem Tausch, bei dem etwa die junge Familie mit 2 Kindern das gebrauchte renovierungsbedürftige Einfamilienhaus am Ortsrand von einem kinderlosen Rentnerpaar übernimmt und im Gegenzug die neue 3-Raum-Wohnung in der Ortsmitte zum Tausch überlässt und noch einen gewissen Preis oder eine Leibrente aufzahlt.

      So, an die Hälfte der Lösungsmöglichkeiten habe ich wahrscheinlich gar nicht gedacht, aber das musste mal raus.

      Antworten
      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @Herr Selig

        Die einzige aussichtsreiche Strategie, um Wohnungsmangel zu beseitigen, ist der Bau von Wohnungen, und dazu ist es in einer Marktwirtschaft sehr hilfreich, wenn die Baukosten für die Wohnungen möglichst niedrig sind. Maßnahmen wie (11.) sind nett gedacht, aber freiwillig wird da kaum jemand mitmachen. Die DDR hat bei den Leuten hier im Erzgebirge nach dem 2. Weltkrieg Bergleute für den Uranbergbau bei Familien mit größeren Wohnungen zwangseinquartiert, das war eine der Maßnahmen, welche die Beliebtheit der Regierung so sehr gesteigert hat, dass es 1953 zu einem Volksaufstand kam…

        “2. Zusammenstreichen von volkswirtschaftlich grenzwertigen kostenlosen staatlichen Massenstudiengängen auf die notwendige Orchideengröße, z.B. bei Germanistik, Anglistik, Philosophie, Theaterwissenschaften usw. durch Einführung harter NCs und damit verbunden einer massiven Reduzierung der Studentenzahlen in diesem Bereich.”

        Von mir aus kann jeder studieren, was er möchte. Aber für volkswirtschaftlich nutzlose Studiengänge sollten Studiengebühren erhoben werden in mindestens der Höhe, die ihren Kosten entspricht. Da werden auch bei Studiengängen, wo man nur eine Bibiliothek braucht, hübsche fünfstellige Summen zusammenkommen. Gleichzeitig sollte der Staat alle für die Bauwirtschaft nützlichen Ausbildungs- und Studiengänge kostenlos anbieten.

        Unsere linken Parteien (SED, Grüne, SPD, CDU) werden so einen Vorschlag aber niemals umsetzen, damit zerstören sie ja den Mechanismus, mit dem ihre eigene Klientel herangezogen und vermehrt wird.

        Da könnten Sie auch fordern, dass “Pro Asyl” sich für Grenzschutz und Abschiebungen einsetzt, oder dass die katholische Kirche ihre Internate und Knabenchöre abschafft…

      • Wolfgang Selig
        Wolfgang Selig sagte:

        @Herrn Ott: Mit Ihrer Gebührenpflicht kann ich gut leben, dann würde der Markt das Ergebnis staatlicher Entscheidungen ersetzen, was auch okay wäre. Was den Punkt 11 betrifft, sehe ich es anders als Sie. All politics rests on opinion und mit gesellschaftlichem Verhalten ist es nicht anders. Das halte ich nicht für aussichtslos, schließlich sind protzige Pelzmäntel und röhrende 8-Zylinder auch kein gesellschaftliches Vorbild mehr, zumindest für die meisten. Aber es ist zugegebenermaßen ein “weiches” Thema.

  5. Stoertebekker
    Stoertebekker sagte:

    Zur Bodenwertsteuer hätte ich noch zwei Fragen/Anmerkungen.

    a) Gibt es neue Ideen für eine Ermittlung der Bemessungsgrundlage (=Bodenwert)? Oder bliebe alles beim Alten?

    Bei einer vor kurzem in Berlin gekauften kleinen Wohnung ist aufgrund der Arbeitshilfe des BMF steuerlich ein Gebäudeanteil von 23,8% (!!) angesetzt worden (altes Haus, vor 20 Jahren kernsaniert, gut in Schuss). Kann das jetzt nicht wirklich beurteilen, aber ein qm-Preis für den BODEN von >2.500€ klingt dann irgendwie doch absurd.

    b) Im Podcast wurde nix zum Bodenwert von land-/forstwirtschaftlichen Nutzflächen gesagt.

