Ohne EZB wäre schon lange Schluss

Heute Morgen haben wir gesehen, wie die Target2-Forderungen der Bundesbank explodieren und gerade Italien immer mehr Schulden aufnimmt, ohne explizit beim deutschen Steuerzahler bzw. jenen, die eigentlich seine Interessen wahren sollten nachgefragt zu haben.

Es gibt zwar immer noch Beobachter, die denken, die Target2-Forderungen wären irrelevant. So hier: → Die FT fragt: „Who’s afraid of Italy?“ und schließt optimistisch, doch Italiener kaufen Gold

Andere sehen da schon klarer:  → EZB handelt zu Lasten der Steuerzahler

Ein anderer, der es sehr klar sieht, ist Tom Mayer, den ich persönlich kenne und sehr schätze. Bei der WiWo erklärt er, worum es geht:

  • In der Praxis hat QE die Erwartungen nicht erfüllt. Dennoch ist insbesondere für die EZB der Ankauf von Staatsanleihen von immenser Bedeutung. Es geht dabei um nichts Geringeres als den Erhalt der Europäischen Währungsunion (EWU).” bto: und zwar NUR darum. Aber die EZB kann auch keine Wunder vollbringen. Sie kauft Zeit, in der der Schaden immer größer wird.
  • Obwohl sich das aggregierte Volumen der Bilanz von US Federal Reserve, Europäischer Zentralbank, Bank von Japan, Bank von England und Schweizer Nationalbank zwischen dem ersten Quartal 2007 und dem dritten Quartal 2016 vervierfachte, fiel die Inflationsrate der OECD Länder von 2,3 Prozent auf 1,0 Prozent.” bto: Jetzt werden wir ein paar Monate höhere Raten haben … Aber er hat recht, es wird keine Inflation geben, außer wir bekommen einen massiven Vertrauensverlust.
  • “(…) das Programm erlaubt der EZB, unter Umgehung des Europäischen Stabilitätsmechanismus hohe Zahlungsbilanzdefizite von Ländern mit wackligen Staatsfinanzen und Banken zu finanzieren und so die EWU vor dem Verfall zu bewahren.” bto: Ja, sie gibt den Banken frisches Geld und ermöglicht damit die Finanzierung immer weiterer Defizite.
  • Kauft die Banca d’Italia Anleihen des italienischen Staates im Rahmen des Public Sector Purchase Programs (PSPP) der EZB, weist sie den Banken Reservegeld zu. Gegen dieses Reservegeld schaffen die Banken Einlagen, die nun zum Kauf der Staatsanleihen verwendet werden. Folglich steigt sowohl die Menge an Reservegeld als auch an Giralgeld an.” bto: Das Geld überdeckt die eigentliche Schwäche.
  • Nehmen wir nun an, die Verkäufer der Staatsanleihen trauen den italienischen Banken nicht und überweisen die erhaltenen Einlagen nach Deutschland. Einlagen und Reservegeld der italienischen Banken gehen nun an die deutschen Banken über. Innerhalb des gleichen Landes wäre die Überweisung ein simpler Vorgang. Geht die Überweisung im Euroraum jedoch über Grenzen, wird die Verbuchung komplizierter. In Deutschland wird ein Kapitalzufluss in Form von Giralgeldeinlagen verbucht, in Italien ein Kapitalabfluss.” bto: dumm gelaufen. Und der Wirt würde wenigstens gefragt werden.
  • Im Euroraum darf Italien aber wie in einer Kneipe einen Bierdeckel aufmachen. Dazu wird für Italien in dem dafür eigens eingerichteten Interbankzahlungssystem, genannt Target2, eine Verbindlichkeit gegenüber dem Eurosystem eingetragen. Im Gegenzug erhält Deutschland eine Forderung.” bto: die was wert ist?
  • Es ist denkbar, dass der italienische Staat (…) eher den Bankrott der Banca d‘Italia hinnimmt, die als eigenständige Aktiengesellschaft mit erheblicher privater Beteiligung aufgestellt ist, als deren Verbindlichkeiten gegenüber dem Eurosystem zu honorieren.” bto: denkbar? Es ist 100ig sicher!
  • Die italienischen Verpflichtungen innerhalb des europäischen Target2-Zahlungsverkehrssystems betrugen im Oktober rund 360 Milliarden Euro. Der Anteil Deutschlands am Kapital der EZB beträgt ohne Italien rund 31 Prozent. Bei einem Ausfall der italienischen Schulden an das Eurosystem käme also ein Verlustanteil von rund 112 Milliarden Euro auf den deutschen Steuerzahler zu.” bto: Das verstehe ich nicht. Glaubt Mayer wirklich, die anderen Notenbanken entschädigen die Bundesbank? Diese dürfte eher auf allen Verlusten alleine sitzen bleiben. Ich denke, hier ist Mayer ein echter Optimist.
  • Die Target2-Kredite der Bundesbank an das Eurosystem werden bisher mit dem Leitzins der EZB verzinst, also derzeit mit null. Wäre es angesichts des nicht nur mit Italien verbundenen Verlustrisikos nicht gerechtfertigt, wenn diese Kredite auskömmlich verzinst würden?” bto: aber nicht mit zwei Prozent, wie Mayer es vorschlägt. Eher mit acht!
  • Und sollten für die Target2-Kredite an die Defizitländer nicht auch Sicherheiten in Form von Gold, Devisenreserven und anderem Staatsbesitz verlangt werden?” bto: Italien hat ziemlich viel Gold, es könnte es auch gleich an die Buba verkaufen. 

