Die europäische Demokratie stärken

Ein Plädoyer von Dr. Tillmann C. Lauk

Seit dem Ausbruch der Staatsschuldenkrise der Euro-Zonen-Länder muss nach dem Willen ihrer parteipolitischen Klassen der Euro „um jeden Preis“ gerettet werden: Gehe die Einheitswährung von 17 der insgesamt 28 EU-Staaten unter, so gehe auch Europa unter. Das Heil läge nur in einer weiteren europäischen Integrationsvertiefung. Das bedeutet, die weitere Abtretung nationaler Selbstbestimmungsrechte an eine nicht gewählte, supranationale Zentralbehörde, um Europa zu retten. Kritisches Hinterfragen der Euro-Rettungskonzepte wird von den parteipolitischen Klassen konsequenterweise geächtet. Ein Maßstab zur Beurteilung der Rettungs-Konzepte „um jeden Preis“ wird den Bürgern nicht zur Verfügung gestellt.

Doch lässt sich der erforderliche Beurteilungsmaßstab in der politischen Theorie der europäischen Aufklärung des 17./18. und 19. Jahrhunderts finden. Die Aufklärung stellt den Menschen, das Individuum in den Mittelpunkt ihres Strebens: So kommt dem Einzelmenschen ein unveräußerliches Menschenrecht auf Selbstbestimmung zu, das auch für den Staat unantastbar ist. Dieses Grundrecht ist nicht disponibel und genießt einen absoluten Normenvorrang vor allen anderen Politikzielen. Für die Aufklärung bestand die zentrale Aufgabe rechtsstaatlich verfasster Demokratien darin, das Menschenrecht auf individuelle, wie kollektive, Selbstbestimmung zu schützen und zu fördern. Dieses Demokratieziel sollte durch das Einhalten von bestimmten Grundprinzipien gesichert werden:

  • Eine Volksvertretung, die durch freie, allgemeine, unmittelbare, geheime und gleiche Wahlen konstituiert worden sein muss – „One Man – One Vote“;
  • Schaffen von Gesetzen, also das Ermächtigen der staatlichen Gewalt zum Handeln, darf nur bei der gewählten Volksvertretung, dem Organ der kollektiven Selbstbestimmung, angesiedelt sein;
  • Da Politik auf Rechtserzeugung ausgerichtet ist, muss das Initiativrecht zur legislativen Ausgestaltung der gesellschaftspolitischen Rechts- und Lebensverhältnisse beim gewaltunterworfenen Bürger angesiedelt sein. Ist es das nicht, so wird aus Selbstbestimmung Fremdbestimmung – ein menschenrechtswidriger Zustand. Denn Gesetze können durch hoheitlichen Zwang (Geldstrafen, Gefängnis) durchgesetzt werden, und somit in das Menschenrecht auf Selbstbestimmung eingreifen. Die legitimationstheoretische Rechtfertigung für solche Eingriffe ist nach dem Gedankengut der europäischen Aufklärung nur dann gegeben, wenn die Adressaten von Gesetzen zugleich ihre Autoren sind (Habermas).
  • Ferner muss jedweder Rechtserzeugung eine politische Willensbildung der Gewaltunterworfenen vorangehen. Diese kann nur durch einen öffentlichen Diskurs in einem gemeinsamen öffentlichen Raum gewonnen werden.
    Ein gemeinsamer öffentlicher Raum zeichnet sich durch eine gemeinsame Sprache, ein gemeinsames Staatsverständnis, gemeinsame Medienöffentlichkeit, gemeinsame Parteien, gemeinsame Politiker, gemeinsames Kultur- und Sittenverständnis und gemeinsame Interessensverbände (Arbeitgeber, Gewerkschaften, etc.) aus. Nur unter diesen Bedingungen ist den gewaltunterworfenen Bürgern eine autonome politische Willensbildung möglich. Nur dann sind sie in der Lage abzuwägen, auf welche Bereiche der Selbstbestimmung zugunsten anderer Politikziele verzichtet werden soll.

Bei der Rechtserzeugung, also der Politikgestaltung, auf europäischer Ebene, ist bedauerlicherweise zurzeit, keines der menschenrechtssichernden Demokratiemerkmale vorhanden.