    Soweit ich weiß, geht die Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodenpunkte auf ein Gesetz von 1934 zurück, das – zum Zwecke einer gerechteren Besteuerung 😉 – erlassen wurde. Wäre schön zu erfahren, wie die Ideen zur Bodenwertsteuer in der Landwirtschaft aussehen. Auch dort gibt es ja massive Konzentrationstendenzen.

    Antworten
  6. Stoertebekker
    Stoertebekker sagte:

    @DS

    Bzgl. Ihrer Anmerkungen zu M Fratzscher und Staat bin ich durchweg bei Ihnen. Einzig Ihr Beharren auf der Betonung der falschen Impfstoffbeschaffung stört mich weiterhin. Es wurde nicht gut agiert, das ist richtig. Gutes Agieren hätte aber NICHTS geändert.

    Wir haben auf sechs Impfstoffe gesetzt, von denen #1 und #4 (CureVac und Sanofi) ausgefallen sind. Das ist schlicht Pech, insbesondere wenn man den Schlaganfall von Ingmar Hoerr berücksichtigt. Und wir sollten – wenn wir mehr Unternehmertum und weniger Staat fordern – auch bereit sein, die Risiken des Unternehmertums zu tragen.

    a) Auch bei größeren Bestellmengen der EU bei BioNTech hätten die keinen schnelleren Kapazitätsaufbau hinbekommen, zumal der Kapazitätsaufbau die gesamte Supply-chain betrifft (die es ÜBERHAUPT noch nicht gab).

    a1) Israel hat sofort große Impfstoffmengen bekommen, WEIL das de facto eine erweiterte Phase-III-Studie war (Daten an den Hersteller geben). Das wäre bei uns nicht möglich gewesen.

    b) Ihr Vorschlag von Jahresbeginn, ALLEN Herstellern Abnahmegarantien und Investitionsunterstützung zu geben, hätte zu 1.) exponentiellen Preissteigerungen bei den wenigen fähigen mRNA-Zulieferern geführt, 2.) die limitierten Zuliefererkapazitäten gießkannenmäßig auf alle Pharmaunternehmen verteilt und c.) sehr teure Investitionsruinen bei zB CureVac und Sanofi hinterlassen.

    c) Ihr zweiter Vorschlag der Reservierung/Vorhaltung von Produktionskapazitäten ist in den USA umgesetzt worden und hat ebenfalls nicht funktioniert. 15m Impfdosen mussten wegen unternehmerischer Trägheit (Grund: Staatsgarantie!) vernichtet werden.

    Wir sollten konsequent bleiben und auf Unternehmertum und Markt setzen. Und eben auch akzeptieren, dass nicht alles so schnell geht, wie wir uns das wünschen bzw. dass Fehler passieren. BioNTech ist ein extrem beeindruckendes Beispiel für tolles Unternehmertum, gepaart mit sehr klugen strategischen Entscheidungen.

    Antworten
    • JürgenP
      JürgenP sagte:

      @Stoertebekker
      „Es wurde nicht gut agiert, das ist richtig. Gutes Agieren hätte aber NICHTS geändert“.

      Hätte nichts geändert … in der Situation, in der sich Deutschland im Januar 2020 befand. Das stimmt. Es konnte nur noch schlecht oder sehr schlecht RE-agiert werden. Für Agieren im Sinne der Vermeidung einer Situation, die schließlich im Mehrfach-Lockdown endete, gab es keine Option mehr.