Fazit Mayer: “Entgegen der ursprünglich erklärten Absicht und entsprechender Rechtsverordnungen entwickelt die EZB die Währungsunion unter dem Deckmantel der Geldpolitik zur Haftungsgemeinschaft.”

bto: Auch hier gilt das am Montag Gesagte: Es ist alles bekannt und nicht neu. So gehen wir 2017 in ein weiteres Jahr der massiven Vermögensvernichtung in Deutschland.

→ WiWo.de: “Wie die EZB die Währungsunion zur Haftungsgemeinschaft macht”, 4. Januar 2017

Kommentare (20) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Dietmar Tischer
    Dietmar Tischer sagte:

    @ Bagehot

    Sie verstehen mich nicht richtig, vermutlich habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

    Deshalb folgende Antwort:

    Ich vertrete die „unbedingte Herrschaft des Rechts“ nicht in dem Sinn, dass ich dafür plädiere, dass sie der alleinige Maßstab sein soll für die Beurteilung von Handlungen bzw. Handlungsalternativen und somit pragmatisches Handeln als nicht statthaft verurteile, wenn es nicht der Herrschaft des Rechts entspricht.

    Ich vertrete die „unbedingte Herrschaft des Rechts“ vielmehr in dem Sinne, dass ich dafür plädiere, sie als Maßstab für gesellschaftliche Stabilität – um es mal so auszudrücken – SO ernst wie pragmatisches Handeln zu nehmen.

    Das ist meine Position.

    Sie orientiert sich an Erfahrung, wie ich versucht habe, darzulegen. Sokrates ist lediglich der Mensch, die sie wohl am radikalsten vertreten hat – mit der Einhaltung von Recht an sich selbst durch Vollzug des Rechts mit der eigenen Hand, wie das Recht es forderte.

    Heißt:

    Ich widerspreche Ihnen ja nicht, wenn Sie aus der pragmatischen Perspektive auf unbillige Härten verweise, die durch mit der Anwendung und Einhaltung von Recht entstehen – das ist überhaupt nicht mein Thema hier. Ob die immer absurd sind, ist freilich eine ganz andere Frage. Ich widerspreche Ihnen nicht nur nicht, ich stimme Ihnen auch zu. Denn es stimmt natürlich, was Sie sagen:

    >Ohne Eingreifen von EZB, IWF und EU hätte eine unkontrollierte Insolvenz Griechenland ins Chaos gestürzt – mit völlig unabsehbaren Folgen für die Bevölkerung.>

    Ich habe das selbst gesagt und immer mal wieder dazu gesetzt: auch mit unabsehbaren Folgen für uns wegen der dann einsetzenden Migrationswelle aus Griechenland auch und vor allem zu uns.

    Was ich erreichen möchte und wofür ich werbe:

    Erkennen Sie bitte an, dass die Missachtung der „Herrschaft des Rechts“ AUCH Chaos und unabsehbare Folgen bewirken kann. Dies vor allem dann, wenn die Herrschaft des Rechts FORTWÄHREND missachtet wird wie z. B. in der Währungsunion.

    Die Erkenntnis haben Sie angenommen, wenn Sie einsehen, dass zwar JEDE pragmatisch Lösung im Prinzip völlig RICHTIG sein kann (genauer: mit Blick auf furchtbare Konsequenzen bei Unterlassung GERECHTFERTIGT sein kann), aber letztlich zur Zerstörung eines Gemeinwesens (im weitesten Sinn verstanden) beiträgt, wenn sie die Einhaltung von Recht missachtet.