  1. Das sogenannte Europaparlament geht nicht aus gleichen Wahlen hervor.
    Vielmehr bestimmt sich dessen Zusammensetzung nach dem „degressiv-proportionalen Proporz“. Danach haben die bevölkerungsreichen Länder weniger Europa-Abgeordnete pro Kopf als die kleinen Länder. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kritisiert diesen Umstand in diversen Entscheidungen zu den EU-Verträgen, kann aber damit leben, da es dem sogenannten „Europaparlament“ die Fähigkeit zu einer legitimen Rechtserzeugung rundherum abspricht. Vielmehr sieht das BVerfG diese ausschließlich bei den nationalen Parlamenten angesiedelt.
  2. Es fehlt an einem gemeinsamen, europaweiten öffentlichen Raum, der eine unabhängige politische Willensbildung der Adressaten staatlicher Zwangsgesetze ermöglicht. Eine transnationale politische und unabhängige kollektive Willensbildung, über 28 Länder hinweg, ist praktisch nicht möglich.
  3. Es stellt eine demokratie-, wie auch legitimationstheoretische Perversion dar, dass man dem „Europaparlament“ seine ureigene Parlamentsfunktion vorenthalten hat, nämlich das Recht auf Gesetzesinitiative.
    Statt das Initiativrecht der politischen Ausgestaltung der Lebensverhältnisse der Bürger deren Volksvertretung zuzuordnen, ist dieses Zentralrecht kollektiver Selbstbestimmung ausschließlich der Exekutivbehörde EU-Kommission vorbehalten (Art. 17 EUV/Lissabon-Vertrag).
  4. Somit wird ein zweites die Demokratie sicherndes Prinzip der europäischen Aufklärung durchbrochen – das der Gewaltenteilung. Sie sollte die gewaltunterworfenen Bürger vor Übergriffen staatlicher Gewalt dadurch schützen, indem die drei Staatsgewalten Volksvertretung/Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung voneinander unabhängig sein, und sich gegenseitig kontrollieren sollten („Balance of Power“).
    Nur die Legislative, also die Volksvertretung, darf eine Exekutive zu Eingriffen in das Selbstbestimmungsrecht ermächtigen. Im heutigen Gefüge der EU-Institutionen ermächtigt sich jedoch die Exekutive selbst. Sie erzeugt das Recht – das „Europaparlament“ hat nur noch die Gelegenheit, sich dieser totalitären – im Gegensatz zur autonomen – politischen Willensbildung anzuschließen oder zu verweigern. Doch sind auch die Verweigerungsrechte in der Praxis nur rudimentär ausgestaltet. Damit eine von der nicht gewählten EU-Kommission ersonnene Gesetzesinitiative das „Europaparlament“ passieren kann, müssen dessen zwei Kammern zustimmen: Die eine ist die der ungleich gewählten „Europaparlamentarier“, die andere ist die der nicht gewählten Vertreter der Exekutivbehörden (Minister-) Rat. In dieser Kammer können auch nicht gewählte Staatssekretäre abstimmen. Können sich die beiden Kammern nicht einigen, so geht die Kommissionsvorlage in den Vermittlungsausschuss. Er setzt sich aus Vertretern des „Europaparlaments“, des exekutiven, nicht gewählten Ministerrates und der exekutiven, nicht gewählten EU-Kommission zusammen. Das heißt, es müssen nur noch sehr wenige, der ungleich gewählten Abgeordneten für die Vorlage gewonnen werden. In der Praxis tritt der Vermittlungsausschuss jedoch nur noch zusammen, um die Verhandlungsergebnisse, der nochmals verkleinerten, sogenannten „Trilog-Sitzung“ zu billigen. Eine repräsentative politische Willensbildung der Bürger von 28 EU-Mitgliedern ist somit praktisch ausgeschaltet. Man kann das bestenfalls als „Demokratie-Verdünnung“ bezeichnen.