      Spahn selbst übte „sanfte Selbstkritik“:
      https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-jens-spahn-raeumt-fehler-bei-pandemie-vorbereitung-ein-a-ac06414f-6235-420c-86b4-c549b78828a3

      Statt im Stuhlkreis von seinesgleichen Selbstkritik zu üben, wäre angesichts des angerichteten wirtschaftlichen Folgeschadens der politische Abflug angesagt. Stattdessen tritt er zu Wiederwahl an – vielleicht um sich an die Bodenwertreform heranzumachen.

      Antworten
  7. Dietmar Tischer
    Dietmar Tischer sagte:

    Zur Umlage der CO2-Steuer auf Mieter und Vermieter:

    Die Erörterung von Dr. Stelter ist zwar nicht falsch, verkennt aber, WARUM sie ein Problem ist.

    Mein Verständnis dazu:

    Die Gesellschaft will das Klimaziel 2050 erreichen und, um es zu erreichen, MÜSSEN die CO2-Emissionen kontinuierlich teurer werden, solange es keinen Input durch erneuerbare Energie bzw. sonstige erneuerbare Ressourcen gibt, der so umfangreich und billig ist, dass CO2-Emissionen aufgrund des Marktmechanismus überflüssig werden.

    Diesen Ressourcen-Input gibt es nicht.

    Die Teuerung ist daher nicht zu vermeiden.

    Normalerweise, d. h. nach Marktmechanismen würde sie von den Nachfragern von CO2-behafteten Produkten und –Dienstleistungen zu tragen sein.

    Das sind die VERBRAUCHER.

    Würden sie umstandslos damit belastet, gäbe es früher oder später ein massives AKZEPTANZPROBLEM, d. h. es würde starker WIDERSTAND gegen die Verfolgung des Klimaziels 2050 geleistet werden.

    Die Politik müsste letztendlich einräumen, dass das Klimaziel nicht zu erreichen ist.

    Dies wäre in der öffentlichen Wahrnehmung gleichbedeutend mit ihrem SCHEITERN.

    Um diesem entgegenzuwirken, bleiben der Politik zwei Optionen:

    1. Regulativ durchgesetzte KOSTENVERTEILUNG, wie prototypisch versucht zwischen Mietern und Vermietern

    und

    2. KOSTENTRANSFER zu Lasten des STAATS, was auch eine Kostenverteilung ist.

    Meiner Einschätzung nach wird 1. relativ schnell an Grenzen stoßen, auch weil – wie aufgezeigt – nicht wirksam und daher zügig von 2. abgelöst werden.

    Das heißt bei den hohen Steuern und Abgaben, die wir schon haben:

    Steigende STAATSVERSCHULDUNG (neben den sonstigen Gründen, die zu mehr Staatsverschuldung führen werden).

    Zu M. Fratzscher:

    Die URSACHE des gesellschaftlichen Zustands, d. h. des VERHÄLTNISSES zwischen Privatwirtschaft und Staat mit einem VERSAGEN des einen oder anderen Sektors zu erklären, ist falsch.

    Der Markt als Instrument einer liberalen Wirtschaftsordnung hat NICHT versagt.

    Denn der Markt kann nicht versagen.

    Der Markt „produziert“ allerdings seinen Funktionsmechanismen nach mitunter und möglicherweise auch vermehrt Ergebnisse, die wir als Gesellschaft nicht wünschen, etwa MASSENARBEITSLOSIGKEIT.

    Um derartige Ergebnisse auszuschließen, wird der Staat als wirtschaftlicher Akteur eingesetzt.

    Er kann auch nicht versagen, weil er als “Akteur” OHNE immanent eigene ZIELSETZUNG von der Politik nur KOMPENSATORISCH eingesetzt werden kann.

    Das alles wird unterschlagen.

    Der Beipackzettel für m. Fratzscher und andere in der Liga, u. a. ganz vorne mit dabei Isabel Schnabel, Direktorin bei der EZB, die von Staatsversagen reden, müsste lauten:

    Bei UNTERSCHLAGUNG objektiver Anforderungen an Systemstabilität mit Diffamierung des Liberalismus billigster Populismus zur Beförderung von Partikularinteressen.

