Ein kurzes Wort zum Bargeldverbot

Die F.A.Z. meldet: “Der prominente amerikanische Ökonom Kenneth Rogoff hat sich dafür ausgesprochen, das Bargeld abzuschaffen. ‘Die Zentralbanken könnten auf diese Weise leichter Negativzinsen durchsetzen, um so die Wirtschaft anzukurbeln’, sagte der Harvard-Ökonom auf einer Veranstaltung des Ifo-Instituts in München, wie dieses am Mittwoch mitteilte.” Für Leser von bto sind das keine Neuigkeiten, da das Thema schon mehrfach angesprochen wurde.

There is no easy escape from secular stagnation

Money, Money, Money

Larry Summers will Bargeld abschaffen

Das freie Bargeld und seine Feinde

Der Erfinder des Schrumpfgeldes

Es geht um die Enteignung der Sparer ‒ wie auch von der FT gefordert ‒ also ist es nur konsequent und darf niemanden wundern. Auch privater Goldbesitz wird dann wieder “in Frage” gestellt werden, denn es darf niemand entkommen. Beängstigend. Allemal besser wären dann offene Maßnahmen.

Kommentare (6) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Josef von der Vogelweide
    Josef von der Vogelweide sagte:

    Ich behaupte jetzt mal, dass TTIP das Thema bereits vollumfänglich behandelt. Und das ist auch dee Grund, warum die Verhandlungen geheim sind. Und nicht das Chlorhühnchen.

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  2. Gregor_H
    Gregor_H sagte:

    Ein von der Regierung erlassenes Verbot der Verwendung des einzigen gesetzlichen Zahlungsmittels wäre für mich bisher friedlichen Staatsbürger ein Anlaß gegen diese Regierung massiv aufzubegehren. Wahrscheinlich bliebe ich aber in der Minderheit was man aus den in Europa bereits eingeführten Bargeldverboten (z.B. Italien) ableiten kann.

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  3. DGKrause
    DGKrause sagte:

    Das noch als Nachtrag dazu! Bei Zuwiderhandlungen konnten Haftstrafen bis zu zehn (!) Jahren oder 10.000 Dollar Strafe verhängt werden. Und das Gold, das bei staatlich angeordneten Durchsuchungen gefunden wurde, wurde entschädigungslos enteignet:

    Das Goldverbot in den USA

    Am 6. März 1933 verbot der US-amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt den Banken während der Bankfeiertage die Auszahlung von Gold und den Handel mit Devisen. Bereits 3 Tage danach wurde durch den “Emergency Banking Act” dem Präsidenten erlaubt, Einfluss auf den Gold- und Devisenhandel zu nehmen. So sollte der Abzug von Gold aus den USA verhindert werden. Sodann unterzeichnete Roosevelt am 5. April 1933 die Executive Order 6102. Hiermit wurde der private Goldbesitz in den USA ab dem 01. Mai 1933 verboten. Das Goldverbot trat in Kraft.

    Der genaue Wortlaut des Gesetzes, vom ersten Entwurf bis zur bindenden Version, kann hier eingesehen werden: Gesetzestext des Goldbesitzverbotes in den USA.

    Hintergrund dieses Verbots bildete die Weltwirtschaftskrise, welche am 24. Oktober 1929 mit dem schwarzen Donnerstag begann und massive Auswirkungen wie Deflation und Zusammenbrüche von Banken mit sich brachte. Gold gewann immer mehr an Wert. Viele US-Bürger horteten nun ihre Goldreserven zu hause oder schafften diese ins Ausland. Dem sollte entgegengewirkt werden durch das Goldverbot.

    Die Konfiszierung des Goldes auf Grund des Goldverbotes wurde am 5. April 1933 rechtskräftig und betraf sämtliche Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikate. Alles musste bis zum 1. Mai 1933 bei staatlichen Annahmestellen abgegeben werden zum Festpreis von 20,67 USD pro Feinunze. Lediglich Schmuck, Gold für industrielle Zwecke, Kunst oder Handwerk und Goldmünzen bis zu einem Wert von maximal 100 USD durften die Bürger behalten. Außerdem wurde auch das private Sammeln von historischen Goldmünzen weiter gestattet. Das Verbot war zudem nur auf das Inland beschränkt, Goldbesitz im Ausland war zunächst nicht betroffen.