  5. Der Demokratie- und Menschenrecht sichernde Grundsatz der Gewaltenteilung wird im Rechtserzeugungs-Prozess auf europäischer Ebene in der Praxis auch dadurch durchbrochen, indem das im Lissabon-Vertrag festgeschriebene Prinzip der „begrenzten Einzelermächtigung“ schlicht nicht eingehalten wird.
    Der Sinn dieses Grundsatzes lässt sich an der deutschen Geschichte verdeutlichen. 1933 hat sich der Reichstag durch die mehrheitliche Verabschiedung des sogenannten „Ermächtigungs-Gesetzes“ (Parteien!) seiner parlamentarischen Kontrollrechte exekutiven Handelns vollständig entkleidet. Hitler wusste diese Ermächtigung für seine Gleichschaltungspolitik zu nutzen. Daher gibt es im Rechtswesen der post-diktatorischen europäischen Demokratien, den Grundsatz der Bestimmtheit für parlamentarische Ermächtigungen der exekutiven Staatsgewalt. Als Beispiel für die Durchbrechung des die Rechtsstaatlichkeit sichernden Bestimmtheitsgrundsatzes kann die Verabschiedung des „Lamfalussy-Verfahrens“ durch das „Europaparlament“ angeführt werden. Mit ihm wurden der EU-Kommission unbestimmte Rahmenermächtigungen zur Regulierung des Finanzsektors erteilt – für eben den Sektor, der nun „Europa“ so große Probleme bereitet. Die konkrete Ausgestaltung der Regulierungsvorschriften wurde Expertengruppen überlassen, die von der EU-Kommission berufen worden sind. Deren Mitglieder setzten sich nahezu ausschließlich aus Branchenvertretern zusammen. Die endgültige Ausgestaltung wurde dem “Europaparlament“ nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt – vielmehr trat sie unmittelbar in Kraft. Ein repräsentatives Beispiel für oligarchische Rechtserzeugung im Gegensatz zu einer demokratischen. Eine Analyse der Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation in the European Union (ALTER-EU) stellt fest: „Die nahezu totale Ursurpation des europäischen Gesetzgebungsverfahrens durch den Finanzsektor wird seit Jahren von Kritikern bemängelt“ – ohne jede Konsequenz.
    Vor allem aber hat sich der europäische Finanzsektor damit faktisch selbst reguliert – ein Paradebeispiel für die „regulatory capture“.
  6. Durch die Ansiedlung des legislativen Initiativ-Monopoles bei der nicht gewählten EU-Kommission wird oligarchisches, anstelle von demokratischem Recht erzeugt. Denn wenn die EU-Kommission ein Gesetzesvorhaben plant, so beruft sie zur Ausarbeitung Experten-Gruppen ein, die sich wiederum fast ausschließlich aus Branchenvertretern beziehungsweise Lobbyisten zusammensetzen. In Brüssel arbeiten etwa 15.000 Lobbyisten der Großindustrie – bis heute sperrt sich die EU-Kommission gegen die Einführung eines obligatorischen und funktionsfähigen Lobby-Registers.
    Als Beispiel für oligarchische Rechtserzeugung kann neben dem Finanzsektor das Glühlampenverbot angeführt werden, von dem mittlerweile bekannt ist, dass es der Absatzsteigerung der Industrie dienen sollte, und nicht dem Umweltschutz. Weiterhin wird die oligarchische Rechtserzeugung durch den „Drehtüren-Effekt“ gefördert: Kommissionsmitglieder erhalten nach ihrer Amtszeit oft lukrative Positionen in eben jenen Branchen, für deren Regulierung sie zuständig waren. Weiterführende Beispiele finden sich auf folgenden Internetseiten: alter-eu.org, www.lobbycontrol.de, www.openeurope.org.uk.