    Wenn man diesem Personenkreis Kompetenz unterstellt – was ich für gewagte Generosität erachte -, muss man ihm zugleich FEHLENDE intellektuelle Integrität vorwerfen.

    Zur Besteuerung des Bodenwertes:

    Die Diskussion greift m. A. n. zu kurz, muss es wohl auch dem Format geschuldet.

    Wenn man Regulierungsbedingungen (Umgestaltung der Besteuerung), Motivation (leistungsloses Einkommen) etc. ausblendet, stellt sich mir die Frage:

    Welche GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN Effekte hätte es, wenn man vor allem den Faktor Arbeit und in gewissem Maß auch das Kapital durch eine MASSIVE Besteuerung des Bodenwerts ENTLASTEN würde?

    Dass die Besteuerung des Bodenwerts durch das Äquivalenzprinzip zu begründen und eine attraktive Finanzierung der Gemeinden ist, genügt nicht für eine Empfehlung zur Einführung.

    Zumindest eine daraufhin erfolgende UNTERSCHIEDLICHE Nutzung des Bodens mit seinen Allokationsfolgen kann zumindest mit Blick auf ihre Effekte nicht ausgeblendet werden.

    Antworten
      • JürgenP
        JürgenP sagte:

        @ DT
        „Die URSACHE des gesellschaftlichen Zustands, d. h. des VERHÄLTNISSES zwischen Privatwirtschaft und Staat mit einem VERSAGEN des einen oder anderen Sektors zu erklären, ist falsch“.

        Ich finde, dass Sie mit Herrn Fratscher & Co ungerecht umgehen. Es ist doch wirklich schwer, zumal wenn man es in seinem Studium nie erklärt bekommen hat, zu verstehen, wie Systeme funktionieren.

        Da kann man doch mal nach „Ursachen“ forschen, gegen subventionierte Ursachenforschung aus der Staatskasse versteht sich, und feststellen, dass es welche gibt. Heute die und morgen andere. Hochtrabend mit geblümten Worthülsen, kann dem wirtschaftlichen Laien viel „Ursache“ um die Ohren hauen, ganz so wie Herr Spahn, der immer noch glaubt, ein Virus sei die „Ursache“ seiner Probleme.

        Die Erkenntnis, dass komplexe Systeme komplex funktionieren und Ursachenforschung im fratscherschen Sinne sinnlos ist, bleibt der nachfolgenden Generation vorbehalten. Die wird – in vergleichbarer Position – in zwanzig bis dreißig Jahren wissen, von sie redet.

        Schöne Aussichten.

      • Richard Ott
        Richard Ott sagte:

        @JürgenP

        “Ich finde, dass Sie mit Herrn Fratscher & Co ungerecht umgehen. Es ist doch wirklich schwer, zumal wenn man es in seinem Studium nie erklärt bekommen hat, zu verstehen, wie Systeme funktionieren.”

        Ah, die Baerbock-Verteidigung. Jetzt gehen Sie mir Fratzscher um als wäre er eine Quotenfrau. Das geht nun wirklich zu weit.

        Wenn er ein Thema nicht kapiert, dann soll er halt dazu schweigen. Inkompetente Dampfplauder*innen haben wir wirklich schon genug.

      • Dietmar Tischer
        Dietmar Tischer sagte:

        @ JürgenP

        Die Leute, die ich kritisiere, sind nicht dumm und sie haben durchaus etwas verstanden in ihrem Studium.

        Man muss ihr Agieren anders erklären, meine ich (auch aufgrund meiner Erfahrungen, die ich bei Begegnungen mit ihnen gewonnen habe).

        Es gibt zwei unterschiedliche „Charaktere“, die im Wissenschaftsbetrieb ausgebildet sich wie folgt engagieren:

        Die einen wollen WISSEN, was die WAHRHEIT ist, im vorliegenden Fall die Frage beantworten:

        Wie hat sich der Kapitalismus, sagen wir, die letzten 60 Jahre entwickelt u. a. mit einem deutlich gewachsenen Staatseinfluss, um so funktionieren, wie er es tut?