    Wann und wie das im Einzelfall unter welchen Umständen geschieht oder geschehen kann, ist nicht mit Gewissheit zu sagen. Weil das (leider) der Fall ist, kann man jedoch nicht schließen, dass jede pragmatische Lösung eine stabilisierende ist, wenn sie gleichzeitig die Einhaltung von Recht missachtet.

    Oder mal anschaulich ausgedrückt:

    Man kann beim Rafting alles pragmatisch richtig machen und dadurch nicht kentern – aber DADURCH nicht vermeiden, dass man am Schluss über die Klippen in den Abgrund rauschen wird.

    Antworten
  2. Bagehot
    Bagehot sagte:

    Lieber Herr Tischer,

    in Ihrem Beitrag schreiben Sie: “Sie ((also die EZB)) hat NICHT die Aufgabe, durch Liquiditätsversorgung die Insolvenz von Staaten zu VERHINDERN.”

    Ursprünglich hatte die EZB diese Aufgabe gewiss nicht. Doch nach Ausbruch der Euro-Krise änderte sich die Geschäftsgrundlage radikal. So hat sich die EZB trotz aller Bedenken am Rettungsprogramm für Griechenland beteiligt. Da wurde ganz pragmatisch gehandelt, ohne die Paragraphen immer buichstabengetreu zu befolgen. Etwas anderes war damals kaum möglich.

    Die EZB begründete ihre Intervention mit ihrer Verpflichtung, die Währungsunion zu erhalten und zu stabilisieren. Mit diesem Argument (das ja nicht von der Hand zu weisen ist) würde die EZB voraussichtlich auch eine eventuell notwendige Rettung Italiens rechtfertigen.

    Im übrigen tut die EZB, ungeachtet des Überschreitens vieler roter Linien, doch einiges, um sich nicht dem Vorwurf unzulässiger Staatsfinanzierung auszusetzen. So kauft sie im Rahmen des laufenden Anleiheprogramms nicht direkt bei den Staaten, sondern am Sekundärmarkt. Und die Anleihen Griechenlands sind mangels ausreichender Bonität, wenn mir recht ist, von dem Programm ausgeschlossen.

    In der Tat versorgt die EZB auch kippelige Banken in Krisenländern mit frischem Geld. Besonders spektakulär im Fall der griechischen Kreditinstitute, die vor einiger Zeit einem massiven Bank Run konfrontiert waren. Hätte die EZB denn anders handeln können? Andernfalls wäre Griechenland endgültig den Bach heruntergegangen – mit völlig unabsehbaren Folgen für ganz Europa.

    Im übrigen handelt die EZB nach der Devise Tit for Tat. Für jede Leistung verlangt sie eine Gegenleistung – also die Übereignung oder die Verpfändung von erstklassigen Sicherheiten. Sie verschenkt also kein Geld.

    Das Erfordernis, erstklassige Sicherheiten stellen zu müssen, ist übrigens eine Bremse dafür, dass die EZB todkranke Kreditinstitute künstlich am Leben erhält. Denn eine marode Bank hat irgendwann keine Wertpapiere mit guten Rankings mehr und kann sich dann auch kein Geld mehr von der Zentralbank leihen.

    Antworten
    • Dietmar Tischer
      Dietmar Tischer sagte:

      >Ursprünglich hatte die EZB diese Aufgabe (Staatsinsolvenzen zu verhindern, D. T.) gewiss nicht. Doch nach Ausbruch der Euro-Krise änderte sich die Geschäftsgrundlage radikal. So hat sich die EZB trotz aller Bedenken am Rettungsprogramm für Griechenland beteiligt. Da wurde ganz pragmatisch gehandelt, ohne die Paragraphen immer buichstabengetreu zu befolgen. Etwas anderes war damals kaum möglich.>

      Das ist die Auffassung des Mainstreams. Man muss sich klar machen, auf was sie beruht. Sie haben selbst das Stichwort dafür gegeben: pragmatisches Handeln. Das Kriterium dafür könnte sein: mit allen verfügbaren Mitteln verhindern, dass sich eine gravierende Situation verschlechtert und unermessliche Schäden entstehen.

      Ich habe Verständnis für diese Position und verbinde sie mit Ernsthaftigkeit, weil sie

      a) begründet ist und somit der EZB nicht Interessenwillkür, Kungelei oder Amtsanmaßung u. dgl. unterstellt

      und

      b) einem Test unterworfen werden kann, den alle bestehen müssen, die diese Position rundweg diskreditieren. Ich meine damit, dass sie sich der Frage stellen müssen, wie sie an Stelle von Draghi und der anderen Top-Entscheider der EZB gehandelt hätten. Nur wer glaubhaft behaupten kann, dass er z. B. Griechenland mit unabsehbaren Folgen nicht nur für dieses Land in die Insolvenz geschickt hätte, OBWOHL er die Mittel hatte, es zu verhindern, kann dieser Position die Berechtigung entziehen.