    Im Gegensatz zur freiwilligen Abgabe, bei der die US-Bürger die besagte minimale Zwangsentschädigung erhielten, wurde das Gold, das bei staatlich angeordneten Durchsuchungen gefunden wurde, entschädigungslos konfisziert. Die USA schreckten bei der Suche nach Gold auch nicht vor der gewaltsamen Öffnung von privaten Bankschließfächern zurück, die systematisch durchsucht wurden.

    Bei Zuwiderhandlungen konnten Haftstrafen von bis zu 10 Jahren und/oder bis zu 10.000 USD Strafe verhängt werden.

    Im Jahr 1961 dehnte der damalige US-Präsident Dwight D. Eisenhower das Goldverbot noch einmal aus. Der Goldabfluss aus den USA sollte gänzlich gestoppt werden und so wurde das Goldverbot, welches sich bisher auf den privaten Besitz von Gold im Inland beschränkt hat, auch auf den privaten Besitz von US-Bürgern im Ausland augeweitetet. Sämtliche US-Bürger und auch Unternehmen durften kein Gold oder gegen Gold einlösbare Wertpapiere in ausländischen Depots halten und es war auch verboten, sich überhaupt am Goldhandel zu beteiligen. Auch in diesem Fall drohten empfindliche Strafen bei Zuwiderhandlungen. Ausgenommen waren wiederum seltene Goldmünzen.

    In den folgenden Jahren stieg daraufhin die Einfuhr von vor 1933 geprägten Goldmünzen rapide an. Deren Besitz war ja nach wie vor erlaubt. 1962 verbot Präsident John F. Kennedy nun auch den inländischen Besitz von Goldmünzen, welche vor 1933 peprägt wurden und aus dem Ausland importiert wurden. Ein Besitz dieser Goldmünzen sowie ein Import in die USA waren nun strikt verboten. Alle im Ausland befindlichen Münzen von US-Bürgern mussten ins Inland zurückgebracht werden. Die Regierung wollte so angeblich den zunehmenden Fälschungen und Nachprägungen entgegenwirken.

    Dies hatte jedoch zur Folge, dass die Preise für Goldmünzen in den USA massiv anstiegen. Außerdem kam es nun zu einem enormen Anstieg der Schmugglertätigkeiten.

    Das Goldverbot für US-Bürger bestand für 41 Jahre und wurde am 31. Dezember 1974 durch Präsident Gerald Ford aufgehoben.

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    • Hartmut G.
      Hartmut G. sagte:

      Danke für die Zusammenfassung. Kleine Anmerkung, die Wortwahl Konfiszierung ist grundlegend falsch, denn es gab zum z.Z. gültigen offiziellen Kurz 1:1 eben Papierdollar. Es nannte sich daher “Nationalisierung”.

      Was ich vermisse, wieviele private Leute haben denn ihr Gold abgegeben? AFAIK ein minimalster Bruchteil.
      AFAIK ist auch kein einziger in den Knast gegangen.

      Hinzukommt, damals waren noch andere Zeiten. Auch wenn heutzutage die Leute sich verblöden lassen, so gutgläubig wie damals wird wohl heute ein echter Goldbug kaum sein schönes Gelbes rausrücken.

      Und noch wichtiger ist, den wirklichen Hintergrund zu verstehen, warum das Gold eingezogen wurde: Der Golddevisenstandard. Damals war Gold quasi das Zentralbank-Basisgeld auf dem die übrigen Geldaggregate aufbauten. Sie erwähnen es in der Tat: Blöd, wenn dann amerikanisches Gold den Heimatboden verlassen sollte. Genau diesen Beweggrund für das “Goldverbot” haben wir aber nicht mehr.

      Ich schrieb ja, ich traue unseren Staatsfaschisten so ziemlich alles zu, aber es macht eben heute keinen Sinn oder Motiv Gold zu verbieten, wenn man eine gutlaufende Notenpresse hat. Die paar Goldbugs, Peanuts. Stellen Sie sich lieber auf eine neue Dachsteuer, Fenstersteuer oder Hauszinssteuer ein, viel effizienter die Arbeitsdrohnen beschäftigt zu halten.
      mfG

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  4. DGKrause
    DGKrause sagte:

