BVerfG-Entscheidung negativ für Euroländer-Ratings

Das Nicht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Sprengwirkung für die Eurozone habe ich besprochen. Heute nun die – eigentlich wenig – überraschende Meldung, dass Moody`s daraufhin das Rating für die Euroländer kritisch sieht. Natürlich: AAA bekommt nur der, der auf jeden Fall seine Schulden bedient, egal, ob mit extra zu diesem Zweck frisch gedrucktem oder erarbeitetem Geld. Wenn nun die EZB wirklich nicht kaufen sollte, würde ich mich wieder ernsthaft mit der ehrlicheren Variante des Umgangs mit Überschuldung auseinandersetzen: der Pleite oder Umschuldung. Wobei: Andere meinen ja, dass die EZB jetzt einfach QE machen wird, was größer sein kann und mehr bringen soll. Ich bezweifele das und frage mich eher, ob Gelddrucken wirklich hilft?

Rechtlich bleibt es spannend, wie ein Leser mir schreibt:

“In der breiten Masse der Medien herrscht immer noch keine Wahrnehmung dafür, dass wir es mit der OMT-Zusage mit einem Verfassungsbruch zu tun haben. Auch die Folgen für die künftige Rolle deutscher Institutionen (Bundesregierung, Bundesbank, etc.) wird deshalb kaum gesehen. Vermutlich muss künftig jede Aktion, die für Deutschland ein (nennenswertes) Haftungsrisiko begründet, vom Bundestag beschlossen werden. Wenn diese Interpretation stimmt, wird das BVerfG-Urteil zum Wendepunkt in der Euro-/ Verschuldungskrise werden.
Dass die Entscheidung der BVerG wirklich so weit geht, zeigt das vom BVerfG im Wortlaut mit angeführte abweichende Urteil des Richters Gebhart, der es auf den Punkt bringt: ‘Ich halte die Verfassungsbeschwerden und den Antrag im Organstreitverfahren, soweit sie den OMT-Beschluss betreffen, für unzulässig. Der vorliegende Beschluss erweitert die Möglichkeit des Einzelnen, über Art. 38 Abs. 1 GG (…) eine verfassungsgerichtliche Kontrolle in Bezug auf Akte von Unionsorganen zu initiieren. Mit der Zulassung einer solchen Ultra-vires-Kontrolle wird die Tür zu einem allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch geöffnet, den das Grundgesetz nicht kennt.’
Im Klartext: Jedermann hat dann nach dem entgültigen Urteil die Möglichkeit, direkt über eine Verfassungsbeschwerde die Bundesbank/Bundesregierung auf Unterlassung zu verklagen, statt nur über das allg Wahlrecht (Art.38) an der politischen Willensbildung mitzuwirken.”

Weil das Thema so spannend ist, hier nochmal ein Überblick über die finanziellen Risiken für Deutschland.

Focus: BVG-Entscheidung negativ für Euroländer-Ratings, 17. Februar 2014