      Es gibt eine andere Auffassung, die mit der Mainstream-Auffassung nicht nur nicht übereinstimmt, sondern aus einer Position entspringt, die den Mainstream derart in Frage stellt, dass dieser seine scheinbare Unangreifbarkeit verliert.

      Diese Position hält die EINHALTUNG geltenden Rechts als KONSTITUTIV UNABDINGBAR für das Gelingen von Gesellschaft (welcher Konfiguration auch immer). Es geht hier nicht darum, ob die EZB im Sommer 2015 oder schon früher in der Zypernkrise entsprechend ihrer Satz gehandelt hat oder nicht. Das sind in diesem Zusammenhang unerhebliche Fragen.

      Es geht darum, dass geltendes Recht prinzipiell NICHT eingehalten werden KANN, wenn aufgrund der sich gerade geänderten Geschäftsgrundlage pragmatisch agiert wird.

      Warum ist die Einhaltung konstitutiv unabdingbar und kann deshalb nicht aufgegeben werden?

      Weil NUR die immer wieder KONKRETE Einhaltung und damit Bestätigung von geltendem Recht den Menschen die Überzeugung vermittelt, dass sie mit REGELMÄSSIGKEIT und KONSTANZ im Umgang mit anderen für ein gelingendes Leben rechnen können.

      Das ist die Auffassung, die Sokrates vertreten hat: Ein erkenntliches Fehlurteil ist gegen ihn ergangen, die Todesstrafe könnte möglicherweise gegen Widerruf aufgehoben werden, die Freunde haben die Flucht vorbereitet – und dennoch trinkt er den Schierlingsbecher, vollzieht so das Urteil und bestätigt damit GELTENDES RECHT.

      Die Auffassung eines lebensfremden Spinners?

      Keinesfalls, im Gegenteil:

      Warum können Sie an einer Ampel warten bis Sie die Straße überqueren können, OHNE sich umzudrehen und zu wissen, wer hinter Ihnen steht und was tut? Sie können sich so verhalten, weil Sie sicher sein können, dass keiner der hinter Ihnen steht, Ihnen während des Wartens ein Messer in den Rücken stößt oder sonstiges Übel antut. Und warum tut das niemand? Weil jedermann aus ERFAHRUNG weiß, dass geltendes Recht eingehalten wird und er daher überzeugt ist, dass es zu den Normen gesellschaftlichen Miteinanders gehört, niemanden irgendetwas Übles anzutun, auch an einer Ampel nicht.

      Wir brauchen hier nicht in die Tiefen zu gehen: Sokrates war keine Empiriker, aber sein Denken wie es in der Apologie überliefert ist, deckt sich mit Empirie. Und Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, nicht nur an der Ampel.

      Entscheidend:

      Wenn diese Erfahrung und die darauf beruhende Überzeugung verloren gehen, wie etwa aufgrund der Ereignisse in der Silvesternacht 2015 in Köln oder auch „nur“ der steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen, geltendes Recht also nicht mehr wie vorher und erwartet eingehalten wird, nimmt man vermehrt das Recht selbst in die Hand: Man kauft Pfefferspray, Klappmesser und Schusswaffen und „vollstreckt“ damit nach INDIVIDUELLEM Ermessen mögliches Unrecht. Regelmäßigkeit, Konstanz und Berechenbarkeit verlieren und Lebensgestaltung wird nicht mehr das im Rahmen des Möglichen Gewollte, sondern das, auf das man unfreiwillig reagieren muss.

      Das hier Gesagte stellt sich im Rahmen der Währungsunion nicht grundsätzlich anders dar. Ich muss Ihnen die PRAKTISCHE Problematik der Nichteinhaltung geltenden Rechts nicht erläutern.

      Mit diesen Darlegungen baut sich eine Position auf, die ebenso gut fundiert wie die pragmatische ist und ihr zumindest die Alleinstellung streitig macht.

      Beide sind m. A. n. nicht zu vereinbaren in einer Welt, die nicht perfekt ist.

      Daher:

      Ihrer im anfänglichen Zitat implizit zum Ausdruck kommenden Auffassung, dass sich mit einer geänderten Geschäftsgrundlage umstandslos die Aufgabe der EZB, d. h. geltendes Recht geändert habe bzw. dieses nicht mehr eingehalten werden müsse, ist zu widersprechen, zumal damals, Griechenland betreffend, natürlich etwas anderes möglich war.