Zwischenfazit

Es kann festgehalten werden, dass die Rechtserzeugung und somit die politische Ausgestaltung der Lebensverhältnisse der europäischen „Unionsbürger“ derzeit in vollständig demokratiewidriger Weise erfolgt. Weiterhin verstößt das Gefüge der EU-Institutionen in seiner gegenwärtigen Ausprägung gegen elementare Grundsätze der Demokratie, die, angelehnt an die politische Theorie der europäischen Aufklärung, in den letzten 300 Jahren entwickelt wurden. Die Ansiedlung des legislativen Initiativmonopols bei der nicht gewählten EU-Kommission stellt ein Totalitarismus-Merkmal dar.

Die Rechtserzeugung auf europäischer Ebene wird auch nicht dadurch legitimiert, dass die nationalen Parlamente nachträglich Zustimmungsgesetze verabschieden. Denn wenn ein vom „Europaparlament“ verabschiedetes Gesetz auf der nationalen Ebene ankommt, ist das Gesetzgebungsverfahren de facto abgeschlossen. Daran ändert auch der Artikel 12 des Lissabon-Vertrages nichts, der in der Theorie eine zeitnahe Einbindung der nationalen Parlamente vorsieht. Den Ausführungen des BVerfG in seinem „Lissabon-Urteil“ ist anschaulich zu entnehmen, wie diese Bestimmung in der Praxis vollkommen ins Leere läuft.

Das bedeutet, dass die legislative Willensbildung ohne Beteiligung der eigenstaatlichen Wählerschaft erfolgt. Den nationalen Parlamenten bleibt nur noch „Ja“ oder „Nein“.

Zweitens liegt in den europäischen Massendemokratien der politische Willensbildungsprozess nahezu ausschließlich in den Händen nationaler Parteien-Oligopole. Sie werden von einer sich mittlerweile verselbstständigten und programmatisch homogenen politischen Klasse geführt – den „Berufspolitikern ohne Beruf“. Diese programmatische Homogenität der europapolitischen Klasse hat in Deutschland zum größten anzunehmenden Unfall (GAU) der Demokratie geführt: Die demokratische Wählerschaft findet keine demokratische Europa-Alternative mehr vor. Durch das homogene Parteien-Oligopol wurde die parlamentarische Opposition eliminiert. Demokraten stehen nun ohne demokratische Alternative da. Verschärft wird die antipluralistische Ausrichtung des Parteien-Oligopols durch das Instrument des Fraktionszwanges. Deutlich wurde dies in der Abstimmung des Deutschen Bundestages zur Erweiterung des „Euro-Rettungspaketes“ im September 2011. Der Unionsabgeordnete Bosbach wurde in aggressiver und demütigender Weise für sein „Nein“ von seinen Parteikollegen „gemobbt“, die Parteien beschwerten sich unisono über den Bundestagspräsidenten, weil er „Abweichlern“ Rederechte eingeräumt hat. Eine unmittelbar nach der Abstimmung vom Fernsehmagazin Panorama durchgeführte Befragung von Abgeordneten zeigte, dass sie fast ohne Ausnahme nicht wussten, in welcher Höhe deutsche Hilfsgelder zugesagt wurden. Eine eigenständige Willensbildung der Abgeordneten kann somit gar nicht erfolgt sein.

Der französische Aufklärer und Staatsphilosoph Alexis de Tocqueville sah bereits im 19. Jahrhundert die den europäischen Massendemokratien innewohnenden Selbstauslöschungskräfte voraus. Seine Gegenmittel lauteten:

  • konsequente Dezentralisierung von Verwaltungen;
  • obligatorische Partizipation der Bürger bereits in der kleinsten politischen Einheit, der Gemeinde;
  • ausgeprägte plebiszitäre Elemente;
  • und die fortlaufende Bildung von Bürgerinitiativen.

Also das europäische oder helvetische Gegenteil, zu der von der europapolitischen und oligopolen Parteienklasse vertretenen Programmatik. Daraus folgt, dass vor einer weiteren europäischen Integrationsvertiefung eine Demokratievertiefung zu erfolgen hat – auf europäischer wie auch auf eigenstaatlicher Ebene.

Erst wenn dieser Prozess einer europäischen Demokratievertiefung abgeschlossen ist, ist eine weitere Integrationsvertiefung demokratie- und legitimationstheoretisch vertretbar.

Bis dahin sind bereits an Brüssel abgetretene eigenstaatliche Kompetenzen, zurückzuholen. Lediglich der Binnenmarkt ist aufrechtzuerhalten. Denn wenn nicht, wird weiter oligarchisches Recht erzeugt. Die zu entwickelnden Modelle der europäischen Demokratievertiefung bedürfen sodann der Volksabstimmungen in den Mitgliedsstaaten.