        Die anderen wollen davon PROFITIEREN, dass unterschiedliche INTERESSEN in der Gesellschaft NARRATIVE brauchen, um diese Interessen zur Geltung zu bringen.

        Fratzscher gehört EINDEUTIG und NOTORISCH zu letzteren.

        Deren Narrative basieren nicht auf der Suche nach Ursache und Wirkung, sondern werden auf dem vermeintlichen VERSAGEN derer aufgebaut, die man zu SCHULDIGEN erklärt.

        Das funktioniert, denn wenn die Leute etwas „wissen“, dann, dass man Versager ablösen muss.

        Das funktioniert auch in der anderen Richtung, was ich auch nicht für gut halte. Es ist bekannt, dass ich daher Dr. Stelter für sein „Versagens-Narrativ“ des Staates in der Pandemie kritisiert habe.

        Aber gegen Fratzscher hat er ZUTREFFEND argumentiert, dass der Wandel des Kapitalismus die EINKOMMEN stark stagnieren ließ ab den 90er Jahren (wegen Globalisierung, Produktivität, Warensättigung u. a.) mit der FOLGE, die Regierungen insbesondere in der angelsächsischen Welt durch Deregulierung und eine extrem akkommodierende Geldpolitik der Notenbanken zu veranlassen, einen erleichterten VERMÖGENSAUFBAU, insbesondere im Immobilienbereich, zu forcieren.

        Das ist allenfalls in den Ausprägungen noch diskussionswürdig, aber nicht als eine maßgebende Systemfunktionalität.

        Mit dieser Erklärung kommt man natürlich nicht in die Schlagzeilen und bei Links/Grün ist damit kein Blumentopf zu gewinnen.

        Also trommelt man die Versagensnummer des “vorherrschenden Neoliberalismus”.

  8. AL
    AL sagte:

    Dieser Blog ist schon komisch; an einem Tag wird beklagt das die Deutschen im Vergleich zu wenig Vermögen haben, am nächsten werden sich Steuern überlegt, die gerade diese Vermögen treffen sollen. Also was den nun? Soll der Vermögensaufbau (inkl. Nutzung) nun erleichtert oder verhindert werden?

    Und was die Zukunft angeht: Das wichtigste ist das die Belastung des Bürgers nach unten geht! Statt sich neue und andere Steuern zu überlegen, wäre es erforderlich Gedanken zu machen wie der Staat seine Ausgaben senken kann.
    (Auch wen sie keine Chance auf Umsetzung haben)

    Antworten
  9. Heinz
    Heinz sagte:

    Ein wahres Wort: die Politik zieht es vor das Geld für Soziales auszugeben, anstelle es zu investieren. Welche Grundsteuermodelle wir uns auch immer dafür überlegen, daran ändert sich in absehbarer Zeit gar nichts. In den Gemeinden, in denen ich Grundbesitz habe, sind die Sozialausgaben im weitesten Sinne (Zuschüsse, Gesundheit und Erziehung) der mit Abstand größte Ausgabeposten. Bei jedem meiner Grundstücke habe ich die Infrastruktur, sieht man von der Straßenzufahrt ab, selbst finanziert (Kanal, Strom, Wasser, Kommunikation, Gas) und erhalte sie auch mit meinen laufenden Beiträgen. Jeder Cent der in den letzten Jahren, dank der stets klammen Stadtkassen sehr erfinderischen Stadtmütter, generierten Mehreinnahmen ging entweder in sinnlose Prestigeobjekte oder in das Soziale. Bei Dienstleistungen und Ausbau der Infrastruktur wird hingegen der Rotstift angesetzt.

    Antworten
  10. weico
    weico sagte:

    Die Idee der Bodenwertbesteuerung hat sicherlich, wirtschaftlich betrachtet, viele Vorteile (Nutzungsdruck usw.)