      Letztes Wort:

      Geltendes Recht kann natürlich geändert werden, muss u. U. auch geändert werden, wenn sich die Geschäftsgrundlage unvermeidlich ändert. Es wird aber nicht durch seine Missachtung geändert. Es wird dadurch entwertet mit den Konsequenzen, die ich hier angedeutet habe.

      Antworten
      • Bagehot
        Bagehot sagte:

        Lieber Herr Tischer,

        Sie vertreten offenbar die unbedingte Herrschaft des Rechts (“ius stríctum”). Hierbei berufen Sie sich auf Sokrates.

        Aristoteles, Schüler des Sokrates-Schülers Platon, hat der strengen Gesetzesherrschaft ein zweites Kriterium zur Seite gestellt, die Billigkeit. Dahinter steht die Einsicht, dass die strikte Anwendung von Recht und Gesetz oft zu absurden Konsequenzen führt und unbillige Härten hervorrufen kann

        Ohne Eingreifen von EZB, IWF und EU hätte eine unkontrollierte Insolvenz Griechenland ins Chaos gestürzt – mit völlig unabsehbaren Folgen für die Bevölkerung.

        Für überschuldete Unternehmen (und auch Privatpersonen) ist eine geordnete Insolenz oft der beste und schnellste Weg, wieder Boden unter die Füße zu bekommen. Für Staaten gibt es leider kein reguläres Insolvenzverfahren, so dass ein Staatsbankrott im Allgemeinen völlig unvorhersehbar abläuft.

        Außerdem bestand die durchaus reale Gefahr, dass andere europäische Krisenländer mit in den Abgrund gerissen worden wären.

        Deshalb war eine pragmatische Lösung im Prinzip völlig richtig, auch wenn ich nicht behaupten möchte, dass die Troika keine Fehler gemacht hätte.

      • Mark Lipda
        Mark Lipda sagte:

        Das Problem ist, dass das Recht schon viel früher gebrochen wurde. Wären Verträge etc…. von Anfang an eingehalten worden, wäre man nicht in diese Situation gekommen. Von daher kann ich Dietmar Tischers Argumentation 100% nachvollziehen!

  3. A. Middendorf
    A. Middendorf sagte:

    Wir können die T2-Salen doch selbst ausgleichen. Ohne jemanden zu fragen. Wir drehen den Spieß einfach um. Ein deutscher Staatsfonds kauft im Ausland Vermögenswerte, Gold, etc. Am besten refinanziert durch die Notenbank, also auf Pump (die erworbenen Vermögenswerte wären die Pfänder). Dann hätten wir eine Art Rentenbank. Trotz Verlustrisiken der Investments allemal besser als die Forderungen abzuschreiben! Ihre Meinungen?

    Antworten
  4. Dietmar Tischer
    Dietmar Tischer sagte:

    Wenn man sich den GESAMTZUSAMMENHANG vor Augen führt, stellt sich die Problemgewichtung etwas anders dar – weg von den Target2-Salden:

    Die EZB MUSS die Liquiditätsversorgung bzw. die Funktionalität im geldpolitischen Transmissionsmechanismus sicherstellen.

    Da gibt es kein Vertun, das ist ihr Auftrag. Abwertend von „nur“ zu reden, ist verfehlt. M. Stöcker hat insoweit völlig recht.

    ABER:

    Sie hat NICHT die Aufgabe, durch Liquiditätsversorgung die Insolvenz von Staaten zu VERHINDERN.

    Nun ist es sicher schwierig, definitiv festzustellen, ob ein Land „nur“ Liquiditätsprobleme hat oder insolvent ist. Es ist fast nicht mehr festzustellen, wenn die Märkte nicht darüber urteilen dürfen, weil die EZB eine quasi die Märkte ausschließende Form RISIKOADÄQUATER Liquiditätsversorgung praktiziert.

    Diese Form der Liquiditätsversorgung, die wir durch die EZB erleben, dürft nur dann erlaubt sein, wenn ausgeschlossen wäre, dass ein Land insolvent ist.

    Im Fall von Italien und Portugal z. B. ist das nicht gegeben.

    Insolvenz ist ausgeschlossen worden im Falle Griechenlands.

    Es ist dadurch ausgeschlossen worden, dass vor allem die Mitgliedsländer der Währungsunion durch Kredite, zuletzt via den ESM, die Solvenz sicherstellen.