Demokratie- und legitimationstheoretisch ist überdies zu folgern, dass das Beibehalten der Einheitswährung ebenfalls Volksabstimmungen unterworfen sein muss. Die Einheitswährung pervertiert das Menschenrecht auf kollektive Selbstbestimmung in eine menschenrechts- und demokratiewidrige kollektive Fremdbestimmung. Denn den Problemländern ist nicht nur die Möglichkeit einer Währungsabwertung versperrt – womit ihnen zugleich das Menschenrecht auf kollektive Selbstbestimmung genommen ist. Es ist ihnen auch das parlamentarische UrRecht der eigenstaatlichen Budgethoheit genommen, indem dieses auf nicht durch Wahlen legitimierte Institutionen, wie EZB, EU-Kommission und IWF („Troika“) zwecks „Rettung“ übertragen wird. Umgekehrt gilt für die wenigen „gesunden“ Länder, dass deren Bürger durch eine umfassende Schulden-, Transfer- und Bankenunion ebenfalls ihres kollektiven Rechtes auf Selbstbestimmung beraubt werden. Denn durch die Mithaftung für die von den politischen Klassen der „Problemländer“ betriebene Überschuldung, die zu nicht unerheblichen Teilen durch vollständig unsinnige und korrupte öffentliche Projekte verursacht wurde, können sie nicht mehr über die Mittel für die eigenstaatliche Daseinsvorsorge bestimmen. Denn diese Mittel werden ihnen durch faktische Fremdbestimmung genommen.

Weiterhin ist die in den Verträgen festgelegte Unumkehrbarkeit der Einheitswährung per se demokratiewidrig. Denn es ist dem Wesen der Demokratie immanent, dass als „unrichtig“ erkannte Gesetze später durch das Parlament wieder kassiert werden können. Dieser der Demokratie innewohnende Selbstlern- und flexible Selbstregulierungs-Mechanismus wurde durch den unumkehrbaren Euro eliminiert. Ein weiteres Totalitarismus-Merkmal.

Fazit

Diese Ausführungen zeigen, dass die intellektuelle Demarkationslinie zwischen Euro-Skeptikern und Euro-Rettern nicht zwischen „schlechten“ Antieuropäern und „guten“ Europäern verläuft, sondern zwischen demokratischen Europäern und anti-demokratischen Europäern. Denn Letztere ordnen das Menschenrecht auf demokratische Selbstbestimmung anderen Politikzielen unter und erzeugen dadurch ein Totalitarismus-Risiko erster Ordnung. Das ist der Tribut der Euro-Rettung „um jeden Preis“. Sollen die Völker entscheiden, ob sie bereit sind, diesen Preis zu zahlen. Die menschenrechtssichernde demokratische Verfasstheit kann jedoch nicht unter dem Abrufvorbehalt einer mehr oder weniger homogenen Parteien-Oligarchie stehen, noch unter dem einer laienhaft konzipierten Einheitswährung.

Eine detaillierte Darstellung der hier gemachten Ausführungen, samt einschlägiger Reformvorschläge findet sich in meinem Buch, welches Ende letzten Jahres bei Palgrave-Macmillan (London/New York) veröffentlicht wurde. Autor: Tillmann Lauk; Titel: „The Triple Crisis of Western Capitalism – Democracy, Banking, and Currency”. Beziehbar über Amazon.

Zum Autor:

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Dr. Tillmann C. Lauk (LL.M.), geboren 1955 in Stuttgart, studierte Jura und evangelische Theologie. Als Fulbright-Stipendiat erwarb er einen „post graduate“-Abschluss an der Law- und Business School der Columbia Universität in New York. Nachdem er sechs Jahre für die Boston Consulting Group arbeitete, nahm er verschiedene Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft wahr, unter anderem als Mitglied des erweiterten Vorstandes der Deutschen Bank AG, und als Gründer und Vorsitzender eines Venture Capital Fonds. Lauk lebt in Barcelona, von wo aus er verschiedene akademische und unternehmerische Interessen verfolgt.