    “das Golg geht nicht weg” – sonst sind Sie eigentlich nicht so naiv, Herr G.! der besitz wird einfach unter Strafe gestellt! So wie es der amerikanische Präsident Roosevelt 1933 gemacht hat. Hier nachzulesen – natürlich begründet mit den dicksten Notstandsvokabeln! Würde dann im übrigen auch mit Bargeld so erfolgen, wobei man staatlicherseits hier einfach ein BARGELDANNAHMEVERBOT aussprechen würde – in Schweden wird das schon diskutiert! Natürlich unter dem Deckmantel des Schutzes vor illegaler Geldwäsche:

    Durchführungsverordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, 9. März 1933

    Aufgrund von der mir übertragenen Vollmacht aus Abschnitt 5 (b) des Gesetzes vom 6. Oktober 1917, geändert durch Abschnitt 2 des Gesetzes vom 9. März 1933 (…), in dem der Kongress erklärte, dass ein ernsthafter Notstand existiert, verkünde ich als Präsident, dass der nationale Notstand noch besteht existiert und dass das fortgesetzte private Gold- und Silberhorten der Bürgern der Vereinigten Staaten eine ernsthafte Bedrohung für den Frieden, die Gerechtigkeit und das Wohlergehen der Vereinigten Staaten darstellt. Um die Interessen unseres Volkes zu schützen, müssen geeignete Maßnahmen sofort ergriffen werden.

    Daher verkünde ich in Ausübung der obengenannten Vollmacht, dass solcher Gold- und Silberbesitz verboten ist und dass jeder solche Münzen, Anlagemünzen oder anderen Gold- und Silberbesitz innerhalb von vierzehn Tagen bei amtlichen Beauftragten der Regierung der Vereinigten Staaten gegen Erstattung zum offiziellen Preis in offiziellen Zahlungsmitteln der Regierung abzuliefern hat.

    Alle Tresorfächer in Banken oder Geldinstituten sind versiegelt worden und warten auf bevorstehende gesetzliche Maßnahmen. Mithin ist jeder Verkauf, Ankauf oder die Bewegung von solchem Gold oder Silber innerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten und ihrer Gebiete verboten, sowie jedes Devisengeschäft und jede Bewegung von solchen Metallen über die Grenze.

    Der Besitz dieser verbotenen Metalle sowie die Unterhaltung eines Schließfachs für deren Lagerung ist der Regierung durch die Bank- und Versicherungsunterlagen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Schließfach versiegelt bleiben muss und nur in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzamtes geöffnet werden darf.

    Per gesetzlicher Verordnung, erlassen an diesem Tage.

    Der Präsident der Vereinigten Staaten.
    Franklin Roosevelt, 9. März 1933
    :

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  5. Hartmut G.
    Hartmut G. sagte:

    Das widersinnige bei dem Bargeldverbot ist ja, dass es gänzlich ein Geldverbot wäre. Ich finde jetzt auf die schnelle nicht die entsprechenden deutschen Kreditwirtschaftsgesetze, die Definition von Geld an sich IST das Bargeld. Denn Bargeld (Basisgeldmenge) ist ja der Kern der Geldmengenaggregate. Ähnlich wie bei den Futuremärkten mit Short- und Longpositionen die sich gegenüber stehen und in der Mitte “das Original”. Nun nehme man mal das Original weg, was passiert dann wohl mit dem Rest?

    Was den privaten Goldbesitz betrifft:
    1.) Das Gold geht ja nicht weg, nur deswegen weil man es verbietet :) Genauso wie Drogen und Waffen nicht einfach so weggehen, nur weil diese schon immer verboten waren. Im Gegenteil der Preis steigt deutlich gegenüber die Herrstellungskosten verglichen mit legalen Dingen.
    2.) Warum sollte man das Gold verbieten? Das macht überhaupt keinen Sinn. Im Gegenteil: Wenn man den Deutschen sagt, “Ihr solltet alle Ersparnisse vernichten und könnt den Supermarkt stürmen und ein Madmax-Szenario veranstalten, oder Ihr könnt Gold kaufen” Was wäre wohl eher im allgemeinen Gesamtinteresse?

    Dass irgendwelche kranken Kontrolfreaks das dennoch verbieten könnten ist natürlich nicht auszuschließen. Einige Monate danach wird dann das Silberverbot folgen, darauf dann weitere Verbote, bis die dämliche Arbeitsdrohne garnicht mehr bezahlt wird und sich vom Blockwart ihre morgentlichen Arbeitseinsatzbefehle abholen kann.
    mfG

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