    Geht Griechenland trotzdem pleite, was keineswegs ausgeschlossen ist, wenn es keinen hinreichenden Schuldenerlass gibt und SEHR WAHRSCHEINLICH ist, wenn keine neuen Kredite folgen, dann MÜSSEN die Ausfälle an griechischen Staatsanleihen abgeschrieben werden. Der deutsche STEUERZAHLER hat anteilsmäßig die Rechnung auf dem Tisch. Denn sie müssten den Haushalt belastend als nicht einbringbare Forderungen bilanziert werden.

    Hier sehe ich das deutlich größere Problem, das finanz- bzw. saldentechnisch auf uns zukäme beim Austritt eines Landes bzw. des Zerfalls der Währungsunion.

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  5. peter
    peter sagte:

    Der worst-case tritt doch nur dann ein, wenn beim Ende des Euro die Forderung der Bundesbank an die Banca d’italia (und andere Banken des Eurosystems) uneinbringlich wird und abgeschrieben / ausgeglichen werden muss. Aber muss sie das wirklich? Muss der Verlust der Bundesbank automatisch durch den Bundeshaushalt ausgeglichen werden? Dann arbeitet die Bundesbank halt mit negativem Eigenkapital weiter oder bucht diesen Posten sonstwo hin (unverzinster Kredit der nie fällig gestellt wird, etc pp). Und das sollte doch selbst dann möglich sein, wenn beim Ende des Euro nicht die DM wieder eingeführt wird und Deutschland als letzter Aufrechter der Euro-Schicksalsgemeinschaft mit 2-3 anderen Ländern den Rest der Eurozone bildet. Wo genau ist technisch gesehen das Drohpotential wenn man ein Durchschlagen auf den Bundeshaushalt einfach abtropfen / ins Leere laufen lassen kann…?

    Unabhängig davon ist die Signalwirkung von Target2 als “Fieberthermometer” der Kapitalflucht unstrittig und zeigt momentan definitiv erhöhte Temperatur! Schlesinger / Sinn liegen nicht völlig daneben, auch wenn man über die Konsequenzen streiten kann… http://www.wiwo.de/politik/europa/euro-krise-target-salden-draengen-deutschland-an-den-abgrund/6277238.html

    Antworten
  6. Bagehot
    Bagehot sagte:

    Lieber Herr Stelter,

    Sie zitieren Thomas Mayer mit dem Satz: “Bei einem Ausfall der italienischen Schulden an das Eurosystem käme also ein Verlustanteil von rund 112 Milliarden Euro auf den deutschen Steuerzahler zu.“

    Dies ist in mehrfacher Hinsicht nicht richtig.

    1. Sollte Italien aus der Eurozone austreten, würde die EZB mit der Banca d’Italia einen Rückzahlungsplan vereinbaren. Dies hat der Bundesbank-Vorstand in einer offiziellen Stellungnahme geäußert. Die Rückzahlung der Verbindlichkeiten könnte sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken, so dass Italien pro Jahr nur einige wenige Milliarden überweisen müsste. Zur Erinnerung: Beim 1953 abgeschlossenen Londoner Schuldenabkommen hat Deutschland erst vor einigen wenigen Jahren die letzten Raten überwiesen – also nach mehr als einem halben Jahrhundert!

    1. Zugleich muss die Bundesbank, wie ich in einem anderen Blog-Beitrag bereits erläuterte, die Forderungen an die Banca d’Italia nicht abschreiben. Dies gilt, soweit ich sehe, auch bei einem Austritt Italiens aus der Währungsunion. Hier gibt es fundamentale Unterschiede zu den Geschäftsbanken, die unverzüglich eine Risikovorsorge in die Bilanz einstellen müssten.

    2. Eine solche formaljuristisch vollkommen korrekte Lösung würde allerdings optisch recht unreinlich erscheinen. Die Bundesbank könnte sich also durchaus dafür entscheiden, die Drohverluste (zumindest teilweise) in Form einer Risikovorsorge darzustellen. Es wären in der Bilanz genügend Reserven vorhanden, um eine solche Rückstellung abzudecken.

    So weist die Bundesbank auf der Passivseite eine Neubewertungsreserve von gut 100 Milliarden Euro aus (die vor allem aus einer realitätsnahen Höherbewertung der Gold-Bestände resultiert.) Bei dieser Neubewertungsreserve handelt es sich letztlich um Buchgewinne, die – zugespitzt formuliert – mit den Rückstellungen verrechnet werden könnten.

