Bundesverfassungsgericht: alles paletti?

Das Nicht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde in den Medien viel diskutiert und analysiert. In der FT war die Tonlage eindeutig: Der europäische Gerichtshof wird EZB-freundlicher urteilen, und damit ist das Problem vom Tisch. Die Finanzmärkte reagierten genauso. Alles paletti also?

Ich bin kein Jurist und kann auch nur die verschiedenen Interpretationen des Urteils in der Presse lesen. Umso mehr habe ich mich über den E-Mail-Austausch mit einem Besucher dieser Seiten gefreut, der tiefer in die Materie eingestiegen ist. Er schrieb:

“Die aktuelle Entscheidung des BVerfG sollte eine deutlich andere Bewertung erfahren, als von vielen Kommentatoren zur Zeit gesehen. Viele Interpretationen, wonach das BVerfG mit der ‘Weitergabe’ der Entscheidung nach Luxemburg ‘kapituliert’ hat, sind vollkommen falsch.
Liest man den Original-Wortlaut, so wird eindeutig klar, dass das BVerfG der EZB klar aufzeigt, dass das OMT-Programm in dieser Form nicht vom Gemeinschaftsrecht gedeckt ist. Der EuGH wird letztendlich aufgefordert, dies entweder zu bestätigen oder das OMT-Programm so zu bescheiden, dass es ökonomisch wirkungslos würde. Wenn der EuGH dem nicht folgt, wird im letzten Absatz bereits angedeutet, dass eine Prüfung an den Maßstäben des Grundgesetztes wohl scheitern wird und damit ein Unterlassen deutscher Verfassungsorgane (Bundesbank, Bundestag, etc.) einklagbar wird.”

Und weiter: Auch der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio kommt im Gastbeitrag für die F.A.Z. zum Schluss, dass “niemand weiß, wie der Luxemburger Gerichtshof entscheiden wird. Würde er der EZB unbesehen einen Blankoscheck geben, müsste Karlsruhe wohl auf seiner Ultra-Vires-Feststellung bestehen”.

F.A.Z.: Die Weisheit der Richter, 8. Februar 2014

Und sobald Karlsruhe das eigenständig feststellt (das vorliegende Urteil ist für Juristendeutsch ziemlich eindeutig formuliert, so dass das BVerfG dahinter nicht mehr zurück kann), dann ist das eben in Deutschland ein Verfassungsbruch und damit gegenüber allen Verfassungsorganen einklagbar, worauf das BVerfG extra im Urteil hinweist.

Damit wäre der EU als Zusammenschluss souveräner Staaten die Grenze der Handlungsfähigkeit aufgezeigt. Die Märkte dürften dann in nicht allzu weiter Zukunft wieder mit den Wetten auf das Auseinanderbrechen der Euro-Zone beginnen.

Wenn diese Argumentation stimmt, würde das Spiel auf Zeit – und nichts anderes wäre eine weitere Intervention der EZB, weil sie die grundlegenden Probleme nicht löst – früher ein Ende finden. Und dann kommen die Probleme unweigerlich auf den Tisch.

Wie schließt di Fabio: “Die Ursachen für diese unschöne Zwangslage für Schuldner und Gläubiger liegen aber in dem Bruch der Stabilitätskriterien und in der Illusion, mit geliehenem Geld dauerhaft ein selbsttragendes Wirtschaftswachstum erzeugen zu können.”

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer einem Kommentar in der WELT, der in die ähnliche Richtung geht:

DIE WELT: Im roten Bereich, 9. Februar 2014

Natürlich sehen dies auch die Kläger ähnlich, hier der diesbezügliche Kommentar im Handelsblatt:

Handelsblatt: Das Euro Abenteuer geht seinem Ende entgegen, 10. Februar 2014