Kommentare (12) HINWEIS: DIE KOMMENTARE MEINER LESERINNEN UND LESER WIDERSPIEGELN NICHT ZWANGSLÄUFIG DIE MEINUNG VON BTO.
  1. Axel Hörhager
    Axel Hörhager sagte:

    Schon erschreckend, wie die EU durch solche Leute von hinten herum sabotiert wird. Geht es vielleicht in Russland oder den USA demokratischer zu ? Das Europa-Parlament ist frei gewählt, und die nationalen Parlamente bestimmen noch so viel, eben zu viel, bei all der Demagogie, die sich dort breitmacht. Die europäische Kommission wird von den Mitgliedsstaaten ernannt. Ihre Vorschläge werden durch das EP abgesegnet. Wo ist das Problem ?
    Aber die Agenda des Herrn Tillman ist ganz eine andere – sie zielt in Richtung AfD, anti-Europa, und letztlich anti-Wohlstand. Na ja, er selbst wird seine Schäfen schon längst ganz woanders im Trockenen haben….

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  2. Ondoron
    Ondoron sagte:

    Dr. Lauk beschreibt die EUSSR – warum EUSSR? Der Euro selbst ist ein sozialistisches Projekt – natürlich mit anderen, irreführenden und diskussionshemmenden Narrativen begleitet – übrigens in Goebbelscher Manier!
    Wer sich mit den Statuten der untergegangenen USSR befaßt, sieht die Analogien zu diesem Europa! Das sind die “westlichen Werte”.
    Wir leben nicht in einer Demokratie! Sondern in einer Tyrannis – wenigstens nach den Maßstäben der alten Griechen. Aber solches Wissen geht verloren. Die Mainstream-Medien helfen dabei, die Menschen irrezuführen, indem sie ihnen suggerieren, sie frei zu informieren. Wir müssen zurück zu den Originalquellen. Es wird Zeit, die von de Tocqueville geforderten Bürgerinitiativen abseits der Parteien endlich zu gründen!

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    • Dieter Krause
      Dieter Krause sagte:

      EUSSR ist ein bisschen wild oder? Klar leben wir nicht in einer echten Demokratie a la Athen des 5. Jahrhunderts v.Chr.! Wir leben in einer NOMOKRATIE – also eher Platon denn Ochlokratie (Pöbelherrschaft)! In einer echten Demokratie, wo die Gesetze jeden Tag(!) durch Mehrheitsvotum auf der Agora geändert werden können, wäre es wohl gar nicht zum Aushalten! Am Ende endeten die ganzen altgriechischen Demokratien immer in einer Tyrannis (oder einer Monarchie)! Die römische Republik hat nur deshalb so lange überlebt, weil sie damals schon eine genau beachtete Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Senat) und Legislative (Volksversammlung) hatte, die freilich durch eigene Volkstribune politisch vertreten wurden, die selbst für den römischen Senat sakrosankt waren. Bis in der Spätphase der Republik die großen Militärführer (angefangen mit Marius) und ihren Berufssoldaten (die die Wehrpflicht der römischen Bauern – noch in den Kriegen gegen Karthago das Rückrat des römischen Heeres – abgelöst hatten) nach der Macht griffen! Sulla, Pompejus, Cesar, Marcus Antonius und Augustus warenn alle zuerst erfolgreiche Heerführer, dann Pontifex Maximus (alos oberster römischer Religionsbeamter) und dann erst Senatoren (Augustus übrigens als Caesar mit einem Privatvermögen von ca. 5 Billionen Dollar – nach heutigen Berechnungen)! Am Ende war dann der Caesar die Verkörperung des Staates geworden – mit der Erhebung zum Gott! – Naja, davon sind wir in Europa noch ein bisschen entfernt oder? Aber in China ist die Kommunistische Partei wohl der neue chinesische Kaiser! Sagt zumindest ein Politologe aus Singapur…

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      • Oblomow
        Oblomow sagte:

        @Herr Krause
        Was ist denn Ihrer Ansicht nach “echte Demokratie” und was wollen Sie uns mit Ihrem Ausflug in die Geschichte sagen? Der Demos war nicht supranational sondern kleinteilig und überschaubar. Ihn mit Volk synonym zu setzen, könnte gar schon als weiteres zweckgerichtetes Narrativ verstanden werden. Schauen Sie einmal hier nach:

        http://www.wertewirtschaft.org/analysen/Demokratie.pdf

        Und was die im Artikel angesprochene Rechtsstaatlichkeit anbelangt, kann ich die Kritik des Autors bestens nachempfinden und nachdenken. Die EU ist eine Vereinigung permanenten Rechtsbruchs, zumal Recht nicht das ist, was Politfunktinonäre als Gesetzgeber dazu erklären.