    Obendrein würden sich auch die immensen Verbindlichkeiten der Bundesbank gegenüber dem Euro-System, die aus der Emission von Banknoten resultieren, bei einem Ausscheiden Italiens reduzieren. Es geht um eine Summe von insgesamt 300 Milliarden!

    3. Selbst wenn die Drohverluste erheblich höher sein sollten als die von Mayer genannten 112 Milliarden, könnte die Bundesbank damit leben. Bei, sagen wir, 300 Milliarden Euro, würden alle Bilanztricks dieser Welt nicht mehr helfen. Die Rückstellungen wären dann so groß, dass das Eigenkapital aufgefressen und sogar negativ werden würde.

    Jede Geschäftsbank wäre dann bankrott. Die Bundesbank nicht. Eine Zentralbank bleibt auch bei einem negativen Eigenkapital in geldpolitischer Hinsicht voll handlungsfähig. Sie kann alle benötigen Summen per Tastendruck aus dem Computer zaubern. Und da eine Zentralbank nahezu unermeidlich operativ Gewinne macht, könnte die Eigenkapitallücke schrittweise geschlossen werden.

    4. Auf gar keinen Fall müsste der deutsche Steuerzahler blechen. Der Eigentümer, also der Bund, haftet nur mit seiner Einlage; das Grundkapital der Bundesbank beträgt aber lediglich 2,5 Milliarden Euro. Das wäre im Falle einer Insolvenz der denkbar größte Verlust, den der Bund verzeichnen müsste. Nachschusspflichten bestehen nicht.

    Antworten
  7. MFK
    MFK sagte:

    Das Target2 Dilemma lässt sich zum Teil einfach auflösen. Nach dem Zusammenbruch des EURO Systems werden die EURO Guthaben von Nicht-Gebietsansässigen und die von Gebietsansässigen zu unterschiedlichen Kursen in DM-Neu gewechselt. Während Gebietsansässige bsw. für eine DM-neu 1,9558 EURO bezahlen müssen, könnten andere bsw. nur zu einem Kurs von 10 EURO wechseln können.

    Antworten
    • Stefan Bohle
      Stefan Bohle sagte:

      So in der Art mag es hinsichtlich auländisch gehaltener deutscher Geldvermögen kommen, vermutlich inkl. einer Obergrenze auch für inländische Geldvermögen. Die ausländischen Investoren, die hier Immobilien oder sonstige Beteiligungen haben, muss man dann irgendwie fiskalisch “erwischen”.
      Aber was passiert dann? Zuerst einmal wird es im Gegenzug den deutschen Ferienimmobilien am Mittelmeer an den Kragen gehen, das wird wieder Gegenreaktionen hervorrufen, etc., und am Ende dieser Kette wird von dem Europa, das wir kennen, nicht mehr viel übrig sein.

      Machen wir uns nichts vor: eine geordnete Abwicklung des Euro-Projekts ist höchst unwahrscheinlich und es wird viele Verlierer geben (bzw. die bereits entstandenen Verluste müssen aufgedeckt werden). Darin liegt ist der große Anreiz für ein “Weiterso”.
      Die Preis des “Weiterso”: noch mehr Verluste, noch mehr Rechtsbruch, noch mehr Kleptokratie, noch mehr unkontrollierte und nicht legitimierte Umverteilung von Nord- nach Süd und von der Mitte nach oben. Zuwarten verschärft all dies nur.

      Antworten
    • Ondoron
      Ondoron sagte:

      … den irrationalen Finanzzirkus betreiben Sie hier. *LOL* – Das Geschwurbel ist einfach nur noch entsetzlich! Und lächerlich!

      Antworten
  8. Michael Stöcker
    Michael Stöcker sagte:

    „Die Target2-Kredite der Bundesbank an das Eurosystem werden bisher mit dem Leitzins der EZB verzinst, also derzeit mit null. Wäre es angesichts des nicht nur mit Italien verbundenen Verlustrisikos nicht gerechtfertigt, wenn diese Kredite auskömmlich verzinst würden?“

    Nein, NEIN und nochmals N E I N ! TARGET ist KEIN Kreditsystem! Das wäre nur in einem dreistufigen Geldsystem der Fall. Es ist eine der fundamentalen Fehlkonstruktionen des Eurosystems, die für dieses TARGET-Dilemma mitverantwortlich ist: https://soffisticated.wordpress.com/123-stufige-geldsysteme/

    LG Michael Stöcker

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  9. Michael Stöcker
    Michael Stöcker sagte:

    „Es geht dabei um nichts Geringeres als den Erhalt der Europäischen Währungsunion (EWU).“ – bto: und zwar NUR darum.“

    Aber selbstverständlich geht es darum. Das ist die Aufgabe der EZB laut Art. 127 AEUV:

    „Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin, …

    – das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.“

    Handelte sie anders, würde sie gegen die bestehende Rechtsordnung verstoßen.