    Herr Löhr hat die Entwicklung und Chancen der asiatischen Länder ja gut erkannt (58:13 – 58:43) … und Herr Stelter die Probleme der Umsetzung für Deutschland erwähnt (59:38- 1:00:26).

    Mein Fazit: Südostasien bzw. China wird wohl enorm von ihrem (geplanten) Bodenbesteuerungs-System profitieren…!

    Nebenbei:
    Wie Gestern schon geäussert, beginnt der chinesische Staat nun, mit der Einführung einer “nationwide property tax”..langsam die “Früchte zu ernten” !
    https://think-beyondtheobvious.com/bodenwertsteuer-als-intelligentere-grundsteuer/#comment-192029

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  11. Bauer
    Bauer sagte:

    Ich habe es mir angetan, den heutigen podcast von A bis Z anzuhören obwohl mich das Thema persönlich nicht berührt und kann es mir nicht verkneifen, spontan einige Randglossen anzubringen.

    Zur Grunderwerbssteuer: Wer erinnert sich noch, dass es schon einmal im letzten Jahrhundert eine solche gab, angeblich die letzte zur Bereinigung und zum Abschluss des Themas. Damals betrug die GESt. 7 % des Vertragswertes, war jedoch durch Ausnahmeregelungen so stark durchlöchert, dass kaum mehr jemand den vollen Satz berappen musste. Der Satz wurde damals aufkommensneutral (!) auf 2 % zusammengestrichen und alle Ausnahmeregelungen gestrichen. Jetzt ist es offensichtlich wieder so weit.

    Zur Grundsteuer: Das ist eine Fehlbezeichnung, es müsste heissen Bürgersteuer. Denn es ist eine Steuer der Gemeinden, um ihr Budget zur Erhaltung der Bewohnbarkeit ihres Gebietes im Interesse seiner Bürger zu erhalten und möglichst auch zu verbessern. Lange Zeit hatten die Gemeinden keinen Anteil an der Einkommensteuer, heute einen kleinen Bruchteil, und die Gewerbesteuer, ein kontraproduktives und äusserst variables Konstrukt. Auch die Grundsteuer ist da nur eine Krücke, da der direkte Bezug zum Nutzer, dem Bürger der Wohngemeinde fehlt, bzw. sie den obskuren Umweg über den Grundstücksbesitzer nimmt.

    Taxe d’habitation: Unser Nachbar Frankreich ist da schon weiter und ehrlicher. Dort gibt es die taxe foncière (= Grundsteuer) und die taxe d’habitation (= Bürgersteuer). Erstere wird vom Grundstückseigentümer getragen und ist umlagefähig. Letztere ist eine Steuer auf jede abgeschlossene Wohneinheit, zu der der Bewohner als Schuldner veranlagt wird. Sie ist keineswegs unbedeutend und könnte in einem Mehrfamilienhaus in summa durchaus die Höhe der taxe foncière erreichen oder gar übertreffen. Die Bestimmung dieser Steuern ist einheitlich, die Gemeinde kann die Hebesätze festlegen, die Region (Kreis) erhält einen geringen Anteil ebenfalls nach einem regionalen Hebesatz.

    Bodenwertzuwachssteuer: Das ist Unfug, da sie einen nicht realisierten Gewinn ganz im Gegensatz zum übrigen Steuerrecht besteuern würde, was den Eigentümer (typisch den Rentner mit einer lächerlichen Grundrente) vom Hof jagen würde und wirtschaftlich das Genick brechen würde, d.h. er würde dann den Angehörigen, bzw. letzten Endes dem Staat zur Last fallen.

    Bodenwertsteuer: Es geht darum, ein begrenzt verfügbares (in zahlreichen Fällen sogar monopolisiertes) Gut ausserhalb des Marktes wenn schon nicht gerecht, so doch zweckmässig und erträglich zu besteuern. Es ist schon richtig, dass dies eine hoch emotionale Frage ist, umsomehr sollte sie mit kühlem Kopf diskutiert werden.

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