        Wo aber Recht mißachtet und mittels Gesetzgebung zunichte gemacht wird, herrscht es nicht mehr. Dort herrscht Willkür. Ermitteln Sie doch einmal, was u.a. Prof. G. Beck dazu und auch zu dem sog. BVerfG geäußert hat.

        Wenn Sie die Betitelung der Zone und/oder der EU als EUdSSR als “etwas wild” ansehen, fallen mir nur folgende Erklärungen ein:
        -Sie rechnen zu den Verfechtern der EU-sozialistischen Idee und getrauen sich nicht, es zu bekennen.
        – Sie haben sich noch nie mit der Entstehungsgeschichte der EU unvoreingenommen beschäftigt.
        -Oder Sie könnten schlicht ein Etatist sein, der seine eigene Naivität ob der Staatsanbeterei gar nicht wahrnimmt.
        -Schließlich wäre auch noch zu erwägen, daß die Verknüpfungen zwischen dem derzeitigen staatsmonopolistischen Geldsystem und der Politik bzw. den Politkadern nicht verstanden wurde.

        Die Apologeten der EU sind auf dem Weg in eine Art EUdSSR. Und genau das sagt im Kern Dr. Lauck. Dabei sind sie bereits weiter vorangeschritten als dem Michel geheuer sein sollte.

  3. Dieter Krause
    Dieter Krause sagte:

    Im Kern ist mir die Argumentation von Dr. Lauk ein bisschen zu theoretisch. Faktisch müßte doch jetzt wohl das europäische Fürhungstandem Deutschland & Frankreich eine für alle Euro-Staaten nachvollziehbare politische Vision entwickeln. Schäuble und Hollande scheinen das irgendwie begriffen zu haben. Davor hockt aber noch die Kanzlerin, die eher wie Cameron die EU zu den Nationalstaaten hin zurückbauen möchte. Aber sie weiß nicht wie! Und hat weder eine überzeugende Idee noch ein politische Mehrheit im EU-Rat dafür. Am Ende wird Merkel wohl auf der ganzen Linie gescheitert sein…

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  4. Björn Schneider
    Björn Schneider sagte:

    Ich frage mich, warum mir als 1969 Geborener in der Schule der Europa Gedanke so demokratisch verkauft wurde, wenn er es doch gar nicht ist? Das dritte Reich hoch und runter. Aber von dem was Europa undemokratisch ist kein Wort.
    Wer geht denn schon zur Europa-Wahl?
    Mir macht der Beitrag von Herrn Lauck Angst.
    Quo Vadis Europa?

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  5. Gregor_H
    Gregor_H sagte:

    Da kann ich fast jeden Satz von Herrn Lauk zustimmend unterschreiben! Nur: Wie setzen wir die hier geäußerten Gedanken um? Wie stoßen wir die notwendigen Änderungen an? Bei meinem Bundestagsabgeordneten?

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  6. Uwe Isack
    Uwe Isack sagte:

    Das beruhigt jeden AfD´ler und die Wähler der Partei:
    Sie sind nicht rechtsradikal, sondern urdemokratisch!

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  7. Dieter Krause
    Dieter Krause sagte:

    Die Demokratietheorie müßte zwingend auch um eine eigenständige MONETATIVE erweitert werden. Wer bestimmt denn heute vor allem die Geld- und Finanzpolitik (ELA-Kredite für die Banken!)? Doch wohl die EZB oder? Die Frage wäre hier aber, ob solch eine wichtige Institution dem Wählerwillen – also dem aus Wahlen hervorgegangenem repäsentativen Parlament – so wie bis bisher vollständig entzogen sein soll. Was nicht nur ich ablehne, da dann eigener Staat im Staat! Dazu bedarf es aber erst mal einer neuen Vision der Gewaltenteilung, in die – neben Legislative, Exekutive und Judikative – auch die Monetative mit einbezogen wäre:
    http://www.monetative.de/

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  8. Peter Gold
    Peter Gold sagte:

    Damit dürfte jedem klar sein, wer hinter diesem Europa steht. Zwar auch Bürger – aber halt ganz besondere.

    Willfährig unterstützt von den maßgebenden Parteien. Gruselig.

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