    LG Michael Stöcker

    Antworten
    • NoFiatMoney
      NoFiatMoney sagte:

      Es wäre wahrlich zu viel an geistiger Anstrengung von Ihnen gefordert, Sie zu bitten, zwischen Aktionen innerhalb eines System und denen zu seiner Erhaltung zu differenzieren.

      Und daß Sie Art 127 AEUV nur in Auschschnitten zum eigenen Belieben zitieren, ist bei Ihnen ja augenscheinlich Programm. Ich stelle deshalb die Vorschrift hier in ihrem gesamten Wortlaut zitierend ein:

      “Artikel 127

      (1) Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (im Folgenden „ESZB“) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 119 genannten Grundsätze.

      (2) Die grundlegenden Aufgaben des ESZB bestehen darin,

      — die Geldpolitik der Union festzulegen und auszuführen,

      — Devisengeschäfte im Einklang mit Artikel 219 durchzuführen,

      — die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,

      — das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.

      (3) Absatz 2 dritter Gedankenstrich berührt nicht die Haltung und Verwaltung von Arbeitsguthaben in Fremdwährungen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten.

      (4) Die Europäische Zentralbank wird gehört

      — zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Union im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank,

      — von den nationalen Behörden zu allen Entwürfen für Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank, und zwar innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die der Rat nach dem Verfahren des Artikels 129 Absatz 4 festlegt.

      Die Europäische Zentralbank kann gegenüber den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union und gegenüber den nationalen Behörden Stellungnahmen zu in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen abgeben.

      (5) Das ESZB trägt zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen bei.

      (6) Der Rat kann einstimmig durch Verordnungen gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute und sonstige Finanzinstitute mit Ausnahme von Versicherungsunternehmen der Europäischen Zentralbank übertragen.”

      Davon, daß die EZB die Aufgabe hätte, für den Erhalt des Systems zu kämpfen ist dort keine Rede. Die Vorschriften sind auf das bestehende System ausgerichtet und dem entsprechend formuliert; setzen seine Existenz folglich voraus. Die Regelungen bieten aber keine Grundlage oder Rechtfertigung dafür, daß die EZB sich in den Kampf um das System als solches einmischt.

      Aber dem konnten Sie wahrscheinlich bereits nicht mehr folgen, vermute ich. Entweder mangels Kompetenz oder wegen Ihrer ideologischen Ausrichtung.

      Antworten
      • Michael Stöcker
        Michael Stöcker sagte:

        Welche zusätzliche Erkenntnis ergibt sich aus dieser Copy & Paste Übung?

        „Davon, daß die EZB die Aufgabe hätte, für den Erhalt des Systems zu kämpfen ist dort keine Rede.“

        Es ist insbesondere keine Rede davon, dass die EZB über den Bestand des Eurosystems zu entscheiden hat; und dies aus gutem Grund. Der Euro ist ein politisches Projekt. Über einen Fortbestand oder das Ende hat die Politik zu entscheiden, keinesfalls aber die EZB selber. Insofern muss sie so handeln, wie sie handelt und kann sich immer wieder nur darum bemühen, den drohenden Schaden zu minimieren. Insofern gehen Ihre Vermutungen und Argumente mal wieder völlig in die Leere. Wenn Sie und Ihr Mitstreiter hier ernst genommen werden wollen, dann müssen Sie schon stringent argumentieren und nicht ad hominem herumpöbeln.

      • NoFiatMoney
        NoFiatMoney sagte:

        @ Michael Stöcker Januar 2017 um 11:50

        Den Nutzen des Zitats beschrieben Sie selbst mit folgender von Ihnen beschriebener Erkenntnis, die ich insoweit völlig teile:

        “Es ist insbesondere keine Rede davon, dass die EZB über den Bestand des Eurosystems zu entscheiden hat; und dies aus gutem Grund. Der Euro ist ein politisches Projekt. Über einen Fortbestand oder das Ende hat die Politik zu entscheiden, keinesfalls aber die EZB selber.”

        Jetzt kann jeder erkennen, wie Ihre vorherige Aussage, ” Aber selbstverständlich geht es darum. Das ist die Aufgabe der EZB laut Art. 127 AEUV…”, die Sie in den dem Bezug “…Erhalt der Europäischen Währungsunion (EWU)…” brachten, zu werten ist.

        Mir reicht dieser Erfolg schon. LOL

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